Am Donnerstag, dem 25. Juni (22. Verhandlungstag), beobachtete der Autor ab Mittag den Prozess. „Rädelsführer“ Jörg S. war noch mitten in seiner mehrstündigen Einlassung. Inzwischen hatten in mehreren Verhandlungstagen vier BKA-Beamte umfangreich als Zeugen ausgesagt. Sie hatten beschlagnahmte Datenträger ausgewertet und darüber berichtet sowie über Chatprotokolle und abgehörte Gespräche. Jörg S. wollte offenbar einiges richtig- bzw. den richtigen Kontext herstellen.
Jörg S. berichtete und analysierte ausführlich aus seiner Sicht, was es mit den VP, den sogenannten Vertrauenspersonen auf sich hatte. Sie werden im juristischen Jargon so genannt, wahrscheinlich auch, weil es ihre Aufgabe war, das Vertrauen des S. zu gewinnen, um Informationen aus ihm zu extrahieren. Die VP sind im Grunde verdeckte Ermittler. Davon gab es zwei. Beide offenbar US-Bürger. Einen verdeckten Ermittler, der nur online mit S. über einen Chat kommunizierte und einen zweiten verdeckten Ermittler, den S. zweimal direkt traf. Er kam, das ist scheinbar unstrittig, zweimal nach Brandis im Landkreis Leipzig. Zuerst am 10. Mai 2023, offenbar um S. kennenzulernen. Das zweite Mal zum sogenannten Häusertraining am 17. August 2024.
„Rädelsführer“ Jörg S. schilderte, wie er die Kommunikation mit den Ermittlern erlebte. Der Online-Ermittler fragte S. wohl dreimal, wie er seine „Gruppe“ nennen würde. S. sagte, er hätte sich einen Fantasie-Namen ausgedacht: Arian Shock Troups, entlehnt aus dem Spiel OST. S. räumte ein, dass er von den beiden „Bekannten“ beeindruckt war. Einer der beiden gab sich wohl als Chef einer US-Miliz aus. Das sei dort legal. S. räumte auch ein, gegenüber den beiden verbal aufgeschnitten zu haben, um ihnen zu gefallen. Weil er vor den beiden US-Leuten „nicht wie der letzte Larry aussehen wollte“. Der Ermittler, der vor Ort war, nannte sich wohl Arian Kowaltz, wenn es der Autor richtig verstanden hatte. Im weiteren Verlauf wird er AK genannt.
Jörg S. war bereits zu Beginn des Verhandlungstages tief in die zehntausende Seiten lange Verfahrensakte eingetaucht. Er rief Akten-Ordnernummern auf, nannte Seitenzahlen, zitierte aus Chatprotokollen und stellte – aus seiner Sicht – realistische Kontexte her. Dabei korrigierte er zahlreiche – aus seiner Sicht – falsche Aussagen, die wohl aus den Gedächtnis-Protokollen der beiden Ermittler stammen sollen. Hier geht es auch um einen Kern dieses Verfahrens: 1. Die wahren Identitäten der Ermittler sind nicht bekannt. 2. Es gibt angeblich keine Vernehmungsprotokolle durch den zuständigen BKA-Ermittlungsführer, obwohl das Standard sein soll. Es gibt nur Aktenvermerke vom BKA selbst. Bedeutet: Niemand weiß, was die eingesetzten verdeckten Ermittler wirklich über ihre Feststellungen und Informations-Extraktionen gesagt, welche genauen Worte sie benutzt haben und ob die Angaben plausibel sind. Nix. Das klingt für mich alles ganz schwach und nicht nach hochprofessioneller Ermittlung.
20 Monate Haft wegen eines Scherzes?
S. berichtete, dass AK das Training vorgeschlagen und dafür geworben hätte, dass so viele Leute wie möglich daran teilnehmen sollten. Das stehe auch so in den Akten, sagte S. Er las aus dem Protokoll entsprechende Chats vor, in denen er AK mitteilte, dass er Geld für Kind und Familie verdienen wolle. Das sei S.s Priorität. Nicht das „Training“. Beim sogenannten Training am 17. August 2024 hätte er etwas lernen wollen. S. schüttelt seinen Kopf angesichts der Behauptung eines BKA-Zeugen, er hätte als Warlord mit 300 bis 400 Mann in Sachsen durch die Wälder ziehen wollen. Das sei ein Scherz in einem Gespräch mit dem Mitangeklagten P. gewesen. Und wegen eines Scherzes sitze er jetzt seit 20 Monaten in Untersuchungshaft, bemerkte er bitter.
Das Verhältnis zwischen den beiden verdeckten Ermittlern und Jörg S. ist heikel und hochproblematisch. Haben die Ermittler manipulative Fragen gestellt, um erwünschte Antworten – im Sinne der Anklage – vom „Rädelsführer“ zu extrahieren? Hatte die Ermittlung einen appellativen Charakter, wo Aussagen der Sender (Ermittler) darauf ausgelegt waren, den Empfänger (Jörg S.) direkt zu bestimmten Denk- und Handlungsweisen zu beeinflussen? Diese Hypothese steht im Raum. Und sie scheint begründet. Und der 5. Strafsenat? Sieht es nicht?
Die Ermittler kommunizierten mit S. über Bürgerkrieg, Migranten, Balkanisierung der USA, über zahlreiche gesellschaftliche Themen etc. S. gab zu verstehen, dass er im Falle einer Krise (der Gesellschaft) bei seiner Familie bleiben und die Krise aussitzen wolle. AK fragte wohl, ob es eine Lösung sein könnte, mit 20 Männern loszustürmen, die Taliban hätten auch mit 28 Mann begonnen. Klingt sehr appellativ. Im Übrigen ist die 28-Taliban-Aussage gequirlter Unsinn. Da hätte Ermittler AK besser das Standard-Werk „Taliban“ des pakistanischen Journalisten Ahmed Rashid lesen sollen.
Die Aussagen vom Losstürmen, wenn sie so gefallen sind, nähren den Verdacht, dass die Ermittler wahrscheinlich manipulativ gearbeitet haben. Möglicherweise war es für sie nur ein Job in Germany, und sie wollten „abliefern“. Was die deutschen Behörden daraus machen würden, wäre ja Sache der deutschen Behörden. Vielleicht war es so.
Jörg S. verwies darauf, dass er es nicht wagte, AK, als der das „Häuserkampftraining“ leitete, irgendwie zu widersprechen. Wörtlich: „Wenn jemand extra aus den USA kommt, kann ich ihn nicht kritisieren. Wir wollten am Ende nicht zugeben, dass wir die letzten Loser sind.“ Das „Training“ machte einigen der Anwesenden offenbar keinen Spaß. Die Verlustrate der „Angreifer“ sei hoch gewesen, konstatierte S. AK habe wohl angeboten, was mitzubringen, was schwierig sei. Ich schätze mal, er meinte Waffen. Daraus wurde offenbar nichts. Das dreistündige „Training“ war anscheinend sehr kurzfristig von AK angesetzt worden. Einige Bekannte von S. kamen erst gar nicht, weil sie Besseres zu tun hatten, und S. wollte wohl danach auch schnell weg zum Geburtstag eines Familienmitgliedes. Die Separatisten hatten anscheinend nur wenig Zeit fürs Separatistentraining.
Fragen nach dem Holocaust
S. erklärte auch, dass er nie über den Holocaust geredet bzw. selbigen verharmlost oder befürwortet hätte. Er rief dazu entsprechende Stellen in den Akten auf und verwies auf einen Übersetzungsfehler. Er zitierte die Fundstelle in der Akte, wo sich das Wort aber nicht befand. Mit dem von den Nazis verübten Völkermord an den Juden hat es in dem Verfahren eine eigenartige Bewandtnis. Im Haftbefehl stand es wohl noch als Tatvorwurf, später, in der Anklage plötzlich nicht mehr. Der Sachverhalt ist dringend klärungsbedürftig. Ungenauigkeiten in den Akten, sehr freie Interpretationen der BKA-Zeugen hier und da, all das war dem Autor während der Beweiserhebung bereits mehrfach aufgefallen. Und dem Gericht?
Jörg S. warf der Anklage vor, bestimmte Akteninhalte so zu verarbeiten, dass sie ins ideologische Bild passten. BKA-Zeugen hatten S. vorgeworfen, im NSB-Chat der sogenannten National Socialist Brotherhood aktiv gewesen zu sein, von 2021 bis 2022. S. erklärte, er habe dort Ausrüstungsgegenstände verkaufen wollen, doch nach 18 Monaten sei der Chat tot gewesen. Schluss, aus. Stundenlang redete Jörg S. wie am Fließband, ohne „Ähs“, ohne große Ausschweifungen. Im Hochsicherheitsgerichtssaal herrschte gespannte Ruhe, wie bei einem Aktion-Thriller, wenn man darauf wartet, was als nächstes passiert. Die zahlreichen Justizbeamten, die die Angeklagten bewachten, hörten aufmerksam zu. Auch das Gericht. Zwei Mitglieder des Senats hatten ihre Köpfe gedreht und schauten Jörg S. genau an. Sie zeigten anscheinend großes Interesse an den Ausführungen des „Rädelsführers“. Auch die Vorsitzende Richterin, Simone Herberger, im weiteren Verlauf VR genannt, schaute mehrfach direkt den Redner an.
Er habe über 100 fiktive Kurz-Geschichten geschrieben, so S. weiter. Darin gehe es u.a. um den Weltraum, um Elfen, um Fantasie. Darunter seien drei Geschichten über Bürgerkriege, und die habe die Anklage als Beweis für seine angeblichen Vorhaben mitgenommen. Darin ging es u.a. um Bürgerkrieg in Schottland, jemand geht aus Sachsen dorthin, irgendwer verliebt sich dort, dann kommen Schotten über Tschechien nach Sachsen und helfen dort beim Bürgerkrieg aus. Weil Jörg S. zügig sprach und ständig neue Aktenordnernummern nannte, bat ihn die VR, etwas langsamer zu werden. Sie sagte es recht freundlich.
Dann setzte Jörg S. eine Aussage aus der Akte, Deutschland sei gay, in seinen Kontext. Ja, sagte S., wenn man sich anschaut, was auf der Domplatte in Köln 2015/2016 abgelaufen sei, wo Migranten hunderte Frauen sexuell belästigt hätten und nichts sei passiert, wenn ein Land sich da nicht wehre, das sei für ihn gay. Er sehe das so.
Es sei komisch, so S., dass er im Januar 2022 den Mitangeklagten Kurt Hättasch kennengelernt habe, seit April 2022 beobachtet werde und im März 2023 ein Ermittlungsverfahren eröffnet worden sei. Jörg S. erklärte, er hielte das Vorgehen für „einen Kampf gegen rechts“, denn schon im Oktober 2024 wären die Haftbefehle ausgestellt worden und dann habe man auch noch ganz nebenbei einen AfD-Politiker erschießen wollen (Anm. d. A.: gemeint ist die Erstürmung des Hauses von Hättasch am 5.11.2024, bei dem ein Beamter Hättasch in den Kopf schoss).
Dann stellte er noch eine Aussage aus den Akten richtig. Er hätte bei einer Autofahrt nicht gesagt, nach einem – sinngemäß – Machtwechsel in Deutschland wären Richter als Erste dran, sondern die seien die Ersten, die gehen müssten. Wieder eine, wenn es so stimmt, merkwürdige Ungenauigkeit. Ich glaube mich zu erinnern, dass das ein BKA-Zeuge gesagt hatte, dass Richter als Erste dran wären. S. verwies darauf, dass er seine Bekannten aufgerufen hätte, zur Wahl zu gehen. Ein entschlossener Terrorist rufe seine Mit-Terroristen zur Teilnahme an einer demokratischen Wahl auf, das sei doch komisch, rief der „Rädelsführer“ Richtung Staatsanwaltschaft.
Dann schloss der 26-jährige Jörg S. seine stundenlangen Ausführungen mit den Worten: „Warum sitzen wir in Haft? Ich möchte friedlich auswandern und zu meiner Familie. Wir sitzen zu Unrecht seit 20 Monaten in Haft. Dieser Wahnsinn muss ein Ende haben, damit alle nach Hause können.“ Verteidiger und Mitangeklagte klopften auf die Tische und klatschten, der Prozesstag war zu Ende.
Marathon merkwürdiger Fragen
Am Freitag, dem 26. Juni (23. Verhandlungstag), wurde der Prozess fortgesetzt. Pünktlich unpünktlich begann das Verfahren um 9:42 Uhr. Im Hochsicherheitsgerichtssaal war es (noch) angenehm kühl. Die Klimaanlage arbeitete gut. Draußen wurden gegen Mittag ca. 37 bis 38 Grad erwartet. Man könnte den Saal glatt in den Hitzeschutzplan der Stadt Dresden aufnehmen. Es gibt 250 gut gekühlte Besucherplätze. Als Bonus läuft hinter der Trennscheibe ein Terror-Verfahren. Doch nun Spaß beiseite.
Die VR warf ein „Guten Morgen, nehmen Sie bitte Platz. Danke dass Sie durchgehalten haben und wieder so frisch dabei sind“ in die Runde. Sie bedankte sich im Namen des Senats, dass Jörg S. Einblicke in seine Gedankenwelt gegeben habe. Das mache es einfacher, zu beurteilen und zu entscheiden. Diese Feststellung ist, gelinde gesagt, eine maßlose Untertreibung. Oberste ungeschriebene „Regel“ in einem Staatsschutzstrafverfahren ist es für Angeklagte eigentlich, zu schweigen, um sich selbst nicht zu belasten. Ausgerechnet an diese Regel haben sich im Separatisten-Prozess mehrere Angeklagte überraschenderweise nicht gehalten. Sie haben umfangreich ausgesagt und dem Senat ihre volle Kooperation angeboten. Zuerst Jörg S., dann folgte Kurt Hättasch, dann Hans-Georg P. Hättasch hat inzwischen erneut ausgesagt, das war am vorangegangenen Verhandlungstag, an dem der Autor nicht anwesend war. Am vergangenen Donnerstag und Freitag erneut und ausführlich der „Rädelsführer“. Für den nächsten Prozesstag, den 8. Juli, hat der Angeklagte Norman T. eine umfassende, mehrstündige Einlassung angekündigt. Damit hätten dann bereits vier der acht Angeklagten umfassend ausgesagt. Das ist für so einen Prozess absolut ungewöhnlich. Senat und Anklage hatten damit offenbar nicht gerechnet und haben das anscheinend noch immer nicht richtig verdaut.
Simone Herberger wollte Fragen stellen an Jörg S. Der antwortete, dass das gar kein Problem sei. Wann er den Handel mit militärischen Sachen begonnen habe, ab wann er Gewinne gemacht habe, ob die bei ihm sichergestellten Sachen für den Handel oder die eigenen Nutzung gewesen seien, wurde er gefragt. Ein Verteidiger beanstandete eine der Fragen, die VR lenkte ein. Herberger fragte in einer eigenartigen Weise. Sie senkte künstlich ihre Stimme, als ob sie ihr mehr Gewicht verleihen wollte, sprach langsam und bedeutungsschwanger. Sie hauchte teilweise ins Mikrofon. Was sie mit dieser Show bezwecken wollte, blieb mir unverständlich. Es klang alles irgendwie unecht. Jörg S. ließ sich von der Frage-Theatralik nicht beeindrucken, er antwortete ruhig und zügig. Dass er sich, seitdem er 15, 16 war, für Airsoft interessiert habe, alte Sachen ab 2020 auf Kleinanzeigen verkauft habe, ab 2021 bei einem chinesischen Großhändler gekauft habe, um mit Gewinn zu verkaufen.
Ein Großteil der Sachen, die bei der Festnahme gefunden wurden, seien für den Verkauf bestimmt gewesen. Darunter sechs ballistische Platten (für Körperschutz). S. berichtete, wie viel Gewinn er gemacht hätte, dass er an eine US-Firma mit Gewinn verkaufen konnte. Es sei das beste Geschäft gewesen, dass er abgewickelt habe. Er berichtete, dass sich die Reparatur von Airsoft-Modellen nicht lohnen würde. Auch beim sogenannten Training am 17. August 2024 seien alte, nicht mehr funktionsfähige Airsoft-Gewehre im Einsatz gewesen, so S.
Keine Lust auf weiteres Training?
Wir können ein bisschen nach vorn springen, denn die Befragung erschien mir – über einige Strecken – etwas peinlich. Die VR stellte zahlreiche Fragen, die bereits Gegenstand im Verfahren waren und beantwortet wurden. Dann wurde es interessant: Was der Kowaltz für einer war, wollte die VR wissen. Ob S. keine Zweifel daran hatte, dass AK der war, der er vorgab zu sein. S. bejahte, er hätte keine Zweifel gehabt, dass AK ein Milizenführer war, er habe ihm das abgekauft. AK sei durchtrainiert gewesen, er kannte sich in politischen Sachen aus. Wie sich herausstellte, hatte AK dem „Rädelsführer“ sogar zwei ballistische Platten für 300 Dollar abgekauft. AK wollte offenbar ein Vertrauensverhältnis herstellen.
Oberstaatsanwalt Stolzhäuser, einer der beiden Anklagevertreter, tippte fleißig die Antworten mit, als gäbe es kein Morgen, wie schon am Vortag. Die nächste Frage der VR wirkte merkwürdig. Bezogen auf AK fragte sie Jörg S.: Was denken Sie jetzt über ihn? Was soll Jörg S. wohl über jemanden denken, der ihn bespitzelt hatte? S. antwortete aber ganz nüchtern, dass sich AK sehr authentisch gezeigt und Wissen über Waffen gehabt hätte.
Dann wollte die VR wissen, warum es einen weiteren Termin für ein „Training“ im November geben sollte. Es habe keinen solchen Termin gegeben, konterte S. sofort. Es gab wohl nur die Idee seitens AK, aber niemand ging drauf ein. Für ihn, für S., wäre es sowieso ausgefallen, weil da die Geburt seines Sohnes anstand. Die VR wollte noch den errechneten Geburtstermin wissen. Schräge Frage. S. nannte den Termin ohne Verzögerung. Weiter fragte sie danach, wie es zu seiner Auswanderung kam, ob man das sagen könne, dass dies wegen seines Hasses auf den Staat geschah? S. konterte wieder, nicht Hass, sondern Ablehnung. Außerdem seien auch die Lebenshaltungskosten in Polen günstiger. Er habe sich selbstständig machen wollen, sei oft in Polen gewesen, es hätte ihm dort gefallen, und er habe sich dort mit seiner Freundin ein eigenes Leben aufbauen wollen.
Dann begann die VR – wieder mal – mit einer Gesinnungsprüfung. Diese Fragen hatten mit dem eigentlichen Tatvorwurf der Anklage kaum etwas zu tun. Es ging um die AfD, um die Freien Sachsen und wie er diese Parteien finde. Ob er sich den Zielen dieser Parteien verbunden gefühlt und vielleicht über eine Mitgliedschaft nachgedacht habe? Die AfD finde er gut, gab S. an und wich nicht aus. Sie sei eine patriotische Kraft, aber er stimme nicht mit allem überein. Dann fragte die VR, wie S. über die Corona-Zeit denke und die Maßnahmen. Auch der Holocaust war wieder Thema. S. verwies darauf, was in den Akten darüber festgehalten war. Demnach hatte er gesagt: „Bin nicht dafür, dass es das sowas noch mal gibt.“
Auftritt einer neuen Fragestellerin
Kurze Besucherstatistik: Sechs Besucher und drei Journalisten. Im öffentlichen Beliebtheitswettbewerb rangiert dieser Prozess nicht ganz oben. Dann stellte sich die VR selbst ein Bein. Sie zitierte aus einer E-Mail aus dem Jahr 2022, als es um die angeblich angestrebte Säuberung Deutschlands ging und um die Ansicht, dass Deutschland kein legitimer Staat wäre. S. wollte die Fundstelle in den Akten wissen. Die VR und die Richterin zu ihrer Linken suchten in den Akten. Und suchten und suchten. Echt peinlich. Sie fanden die E-Mail nicht. Was ist nur mit diesem Senat los, der aus vier Jahre alten E-Mails zitieren möchte und sie nicht findet.
Dann gab es eine regelrechte Überraschung. Die neben der VR sitzende Richterin, sie ist die sogenannte Berichterstatterin (sie kennt angeblich die Akte sehr gut), stellte dem Angeklagten eine Frage. Das ist deshalb bemerkenswert, weil an allen Prozesstagen, die der Autor besucht hatte, seitens des Gerichts ausschließlich die VR Fragen stellte. Der Inhalt der Frage ist spannend: AK, der Ermittler, oder seine BKA-Führungsperson hätten gesagt, dass Jörg S. beim Training in der Brusttasche eine echte Glock 19 getragen hätte. Nein, antwortete S., es sei ein Airsoft Modell gewesen. Das stehe auch so in den Akten. Hatte der Senat das überlesen oder gibt es eine weitere Ungenauigkeit in den Akten? Die fragende Richterin bedankte sich freundlich für die Antwort. Dann war die Fragezeit der VR zu Ende. Kein Sachverhalt, der abgefragt und beantwortet wurde, war strafbar. Weder besaß Jörg S. illegale Waffen noch hatte er versucht, welche zu erwerben. Er hatte eingeräumt, auf einem Schießstand in Grimma sowie in Polen ganz legal mit Waffen geschossen zu haben. Das darf jeder, der über 18 ist. Die beiden Verteidiger von Jörg S. griffen während der stundenlangen Einlassung nicht ein.
Dann waren die zwei Vertreter des Generalbundesanwaltes dran, Oberstaatsanwalt Stolzhäuser und Staatsanwalt Dr. Döge. Letzterer fragte, ob irgendeine Nachricht beantwortet worden war, woran sich Jörg S. nicht erinnern konnte. Und der Oberstaatsanwalt fragte nach einer Testsprengung. Das Wort war irgendwo aufgetaucht. Jörg S. antwortete, dass er nicht wisse, worum es ging. Und dann noch eine Nachfrage zu einem FBI-Memo aus dem Jahr 2022. Das war es? Nach einer weiteren umfassenden, stundenlangen Einlassung des „Rädelsführers“ mit Frage-Marathon durch die VR hatten die beiden Anklage-Vertreter nur drei, vier mickrige Fragen an Jörg S.? Das fand ich schon bemerkenswert. Sahen die beiden ihre Anklage davonschwimmen? Ich hatte mit einer umfassenden Erklärung gerechnet.
Es ging Richtung Mittagszeit. Die Klimaanlage im Hochsicherheitsgerichtssaal kämpfte gegen 38 Grad Außentemperatur. Die Luft wurde stickiger. Hut ab vor den Justizbeamten, die in voller Montur stundenlang mit ausharren mussten. Dann ging das Fragerecht an die Verteidiger. Ob er gegenüber den verdeckten Ermittlern hochgestapelt habe, um nicht als „Loser“ wahrgenommen zu werden, fragte ein Verteidiger. S. bejahte. Ein anderer wollte wissen, wie AK genau ausgesehen habe. 1,80 bis 1,85 groß, kurzer Armyhaarschnitt, blaue Augen, durchtrainiert, Sommersprossen, keine Tätowierungen, antwortete Jörg S. zügig.
Nach der Mittagspause gab es eine weitere Überraschung. Der Mitangeklagte Norman T. meldete sich zum ersten Mal in diesem Prozess zu Wort. Er fragte: Warum sind wir immer noch in Haft? Er verstehe immer noch nicht, was sächsischer Separatismus sei. Und es wäre ein Armutszeugnis, dass entlastende Tatsachen in der Anklage nicht erwähnt worden seien. Offenbar finde die Anklage keinen roten Faden mehr. Das gesamte Verfahren wäre Quatsch und eine Geldverschwendung. Danach meldete sich der Mitangeklagte Kurt Hättasch zu Wort. S. hätte aufgezeigt, dass es keine (terroristische) Vereinigung gab und nichts geplant war. Es gehe in der Anklage um reine Ideologie, beklagte Hättasch. Er sei ebenfalls erschüttert, dass alle noch in Haft wären. Keiner dürfe seine Familienangehörigen in den Arm nehmen. Das sei nicht in Ordnung. Es müssten dringend die Haftumstände verbessert werden und es müsse eine Haftentlassung geben.
Ein anderer Verteidiger resümierte, dass es sich um eine konstruierte Anklage handele, die aus einer über Jahre gesammelten Kommunikation zusammengeschustert worden sei. Ein Verteidiger-Kollege ergänzte, dass es sich um einen Gesinnungsprozess handele und dringender Bedarf bestehe, den Haftbefehl durch das Gericht zu prüfen. Alle Angeklagten wären sofort auf freien Fuß zu setzen. Ein weiterer Verteidiger fügte hinzu, dass es komisch sei, dass es keine Gefährder-Ansprache gegeben habe. Das wäre Aufgabe der Polizei gewesen. Warum sei das nicht geschehen? Man habe es mit einem politischen Prozess zu tun, der vor allem wegen des Erstarkens der AfD geführt werde.
Kurze Zwischenbilanz
Fast durchgängig beschäftigt sich der Senat mit den politischen und gesellschaftlichen Ansichten der Angeklagten und kaum mit dem eigentlichen Tatvorwurf, Gründung einer terroristischen Vereinigung und Planung von Straftaten. Dafür kamen noch keine wirklich belastbaren Anhaltspunkte vor Gericht zur Sprache. Eine smoking gun kann die Anklage offensichtlich nicht vorweisen. Dabei scheint inzwischen alles mehrfach durchgekaut worden zu sein: alle Chats, alle Daten, alle Äußerungen. Und jetzt sollen noch über 40 Prozesstage folgen?
Gegen 15 Uhr war es im Dresdner Hochsicherheitsgerichtssaal schon stickig. Die Klimaanlagen kämpften jetzt einen erfolglosen Kampf gegen die Junihitze. Der Saal ist wohl fürs Dresdener Hitzeschutzkonzept doch nicht geeignet. Ein Verteidiger monierte, dass das Thermometer auf seinem Tisch jetzt 25,8 Grad anzeige und die Luft langsam unerträglich sei. Die VR war unentschlossen, sie wollte zunächst nur für 40 Minuten unterbrechen, doch da breitete sich eine allgemeine Unzufriedenheit aus. Nach zehn Minuten Unterbrechung verkündete die VR, dass der Prozesstag nun zu Ende sei. Bekamen die „Sächsischen Separatisten“ damit hitzefrei? Nicht wirklich, in den Zellen soll es noch wärmer sein.
Zum Schluss zur Erinnerung: Noch immer schweben drei Befangenheitsanträge über dem Verfahren. Einer direkt gegen die VR und zwei gegen den gesamten Senat. Wann wird über diese Anträge entschieden? Fragen über Fragen.

Soso, jetzt sind wir also schon bei zwei FBI-Agenten angekommen? Wird ja immer interessanter…
Welch Ironie, dass ausgerechnet das Gericht die Parallele zur Corona- Unrechtsjustiz zieht. Die Angeklagten haben sich nichts zuschulden kommen lassen, außer den Braten mit den verdeckten Ermittlern nicht gerochen zu haben.
Zufallsbekanntschaften aus irgendwelchen Chat-Gruppen zu vertrauen, ist ein no-no. Genauso, wie man E-Mails ignoriert, die Millionenerbschaften versprechen. Es müsste viel mehr aufgeklärt werden über zweifelhafte Ermittlungsmethoden. Und die Bundesanwaltschaft wird zur Schande der Bundesrepublik, so wie es sie in den 90er Jahren noch gab. Jetzt sind die Anklagevertreter hingegen voll im bunten Bundesabstiegstrend. Nancy Faeser wirkt.
Der helle Wahnsinn! Nichts ist strafbar! Nichts reicht für eine Untersuchungshaft! Null! Ist es denn unmöglich diesen Wahnsinn irgendwie zu stoppen? Das ist reine Gesinnungsjustiz! Irre!
Vielen Dank für die Berichterstattung zum Prozess in Dresden. – In Stade (Niedersachsen) wurden heute sechs Mitarbeiter einer Mutter-Kind-Einrichtung massakriert. Es ging wohl um die Ehre in einem Sorgerechtsstreit. Dringend tatverdächtig und bereits festgesetzt: Ein „Mann“ – ein „Deutscher“ – das Attribut „türkischstämmig“ (BILD) vergessen Sie bitte, gehen Sie weiter, stellen Sie keine Fragen. Von all dem geht keine Gefahr aus. Brandgefährlich sind die Pfadfinder und Waldbuben aus Sachsen. Meiden Sie Medien wie BILD oder alternative Portale.
@Dr. Thomas Dörfler: Es ist immerhin der Generalbundesanwalt der mit seiner Bundesanwaltschaft die Anklage erhoben hat. Der Generalbundesanwalt aber ist genauso weisungsgebunden wie die anderen Staatsanwaltschaften. Nur ist beim Generalbundesanwalt das Bundesjustizministerium der „Weisungsgeber“, de facto also Befehlshaber. Eine Staatsanwaltschaft, die durch das Bundesjustizministerium weisungsgebunden ist, erhebt eine Anklage vor dem Staatsschutz Senat eines Oberlandesgerichts, deren Richter von einem Richterwahlausschuss der Parteien Der Demokratischen Mitte unter Ausschluss der Öffentlichkeit geheim nominiert und gewählt wurden. Systemfehler? Nein, selbstverständlich im besten Deutschland aller Zeiten systemkonform und im Sinne des Staatswohls. Was Staatswohl und Staatssicherheit im besten Deutschland aller Zeiten ist, entscheiden allerdings selbstverständlich die Parteien Der Demokratischen Mitte, deren Vertreter die Richter in Richterwahlausschüssen geheim nominieren und auswählen und deren Bundes- und Länderminister für Justiz de facto Befehlshaber der Staatsanwaltschaften sind. Gucken Sie sich mal an, wer in den letzten Jahren Bundesjustizminister war- Heiko Maas SPD Katarina Barley SPD Christine Lamprecht SPD und dann Buschmann Wissing FDP und jetzt Stefanie Hubig SPD. Kennt die letztere überhaupt jemand? Ist wohl auch unwichtig. Hubig ist voll auf Linie der Parteien Der Demokratischen Mitte im besten Deutschland aller Zeiten. Recherchen zu den Stichwörtern „Stefanie Hubig AFD“ sind beeindruckend. Vor wenigen Tagen hat Hubig im Hinblick auf „ein Gutachten einer NGO zum Verbot der AFD“ erklärt, „AFD Verbot wahrscheinlich erfolgreich“. Ansonsten Stefanie Hubig vor 12 Monaten auf YouTube „AFD Verbot jetzt vorbereiten“. Letztere Äußerungen stammen von Hubig auf einem SPD Parteitag, wo sie schon Bundesjustizministerin war.
Nachdem ich die Berichte über den „Sächsische Separatisten Prozess“ und den „Rollator Gang Prozess“ gelesen habe, kommme ich immer mehr zu dem Schluss, dass es sich um politische Prozesse handelt. Fraglich für mich ist nur wer im Innenministerium oder im Kanzleramt für diesen Amtsmissbrauch bzw. diesen Terror gegen unbescholtene Bürger verantwortlich ist? Es wäre aus meiner Sicht sinnvoll gegen den Oberstaatsanwalt einen Strafantrag zu stellen, um ihn zur Aussage über die Hintermänner dieser durchsichtigen Aktionen zu zwingen.
Eines ist doch klar: Die Altparteien sind in Panik ausgebrochen und Wahlfäschungen und Schauprozesse sind zum legitimen Mittel geworden der AfD irgendetwas anzuhängen, um ein „Verbotsverfahren“ lostreten zu können. Wer so aggiert wie die DDR-Parteien, der hat etwas zu verbergen. Sind es Korruption oder Betrug der SED-Parteien, die bei Regierungsübernahme der AfD aufgedeckt zu werden drohen?
@Emil.Meins: Zu solch empörenden Schauprozessen dürfen wir nicht schweigen. Das könnte als Zustimmung gewertet werden!