Am Montag (24. August 2026) ließ sich am Oberlandesgericht Dresden der 29. Prozesstag im Verfahren gegen die „Sächsischen Separatisten“ erleben. Die acht angeklagten jungen Männer wussten – nach eigenen Aussagen – bekanntlich selbst nicht, dass sie eine Gruppe sind, die sich so nennt. Laut Anklage hätten sie aber ernsthaft geplant, Teile von Sachsen zu erobern. Das ist auch nach etlichen Verhandlungstagen kaum zu glauben. Jetzt stellte ein Verteidiger umfassende Beweisanträge, die für den 5. Senat nur schwer zu verdauen sein dürften.
In Sachsen passieren immer merkwürdigere Dinge. Offenbar haben sich im Freistaat gleich mehrere syrische kriminelle Clans breit gemacht. Zum Netzwerk sollen 1.000 Personen gehören, die zum Teil schwere Straftaten begangen und das Sozialsystem anscheinend betrügerisch ausgenutzt haben. Die Behörden beobachten und analysieren angeblich. Während der Staat Clankriminelle „analysiert“, sitzen vor dem Staatschutzsenat am Oberlandesgericht Dresden acht sächsische Männer, die nicht einmal eine Fensterscheibe zerbrochen haben.
Die Verhandlung am Montag begann überraschend zügig mit Deutsche-Bahn-Pünktlichkeit: nur 10 Minuten später, um 9:40 Uhr. Sofort meldete sich der Verteidiger von Jonas K. Er kritisierte den Beschluss des 5. Senats vom 6. August. Darin hatte das Gericht u.a. den Antrag auf Außervollzugsetzung des Haftbefehls für seinen Mandanten (sowie drei weitere Angeklagte) abgelehnt. Achgut hatte berichtet. Nachzulesen hier.
Ein kleiner Besucherrekord
Der Beschluss habe alle bisherigen Einlassungen „weggebügelt“, so der Verteidiger. Sein Mandant, Jonas K., wollte im Herbst, nach 22 Monaten Untersuchungshaft, eigentlich seine Ausbildung fortsetzen. Die würde er jetzt einbüßen. Angesichts der Tatsache, dass vor diesem Gericht Einlassungen wenig brächten, habe sein Mandant eine beabsichtigte Einlassung zurückgestellt. Danach meldete sich Norman T. zu Wort. Auch er bemängelte den o.g. Beschluss, wies darauf hin, dass Entlastendes nicht ermittelt worden sei und die zuständige BKA-Beamtin offenbar keine Kenntnis vom Stand des Verfahren hatte. Hintergrund: Die Zeugin, hier R. genannt, war für den Sachstandsbericht über Norman T. zuständig und hatte während ihrer Aussagen nach allen Regeln der Kunst herumgeeiert. Nachzulesen hier.
Die Bandbreite ihrer augenscheinlich multiplen temporären Amnesie während der Verteidigerbefragungen reichte von „Was genau meinen Sie?“ über „Ich verstehe nicht, was Sie meinen!“ bis zu „Was ist die konkrete Frage, aktuell?“ Wenn mich mein Finanzamt das nächste Mal wegen der längst fälligen Steuer anruft, werde ich auch erwidern: Ich verstehe nicht, was Sie meinen.
Immerhin war ein kleiner Rekord zu vermelden: Mit 14 Besuchern und drei Journalisten wirkte der Besucherraum mit 152 Sitzplätzen nicht mehr ganz so leer. Norman T. kritisierte weiter, dass R. offenbar die Erkenntnisse aus den Vermerken ihrer Kollegen übernommen habe. Und er hoffe, dass R. bei Tinder nicht den erstbesten Mann heirate, die sich als toll ausgibt. So verstand ich es jedenfalls. Hätte auch niemand gedacht, dass es die Dating-Plattform bis in einen Separatisten-Prozess schafft. „Warum bin ich hier, warum sitzen wir in Haft?“, fragte Norman T. das Gericht erneut. Er sei geschockt über den Beschluss, der dünn sei. Wo ist die Straftat, wo ist der Terrorismus? fügt Norman T. hinzu.
Er klang frustriert. Was solle er noch machen, damit das Gericht ihm vertraue. Er habe einen Arbeitsplatz und Familie. Der Angeklagte Kurt Hättasch warf fragend ein, warum es z.B. nicht begleitete Ausgänge gebe. Der Verteidiger von Kevin M. wies darauf hin, dass Norman T. erneut darauf hingewiesen habe, dass er Kevin M. bis zum Verfahren gar nicht kannte. Achgut hatte darüber bereits berichtet: Mehrere Angeklagte kannten sich nicht und sahen sich vor Gericht das erste Mal, sollen aber – laut Anklage – einer gemeinsamen „terroristischen Vereinigung“ angehören. Eine der viele Merkwürdigkeiten in diesem Prozess. Die Stimmung im Hochsicherheitsgerichtssaal war sichtbar gedrückt. Der Beschluss des Senats vom 6. August hatte Wirkung erzielt und jede Hoffnung der Angeklagten auf eine zügigeres Ende der Untersuchungshaft zerstört.
Ein Beweisantrag nach dem anderen
Man sollte beim Separatisten-Prozess nie den Vormittag beurteilen, wenn der Nachmittag noch nicht rum ist. Nach dem eher deprimierenden Start nahm der 29. Prozesstag langsam Fahrt auf. Allerdings auf eine Weise, mit der wahrscheinlich weder die Mitglieder des 5. Senats noch die beiden Vertreter der Bundesanwaltschaft gerechnet hatten.
Einer der drei Wahlverteidiger von Kurt Hättasch, Dr. Till Weckmüller, begann mit der Verlesung eines 100-seitigen Beweisantrages, der aus mehreren Anträgen bestand.
Zunächst begründete er weitschweifig, warum bei Hättasch kein Fluchtgrund bestehe und dass sein Mandant kein Unterstützernetzwerk habe, im Gegensatz – sein kleiner Seitenhieb – zu linken Angeklagten in anderen Prozessen. Er beantragte, dass von den Anklagevertretern und dem Senat Stellungnahmen einzuholen seien darüber, ob es von Seiten der Sicherheitsbehörden konkrete Warnungen und Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Separatisten-Verfahren gebe. Kurz: Haben Verfassungsschutz oder BKA konkrete Bedenken, den/die Angeklagten freizulassen? Der Verfassungsschutz solle befragt werden, ob es Fluchthilfeplanungen durch ein entsprechendes Unterstützerumfeld gebe, ebenso das BKA. Oberstaatsanwalt Stolzhäuser lächelte den Antrag weg. Das sei kein Beweisantrag, verkündete er schmallippig. Der Wahlverteidiger fügte hinzu, dass die Behauptung (er meinte wahrscheinlich die Anklage), es gebe ein Unterstützerumfeld, eine aus dem Luft gegriffene Behauptung ohne jede Tatsachengrundlage sei.
Dann schaltete der Verteidiger einen Gang höher. Er beantragte, den Chef des Bundesverfassungsschutzes als Zeuge vorladen zu lassen. Es bestehe die Möglichkeit, dass Gespräche und weitere Kommunikation zwischen den Angeklagten und ihren Verteidigern ab dem 05.11.2024 bis zum 30.03.2025 durch das Bundesamt für Verfassungsschutz abgehört bzw. mitgelesen und ausgewertet worden sein könnten. Denn für diese Zeit waren Abhörmaßnehmen noch genehmigt worden. Da fragt man sich natürlich, warum wird weiter abgehört, wenn die „Separatisten“ bereits in Untersuchungshaft sitzen? Vor allem: Wer und wann wurde abgehört? Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz sei als als Zeuge zu laden, da es sich bei dem Abhören der Kommunikation zwischen Verteidigern und Angeklagten um eine verfassungswidrige Maßnahme handele. Das könne ein Verfahrenshindernis darstellen und das Verfahren wäre dann unverzüglich einzustellen.
Ist eine Knochenmaske Beweis für Rechtsextremismus?
Danach kam der nächste Beweisantrag. Es geht um den Schlauch-Schal mit Totenkopf, den einige Angeklagte angeblich getragen haben. Diese Masken sind auf Amazon schon für 4,99 Euro erhältlich. Es solle bewiesen werden, dass es sich bei schwarzen Schlauchschalen mit der Nachbildung der Knochen eines Schädels nicht um eine „Siege-Maske“ handele, sondern um einen von unterschiedlichsten Gruppen genutzten, gewöhnlichen Alltagsgegenstand. Dem Beweis-Antrag waren 40 farbige Lichtbilder beigefügt. Sie zeigen unterschiedliche rechte und linken Gruppierungen, aber auch Sicherheitsbehörden weltweit, die der sogenannten Siege-Ideologie offenbar gar nicht angehören, die Masken aber im Alltag tragen. Darunter Hooligans in Polen, paramilitärische Milizen in der Ukraine, Irak und Myanmar, französische Polizeibeamte und amerikanische ICE-Beamte, linke Black-Lives-Matter-Demonstranten und sogenannte patriotische Gruppen in den USA, so der Beweisantrag.
Die Masken würden weltweit getragen, so Weckmüller, da könne man nur schwer sagen, die seien alle Siege-Anhänger. Ein weiterer Verteidiger möchte ein Sachverständigengutachten zur Knochenmaske. Wird am Ende noch Amazon-Chef Jeff Bezos vorgeladen, weil er „rechtsextreme“ Knochenmasken verkauft?
Dann kam der Antrag, dass Beweis darüber erhoben werden solle, dass das Verhalten seines Mandanten – Kurt Hättasch – dem eines „institutionell-parlamentarischen, rechtskonservativen Politikverständnis“ ent- und dem eines „rechtsextremen militanten Akzelerationismus sowie einer nationalsozialistischen Weltanschauung“ widerspricht. Sein Mandant vertrete keine nationalsozialistische, sondern eine konservative politische Weltanschauung. Dafür sollte ein schriftliches politikwissenschaftliches Sachverständigengutachten eingeholt und ein Sachverständiger angehört werden.
Dann folgte ein ultra-umfangreicher Beweisantrag. Zunächst fragte Weckmüller die beiden Vertreter der Anklage, ob sie das Buch „Siege“ des US-Nazis James Manson gelesen hätten, das als einziges relevantes Werk der Siege-Ideologie und des sogenannten militanten Akzelerationismus gilt. Oberstaatsanwalt Stolzhäuser antwortete abweisend. Die Vorsitzende Richterin, Simone Herberger, nachfolgend VR oder Vorsitzende genannt, antwortete, dass die Frage sei, ob der Senat antworten müsse. Traurig, welche Blöße sich Anklage und Vorsitzende gaben. Warum wollten sie die einfach Frage des Verteidigers nicht beantworten? Die Anklage wirft den acht Angeklagten vor, Anhänger der rechtsextremen Siege-Ideologie zu sein, kennt aber anscheinend selbst das Nazi-Traktat gar nicht, in dem diese Ideologie beschrieben ist. Der Senat, der die Klage zugelassen hatte, kannte das Buch offenbar auch nicht. Autsch, die Frage des Verteidigers hatte gesessen.
Ein Beweisantrags-Referat
Danach begann der Verteidiger im Rahmen seines Beweisantrages mit einer umfassenden Analyse der sogenannten Siege-Ideologie. Beim Verfassungsschutz finden sich nur eine paar nichtssagende, kryptische Zeilen.
Weckmüller, so erfuhr der Autor, hatte das englisch-sprachige Original (434 Seiten) gelesen, außerdem eine Dissertation zum Thema sowie weitere Quellen. Es folgte eine Stunde, die sich wie im Hörsaal anfühlte, und der Senat saß in der 1. Reihe. Der Verteidiger referierte. Als theoretische Fundierung zitierte er Textstellen aus dem Buch, teilweise in Englisch, übersetzte sie ins Deutsche und begründete jedesmal, warum das, was im Buch stehe, nicht auf seinen Mandanten zuträfe. Im Buch geht es hauptsächlich um bestimmte Formen des Widerstandes gegen das „System“, z.B. mit dem „drop out“, was die vollständige Einsamkeit und Isolation eines einzelnen Widerstandskämpfers bedeuten solle. Sein Mandant – Kurt Hättasch – machte aber genau das Gegenteil, er engagierte sich gesellschaftlich, in einer Partei und im Stadtrat von Grimma, argumentierte der Verteidiger.
Eine Stunde lange referierte Dr. Weckmüller, dass die kruden Thesen nichts zu tun hätten mit der Lebenswirklichkeit seines Mandanten. Das klang für mich alles plausibel und nachvollziehbar. Auch wenn es schwierig war, so kurz vor der Mittagspause und ohne Kaffee, dem Referat zu folgen. Jedesmal wenn der Verteidiger kurz pausierte, dachte wahrscheinlich jeder im Saal, der Beweisantrag sei endlich vorbei. Doch dann hob Dr. Weckmüller erneut an mit: „Ich zitiere weiter “, und man hörte formlich das Zusammenzucken im Saal. Fliehen konnten die Senats-Mitglieder nicht. Sie befanden sich sozusagen in Vorlesungshaft. Teilweise hörten die fünf Richter interessiert zu, teilweise saßen sie etwas erstarrt. Ein Senatsmitglied gähnte.
Der Vortrag galt – so empfand ich es – auch als Signal an Anklage und Senat nach dem Motto: Sie unterstellen den Anklagten eine bestimmte Ideologie, haben aber keinen fachlichen Schimmer, was diese Ideologie beinhaltet. Der Verteidiger wies darauf hin, dass es notwendig sei, das Buch in deutsche Sprache zu übersetzen und – über diese Anregung des Verteidigers freuten sich Anklage und Senat sicherlich – im Selbstlesemodus ins Verfahren einzuführen.
Nachdem sich Kurt Hättasch und Norman T. sowie einige Verteidiger zum „Referat“ geäußert hatten und weitere Beweisanträge eingebracht wurden, ging der 29. Verhandlungstag zu Ende.
Auffällig war: Die Verhandlung lief viel ruhiger als sonst. Die Vorsitzende wirkte entspannt, sachorientiert und effizient. Mit den Verteidigern kommunizierte sie zuvorkommend und höflich. Man kann nur hoffen, dass es so bleibt. Denn in der Vergangenheit wechselte die Stimmung von einem zum nächsten Prozesstag – mitunter – schlagartig.

Und noch einen hinterher, weil mir gerade total der Kragen platzt: Diese scheiß Dauerüberwacherei von alles und jedem ist doch das Problem. Aber das rafft hier keiner. Man kann im Internet Informationen noch so hart kodieren und über verschiedene Kanäle streuen, wenn derjenige der die Informationen abgreift, 24/7 per Kamera, Spähsoftware und KI überwacht wird. Glaubt da wirklich jemand, dass diese bescheuerte Form von Minimalverschlüsselung nicht zu knacken wäre, wenn man genau weiß, wann zu welchem Zeitpunkt der mittlerweile komplett durchanalysierte „Delinquent“ wo auf welcher Website war und welche Sektionen genau studiert hat? Glaubt ihr wirklich, das wäre eine sinnvolle Verschlüsselung? Arbeiten im deutschen Sicherheitsapparat eigentlich keine Softwareentwickler? Und warum glauben ausgerechnet die Pfeiffen, die den „Delinquenten“ überhaupt erst verwanzt und ans Ausland verscherbelt haben, so eine „Verschlüsselung“ wäre sicher? Der Sicherheitsapparat hier im ach so tollen Westen arbeitet nicht mehr für den jeweiligen Steuerzahler, sondern für den, der am meisten zahlt. Also die Araber. Weswegen hier auch nichts in die richtige Richtung, sondern weiter die falsche Richtung geht. Die Enigma war ein Meisterstück gegen den Unsinn, der hier und heute verzapft wird. Was mich zu dem Schluss führt, alles was hier an Geheimhaltung propagiert wird, ist Fassade. Das soll aussehen als wäre es geheim, damit sich alle unbeobachtet fühlen und dann nachlässig werden. Hier gibt es keine Geheimhaltung mehr. Man wahrt nur den Anschein. In Wahrheit arbeitet der gesamte Apparat längst für Katar & co. Würde man hier von einen auf den anderen Tag den kompletten Sicherheitsapparat abstellen, wir hätten mehr Sicherheit und mehr Geheimhaltung als jetzt.
Herr Klar, Ihr dämliches Polemikmuster juckt hier niemanden mehr. Das ist kein Humor. Die Recherche von Herrn Kloss betrifft ein sehr ernstes Thema. Lesen Sie Ihre Taz und lästern dort ab.
Ich las neulich in einem Bericht, dass 1933 die Landsgerichtsbarkeit usw. in Braunschweig von DEM Tag auf den anderen rechtswidrig „einfach“ die vom Gesetzgeber vorgegebene Gerichtbesetzung und Berufungsinstanzen „ignorierte“. Wie komme ich jetzt darauf ?!
Ein Nachsatz: Das anbringen von Wanzen und/oder installieren von Überwachungssoftware jedweder Art ohne richterlichen Beschluss gehört unter Höchststrafe gestellt. Nicht nur für ausländische Interessen, sondern auch für deutsche. Denn unser Apparat hat offenkundig ein massives Unterwanderungsproblem und reicht Informationen über seine eigenen Landsleute freigiebig und ohne deren Zustimmung einfach ans Ausland weiter. Ein halbgarer Vorwurf bzw. Verdacht ohne echte Beweise reicht dafür anscheinend bereits aus und unser Apparat kuscht. Hier spioniert jeder jeden aus und damit wird alles undicht. Die „Third Party Rule“ kann man also getrost vergessen, wenn die eigenen Mitarbeiter schon aus der Türkei, Russland oder den USA fremdgesteuert werden. Hier gehört eigentlich alles und jedes hermetisch abgeriegelt. Physisch wie auch digital. Sonst bekommen wir in Deutschland und Europa kein Bein mehr an den Grund. P.S.: Das nächste Arschloch, was mir hier eine Wanze unterjubelt oder irgendein Gerät anzapft, wird direkt ins Koma geprügelt. Es wird offenkundig Zeit für disziplinierende Maßnahmen.
Zitat:„Wer und wann wurde abgehört? Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz sei als als Zeuge zu laden, da es sich bei dem Abhören der Kommunikation zwischen Verteidigern und Angeklagten um eine verfassungswidrige Maßnahme handele. Das könne ein Verfahrenshindernis darstellen und das Verfahren wäre dann unverzüglich einzustellen.“ Was wenn nicht nur die Telefonleitung abgehört worden ist, sondern bei Verteidiger und Angeklagten bereits im Vorfeld massiv Wanzen aus aller Welt angebracht worden sind? Und was wenn bei Verteidiger und Angeklagten die U-Boote bereits lange im Vorfeld aus- und eingegangen sind und es immer noch tun und das Verfahren von hinter den Kulissen beobachten und gegen die Wahrheit aktiv mitgestalten? Hier ist nichts mehr unter Kontrolle. Wir haben nicht nur ein gigantisches Problem mit „ich weiß wo dein Haus wohnt“, sondern auch mit einem fremdgehenden Sicherheitsapparat, der den falschen Leuten hier absichtlich die Tür aufhält. Anstatt wichtige Zeugen inkognito im Safehouse unterzubringen, werden Sie von Creti und Pleti aus aller Welt abgehört, damit die schon mal das passende „Beweismaterial“ zur Verfügung stellen können. Oder genau wissen, welches sie schnell entsorgen müssen. Ich hatte damals um einen Waffenschein, eine schusssichere Weste und ein Auto ohne Tracker gebeten. Bekommen habe ich eine Dauerüberwachung von sämtlichen Ärschen dieser Welt. Auch von denen, die im Verfahren selbst betroffen sind. Weshalb diese das Verfahren dann an die Wand fahren konnten. Wir haben hier keine funktionierende Abwehr. Und damit das so bleibt, setzen die U-Boote im Apparat alle Hebel in Bewegung. Es ist ein absolutes Unding, dass wichtige Zeugen in diesem Land einer absichtlich undichten Dauerüberwachung unterzogen werden. Wieso werden Zeugen überhaupt wie Täter behandelt? Das passiert offenkundig nur deswegen, weil der Sicherheitsapparat selbst verhindern will, dass die Fremdsteuerung aus dem Ausland bekannt und abgestellt wird.
Man sollte mal Urinproben nehmen… ich vermute Benzodiazepan-Kreuz-Wirkungen mit anderen Substanzen… oder diverse multiple Persönlichkeitsstörungen… reine Spekulatius natürlich…
In die Zugtoilette hat jemand : Tötet alle Bullen, ACAB und Long live Lorenz – geschmiert.
Das sind Sprüche der Grünen und der Linkspartei. Das wissen wir ja spätestens seit die Vorsitzende der grünen Jugend mit einem ACAB-T-Shirt im Paralement ans Rednerpult trat.
Der Rechtsstaat ist mit den Ausländerhorden unter die Räder gekommen. Wir sind längst im Land des Gefälligkeitsrechts.
Deutschland war bei Schröders Regierungsantritt kein Zuwanderungsland. Das ist erst von seiner Regierung dazu gemacht worden!
Agitation und Propaganda – Agitation bedeutet: aggressive Tätigkeit zur Beeinflussung anderer, vor allem in politischer Hinsicht; Hetze.
Propaganda will das allgemeine Bewusstsein in bestimmter Weise beeinflussen.
Was da stattgefunden hat, ist das Ergebnis politischer Hass- und Hetzreden der SPD, der Grünen und der Linkspartei. Das ganze gesellschaftliche Klima wird von den Hassreden und Propagandafeldzügen dieser Parteien vergiftet. Die fördern das Umfeld und das Bewußtsein, in dem es dann zu Übergriffen auf politische Gegner kommt. Das wird nicht nur billigend in Kauf genommen, das ist die Absicht hinter den Parolen!
Das heißt, nach Artikel 21,2 GG müßte den Parteien nicht nur Geldhahn sofort abgedreht werden, die Parteien und ihre Kader sind längst jenseits von Gut und Böse und klar verfassungswidrig.
Kampfbegriffe oder Parolen sind keine Argumente, aber sie haben einen starken psychologischen Effekt: Sie schüchtern ein!
Wer mit dem aufgeladenen Begriff „Nazi“ angefahren wird, ist erstmal sprachlos. Der wirkt wie eine Keule. Die Kampfparole ist kein Argument, sondern die Waffe des Gewalttäters und Verbrechers! Er entmenschlicht nicht nur, er erzeugt ein Überlegenheitsgefühl!
Der „Nazi“ läßt sich nur mit dem „Nazi“ neutralisieren!
Darum ist die Sozialismusbehauptung so verderblich! Man bestätigt deren Wahn und markiert sich und andere als Ziel!