Am Donnerstag (23. Juli 2026) wurde vor dem 5. Strafsenat am Oberlandesgericht Dresden der Prozess gegen die sogenannten Sächsischen Separatisten fortgesetzt (26. Verhandlungstag). Als Zeugin war eine BKA-Beamtin geladen. Sie hatte den Sachstandsbericht über den Angeklagten Norman T. verfasst und „glänzte“ durch konsequente Herumeierei.
Vor dem Hochsicherheitsgerichtssaal waren nur 16,5 Grad Celsius, der Himmel grau und regenverhangen. Das musste der „Höllensommer“ sein, vor dem die „Klimaforschenden“ gewarnt hatten. Ich kam nach der Mittagspause, aber eine Beobachterin hatte mir über ein paar Szenen des Vormittags berichtet. Eine Polizeibeamtin des Bundeskriminalamtes (kurz BKA) war als Zeugin geladen. Nennen wir sie Frau R. Sie hatte den Sachstandsbericht zum Angeklagten Norman T. erstellt. Ein Verteidiger wollte nach Angaben der Zuschauerin wissen, ob Frau R. sich mit ihren BKA-Kollegen, die bereits als Zeugen im Prozess ausgesagt hatten, ausgetauscht habe. Zur Erinnerung: Vier BKA-Beamte wurden bereits als Zeugen vernommen. Die BKA-Beamtin habe dies verneint und behauptet, man hätte nur über die Abläufe gesprochen. Das klingt zwar etwas lebensfremd, ist aber natürlich nicht unmöglich.
Ob sie Kenntnis über den aktuellen Stand des Verfahrens hätte, war eine weitere Frage. Die BKA-Beamtin habe geantwortet, dass sie die Frage nicht verstanden hätte. Danach ging es wohl um die Frage, ob sie Kenntnis über die Einlassung des Angeklagten Norman T. habe. (Achgut hatte berichtet.) R. habe der Zuschauerin zufolge geantwortet, dass sie die Einlassung nur aus der Presse kenne, nur aus dem Internet, und dass sie nur die Überschrift gelesen hätte. Etwa hier auf der Achse?
Die BKA-Beamtin hinterlässt unbeantwortete Fragen
Nach der Mittagspause passierte etwas Ungewöhnliches. Die Verteidiger waren an der Reihe, die BKA-Beamtin zu befragen. Doch vorher wollte die Vorsitzende Richterin, Simone Herberger, nachfolgend VR genannt, von einem Verteidiger von Norman T. die konkrete Fragestellung wissen. Der Verteidiger antwortete, dass er fragen wolle, welche konkreten Absprachen zu einer terroristischen Betätigung seinem Mandanten Norman T. konkret zuzuordnen seien. Als Beobachter fragte ich mich: Warum musste ein Verteidiger eine Frage, die er einer Zeugin stellen wollte, vorher der Richterin „vortragen“?
Dann kam R. in den Hochsicherheitsgerichtssaal. Sie wirkte zunächst sympathisch und war in einem Alter, in dem man die meisten Dienstjahre noch vor sich hat. Als sie Platz nahm, machte sie sofort die Stachelschweingeste (verschränkte Hände als unbewusste Abwehrhaltung). Der Verteidiger stellte seine Frage. Ihre Antwort: Ich kann das nicht einordnen. Dann fragte die VR nach. R. zögerte und antwortete irgendwas Ausweichendes. Immer wenn der Verteidiger fragte, schwieg R. zunächst und antwortete dann mit Sätzen wie: „Was genau meinen Sie?“ oder „Ich verstehe nicht, was Sie meinen!“ oder wahlweise „Was ist die konkrete Frage aktuell?“ Manchmal hatte ich den Eindruck, dass R. körperlich anwesend war, aber nicht geistig. Der Verteidiger war kurz davor, in die Tischkante zu beißen.
War sie etwa mit der Befragung kognitiv überfordert? Wenn das bei Polizeibeamten der Fall sein sollte, die uns vor Kriminalität zu beschützen haben, bekomme ich Angst. Der Auftritt von R., die von unseren Steuergeldern bezahlt wird, war jedenfalls unterirdisch. Wenn sie ihre Ermittlungen so durchgeführt hat, wie sie sich als Zeugin präsentierte, muss man an der Qualität ihrer Arbeit zweifeln. Mitunter senkte sie ihren Blick, schaute lange Passagen nach unten und machte das Stachelschwein, wirkte also alles andere als souverän und professionell.
Die VR schritt mehrfach fürsorglich ein und „übersetzte“ Fragen des Verteidigers in leicht verständliche Sprache. R. sagte, der Angeklagte T. sei in einen engsten Kreis aufgenommen worden. Nachfrage: Was das mit Terrorismus zu tun gehabt hätte? Keine Antwort von R. Dann hakte überraschenderweise die VR nach und wollte wissen, warum die Beamtin bestimmte Inhalte aus den Handys rausgefiltert hatte. Es folgte wieder eine ausweichende, nichtssagende Antwort.
Wie schon öfter hatte auch Oberstaatsanwalt Stolzhäuser, einer der zwei Anklagevertreter, wieder seinen Auftritt und grätschte ab und zu verbal dazwischen. Aber er wirkte dabei diesmal vergleichsweise gemäßigt. Der Verteidiger von Norman T. gab sich noch nicht geschlagen: Wo das terroristische Element sei, wenn jemand irgendwo in einen engeren Kreis aufgenommen werde, wollte er von der Zeugin wissen. Die reagierte jetzt leicht bockig. Wie und nach welchen Maßgaben sie das Material über Norman T. ausgewertet hat, gab sie im Grunde nicht preis, egal wie oft die Verteidiger nachfragten. Als die VR der Zeugin wieder zur Seite sprang und „übersetzte“, platzte einer Verteidigerin die Hutschnur. Sie rief der Vorsitzenden Richterin zu: „Es kann nicht sein, dass Sie jede Frage umformulieren, um es der Zeugin schön zu machen.“ Es war auffällig, dass Herberger zwischen BKA-Beamtin und Verteidigern eine unsichtbare Brandmauer gezogen hatte.
„Wir enden im Stellungskrieg“
Danach wurde es noch absurder. Der Verteidiger, der noch immer keine Antwort von der BKA-Beamtin erhalten hatte, forderte einen Senatsbeschluss zu seiner Frage nach dem Terrorbezug. Das Gericht könne die Nichtbeantwortung durch die BKA-Beamtin nicht hinnehmen. Er zeigte der VR einen entsprechenden handschriftlichen Antrag, doch ob, wie und wann der Senat darüber entscheidet, hat der Autor nicht verstanden.
Ein anderer Verteidiger gab zu bedenken, dass diese Befragungen in einer Art Stellungskrieg enden würden und nicht hilfreich seien. Die Atmosphäre im Gerichtssaal war aufgeladen. Die BKA-Beamtin konnte oder wollte die Fragen der Verteidigung nicht beantworten. Welch schlechten Eindruck der Auftritt von R. hinterlassen hatte, war der Vorsitzenden Richterin nicht entgangen und sie zog die Notbremse: Überraschend und anscheindend arbiträr beendete sie die Befragung. Oder man könnte auch sagen: Sie nahm die BKA-Beamtin aus der Verteidiger-Schusslinie. Mehrere Verteidiger protestierten. Ergebnis: Zeugin R. soll am kommenden Montag noch einmal befragt werden dürfen.
Ein Verteidiger beantragte ein Ordnungsgeld, weil die BKA-Beamtin sich geweigert hatte, einige Fragen zu beantworten. Aber irgendwie ging dieser Antrag im allgemeinen Chaos unter. Jedenfalls bekam der Autor auch an dieser Stelle nicht mit, ob und wann der Senat darüber entscheidet. Der Vorgang ist symptomatisch für diesen Prozes: Juristischer Streit um Kleinigkeiten und Debatten über prozessuale Belange. Mal führte die VR das Verfahren recht souverän, so wie an diesem Prozesstag, aber zu anderen Zeiten wirkte der Verfahrensablauf wieder plan- und konzeptlos. Zur Verleihung des juristischen Oscars in der Kategorie „Bester Prozess“ wird dieser Senat sehr wahrscheinlich nicht nach Hollywood eingeladen.
Die Verschleppungstaktiken des Verfassungsschutzes
Als die BKA-Beamtin schon auf dem Heimweg war, durften Verteidiger und Angeklagte Erklärungen zu den früheren Aussagen eines anderen BKA-Beamten abgeben, der am 18. Juni im Zeugenstand auftrat. Es handelte sich um einen BKA-Beamten, der hier Herr U. genannt wurde und zuständig für die Auswertung der Asservate des Angeklagten Kevin M war. (Achgut berichtete hier.)
Ein Verteidiger beantragte, dass die Aussagen des Zeugen nicht verwertet werden dürften, denn noch immer fehlten offenbar Akten aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Eine Beschlagnahme sei durch das Gericht abgelehnt worden. Sein Vorwurf: Das Gericht nehme widerspruchlos die Verschleppungstaktiken des BfV hin. Der Autor hat ebenfalls schon länger den Eindruck, dass sich das Gericht von den Schlapphüten auf der Nase herumtanzen lässt. Ein anderer Verteidiger bemängelte, dass alle Daten über die Mandanten rechtswidrig erhoben und weiterverarbeitet worden seien. Ein Anklagevertreter gähnte dabei entweder äußerst genüsslich oder demonstrativ.
Ein weiterer Verteidiger stellte fest, dass es in diesem Verfahren nicht um die jungen Männer gehe, sondern darum, den Aufstieg der AfD zu verhindern. Die „Sächsischen Separatisen“ seien ein Konstrukt des Generalbundesanwalts, sie seien ein Phantom, das es nie gegeben hätte. Auch Kurt Hättasch, AfD-Stadtrat von Grimma, dem die GSG-9 am 5. November 2024 während der Erstürmung seines Hauses in den Kopf geschossen hatte, gab den ersten Teil einer zweieinhalbstündigen Erklärung ab. Zunächst trug er ein Inhaltsverzeichnis vor, dann arbeitete er akribisch Punkt für Punkt weiter. Beide Anklagevertreter hörten aufmerksam zu.
Eine Buchempfehlung der Richterin?
Dem BKA-Zeugen hätten keine Erkenntnisse über eine terroristische Vereinigung vorgelegen, auch nicht über eine Gründung, so Hättasch. Er kritisierte, dass entlastende Tatsachen in den Ermittlungen keine Rolle gespielt hätten, und er hoffe, dass der Senat das merke. Die Akten wären mit sinnlosem Chatverkehr zugemüllt worden. Von ihm, Hättasch, gebe es weder Hitlergrüße noch NS-Bezug. Der Senat hörte aufmerksam zu, einige Mitglieder schrieben mit.
Am Ende gab es eine weitere Überraschung. Wie angekündigt, wolle sich der Angeklagte Kevin R. bald umfassend einlassen, teilten seine Verteidiger mit. Und die Verteidigung von Jonas K. ließ wissen, dass ihr Mandant ebenfalls aussagen wolle. Dann hätten sechs der acht Angeklagten ausgesagt. Der Zeitplan des 5. Senats gerät damit noch mehr durcheinander. Weitere 40 Verhandlungstage sind gegenwärtig geplant. Wie der Autor hörte, könnte der Prozess bis Ende August 2027 dauern. Kein Scherz. Obwohl fast alles inzwischen mehrfach durchgekaut ist.
Der Senat hätte angesichts der stark geänderten Sachlage längst die verschärften Haftbedingungen aufheben müssen. Noch immer werden die Angeklagten wie Schwerverbrecher in Handschellen in den Gerichtssaal geführt. Noch immer dürfen sie Besuche nur durch Trennscheiben empfangen. Das ist alles schon lange nicht mehr verhältnismäßig. Und eigentlich müsste sich der Senat langsam, aber sicher gemäß § 116 der Strafprozessordnung mit der Aussetzung des Vollzugs der Haftbefehle beschäftigen. Die Angeklagten haben voll kooperiert bzw. sind dabei.
Am Ende des 26. Prozesstages lieferte der Senat noch ein Stück unfreiwilliger Komik. Die VR gab – aus Transparenzgründen – bekannt, dass ein Verteidiger des Angeklagten Kurt Hättasch dem Gericht dessen gerade veröffentlichtes Buch übergeben habe. Das Buch sei jetzt Teil der Akte, liege in der Geschäftsstelle und dürfe nicht vervielfältigt werden. Und dann entfuhr der VR der Satz: Das Buch kann ja käuflich erworben werden. Sie wollte – ganz sicher – nicht die Werbetrommel rühren. Aber es wirkte genau so. Ich musste schmunzeln. Richter sind eben auch nur Menschen.
Ergänzung vom 27. Verhandlungstag (Freitag, 24. Juli 2026)
Unabhängig voneinander schilderten zwei Personen, die an diesem Prozesstag anwesend waren, ihre Eindrücke dem Autor. Bis zur Mittagszeit wurde zwischen der Vorsitzenden Richterin (weiterhin VR genannt) und den Verteidigern gestritten. Es ging um Anträge, um die Prozessführung der VR usw. Ein Verteidiger warf der VR sinngemäß vor, dass sie die Beweisaufnahme „zerhacken“ würde. Sie betreibe eine „kumulative Zergliederung“. Die Einvernahme der Zeugen (BKA-Beamte) – das ist auch der Eindruck des Autors – scheint keiner Prozess-Logik zu folgen. Wie bereits geschildert, die Befragung der Frau R. wurde abgebrochen, sie kommt am Montag wieder. Gestern wurde ein neuer BKA-Zeuge vernommen, er soll erst im Oktober das nächste Mal erscheinen. Aber auch andere bereits gehörte Zeugen sollen noch einmal erscheinen. Durch das Zerhackstücken der Beweisaufnahme ist es schwer, sich ein zusammenhängendes Bild der Zeugen und ihrer Aussagen zu machen. Ist das Absicht? Irgendwie blickt in diesem Prozess niemand mehr durch. Der Autor jedenfalls hat mittlerweile große Mühe, überhaupt eine kohärente Linie zu erkennen.
Kurt Hättasch durfte wohl noch nach der Mittagspause seine Erklärung fortsetzen und beenden. Am Ende des 27. Verhandlungstages stellte der Verteidiger von Kevin M. einen Antrag auf Entfesselung seines Mandanten. Der Antrag wurde wohl von allen Verteidigern unterstützt. Der Autor hatte bereits geschildert, dass das Vorführen der Angeklagten in Handschellen – aus seiner Sicht – völlig unverhältnismäßig ist. Nachdem der 26. Prozesstag einigermaßen geordnet verlaufen war, brach gestern offenbar alles wieder zusammen. Zwölf Zuschauer waren wohl anwesend. Als sie nach dem Statement eines Anwalts klatschten, drohte wohl ein Justizbeamter mit Leuchtweste einer Zuschauerin, er werde sie des Saales verweisen. Dazu kam es allerdings nicht. Außerdem habe es mehrere Unterbrechungen gegeben. Ach, ich möchte den Bundesverfassungsschutz (BfV) nicht vergessen, der ja vom Gericht aufgefordert worden war, Dokumente beizubringen. Die VR sagte angeblich, dass sie dafür keine Frist mehr setzen möchte, da das BfV einen erhöhten Prüfaufwand hätte. Übersetzt: Sankt-Nimmerleins-Tag. Wenn ich – von den Schilderungen, die mir gemacht wurden – den Prozesstag beschreiben müsste, würde ich sagen: chaotische Zustände.

ein Schauprozeß hat auf der einen Seite Opfer und auf der anderen Seite die brutale Staatsgewalt. „Wir haben doch nur Befehle befolgt“, ist der häßlichste Satz in der deutschen Sprache.
„Maskenattest-Ärztin Witzschel frei – doch der Staat gibt keine Ruhe. Während Corona-Verantwortliche bis heute unbehelligt sind“ (siehe Reitschuster)
Warum berichten ARD und ZDF nicht darüber?
Entweder es entpuppt sich als terroristische Attacke auf den Staat oder als riesiger Justiz- sowie Politik-Skandal.
Danke an Achgut für diese hervorragende Berichterstattung, ohne die mir dieser Sachverhalt gänzlich unbekannt geblieben wäre.
Ob die VR irgendeinen juristischen Sinn in ihrer Arbeit erblickt? Vielleicht dämmert es sogar unterschwellig in ihr, dass sie sich zum Werkzeug eines Unrechtsstaats macht? … Gut, dass Herr Kloss als öffentlicher Beobachter diese Farce durchhält und dokumentiert.
„Wie angekündigt, wolle sich der Angeklagte Kevin R. bald umfassend einlassen, teilten seine Verteidiger mit. Und die Verteidigung von Jonas K. ließ wissen, dass ihr Mandant ebenfalls aussagen wolle. Dann hätten sechs der acht Angeklagten ausgesagt. Der Zeitplan des 5. Senats gerät damit noch mehr durcheinander….Wie der Autor hörte, könnte der Prozess bis Ende August 2027 dauern. Kein Scherz. Obwohl fast alles inzwischen mehrfach durchgekaut ist“. Wir Leser lechzen danach!
Kubitschek verlegt das Hafttagebuch Kurt Hättaschs bei Antaios. Frau Hättasch & ein Anwalt kommen auf dem Kanal Schnellroda zu Wort. Ansonsten berichtet Achgut wieder am besten darüber, daß wir in einem Schurken-Staat leben, der mal eine Bananen-Republik war. Das zeichnet Achgut auch vor den konservativen Mitbewerbern (von linken ganz zu schweigen) aus.
Es geht in erster Linie darum, den aufgebauten rechten Popanz zumindest bis zu den Wahlen im Herbst aufrecht zuerhalten, damit noch bei manchen eine Hemmschwelle erhalten wird, die AfD zu wählen. Die Altparteien pfeifen aus dem letzten Loch und schlagen jetzt – auch über ihre Gefolgschaft in Justiz und Verwaltung – um so wilder um sich.