Vera Lengsfeld / 03.01.2015 / 15:01 / 18 / Seite ausdrucken

Senatorin Kolat und die Demo- App für Linksradikale und Islamisten

Während sich in Berlin kürzlich eine neue Linksradikale Gruppierung gegründet hat, die sich auflösende Splittergruppen aus diesem Milieu auffangen und zusammenführen will, konnte sie sich besonderer indirekter Unterstützung erfreuen. Die Berliner Senatsverwaltung für Integration unter Leitung von Frau Dilek Kolat (SPD) soll bei der Finanzierung der Entwicklung einer kostenlosen Smartphone-App geholfen haben, mit der man sich binnen kürzester Zeit über Push-Mitteilungen zu Gegendemonstrationen gegen angemeldete Kundgebungen zusammenfinden kann.

Ziel sei die Mobilisierung großer Menschenmengen gegen die als “rassistisch” bezeichneten Proteste besorgter Bürger in Bezug auf die Flüchtlingspolitik.  Die Frage ist, ob eine solche App wirklich in einem Zusammenhang mit dem Aufgabengebiet der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen steht, oder ob es sich um eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme außerhalb des Kompetenzbereichs der Senatorin gehandelt hat.

Am 5. Januar könnte diese App erstmals in Aktion treten, wenn auch in Berlin gegen die chaotische Flüchtlingspolitik demonstriert werden soll, denn von der gewaltbereiten Antifa scheinen sich die Initiatoren bewusst nicht abzugrenzen. Mehr noch, man muss befürchten, dass die App auch deshalb entwickelt wurde, um der Antifa die Organisation zu vereinfachen.

Selbst wenn die Initiatoren diese Gefahr übersehen haben sollten, könnte die App von der Antifa verwendet werden. Dann hätte der Berliner Senat mit Steuergeld gesetzeswidrige Aktionen einer verfassungsfeindlichen und gewalttätigen Gruppe unterstützt.

Diese App soll es auch in englischer und türkischer Sprache geben und könnte somit auch von den antisemitischen, islamistischen Gruppierungen genutzt werden, die im vergangenen Sommer in Berlins Straßen lautstark Präsenz zeigten. Welcher Beitrag zur Integration soll damit geleistet werden?
Last not least stellt sich die Frage, wie Senatorin Kolat zum Grundgesetz steht, in dem das Recht der freien Meinungsäußerung und der Versammlungsfreiheit verankert sind? Außerdem ist die Störung oder Blockierung angemeldeter Kundgebungen strafbar. Die App kann somit als Hilfsmittel zum Gesetzesbruch angesehen werden. Wie ist die Förderung einer solchen App mit den Pflichten einer Senatorin zu vereinbaren?

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Jörg Paul Jonas / 03.01.2015

Ich sehe darin ein Alarmierungssystem der linksextremem Antifa, welches nicht von einer Ministerin unterstützt werden darf. Die Praxis, dass eine Demonstration von einer Gegendemonstration gestört oder verhindert werden kann, muss wieder abgeschafft werden. Nicht der Mob hat das Recht, sondern die geltenden Gesetze, einschließlich des Versammlungsrechts sind anzuwenden. Selbst unbeliebte Vollidioten müssen friedlich ohne Waffen demonstrieren dürfen. Es gibt natürlich Grenzen, die durch geltendes Recht gesetzt sind. “Juden ins Gas” oder “Jude, Jude feiges Schwein, komm heraus und kämpf allein” dürfte nicht unter der bundesdeutschen Meinungsfreiheit laufen. Shalom und huilo

Dieter Faulenbach / 03.01.2015

Sehen Sie Frau Lengsfeld, bei allem Respekt vor Ihrer Lebensleistung, auch in einem demokratisch verfassten Staat ist es nicht unzulässig politisch nahestehende Gruppen zu fördern. Dass die PEGIDA-Demonstranten als rassistisch bezeichnet werden, haben sie sich selbst zuzuschreiben. Interviewäußerungen und anonyme Beiträge in den Diskussionsforen der Tageszeitungen, weisen alle Merkmale von Rassismus und Ausländerfeindlichkeit auf. Auch das sollte, um die Sprache der PEGIDA zu nehmen, ausgesprochen werden dürfen. Es sei auch die Frage erlaubt, warum diese PEGIDA-Bewegung ausgerechnet in Dresden so starken Zulauf erhält? 25 Jahre nach dem Fall der Mauer, mit dem der Traum der Reisefreiheit für Millionen erfüllt wurde. Die Islamisierung des Abendlandes steht nicht auf der Tagesordnung und ist dazu in Dresden weiter entfernt als in jedem andern Ort in Deutschland. Die schrecklichen Verbrechen des IS finden ihren Pendant in den Verbrechen der SS und der Reichswehr in den von Deutschen besetzten europäischen Ländern. Hana Arendt nannte es später “Die Banalität des Bösen”. Sie qualifizieren pauschal die Flüchtlingspolitik als chaotisch und verwahren sich gegen die Unterstützung derjenigen die den Flüchtlingen hilfreich zu Seite stehen wollen. Sie scheinen zu vergessen, dass das Merkmal von Flüchtlingsströmen - 50 Millionen Menschen weltweit sind auf der Flucht - ihr spontanes und nicht steuerbares auftreten ist. Weiter spekulieren Sie, weil die App in mehreren Sprachen angeboten, möglicherweise auch missbraucht werden könnte. Es ist weder undemokratisch noch verboten gegen angemeldete und genehmigte Demonstrationen eine Gegendemonstration zu organisieren. Noch hat nicht nur die politische Rechte das recht Demonstrationen zu organisieren.

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