Täglich grüßt das Verhandlungs-Murmeltier. Auch der 13. Verhandlungstag beginnt unaufgeregt. Keine Demo gegen rechts vor dem Gebäude. Nix los an der Einlasskontrolle. Die Justizbeamten durchsuchen zügig, professionell und freundlich. Gähnende Leere im Zuschauerraum des Hochsicherheitsgerichtssaals (Kapazität: 250 Personen). Der Autor saß zunächst mutterseelenallein herum. Etwas später werden vier Zuschauer (Angehörige von Angeklagten) und drei Journalisten dabei sein. Ein öffentlicher Prozess ohne Öffentlichkeit.
Augenzeugen berichteten dem Autor übereinstimmend vom 12. Verhandlungstag, der am Tag zuvor stattfand. Der Autor war nicht anwesend. Ein BKA-Beamter, nennen wir ihn Zeuge W., hatte wohl ausgesagt, dass er den Computer von Jörg S., dem angeblichen Rädelsführer, durchsucht und dort keine Hinweise gefunden hätte, die auf eine Vorbereitung oder Planung hingedeutet hätten. Gemeint ist wohl die Teil-Sachsen-Eroberung. Der 13. Verhandlungstag geht pünktlich, also eine Viertelstunde verspätet los, 9:45 Uhr.
„Wir freuen uns, dass Sie so frisch aussehen“, ruft die Vorsitzende Richterin (im weiteren Verlauf VR genannt), Simone Herberger, dem Angeklagten Jörg S. zu. Der hatte am Vortag in der Verhandlung wohl einen schweren Migräne-Anfall erlitten. Simone Herberger bot an, dass sie etwas gegen Migräne dabei hätte – sie meinte wahrscheinlich Schmerztabletten – und bei Bedarf aushelfen könne. Ja, doch, ein menschlicher Zug. Die VR hatte offensichtlich gute Laune. Überhaupt wirkte Simone Herberger an diesem Tag, zumindest bis zur Mittagszeit – so lange war der Autor anwesend –, konzilianter gegenüber den Verteidigern als an anderen Prozesstagen. Sie sprach freundlich und vermied juristische Häuserkämpfe. Das wirkte sich sofort auf den Prozessverlauf aus. Zügig konnte die Vernehmung des Zeugen W., der bereits am Vortag aufgetreten war, fortgeführt werden. Die VR befragte.
Der BKA-Beamte hatte bestimmte Gruppenchats ausgewertet. Zeuge W. berichtete, dass der Angeklagte Jonas K. einen Ausflug zum Gasthaus „Goldener Löwe“ vorgeschlagen hätte, angeblich ein rechts-extremistischer Szene-Treff, der von Tommy Frenck, einem bekannten Neonazi, in Thüringen geführt würde, der angeblich bei der Partei „Der 3. Weg“ aktiv sei. Der Autor hat nicht mitbekommen in welchem Jahr der Ausflug stattfand, aber es muss vor 2023 gewesen sein. Denn 2023 bestätigte laut Wikipedia das Thüringer Oberverwaltungsgericht rechtskräftig das Vorkaufsrecht der Gemeinde Kloster Veßra für das Gasthaus Goldener Löwe. Seit September 2024 habe Frenck das neue Gasthaus Eiserner Löwe in Auengrund-Brattendorf (Kreis Hildburghausen). Auf einem Foto sind vier Personen zu sehen, darunter die Angeklagten Norman T. und Jörn S. vor einer Werbewand. Offenbar mit Frenck. Das Foto ist vom Zuschauerraum schlecht erkennbar. Angeblich wurden auch T-Shirts mit rechts-extremen Motiven getragen. Auf dem Foto konnte der Autor sie aber nicht erkennen. Welche Erkenntnis soll sich daraus für den Tatvorwurf ergeben? Die sächsischen Separatisten als Besucher in Thüringen?
Widerliches aus Buchenwald
Zeuge W. hatte neben sich einen Aktenordner liegen, schaute aber nicht hinein. Der BKA-Beamte hinterließ beim Autor einen sympathischen Eindruck. Auffällig: Der Beamte machte mit seinen Händen die meiste Zeit kein Stachelschwein, ging also nicht in Abwehrhaltung. Ganz anders als seine Kollegen YX und Z in den Prozesstagen zuvor. Während der Befragung durch die VR verhielt er sich ruhig und authentisch, manchmal stockten seine Antworten, er hatte auch Erinnerungslücken. Alles in allem wirkte er recht aufgeräumt.
Beim Ausflug war „Ideengeber“ Jonas K. aber offenbar selbst nicht anwesend, sondern es kamen nur die Mitangeklagten Norman T. und Jörn S. Dann berichtet W., dass T. und S. gemeinsam einen „Ausflug“ zur Gedenkstätte KZ Buchenwald gemacht hätten. Sie posierten in militär-ähnlichen Jacken vor dem Eingangstor. Irgendwelche Gesten oder Zeichen waren nicht zu sehen. Dabei war eine dritte Person, die weder angeklagt noch beschuldigt ist, wie der Autor erfuhr. Diese dritte Person, sie war verhüllt, posierte auf einem weiteren Einzelfoto und ließ dabei einen Hoden raushängen. Widerlich. Aber: Was hatte der Hodenmann mit dem Verfahren zu tun? Offenbar nichts, denn sonst würde man es wohl erfahren. Warum wurde dann sein Foto gezeigt?
Der Verteidiger von Kurt Hättasch, Rechtsanwalt Mike Thümmler, warf sofort ein, dass er sich im Namen seines Mandanten von derartigen Aufnahmen distanziere.
Dann wurde es langweilig. Zeuge W. berichtete über belanglose Chatverläufe zwischen einigen Angeklagten. Es gebe, wie er bereits am 04.05.2026 ausgeführt hätte, keine Belege für irgendwelche Planungen, so W. Bedenklich, wie so eine zentrale Aussage unterging. Die VR fragte nicht nach.
Versinken in Belanglosigkeiten
Dann las die VR einen Chatverlauf vom 6. Juni 2024 vor, mit Zeitangabe in Sekunden, wer wem was geschrieben hatte. Die Bundeswehr spielt eine Rolle, ein Foto von einem Truppentransport wird gezeigt (Foto und Text offenbar aus einer Online-Ausgabe), es geht um eine TNT-Explosion im Bundestag mit MineCraft (Zeuge W. räumte ein, dass das – aus seiner Sicht – nicht erst gemeint gewesen sei), dass Deutschland unter linker Herrschaft rüste, dass jemand bald ausraste, wenn die Regierung nicht bald falle. Das werde nicht passieren, antwortete laut Chatprotokoll Jörg S., seines Zeichens laut Anklage der Rädelsführer. Die Deutschen seien zu gay. Dann weiter: Die würden nicht mal was machen, wenn das Rentenalter auf 70 erhöht würde. Monoton verliest die VR das Chatprotokoll. Leider gibt es im Gebäude keine Cafeteria. Ein Café Americano wäre jetzt angesagt.
Eine Verteidigerin rief danach: Ich weiß nicht, was wir hier gerade gemacht haben. Das fragte sich der Autor auch. Was hatte die bisherige Zeugen-Vernehmung überhaupt mit Tatvorwürfen zu tun? Nichts. Hier sollte offenbar – die zweifellos – rechte Gesinnung detailliert ausgebreitet werden. Aber mit dem Inhalt der Anklage hatte das relativ wenig bis nichts zu tun.
Die Verteidiger monierten, dass es sich um abgeschriebene Chatnachrichten handele, nicht um die Original-Nachrichten. Sie wollten Anträge stellen, der Zeuge musste raus.
Ein weiterer Verteidiger kritisierte, dass es in Wahrheit um Gesinnungsstrafbarkeit gehe und was die T-Shirts mit den vorgeworfenen Straftaten zu tun hätten? Es werde nach altem Muster die braune Soße angerührt. Nichts, was wir gesehen haben, hat uns weitergebracht, so der Vorwurf.
Der Verteidiger von Jörg S., der Chemnitzer Rechtsanwalt Martin Kohlmann, stellte fest, dass der Chatverlauf beweise, dass sein Mandant nichts mit einem Umsturz am Hut hatte. Der Vorwurf, man habe sich an etwas beteiligen wollen, sei voll widerlegt.
Bis 10:50 Uhr lief alles relativ flüssig. Dann gab es zum ersten Mal eine kurzes Scharmützel zwischen Anklagevertreter und der Verteidigung, das die VR beendete, indem sie eine Verhandlungspause anordnete. Nach der Pause stellte ein Verteidiger einen Antrag auf Nichtzulassung des Zeugen, er bemängelte die vom Zeugen vorgelegten Beweise und bezweifelte die Richtigkeit der Chats. Die VR setzte die Befragung allerdings fort, mit der Einladung an den Zeugen: „Kommen Sie zu uns in die Mitte“.
Diesmal ging es um den 10. Mai 2024, konkret um eine abgehörte Konversation zwischen Jörg S. mit einer weiteren Person in einem Auto. Die beiden verbrachten offenbar mehrere Stunden in der ehemaligen Heimatregion von Jörg S., in Brandis, im Leipziger Land. Zeuge W. sagte, er wusste, dass das die vom BKA geführte Vertrauensperson (VP genannt) war, er hätte die VP zum ersten Mal gehört. Vertrauensperson, das ist eine Art Spitzel, meistens eine externe Person, die nicht zur Behörde gehört, sondern in deren Auftrag arbeitet. Es schien sich um den Amerikaner zu handeln.
Das Gespräch, das keiner hören darf
Die Gesprächsinhalte, über die dann berichtet wurde, lasse ich aus. Sie rangierten, aus meiner Perspektive, von langweilig bis belanglos. Aus kognitiver Perspektive gibt es ein zusätzliches, grundsätzliches Problem: Wir wissen nicht, wie das Gespräch wirklich verlaufen ist. Trieb der Spitzel das Gespräch voran? Setzte er die Themen? Agierte oder reagierte Jörg S.? Wer hatte welche Gesprächsanteile? Hatte die VP bestimmte Aussagen getätigt und Jörg S. im Rahmen sozialer Erwünschtheit geantwortet? Hatte die VP eine Agenda, bestimmte Aussagen zu „entlocken“? Gab es vom BKA dazu den Auftrag? Oder war es ein zwangloser Talk und die Initiative ging von Jörg S. aus und nicht von der VP? Man müsste sich das Gespräch zuerst im Original anhören, dann wäre eine Bewertung möglich. So hörte man von jemandem, der es gehört hatte und seine Meinung kundtat. Sorry, das ist eine gruselige Beweisaufnahme. Zeuge W., den ich bis dahin recht sympathisch fand, fühlte sich plötzlich in seiner Haut offenbar unwohl. Er brachte jetzt das Stachelschwein auf dem Tisch und richtete es mehrfach auf. Bedeutet: Er stellte die Finger nach oben, Richtung VR. An einige Details konnte er sich nicht erinnern und antwortete mit: „Weiß ich nicht mehr genau“. W. konnte sich nicht einmal daran erinnern, an welchem Bahnhof Jörg S. die VP abgeholt und später wieder zurückgebracht hatte.
Das Stachelschwein war jetzt permanent präsent. Der Zeuge machte teilweise lange Pausen. Es ging noch um drei personalisierbare Bundeswehr-Patches, die am 12. Juni 2020 gekauft wurden, von denen das dritte angeblich nicht mehr auffindbar war. Was? Ehrlich: Was haben drei alte Bundeswehr-Patches mit dem Tatvorwurf zu tun? Wieder nichts.
Das Stachelschwein war wieder unter dem Tisch. Bis Zur Mittagspause ging es um weitere ausgewertete Chats aus dem Jahr 2021 und 2022 in einer geschlossenen Telegrammgruppe. Auch hier die Frage: Was hat das alles mit dem Tatvorwurf zu tun? Für das Jahr 2022 stellte W. fest: Es waren mehr eingetreten in die Chatgruppe als rausgegangen, aber einige waren auch wieder ausgetreten. Der Autor weiß nicht, ob er diese Erkenntnis bahnbrechend findet.
Zum Schluss, vor der Mittagspause, berichtete der BKA-Beamte noch, dass er das Handy von Jörn S. ausgewertet hätte. Eine interessante Aussage machte W. gleich zu Beginn:
Es habe keine tatrelevante Chatkommunikation gegeben. Wieder eine zentrale Aussage. Wieder fragte die VR nicht nach.
Danach präsentierte W. noch einige Fotos, die er auf der SD-Karte des Smartphones von Jörn S. gefunden habe. Darunter ein Foto der sogenannten Siege-Ideologie, der Zeuge nennt es Siege-Propaganda; ein Foto mit blauem Rahmen und Hakenkreuz mit Text drunter, der aber nicht verlesen wird; Männer (offenbar ein paar Angeklagte) sitzen vor einem Auto in militär-ähnlichen Jacken; ein Foto von einem Schießstand; ein Foto mit Jörn S., Jonas K. und Jörg S. in Tarnuniform; ein Foto mit einem Mann mit Hut und dem Wort Jews; ein Hakenkreuz mit einem Atomzeichen in der Mitte; eine Karikatur, die in einen Ofen gesteckt wird; ein Totenkopf mit dunkler Sonne; ein Aufruf, lokale Journalisten zu töten; ein Foto vom Attentäter von Christchurch; ein Propagandabild der Haken-Kreuz-Division; ein Foto mit White-Power-Handzeichen; ein Foto, auf dem ein SS-Toten-Kopf-Anstecker zu sehen sein soll – das ließ sich aus dem Zuschauerraum schlecht erkennen.
Im Hochsicherheitsgerichtssaal sind mehrere große Flachbildschirme installiert. Der Schirm Richtung Zuschauerraum funktioniert aber nicht. Warum eigentlich nicht? Hat das Oberlandesgericht kein Geld für einen Elektriker? Oder sollen Zuschauer – und wir Journalisten – von der Beweisaufnahme halb ausgeschlossen werden?
Zeuge W. räumte noch ein, dass nicht klar sei, wie die Fotos auf die SD-Karte von Jörn S. gelangt wären. Das könne beispielsweise durch Telegram passieren, das, je nach Sicherheitseinstellung, Fotos aus Chats automatisch herunterlädt und speichert. Doch das ist nur eine Randnotiz. Die Foto-Präsentation wirft mehrere andere Fragen auf. Unabhängig vom verachtenswerten Inhalt: Wie viele Fotos waren auf der SD-Karte insgesamt? Wahrscheinlich viel mehr. Warum hatte W. gerade diese Auswahl zusammengestellt? Was war auf den weiteren Fotos? Was haben diese Fotos mit dem Tatvorwurf zu tun?
Angeblich waren die „Sächsischen Separatisten“ super geheim. So geheim, dass sich Jörn S. nicht einmal die Mühe gemacht hat, möglicherweise inkriminierende Fotos zu löschen? Abgesehen davon gibt es keine Anklage für den Besitz von verfassungsfeindlichen Symbolen, so furchtbar sie auch sein mögen.
Es ist unstrittig, die Fotos verweisen auf eine rechtsextreme Gesinnung, die der Autor in aller Form ablehnt. Aber eine schlechte Gesinnung allein ist nicht strafbar. Wenn die zu Straftaten geführt haben sollte, müssen vor Gericht die Straftaten bewiesen werden, und dabei haben die Aussagen des Zeugen W. der Staatsanwaltschaft nicht geholfen, im Gegenteil.
Selbstzeugnis vom Verfassungsschutz
Die Verteidiger wollten in vorangegangenen Prozesstagen wissen, ob die Abhörmaßnahmen des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), die den BKA-Ermittlungen vorausgingen, rechtmäßig waren. Die VR schickte daraufhin eine Aufforderung an die Schlapphüte mit der Bitte um Stellungnahme und dem Nachweis, dass alles legal gelaufen ist. Der Geheimdienst reagierte wochenlang nicht, bat dann zweimal um Fristverlängerung und schickte schließlich ein selbst ausgestelltes Behördenzeugnis, dass die Abhörmaßnahmen alle tutti-paletti-legal gewesen seien, so hat es der Autor verstanden. Akten wurden nicht übersandt. Am Montag (04.05.2026) hatte angeblich ein Verteidiger den Antrag gestellt, die Akten zu beschlagnahmen. Das Gericht solle das Bundesinnenministerium in die Pflicht nehmen, und das BfV habe dem Gericht Folge zu leisten. Stelle ich mir cool vor: Eine Kolonne mit schwarzen sächsischen Justiz-Limousinen fährt mit Blaulicht zum Verfassungsschutz und fordert die Herausgabe der Akten.
Für ihre Zaghaftigkeit im Umgang mit den Schlapphüten fing sich die VR von den Verteidigern einen Befangenheitsantrag ein. Wohlgemerkt sie, nicht der Senat. Der Antrag wurde abgelehnt.
Weil der 13. Prozesstag derart langweilig war und nichts Tatrelevantes präsentiert wurde, brach der Autor seine Beobachtung zur Mittagszeit ab.
Dieser Separatisten-Prozess bleibt ein Verfahren der gehäuften Merkwürdigkeiten. Schon jetzt deutet sich an, dass das Verfahren in diesem Jahr sehr wahrscheinlich nicht, wie geplant am 16. Dezember, zu Ende sein wird. Jetzt hatten wir den 13. Prozesstag. Die Zeugen XY, Z und W (alles BKA-Beamte) sollten bereits am 3. und 4. Verhandlungstag aussagen. Doch dann wurden Gericht und Anklagevertreter eiskalt von den umfassenden Einlassungen von drei Anklagten erwischt: Jörg S., Kurt Hättasch und Hans-Georg P. Seitdem scheint der Zeitplan zerrüttet. Die Befragungen der drei BKA-Beamten durch einige Verteidiger stehen offenbar noch aus. Möglicherweise ahnt die VR die Zeitkrise. Deshalb bat sie wohl am Montag die Verteidiger, so berichtete es ein Beteiligter dem Autor, ihre Fragen, die sie an den Zeugen W. hätten, dem Gericht schriftlich mitzuteilen und den ungefähren Umfang. Wie bitte? Ich bin kein Jurist, aber Verteidiger haben laut Strafprozessordnung ein eigenes Fragerecht. Die Verteidiger lehnten wohl auch ab. Die Vermutung liegt also nahe, dass dieser Prozess bis weit in das Jahr 2027 hinein dauern könnte.
Es ist schlimm genug, welche kruden Ideen bei manchen jungen Leuten durch die Köpfe geistern. Doch glaubt wer ernsthaft, dass man einer ideologischen Prägung mit juristischen Mitteln beikommen kann? Man hat den Eindruck, dass es im Separatisten-Verfahren kaum um die konkrete Tat, sondern fast nur um die Gesinnung der Angeklagten geht, ganz so, als könne man allein für eine schlechte Gesinnung verurteilt werden.
Die Verfahrensakte soll 80.000 Seiten lang sein. Rund 180 Aktenordner. 450 Seiten pro Ordner im Schnitt. Dazu gebe es inzwischen neun Nachtragsbände. Noch einmal rund 2.000 Seiten. Das sind nachlaufende Auswertungen der Ermittlungen. Das liest der Senat alles?
Eine letzte Auffälligkeit vom 13. Verhandlungstag: „Sächsische Separatisten“ – die beiden Worte tauchten bei der Zeugenvernehmung überhaupt nicht auf. Gehört habe ich sie nicht. Sie wurden auch in keiner Chatkommunikation gefunden, die Zeuge W. untersucht hatte. Schon komisch.
Der Autor hat über den Prozess hier bereits mehrfach berichtet:
Semmeln für Separatisten, Separatisten-Prozess: Welches Abhören war rechtmäßig?
„Sächsische Separatisten“: Erfundene Worte vom Staatsanwalt und Bienen im Wald
Prozess gegen „Sächsische Separatisten“: Umsturz mit Tontaube, Bier und Gitarre?
„Sächsische Separatisten“ sagen aus: „Manchmal riefen wir peng“, Wird der Prozess gegen „Sächsische Separatisten“ zur Justiz-Farce?

Vielleicht kennt jemand den Film „Bis das Blut gefriert“ (Robert Wise/1963). Ein Meisterwerk, in dem ein verfluchtes Haus und ein darin hausender Poltergeist die Hauptrolle spielen. Der Film ist in schwarz-weiß gedreht, spielt effektiv mit Licht und Schatten sowie lautem polterndem Getöse. Zu keiner Zeit ist der Poltergeist jemals physisch am Werk und selbst zu sehen. Dennoch meinen viele Zuschauer während des Konsum dieses Meisterwerks in den Schatten etwas zu erkennen. Da spielt der selbe Effekt eine Rolle wie beim Beobachten von Wolken, wo jeder jeweils andere Figuren zu erkennen vermag. Vielleicht kennt jemand auch den Film „The Fog“ (John Carpenter/1980), bei dem ein verfluchter Nebel die Hauptrolle spielt. Hier sind in dem Nebel allerdings manifestierte Geister zugange, die nicht nur Schrecken, sondern auch Mord und Totschlag verbreiten, um sich für begangenes Unrecht zu rächen. Ein Schatten ist ein Schatten. Ein Schatten kann verängstigen. Manchmal soll er das auch. Bei wem genau, kommt auf die Situation an. Steuern lässt sich das schwer, denn der Schatten ist ja von allen zu sehen. Auch von denen, für die er vielleicht gar nicht gedacht ist. Jetzt stellt das Gericht wohl die Frage, ob sich in dem Schatten eine Armee befindet. Und da ist die Ungewissheit ja der entscheidende Faktor. Wäre das per se illegal? Nö, denn das käme auf die Gefahrenlage und die rechtliche Situation im Land nebst derselbigen seiner Bündnispartner an. Nun nehmen wir an, dass da andauernd die Hand aus dem Schatten ausgestreckt wird und unser Apparat entweder in geistiger Umnachtung, blanker Ignoranz oder sogar überheblicher Arroganz (Deutschland eben) sie immer wieder wegschlägt und zudem den Sinn des Schattens mangels korrekter Einschätzung der Gefahrenlage nicht einmal erkennt. Nicht alles ist zwar wie es scheint, manches aber dummerweise schon. Wer ist jetzt Schuld am Chaos? Der, der andauernd die Hand ausstreckt oder der, der sie immer wieder wegschlägt? Für mich ist der Fall klar.
Da muss ich an das Narrativ der Freien Sachsen denken. Das tauchte bereits während der Coronoia in Gerichtsakten als Anstifter auf. Das waren damals irre und wirre Verfahren, in denen Polizeibeamten mit auf ersten Blick erkennbar frei erfundenen Aussagen aufgefahren wurden und die Richterinnen die unschuldig Verfolgten verurteilten. Später wurde das dann bei den Bauernprotesten recycelt. Allerdings klappte das dann nicht mehr so gut. Da haben zuerst die Verwaltungsgerichte Verbotsanträge mit dem Bedrohungsszenario der Freien Sachsen abgelehnt.
Könnte es sein, dass die links-rot-grüne SED (beinhaltet die CDU) diese Prozesse benötigt, um deren Terrorgesetze gegen das Volk mit solchen kruden Verfahren rechtfertigen zu können? Mir will dieser Eindruck nicht mehr aus dem Kopf zu gehen.
@Chris Kuhn. Auf YouTube verfügbar ältere Dokumentation über einen deutschen „V-Mann“, der im Auftrag von deutschen und US amerikanischen „Diensten“ tätig war:
„Ein Rattenkönig- Geschichte eines V-Mannes (Helmut Gröbe) 30.3.20.
Die Doku ist beispielhaft dafür, wie Leute im staatlichen Auftrag hereingelegt werden. Terrorismus ist schlimm. Am schlimmsten aber ist der Staatsterrorismus, wusste schon Bundeskanzler Helmut Schmidt.
„Auch in die AfD sollen bis zu 5% U-Boote eingeschleust worden sein“ Die Prozentzahl weiß ich nicht, aber dass die AfD von V-Leuten unterwandert ist, kann ziemlich sicher angenommen werden. Offenbar auch in höheren Parteiämtern, denn nur so kann man sich die Beschränkung auf öffentlich zugängige Quellen und Äußerungen bei den Verfahren zur Einstufung als „gesichert rechtsextremistisch“ erklären. Vermutlich will man den gleichen Fehler vermeiden wie beim ersten NPD-Verbotsverfahren. Ich bin ziemlich sicher, dass es interessante interne Chats gibt, wo mehr zu finden wäre, was ggfs. sogar ein Verbotsverfahren begründen könnte. Denn in einer tatsächlich harmlosen Partei gäbe es keine Diskussionen über „Selbstverharmlosung“. Verraten Sie uns noch, an welche ‚politische Sekte mit sozialem Anstrich‘ Sie dachten, die es wiederholt nicht in den Bundestag geschafft hat?
Überall Rechts-Terroristen, Reichsburgers, Rollator-Revoluzzer, Impfgegner und Klima-Leugner !
Kein Wunder, dass die Deutschen massenweise ins Ausland flüchten ! Erschwerend kommt dazu auch die immer grössere werdende Anzahl von HottenTotten, AfroKrainern, Kameltreibern und sonstigen Neubürgern ! Also, wenn ich nicht schon länger weit weg wäre ….. würde auch ich spätestens jetzt mit Notausrüstung fluchtartig diesen Teil Europa`verlassen ! Das wird dort Nix mehr …..
Erinnert irgendwie an die alte Zote mit dem schwäbischen Wegelagerer: „Händ hoch! Gääld odr Lääbe!“. „Tut mir leid Herr Räuber, ich hab nix.“ „Ja nä, da traag mi halt ä bissle!“
Tschuldigung, aber etwas besseres fällt mir zu dieser linken, unlustigen Posse nicht ein.