Der letzte Mittwoch (16. September) war der 33. Prozesstag. Am Montag und Dienstag hatten Nummer 31 und 32 stattgefunden. Der Autor war nur am Mittwoch anwesend. Geladen war erneut ein BKA-Zeuge, der bereits kurz am 24. Juli (27. Prozesstag) ausgesagt hatte. Nennen wir ihn wieder C. Nachzulesen hier.
Damals und auch am 33. Verhandlungstag ging es um eine ominöse Schlagwortliste, mit deren Hilfe C. die 500.000 Chatnachrichten zwischen dem angeblichen Separatisten-Oberbösewicht Jörg S., von der Staatsanwaltschaft auch „Rädelsführer“ genannt, und seiner polnischen Verlobten, unter die Lupe genommen hatte. Am 24. Juli hatte ihn die Vorsitzende Richterin, Simone Herberger, die in der DDR Rechtswissenschaften studiert hatte, noch gefragt, ob in den Chats die Worte „Sächsische Separatisten“ aufgetaucht seien. Er antwortete damals wohl sofort: Nein. Der Autor war selbst am 27. Prozesstag nicht anwesend.
Die Schlagwortliste sorgte am Mittwoch nun für heftigen Streit. C. kam geradezu schwebend in den Gerichtssaal, lässig im Anzug und verströmte sofort ein Dolce-Vita-Image. Nicht unsympathisch. Doch das Italien-Urlaub-Rotwein-Eiscreme-Feeling war schnell vorbei. C. setzte sich und machte sofort das Stachelschwein (verschränkte Hände als unbewusste Abwehrhaltung). Irgendwer im Bundeskriminalamt (BKA) scheint dem Zeugen diese Position eingeredet zu haben. Wahrscheinlich wollte C. sofort in Deckung gehen, bevor die Fragen der Verteidiger bei ihm einschlugen.
Das Gefecht begann sofort. Die Verteidiger von Jörn S., dem jüngeren Bruder von Jörg S., wollten wissen, mit welchen Schlagworten C. die 500.000 Chatnachrichten durchsucht hatte, außerdem die Chats von Kevin R. Der BKA-Zeuge mauerte sofort. Diese Auskunft könne er aufgrund der Beschränkung seiner Aussagegenehmigung nicht geben. Damit gaben sich die Verteidiger nicht zufrieden. Sie fragten C. Löcher in den Bauch. Der BKA-Mann, der bereits am Vortag (32. Prozesstag) zugegen war, hatte seine Vorgesetzten angerufen, und die hatten ihm wohl mitgeteilt, dass er die Schlagwortliste nicht preisgeben dürfe.
Wie die Vorgesetzten das begründet hätten, wollte ein Verteidiger wissen. Sofort sprang der Vertreter der Anklage, Oberstaatsanwalt Stolzhäuser, ein und rief, dass der Zeuge die Frage nicht beantworten müsse und dies nichts zur Sachaufklärung beitrage. Worauf der Verteidiger zurückrief: „Ich bin noch keine Minute dran, schon hat Herr Stolzhäuser gestört“. Und weiter in Richtung Staatsanwaltschaft und Senat: „Wenn Sie hier ein Schauspiel abziehen, geben Sie mir bitte das Manuskript“. Sofort begannen die Grabenkämpfe. Verdun im Dresdner Hochsicherheitsgerichtssaal. Die Vorsitzende wollte, dass der Verteidiger die Frage noch einmal neu stellte. Oberstaatsanwalt Stolzhäuser gab auch seinen Senf dazu und so ging es hin und her. Fast wie im Kindergarten. Der Streit um die Schlagwortliste dauerte gefühlt ewig. C. argumentierte, die Erstellung und Verwendung der Schlagwortliste gehöre zu den Einsatzmethoden und darüber werde er nicht aussagen. Die Vorsitzende agierte teilweise hilflos, teilweise schien sie wütend zu sein.
Gab es einen Maulkorb vom Dienstherrn?
Schon komisch, am 27. Verhandlungstag hatte C. noch auf die Frage der Vorsitzenden, ob die Worte „Sächsische Separatisten“ in den Chats enthalten gewesen seien, mit Nein beantwortet. Die beiden Worte gehörten offenbar zur Liste. Nun sträubte sich C. zu antworten. Hatte ihn sein Dienstherr in den Sommermonaten auf Linie gebracht? Die Schlacht ging weiter. Die Verteidiger wollten wissen, worin das Geheimhaltungsinteresse liege, es müsse doch möglich sein, zu erfahren, welche Schlagworte verwendet wurden. Die Verteidiger wollten ihre Frage beantwortet haben, der Oberstaatsanwalt rief oft dazwischen, die Vorsitzende beschwichtigte. Einmal versuchte Simone Herberger höchstpersönlich - und in gewohnt fürsorglicher Weise - dem BKA-Zeugen ein paar Worte aus der Nase zu ziehen. Er sagte ein Wort, daraufhin sie das nächste, daraufhin er das nächste. Es war wie bei einer vorabendlichen Rateshow, als aus den zusammengesetzten Worten der Vorsitzenden und des BKA-Zeugen ein halbwegs zusammenhängender, aber nichtssagender Satz entstand. Wenn man böse sein will, könnte man sagen, das hatte das Niveau einer Sonderschule. Aber auch diese spezielle Fragetechnik der Vorsitzenden blieb ohne Erfolg.
Um 10:20 Uhr wurde die Verhandlung für knapp 50 Minuten unterbrochen. Auf Antrag der Verteidiger sollte der Senat über die Schlagwortliste entscheiden. Der Senat kehrte zurück und erwartungsgemäß sprang das Gericht dem BKA-Zeugen bei. C. musste die Frage nicht beantworten. Die Verteidiger rügten das sofort schriftlich.
Die Schlagwortliste offenbarte ein - aus meiner Sicht - schwerwiegendes Dilemma der BKA-Ermittlungen. Dazu später.
Nach der Mittagspause ging es weiter. Mr. Dolce Vita kam zurück in den Zeugenstand und machte sofort das Stachelschwein. Sicher war sicher.
Zunächst wurde von den Verteidigern festgestellt, dass sich in ihren Akten keine vollständigen Chatprotokolle befänden. Wie das? Statt der Emojis, die oft in Chatnachrichten verwendet wurden, waren bei ihnen nur kryptische Zeichen dargestellt. Offenbar ein Übertragungsfehler. Oder auch nicht? Ein Verteidiger bat C., seinen eigenen Sachstandsbericht, den er mitgebracht hatte, auf den Tageslichtprojektor des Gerichts legen zu lassen. Tatsächlich, im Bericht des BKA-Zeugen waren richtige Emojis zu sehen, in den Akten der Verteidiger - im gleichen Bericht zur Chatauswertung - jedoch nicht. Bedeutet: Emojis, die Nachrichten mitunter einen anderen Kontext verleihen können, waren in der Verfahrensakte anscheinend nicht vorhanden.
Ob es die gesamte Akte betrifft, ist dem Autor nicht bekannt. Wie aber das OLG München urteilte, können Emojis eine Willenserklärung sein und ihre rechtliche Bedeutung kann sich nach der Auslegung im jeweiligen Kontext bestimmen. Der BKA-Zeuge räumte ein, dass er nicht sagen könne, wie die Veränderung zustande gekommen sei. Die Reaktion: Es herrschte allgemeine Verwirrung und dann auf allen Seiten Schweigen. Hektisch schob die Protokollantin mit roten Fingernägeln die Unterlagen des BKA-Manns auf dem Tageslichtprojektor hin und her. Auch das Gericht unterbrach diese Stille nicht, so dass ein Verteidiger fragte: „Wurde hier eine Schweigeminute angeordnet?“ Offenbar waren alle Prozessbeteiligten nachhaltig beeindruckt. Kein Wunder, denn alle erkannten offenbar, welch weitreichende Erkenntnis sie gerade gewonnen hatten. Teile der Akte, zumindest was die Chatauswertung durch das BKA angeht, könnten möglicherweise Schrott sein.
Der BKA-Zeuge kann sich nicht richtig erinnern
Nach dieser andächtigen kleinen Pause wurde die Zeugenvernehmung fortgesetzt. C. hatte einen Aktenordner mitgebracht, in dem sich die Auswertungen befanden, für die er verantwortlich war. Ein Verteidiger von Jörn S. bohrte weiter. Wie sich rausstellte, mussten die rund 500.000 Chatnachrichten, die den „Rädelsführer“ und seine polnische Verlobte betrafen, erst aus dem Englischen ins Deutsche übersetzt werden, was maschinell geschah. Es gab wohl auch einzelne polnische Worte. Die schaute C. extra noch nach.
Dann fragte der Verteidiger den BKA-Zeugen, ob er sich an bestimmte Worte aus all den Chats erinnern konnte, die er untersucht hatte. Das betraf Chats von Jörg S. aber auch von Kevin R..„War Umsturz vorgekommen?“ Zeuge: „Ja.“ „Tag X?“ „Weiss ich nicht.“ „Genozid?“ „Weiss ich nicht.“ „Holocaust?“ Nach längerem Nachdenken: „Fällt mir kein Beispiel ein.“ „Ethnische Säuberung?“ „Fällt mir kein Beispiel ein.“ „Gewalt?“ „Weiss ich nicht.“ „Funkgerät?“ „Nein.“ „Shit hits the fan?“ „Weiss ich nicht mehr.“ „Wie viele Nachrichten wurden übersetzt?“ „500.000.“ „Wie viele davon wurde nachgeprüft?“ „Nicht alle aufgrund der Masse.“ Nach Angaben des Zeugen wurden nur zwei Passagen von einer Dolmetscherin übersetzt, alles andere nur maschinell.
Auch das Wort „Remigration“ kam in den Chatnachrichten wohl nicht vor. Das wäre ja der ultimative Beweis für geplante ethnische Säuberungen gewesen, wie wir von Kanzler Merz gelernt haben. Zwinkersmiley.
Im Verlaufe der Befragung stellte sich heraus, dass C. mehrere Einschätzungen, die in seinem Bericht standen, er nicht selbst ermittelt, sondern in Berichten von Kollegen gelesen und dann einfach übernommen hatte. Direkt vor Ort hatte er nicht ermittelt.
Weitere Verteidigerfrage: Hatte C. Wahrnehmungen zu geplantem Mord und Totschlag durch die Angeklagten? Der BKA-Mann antwortet erst ausweichend, dann auf Nachfrage: Nein.
Der hartnäckige Fragemarathon von mehreren Verteidigern förderte mehr und mehr schockierende Erkenntnisse zutage. Der BKA-Mann räumte - wie auch schon am Vortag - ein, dass aus Gründen der Effizienz nur Belastendes im Sinne des Tatvorwurfs ermittelt wurde. Den Satz muss man erst mal verdauen. Die BKA-Ermittlungen waren ganz offensichtlich nicht ergebnisoffen. Die Chats wurden durch eine Schlagwortliste gejagt, die wir nicht kennen, aber es sollen 40 Wörter gewesen sein, und die entsprechenden Passagen wären dann „bearbeitet“ worden, so der Zeuge.
Dann wollte ein anderer Verteidiger vom BKA-Zeugen wissen, woher in seinem Bericht über den Angeklagten Kevin R. das Wort „Tag X“ kam. Wörtlich: „Im Bericht kam das Wort Tag X mehrfach vor. Aber im Chat nicht. Wieso?“ Es stellte sich heraus: C. hatte das „Tag X“ offensichtlich in einem Kollegenbericht gelesen und einfach übernommen. Er habe es zuerst bei einer Kollegin gelesen und gehe davon aus, dass das Wort dort zu finden sei.
Zwischendurch monierte der Oberstaatsanwalt mehrfach die Verteidigerfragen, was eine Verteidigerin mit „Jetzt halten Sie doch mal den Mund“ quittierte. Die Vorsitzende schwieg in diesen Momenten. Die anderen vier Mitglieder des Senats sagen offenbar ohnehin nie ein Wort, so auch an diesem 33. Prozesstag.
Umsturz oder Umbruch?
Nach dem „Tag X“ ging es noch einmal um das bereits genannte Wort „Umsturz“, das in einem Chat aufgetaucht sein soll und das der BKA-Mann verwendet hatte. Nachfrage des Verteidigers von Kurt Hättasch: War da wirklich von „Umsturz“ die Rede? Der Zeuge blätterte in seinen Unterlagen nach. Es kam heraus: Das Wort im Chat hieß in Wirklichkeit „Umbruch“.
Es ging um einen Chat, in dem Kurt Hättasch die Vermutung geäussert hatte, dass es, sinngemäß, in Deutschland irgendwann von selbst zu einem blutigen Umbruch kommen könnte, er das aber nicht befürworte. Der BKA-Mann machte in seinem Bericht daraus aber, so verstand ich es, dass Hättasch einen blutigen Umsturz befürworte. Dass im Chat aber stand, dass Hättasch einen blutigen Umbruch nicht befürworte, hatte der Zeuge weggelassen und damit den Chatinhalt ent-kontextualisiert.
Ob ihm die Strukturen einer mutmaßlichen terroristischen Vereinigung vorlagen oder ob er es selbst herausgefunden habe, wurde C. noch von einem Verteidiger gefragt. Seine Antwort ausweichend: „Ich habe mit den Kollegen über das Verfahren gesprochen.“ Übersetzt: Nix genaues weiß man nicht.
So ging es die meiste Zeit an diesem 33. Prozesstag. Eine Vermutung wurde erneut bestätigt: Die BKA-Ermittlungen waren sehr wahrscheinlich nicht ergebnisoffen, sondern voreingenommen geführt worden. Dass sich das Bundeskriminalamt, das uns vor organisierter Kriminalität und Terrorbanden schützen soll, möglicherweise politisch instrumentalisieren ließ, beschädigt den Ruf des BKA. Inzwischen hat sich mehrfach herausgestellt, dass einzelne Worte aus hunderttausenden Chatnachrichten herausgesiebt und so aufbereitet wurden, dass sie zum Tatvorwurf passten. In der Wissenschaft ist das Screenen von wissenschaftlichen Texten nach bestimmten Inhalten mit Hilfe von Schlagwörtern eine äußerst mühsame Angelegenheit. Nach jedem Wort-Fund besteht die zusätzliche Aufgabe darin, den Kontext zu prüfen, sprich, die entsprechenden Textpassagen genau nachzulesen.
Die Zeugenvernehmung offenbarte u.a. die Phänomene der Erinnerungsverfälschung (Erinnern an fremde Inhalte) und der Konfabulation (Einbildung neuer Gedächtnisinhalte). Der BKA-Zeuge hatte Informationen über den Fall anscheinend aufgeschnappt, sei es durch das Lesen von anderen Berichten oder durch Gespräche mit Kollegen, und in seinem Langzeitgedächtnis abgespeichert. Das ist ein normaler kognitiver Prozess. Später beim Erarbeiten und Verfassen seines eigenen Berichtes hat er diese Informationen, die nicht seine eigenen waren, abgerufen und als seine eigenen Erkenntnisse aufgeschrieben (siehe Tag X und Umbruch/Umsturz). Erinnerungsverfälschung und Konfabulation sind Formen der Selbsttäuschung. Aber: Es sind keine bewussten Lügen. Dem BKA-Zeugen Lüge zu unterstellen, wäre grundfalsch. Aber was, wenn es in der Ermittlungsakte von Fehlern und Erinnerungsverfälschungen nur so wimmelt? Erst das strenge Nachfragen der Verteidiger förderten die Diskrepanzen zu Tage. Möglicherweise war die Sorgfalt beim BKA aufgrund von Ermittlungs- und Zeitdruck oder politischen Vorgaben auf der Strecke geblieben. Wurden deshalb „Ermittlungsergebnisse“ schnell zusammengezimmert?
Zwei Jahre ohne Urteil hinter Gittern
Und der Senat? Stört es ihn nicht, dass möglicherweise Teile der Chat-Auswertungen verzerrt und aus dem Kontext gerissen in der Verfahrensakte dargestellt werden? Und damit auch dem Senat falsche Erkenntnisse vorgaukeln? Anscheinend nicht.
Am Ende des Tages teilte die Vorsitzende mit, dass beim nächsten Termin ein anderer Zeuge vernommen wird. Sofort Aufstand bei den Verteidigern. Warum der Zeuge C. nicht bis zum Schluss vernommen werde und dann der nächste Zeuge, einer nach dem anderen. Die Vorsitzende reagierte nicht. Es sollen demnächst vier weitere Zeugen vernommen werden, die aber alle schon mal da waren. Sorry, aber da blickt doch niemand mehr durch. Die Verteidiger beanstandeten die Praxis der zersplitterten Zeugenbefragung. Sie kritisierten die Vorsitzende persönlich für diese Art der Verhandlungsführung.
Inzwischen hauen sich die Prozess-Beteiligten tagelang Chatnachrichten um die Ohren. Auf diesem Niveau bewegt sich das Verfahren mittlerweile. Aber Substantielles ist - meines Erachtens - nicht herausgekommen. Die Verteidiger machen ihren Job und drehen jeden Stein um. Die Vorsitzende, die einen zügigen Prozess kalkuliert hatte, hat sich heftig verrechnet. Auch bezeichnend. Sie hatte offenbar gehofft, dass sich die Verteidiger nur mäßig wehren und die Angeklagten schweigen. Doch es kam genau andersherum. Die Verteidiger verteidigen, von den acht Angeklagten haben fünf umfassend ausgesagt. Wer aber schweigt, ist der Senat. Außer der Vorsitzenden redet niemand aus dem Senat. Und Simone Herberger hat inzwischen einige Autorität eingebüßt, was sehr wahrscheinlich mit ihrer teilweise planlos anmutenden Verfahrensführung zusammenhängt.
Der Separatisten-Prozess wird nun anstatt bis zum 16. Dezember 2026 bis mindestens 25. Juni 2027, wahrscheinlich aber sogar bis 2028 dauern. Es wird eines der längsten Verfahren in der Geschichte des Freistaates Sachsen sein, in dem acht junge Männer angeklagt sind, die nicht einmal eine Fensterscheibe zerbrochen haben. Die Angeklagten, unter ihnen drei Väter, sitzen übernächsten Monat seit zwei Jahren ohne Urteil hinter Gittern.
Foto: Stillbild aus dem Film „Reservoir Dogs“ von Quentin Tarantino, 1992

Der Satz „Ich bin Terrorist! ;-)“ hat eine ganz andere Bedeutung als der Satz „Ich bin Terrorist.“ Das erste ist ein Witz, das zweite eventuell ein Geständnis. Ein Schlaukopf hat mal die Emojis erfunden, weil man seinem gegenüber beim Chat nicht ins Gesicht sehen kann und den zu einer Aussage zwingend notwendigen Gesichtsausdruck nicht sehen kann, der die Aussage in den richtigen Kontext setzt. Genau aus dem Grund sage ich die ganze Zeit, dass Sigint und Osint ohne Gegenprüfung durch Humint NICHTS WERT SIND. Schon gar nicht vor Gericht. Auf eine echte Zeugenbefragung Auge in Auge kann man vor Gericht nicht verzichten. Wer das behauptet, setzt sich selbst dem Verdacht aus, in voller Absicht Beweismaterial zu erfinden oder erfinden zu wollen, um das Gericht zu einem falschen Urteil zu bewegen. Ein Verfahren auf Basis einer solchen „Beweislage“ zu führen, verstößt gegen die StPO. Und jetzt in eigener Sache: Warum habe ich immer noch kein Aktenzeichen? Falls da immer noch irgendwas gegen mich läuft, ist es absolut wertlos. Bis heute kein Aktenzeichen, keine Aussage vor Ort, psychologische Gutachten ohne mit mir auch nur einmal zu reden. Die Liste an Verfahrensverstößen ist endlos. Hier gibt es keinen Rechtsstaat. Der ist komplett fake.
die Statistik freut`s selbstverständlich auch…
Wie auch der Terror-Anschlag auf die Synagoge in Wuppertal!! Bzgl des Afghanen heisst es NATÜRLICH: „Hinweise auf einen islamistischen Hintergrund liegen nach dem derzeitigen Ermittlungsstand allerdings nicht vor.“ ERGO: wird es, wie immer als „politisch motiviert/Terror rääächts“ eingestuft, die Statistik freut`s wieder einmal.
@Anton Weigl: So eine Abspaltung ist natürlich möglich, aber nur, wenn der (demokratische) Gesamt-Staat dies erlaubt. Eine Volksabstimmung in der Region, die sich abspalten will, besagt und bewirkt rein gar nichts. Maßgeblich ist immer die Zustimmung des Staates, von dem man sich abspalten will. Und freiwillig wird der Staat in der Regel so einer Sezession nicht zustimmen. „Erfolgreiche“ Sezessionen sind meist mit Gewalt verbunden. gewesen!
Aber ich weiß – das Märchen, das erfolgreiche Volksabstimmungen in der Region, die sich abspalten will, für eine Sezession ausreichen, ist sehr beliebt. Und kursiert auch ausgiebig in den sozialen Medien…
Bitte erlauben Sie mir noch eine glänzende Vertreterin „Unserer Demokratie“ zu zitieren, das politische Schwergewicht Nancy Faeser:
„Wer den Staat verächtlich macht, muss den starken Staat zu spüren bekommen“ – So in etwa, ich lasse mich gerne korrigieren. Diese Zierde unseres Landes war die ganze Ampelzeit, über drei Jahre, Bundes-Inneministerin.
Wen wundert da ein solches Vorgehen, ein solcher Prozess?
Es scheint, als bildeten Regierung und weisungsgebundene Behörden u.ä. hier eine terroristische Vereinigung und nicht die Angeklagten.
Interessante Spielart willkürlicher Unterdrückung: Leuten einfach sehr gravierende Dinge vorwerfen und sie dann Ewigkeiten in Untersuchungshaft schmoren lassen; wegen der Pflicht zur Anwesenheit kann übrigens auch ein Strafprozess ohne U-Haft eine Qual werden bei unzähligen Verhandlungstagen.
Wie solche Untersuchungshaftdauer zu rechfertigen ist, ist mir schleierhaft. Und dass Beweisnot infolge von verweigerten Aussagegenehmigungen und Geheimhaltung zu Lasten der Anklage gehen muss, versteht sich von selbst – was wiederum fragen lässt, woher der dringende Tatverdacht kommt als Voraussetzung einer U-Haft.
Dass man so mit der Baader-Meinhof-Bande nicht umgesprungen ist, geschweige denn mit der Hammer-Bande, muss ich nicht ausführen.
@ Martin Steinmetz: DA wäre es überhaupt garnicht erst zur Anklage gekommen!!! Und wenn versehentlich doch, unmittelbare Einstellung inkl. hoher Entschädigung, dafür, daß ein naahtsie Richter diese Unverfrorenheit besessen/zugelassen hat… ;-)