Fast ein Viertel der geplanten insgesamt 67 Verhandlungstage ist vorbei. Wobei unklar ist, ob der Prozess, wie geplant, dieses Jahr tatsächlich zu Ende sein wird. Vor dem 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts Dresden stehen bekanntlich acht junge Männer aus Sachsen (drei davon Familienväter), denen vorgeworfen wird, sie hätten geplant, nach einem gesellschaftlichen Zusammenbruch Teile Sachsens zu erobern und Minderheiten zu liquideren. Außerdem wird den Angeklagten Rassismus und Antisemitismus vorgeworfen. Keiner der Angeklagten ist vorbestraft. Kein Mord, kein Diebstahl, keine Gewalttaten, keine Androhung von Gewalt, kein Betrug, keine Erpressung, keine Volksverhetzung. Bisher nichts.
Erstaunlich, findet der Autor: Die Staatsanwälte scheinen mit ihren Vorwürfen dem deutschen Strafrecht tatsächlich einen postkonstitutionellen Geltungsbereich verschaffen zu wollen, indem sie behaupten: Wir dürfen auch Straftaten verfolgen, von denen wir wissen, dass sie erst in der Zukunft begangen werden. Und zwar so weit in der Zukunft, dass wir jetzt gar nicht wissen, wann, aber auf jeden Fall auch dann, wenn Deutschland zusammengebrochen ist oder sich selbst abgeschafft hat. Gibt es dafür eigentlich den Justiz-Nobelpreis? Dem Gericht scheint dieser schwere Logikfehler in der Anklageschrift bisher nicht aufgefallen zu sein.
Woran erinnert das? Richtig, an den Dystopie-Thriller Minority Report mit Tom Cruise. Darin konnten sogenannte Precrime-Polizisten die Straftaten, die in Zukunft begangen werden würden, bereits voraussehen und die zukünftigen Kriminellen verhaften, bevor sie die Tat begehen können. An diesen Film erinnerte ich mich, als mehrere der Angeklagten mitteilten, sie hätten von den „Sächsischen Separatisten“ erst bei ihrer Verhaftung erfahren. Das Ende von Minority Report kennen wir alle: Das Projekt Precrime-Projekt scheiterte.
Der 15. Verhandlungstag begann erst zur Mittagszeit. Der Autor kam etwas verspätet. Kurz zuvor soll es im Hochsicherheitsgerichtssaal in Dresden bereits zwischen Oberstaatsanwalt Stolzhäuser (im weiteren Verlauf OS genannt) und einem Verteidiger heftig gescheppert haben. Es sei um die Bedeutung eines sogenannten Tag-X-Rucksacks gegangen. Im Zeugenstand befand sich noch immer der BKA-Beamte, den ich in meinen Berichten Zeuge W. genannt habe. Es ist der sympathisch wirkende Ermittler, den wir bereits vom 13. Verhandlungstag kennen. Ein Verteidiger hatte wohl eine Frage zu dem o.g. Rucksack gestellt. OS habe die Frage beanstandet, worauf der Verteidiger OS zurief: „Sie sind eine Lachnummer.“ Diese Szene wurde dem Autor von einem Augenzeugen berichtet.
Der Angeklagte hat viel gezeichnet
Vom 14. Verhandlungstag wurde dem Autor vom gleichen Augenzeugen mitgeteilt, dass sich die Vorsitzende Richterin (im weiteren Verlauf VR genannt) Simone Herberger von der Verteidigung angeblich den Vorwurf einfing, sie würde eine Erziehung der Anwälte betreiben. Ebenfalls ging es wohl um eine Phantasie-Zeichnung des Angeklagten Jörg S.. Ein Verteidiger bezeichnete sie als fiktives Geschwafel, pubertäre Gedankenspiele ohne Strategie und Planung.
Zurück zum 15. Verhandlungstag. Wie groß war das öffentliche Interesse diesmal? Der Autor hatte extra noch mal gründlich durchgezählt: vier Besucher (alles Familienangehörige), vier Journalisten. Alle passten bequem in den Zuschauerraum mit seinen 250 Sitzen.
Zeuge W. wurde weiterhin befragt. Die Verteidiger waren an der Reihe. Der Nachmittag war geprägt von zahlreichen Scharmützeln zwischen OS und verschiedenen Verteidigern. Ein Bild, das der Angeklagte Jörg S. gezeichnet hatte, wird auf den großen Flachbildschirmen im Gerichtssaal gezeigt. Der Autor konnte den Inhalt aber nicht erkennen. Es ging offensichtlich um die oben erwähnte Phantasiezeichnung. Die Verteidiger wollten von W. wissen, wie er zu seinen Einschätzungen über den Inhalt gekommen sei. Antwort von W.: „Ich habe das so gedeutet.“ Dann eine weitere bahnbrechende Aussage: „Ich habe festgestellt, dass Jörg S. viel gezeichnet hat.“ Der BKA-Beamte wirkte diesmal müde und erschöpft, machte ab und zu das Stachelschwein (Abwehrhaltung mit verschränkten Händen) und rang um Worte.
Eine Kinderzeichnung als Beweis?
Was für eine beweiskräftige Zeichnung war es denn, die Zeuge W. da dem Angeklagten Jörg S. zuordnete? Zum Zeitpunkt der Erstellung sei Jörg S. wohl 10 oder 11 Jahre alt gewesen, räumte W. auf Nachfrage der Verteidiger ein, so meine Wahrnehmung. Der Ermittler des Bundeskriminalamtes präsentierte ernsthaft die Zeichnung eines Kindes im Grundschulalter als Beweis? Die Zeichnung zeigte eine Art Organigramm. Ich konnte es nicht genau erkennen. Wenn das Oberlandesgericht endlich mal einen Elektriker organisieren könnte, der den großen Flachbildschirm, der auf den Zuschauerraum gerichtet ist, anschließt, würde das die Berichterstattung wesentlich erleichtern. So kann ich nur schräg auf den Schirm schauen, der in Richtung der Verteidiger zeigt.
Die Zeichnung soll angeblich die Herrschaftsstruktur des 3. Reiches darstellen, so W.. Ein Verteidiger fragte den BKA-Mann: „Können Sie die Herrschaftsstruktur des 3. Reiches benennen?“ W. stammelte bruchstückhaft ein paar Worte. Irgendwas mit SS und Militär. In der Geschichtsprüfung Abitur Sachsen wäre er damit durchgefallen. Garantiert. Fürs BKA scheint es zu reichen. W. habe keine Kenntnis, ob dieses Schriftstück verbreitet wurde. Noch mal: die Zeichnung eines Kindes als Beweismittel (für was eigentlich?) in einem Terrorprozess? Warum die VR hier nichts sagte, bleibt schleierhaft.
OS schickte ein paar Mecker-Sätze quer durch den Hochsicherheitsgerichtssaal zu einem der Pflichtverteidiger des Angeklagten Jörn S., dem Bruder von Jörg S.. Der Strafverteidiger antwortete: „Sie haben mir nichts zu sagen.“ Der Verteidiger wollte wissen, ob bei den Ermittlungen das Alter der Angeklagten eine Rolle gespielt habe. Aus der Antwort von W. wurde ich nicht schlau. Irgendwie antwortete er gar nicht.
Ein Telefon vom FBI
Dann ging es um einen Schwur in Textform, der auf dem Flachbildschirm abgebildet wurde. Ein anderer Verteidiger befragte den Zeugen. Es war der Pflichtverteidiger des Angeklagten Norman T.. Auch er ließ sich von OS-Zwischenrufen nicht aus der Fassung bringen. Der Verteidiger wollte, dass W. einen Schwur vorliest, der auf dem Flachbildschirm zu sehen war. Die VR schritt ein, W. müsse das nicht vorlesen. „Okay“, sagte der Verteidiger und las es selbst vor. Es war irgendein Pseudo-Schwur mit Treue etc. pp.. Der Verteidiger wollte wissen, wie viele Personen den Schwur abgelegt hätten. OS meckerte wieder. Antwort des Verteidigers: „Was war das für ein sinnfreier Einwurf?“ Die VR wirkte schwach, lustlos und kraftlos. Sie schritt nie ein, wenn der Ankläger verbal gegen die Verteidiger zu Felde zog. Es war ein trauriges Schauspiel.
Dann wurde ein Foto bzw. eine farbige Collage gezeigt mit einer angeblichen Enthauptung von Robert Habeck. Der Verteidiger sagte, er könne nicht erkennen, dass es Habeck sei. Zeuge W. räumte ein, es sei nur eine Mutmaßung. Was hat dieses Beweisstück in dem Prozess zu suchen? Ist es ein Mutmaßungsprozess?
Dann ging es um eine Rune auf einer Art Zeichentrickfoto. Es handele sich um eine zusammengesetzte Rune, so W.. Der Verteidiger wollte wissen, wie W. darauf komme. Der Zeuge fasste sich an die linke Schläfe. Das habe er aus dem Internet so ermittelt. Der BKA-Beamte hatte zu kämpfen. Die Antworten wurden zunehmend kürzer.
Danach ging es erneut um das sogenannte Häuserkampftraining am 17. August 2024. Zeuge W. räumte ein, dass die BKA-Vertrauensperson (offenbar der Amerikaner), die das „Training“ geleitet hatte, nicht vernommen wurde. Der BKA-Beamte berichtete, dass er vom FBI zwei Mobiltelefone in Empfang genommen und später auch wieder dort abgegeben habe. Die waren, so hatte es der Autor verstanden, für die Kommunikation zwischen dem Spitzel und Jörg S. gedacht. Wie das eine Handy zu Jörg S. gelangt war, ist unklar. Mit der klandestinen sächsischen Separatistenpost?
BKA-Beamter weiß nicht, warum die Angeklagten verhaftet wurden
Die Verteidigerin von Jonas K. wollte wissen, warum der Zeuge auf einem Foto ein paar der Angeklagten, die gerade in Tarnuniform im Gelände unterwegs waren, als Raupenformationen bezeichnet hätte. „Was ist das?“, fragte sie. Antwort des W.: „Das habe ich mir so gedacht.“ Der andere Verteidiger von Jonas K. fragte, warum das BKA die angeblichen Waffen, die auf den Fotos zu sehen seien, nicht auf Echtheit untersucht habe. Antwort: Er wisse es nicht. Tatsächlich wurden bei den Durchsuchungen am 5. November 2024 bei den Angeklagten keinerlei Waffen gefunden, bis wohl auf einen verpackten Schalldämpfer bei Jörg S., den er angeblich verkaufen wollte. Warum der Ermittler immer von Waffen redete, obwohl es sich anscheinend um Attrappen handelte, ist fragwürdig.
Dann kam es zu einer weiteren Schlüsselszene dieses Prozesstages: Zeuge W., der BKA-Ermittler, bestätigte auf Nachfrage eines Verteidigers, dass er von Anfang an bei den Ermittlungen dabei gewesen wäre. Wann der Punkt erreicht gewesen sei, um zu handeln, wird gefragt (Anm. d. Autors: gemeint ist offenbar die Verhaftung der acht Angeklagten). W. wich aus. Aber der Zeuge bestätigte noch einmal, dass es keine Anschlagsplanungen und keine Umsturzpläne gegeben hätte. Und: Er wisse nicht, warum die Verhaftungsmaßnahmen ausgelöst wurden. Der Autor meinte, bei diesem Satz ein leises Raunen im Hochsicherheitsgerichtssaal vernommen zu haben. Die VR verzog keine Miene. Sie fragte auch nicht nach. Obwohl der Zeuge gerade eine zentrale Aussage gemacht hatte. Mir zumindest klappte die Kinnlade herunter.
Der ganze Aufwand, die jahrelangen Ermittlungen, die GSG-9-Erstürmung des Hauses von Kurt Hättasch, Hochsicherheitsgerichtssaal, ein millionenteuer Prozess, acht Männer in Haft seit dem 5. November 2024, drei Väter dürfen ihre Kinder nicht in den Arm nehmen, soziale und familiäre Bindungen unter Druck – und dann sagt Zeuge W. aus, er wisse nicht, warum die acht Männer verhaftet wurden? Die Aussage von W. steht diametral den Einschätzungen seines Kollegen XY entgegen. Der hatte noch am 11. Verhandlungstag sinngemäß behauptet, dass man aus den abgehörten Gesprächen (es ging konkret um einen Wahlsieg der AfD, Destabilisierung des Staates, Tag X) schließen könne, dass es sich bei den Angeklagten um böse Jungs handeln müsse, die etwas im Sinne des Tatvorwurfs vorgehabt hätten. Beobachteten die beiden BKA-Beamten unterschiedliche „Separatisten“? Die Verhandlung wurde unterbrochen.
Fluchtpläne nach Österreich?
Danach wollte ein Verteidiger vom Zeugen W. wissen, warum er eine Zusammenkunft im Wald als Wehrsportübung bezeichnet habe. Wie er darauf gekommen sei? Das hätte sich aus verschiedenen Faktoren ergeben, so W..
Dann wollte der Verteidiger wissen, wie es um die Englisch-Kenntnisse des Zeugen bestellt sei. Er bat einen englischen Satz aus einem Text, der zu den Beweismitteln gehörte, zu übersetzen. Wieder rief OS hinein. Der Verteidiger rief zurück: „Offensichtlich verfolgen Sie eine andere Hauptverhandlung.“ Dann stellte der Verteidiger eine Frage an W. in deutscher Sprache. Doch die VR sprang bei und übersetzte die Frage des Verteidigers in leichte Sprache. Fürsorglich. OS meckerte erneut. Der Verteidiger: „Beanstanden Sie die Fragen oder was machen Sie grade?“ Die VR sprang erneut bei und antwortete stellvertretend für den Zeugen. Jetzt zofften sich der Verteidiger und die VR. Die VR belehrte ihn, wie er die Fragen stellen solle. Eine echt komische Szene. Ein anderer Verteidiger rief von hinten, Frau Herberger möge den OS in die Schranken weisen. Das macht die Vorsitzende Richterin auffälligerweise nicht.
Grundsätzlich habe ich den Eindruck, dass VR und Anklagevertreter überrascht waren und anscheinend ein Problem damit haben, dass die 16 Pflichtverteidiger – jeder Angeklagte hat zwei Pflichtverteidiger – auf Augenhöhe agieren.
Auf dem großen Flachbildschirm wurde ein Notizbuch gezeigt. Es stammte von Norman T.. Der BKA-Beamte solle vorlesen, was da stehe, bat der Verteidiger von Norman T.. Das sei nicht seine Aufgabe, sprang die VR dem Zeugen bei.
Es handelte sich um einen Katastrophenplan. Darin stand, grob gesagt, dass man bei Krieg, Truppeneinmärschen und Plünderungen fliehen wolle, nach Österreich. Das sei doch gar nicht Sachsen, fragt der Verteidiger den Zeugen. „Nee“, antwortet der. W. räumte ein, dass im Fall einer Katastrophe eine Flucht geplant war. Das verstand der Autor nicht. Die Sächsischen Separatisten wollten im Katastrophenfall gar nicht Teile von Sachsen erobern, sondern lieber nach Österreich fliehen?
Rücksicht auf den Verfassungsschutz?
Nichts an diesem 15. Prozesstag hatte etwas mit den Tatvorwürfen in der Anklageschrift zu tun. Es ging erneut nur um vermeintliche Gesinnungen. Der VR entglitt teilweise die Verhandlungsführung. Sie sprang oft dem Zeugen bei, schützte die Anklage und wies die Verteidiger zurecht. Die Verteidiger stellten, aus Sicht des Autors zumindest, dem Zeugen zielführende und sachliche Fragen, wirkten fokussiert und unnachgiebig während der Befragungen, und sie behandelten den Zeugen höflich.
Am Ende des Nachmittags verkündete die VR noch einen Beschluss: Der Antrag der Verteidigung auf Beschlagnahme der Verfassungsschutz-Akten wurde abgelehnt. Zur Erinnerung: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hatte es abgelehnt, dem Gericht Akten zu übersenden mit den Nachweisen, dass die Abhörmaßnahmen legal waren. Außerdem wurde der Antrag der Verteidigung auf die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen den BfV-Behördenleiter in Höhe 50.000 EUR – oder ersatzweise sieben Tage Haft – ebenfalls abgelehnt. Die VR wolle eine erneute Anfrage an das BfV stellen. Es liege ja bereits ein 50-seitiges Behördenzeugnis des BfV vor. In diesem „Zeugnis“ hat sich das BfV auf 50 Seiten selbst auf die Schulter geklopft. Dennoch konnte die VR nach eigener Aussage im Verhalten des BfV keine Verweigerungshaltung erkennen. Ich würde es so interpretieren: Die Schlapphüte tanzen dem Gericht schlicht und ergreifend auf der Nase herum.
Noch eine Beobachtung. Der 5. Strafsenat wirkte bisher wie ein enigmatisches Gebilde mit fünf Richtern. Zwei Frauen, drei Männer. In allen Verhandlungen, die der Autor bisher beobachtete, stellte nur die VR die Fragen. Die anderen vier Richter blieben mucksmäuschenstill. Selbst die sogenannte Berichterstatterin, die neben der VR sitzt und – so die Annahme – die Verfahrensakten gut kennt, fragte nie etwas. Haben die anderen vier Richter keine Fragen? Darf nur die VR fragen? Wollen sie nicht fragen? Haben sie kein Fragerecht? Oder haben sie ihr Fragerecht an die VR abgegeben? Warum sitzen sie dort, wenn sie nie was fragen? Was ist ihre Funktion? Sind sie nur Statisten? Ich frage ja nur. Am 4. Juni geht es weiter.

2/2 Und das schlimmste daran ist: Der ganze Sauhaufen hält sich selbst nicht an die Gesetze, von denen er verlangt, dass der Normalbürger sie einzuhalten hätte. Beim „überführen“ unschuldiger Bürger, oder in meinem Fall sogar kompetenter Quasi-Kollegen, brechen die selbst andauernd sämtliche Gesetze, die ja auch für den Sicherheitsapparat gelten. Die hängen überall ohne Einwilligung des Beobachteten Kameras und Mikrofone auf, filmen ihn gegen geltendes Datenschutzrecht und sogar gegen die Strafprozessordnung selbst bei privatesten Dingen, verscheuern das Material gegen Geld illegal an irgendwelche Privatunternehmen und sämtliche Geheimdienste dieser Welt, durchsuchen seine Wohnung und interpretieren alles und jedes mutwillig falsch auf dass sie dort stoßen, triezen die Leute wie die Kühe mit dem Kuhfänger vor der Kamera durch die Gegend, treiben sie faktisch mit ihrer penetranten Nerverei in den Wahnsinn, ruinieren so finanziell und psychisch ganze Existenzen und ziehen sich nachher einfach hinter irgendeiner Geheimhaltung zurück und dass das ja alles legal wäre. Nein, das ist es nicht. Nichts von dieser ganzen Scheiße ist auch nur ansatzweise legal. Ein „Sicherheits“apparat der sich seine Straftäter selbst erzeugt, um diese dann als Fahndungserfolg für die jeweils amtierende parteipolitische Teppichetage der Öffentlichkeit zu verkaufen während die echten Probleme deshalb unkontrolliert wuchern, gehört restlos zerschlagen. Ich habe für diese ganzen Sauladen nur noch eins übrig: Die totale Verachtung.
1/2 Ich habe vor gut einem Jahr im Dienst mal eine Kollegin von der linken Seite beiseite genommen und ihr im Brustton vollster Überzeugung und unter völligem ignorieren irgendwelcher politischer Differenzen zwischen links und rechts meine Meinung zu dem ganzen Chaos hier direkt ins Gesicht gesagt. Ich zitiere mich selbst: „Das Problem ist der Sicherheitsapparat selbst. Wenn man den ganzen Laden rasieren würde hätte man von einem auf den anderen Tag mehr Sicherheit in Deutschland.“ Und dazu stehe ich immer noch. Der Sicherheitsapparat selbst ist das Problem. Die versuchen sich die ganze Zeit in „Profiling“ und „Predictive Policing“ und das geht vollends in die Hose, weil die nie MIT den Leuten reden, sondern nur ÜBER sie, sie 24/7 über Kamera beobachten und irgendwelche dahergelaufenen „Experten“ und „Psychologen“ sich in irgendwelchen völlig absurden Mutmaßungen verlieren, da sie die offensichtlichsten methodischen Fehler bei ihren Überlegungen weder erkennen noch abstellen wollen. Wenn ich wissen will wie Robert De Niro tickt und ob der bei Verstand ist oder nicht, dann lade ich den zum persönlichen Gespräch. Ich schaue mir nicht Taxi Driver, Midnight Run oder Ronin an oder irgendwelche Dokumentationen von Dritten über sein Leben und versuche daraus irgendein Profil zu erstellen. Die raffen einfach nicht wie Profiling geht, denn ein Persönlichkeitsprofil erstellt man anhand der echten Person im persönlichen Gespräch und nicht anhand des Konsums der Rollen die sie mal irgendwo in irgendwelchen Filmen gespielt hat. Die eine Hälfte des Apparates steckt in der Matrix fest, die die andere Hälfte andauernd erzeugt. Reicht man die Hand da raus und versucht der anderen Seite mal kurz ein Heads Up zu geben, damit man nicht bei denen unschuldig auf der Abschussliste landet, wird das knallhart ignoriert. Wie sagte mir eine andere Kollegin damals so treffend? „Sag die Wahrheit und keiner glaubt dir“. Tja, das isses. Gleich weiter…
Der Häuserkampftrainer war ein (amerikanischer) V-Mann? Unfassbar dumm und platt diese ganze Geschichte.
An dieser Stelle noch eine große Würdigung zu den Prozessbeobachtungen hier auf der Achse. Sie sind hervorragend geschrieben und ein wichtiges Zeitzeugnis. Danke dafür!
Man täuscht Aktivismus vor, hat aber nichts in der Hand. Praktisch ist die Sachlage ja ausgereizt. Wenn die anderen Richter nichts sagen, dann ist das womöglich Theater, ein Lehrstück, wie man die falsche Gesinnung ermittelt? Wie alt sind die?
Was weiß man über Staatsanwalt und Richter? Wir wissen gar nicht, um was für Charaktere es sich handelt. Das könnten jähzornige Leute sein, die ihre Umgebung mit ihrer Rechthaberei terrorisieren und Sonntags in der Mittagszeit Rasen mähen.
Während die Angeklagten alles offenlegen müssen, und Staatsanwaltschaft und Richter nach Belieben darüber urteilen und alles abwerten. Das ist dann wohl doch ein Gedankenprozess.
@ Schwiers Bei der Nachfeier zur Beerdigung meiner Mutter vor 3 Jahren, waren auch die Eltern der Partnerin meines Neffen eingeladen. Wir hatten Fotoalben ausgelegt, da die meisten ja meine Mutter nur als alte Frau kannten. Auf einem Bild war ich 8 Jahre (1965) mit einem Indianerkopfschmuck zu sehen. Da sagt doch die „Schwiegermama“ (die übrigens damals nicht mal geboren war): „Das ist aber nicht politisch korrekt.“ Meine linksgrüne Schwester schenkte mir einen flehenden Blick. „Mach dir keine Sorgen. Für Mutti (auch auf dem Bild) mach ich mal ne Ausnahme.“ Was ich witzig fand, meine Onkel Magnus (auch im Bild) trug den sogenannten Hitlerbart. Aber der Federschmuck überdeckte Alles.
Ich beseitige jetzt die Beweise, meine Kinderzeichnungen.
Da ist so viel politisch unkorrektes dabei, wie Papa, Mama, Kind, die Keimzelle der völkischen Familie.
Interpretationen von Kinderbildern, so so. Nun sagen Interpretationen i.d.R. mehr über den Interpreten aus wie über den tatsächlichen Gegenstand der Interpretation. Mich erinnert das an die Klecks-Interpretationen beim Rorschach-Test. Nur daß sich hier die psychische Verfassung der Anklage offenbart. Wenn jemand überall und in jedem Klecks einen Hitler und/oder irgendwas mit Nazi und Drittem Reich zu erkennen glaubt, gibt das Anlaß zu großer Besorgnis, insbesondere wenn solche Personen Machtpositionen innehaben…