Der Verhandlungstag begann am Mittwoch um 9.45 Uhr und damit wieder eine Viertelstunde zu spät, obwohl keine Demo gegen Rechts vor dem Gebäude einen Prozessteilnehmer hätte aufhalten können. Der erste Blick in den Zuschauerraum mit 250 Plätzen: Zehn Besucher (davon drei Journalisten). Am zehnten Prozesstag (der Autor war nicht anwesend) sollen es nur acht gewesen sein.
Dabei soll es an jenem Tag hoch hergegangen sein, berichteten mehrere Anwesende dem Autor. Ein BKA-Beamter, nennen wir ihn Zeuge Z, hatte Fragen des Gerichts und der Anklage beantwortet, Fragen der Verteidigung aber so gut wie nicht. Woraufhin ein Verteidiger vom Gericht verlangte, es möge ein Ordnungsgeld verhängen. Im Kontext ging es um den GSG-9-Einsatz bei der Verhaftung von Kurt Hättasch. Gefragt wurde der Zeuge Z, ob die Polizei in Grimma Kenntnis von dem Einsatz gehabt habe. Der Z wollte die Frage nicht beantworten und berief sich angeblich auf seine eingeschränkte Aussage-Genehmigung.
Das Detail ist pikant. Hättasch war an jenem nebligen Novembermorgen 2024 nach eigener Aussage davon ausgegangen, die Antifa wolle ihn überfallen und rief zweimal bei der Polizei in Grimma an und bat offenbar um Unterstützung. Dort konnte man ihm anscheinend nicht sagen, dass es sich vor seinem Haus um einen Polizeieinsatz handelte und er mit den Behörden vor Ort kooperieren solle. Info vorweg: Die Vorsitzende Richterin (im weiteren Verlauf VR genannt), Simone Herberger, wies den Antrag auf Ordnungsgeld am 11. Verhandlungstag zurück. Als Beobachter stellt man sich die Frage: Warum wurde Kurt Hättasch nicht einfach an einem Nachmittag verhaftet? Dann wäre es nicht zum Szenario wie am 5. November 2024 gekommen, infolgedessen ein Beamter auf Hättasch zweimal schoss und ihn einmal am Kopf traf.
Was lässt sich das Gericht vom Verfassungsschutz gefallen?
Kommen wir jetzt zum 11. Verhandlungstag. Die VR wollte den nächsten Zeugen aufrufen, einen weiteren BKA-Beamten, nachfolgend Zeuge XY genannt. Doch zunächst begann ein Scharmützel zwischen der Verteidigung und der VR. Schon längst sollte eine Zuarbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV) vorliegen über die Rechtmäßigkeit der Abhörmaßnahmen. Das ist Wochen her. Angeblich verlängerte die VR die Frist zweimal. Warum es bei den Schlapphüten wochenlang dauert, ein Schreiben aus dem Aktenordner zu ziehen und an das Gericht zu faxen, wissen nur die selbst. Vielleicht wurde ja die Anfrage vom OLG gleich in den Panzerschrank gelegt, und der Schlüssel ging verloren. Zwinker.
Ein Verteidiger stellte fest, dass das BfV dem Gericht offenbar eine Narrenkappe aufsetzen möchte. Ein anderer Verteidiger wollte einen Befangenheitsantrag stellen. Die VR stellte den Antrag zurück. Da war das Wort wieder: Zurückstellung, eines der gefühlt meistgebrauchten Worte der VR, wenn es um Anträge der Verteidigung geht.
Weiter ging die Schlacht: Ein Verteidiger monierte, dass er keine vollständige Akteneinsicht hätte nehmen können, dass dies eine Verletzung des Akteneinsichtsrechts wäre und die von der VR verkündete Anordnung zur Vernehmung des Zeugen XY deshalb unzulässig sei. Eimerweise kippte die Verteidigung Sand in den Ablauf, den die VR für diesen Tag geplant hatte.
Wieder einmal folgte eine Unterbrechung. Diesmal waren es fast 45 Minuten. Das Gericht beriet den Antrag. Alle Gefangenen mussten raus. Als es weiterging, schlug ein Verteidiger vor, dass es gut wäre, wenn im Jahre 2026 in der Landeshauptstadt Dresden im Gerichtsaal auch WLAN vorhanden wäre, damit Anträge an das Gericht schneller übermittelt werden könnten. Die Verteidiger mussten wohl erst raus und konnten dort per Internet den Antrag an das Gericht übermitteln.
Ablehnung mit Paragraphen-Tsunami
Keine Überraschung: Die VR lehnte auch diesen Antrag ab, las zur Begründung wieder einen Paragraphen-Tsunami vor, flüchtete sich in juristische Schachtelsätze und sprach vom Beschleunigungsgebot. Die Verteidiger konterten sofort, dass die VR vom Beschleunigungsgebot rede, aber dem Verfassungsschutz Fristverlängerungen gewährt habe. Die Fristverlängerung war telefonisch gewährt worden. Die Verteidiger fragten, wie das Telefonat abgelaufen sei und ob darüber ein Vermerk existiere. Plötzlich übernahm einer der Staatsanwälte die Verhandlungsführung, so der Eindruck, und lieferte sich mit einem Verteidiger ein Wortgefecht.
Dann Schweigen im Saal, die VR rollte mit ihrem Stuhl hin und her und beriet mit den anderen Mitgliedern ihres Senats. Ergebnis: Wieder Unterbrechung. Danach die Entscheidung des Senats: Der Vermerk über das Telefonat mit dem Verfassungsschutz wird der Verteidigung nicht ausgehändigt.
Wieder herrschte Unruhe im Gerichtssaal. Die Verteidiger bestanden weiter auf der Aushändigung des Aktenvermerks. Ein Staatsanwalt rief belehrend und etwas überheblich, er glaube nicht, dass die Hauptverhandlung ein Diskutierclub sei. Die Verteidiger holten ein großes Schwert heraus: Befangenheitsanträge gegen den gesamten Senat. Es folgte eine erneute Unterbrechung. Danach verkündete die VR den Beschluss: Auch dieser Antrag der Verteidigung werde zurückgestellt.
Dieser 11. Prozesstag ist charakteristisch für das gesamte bisherige Verfahren: Die VR verliert sich regelmäßig im Kleinkrieg mit den Verteidigern. Deren Anträge werden immer zurückgewiesen oder zurückgestellt. Bisher alle. Ein Verteidiger kritisierte, dass sich schon allein nur aufgrund der zurückgestellten Anträge der Prozess erheblich verlängern könnte.
Semmeln für Separatisten
Nachdem die Anträge der Verteidigung abgeschmettert oder aufgeschoben wurden, konnte endlich Zeuge XY aussagen. Er ist wie Zeuge Z auch ein BKA-Beamter. Ob Z und XY zusammengearbeitet haben, ist nicht bekannt. XY berichtete über das Geländespiel-Treffen im Planitz-Wald bei Brandis (Landkreis Leipzig) am 13. Mai 2023. Das BKA hörte mit, und die Handys wurden überwacht.
Die Aussagen waren zunächst völlig unspektakulär. Jemand habe Semmeln mit in den Wald gebracht. Wow. Sächsische Separatisten mit Semmeln. Und dass jemand Wasser und Speck mitbringen wollte. Die typischen Zutaten für ein Separatisten-Training? (Zwinker) Die Aussagen deckten sich einigermaßen mit den Einlassungen von Kurt Hättasch (siehe hier). Dann berichtete der Zeuge, dass ein Angeklagter, Jonas K., am nächsten Tag in der Mulde gebadet hatte, die neben dem Planitz-Wald vorbeifließe. K. hätte militärisch anmutende Kleidung angehabt und die Bundeswehrtarnschminke sei dann im Muldenwasser geschwommen, so der Zeuge und beruft sich auf ein kurzes Video. Beeindruckend, diese Überwachungsmaßnahme auf Steuerzahlerkosten.
Zeuge XY gab zu, dass er zu einem Kfz, das dort im Kontext des Treffens stand, dessen Fahrer an dem Treffen offenbar teilnahm, eine Information vom Verfassungsschutz erhalten hatte. Wie ist das zu verstehen? Ermittelte das BKA vor Ort und der Inlandsgeheimdienst – im Gebüsch mit Ferngläsern und Popcorn sitzend – überwachte die BKA-Ermittlungen und die Geländespiele? Wie sieht es aus mit dem Trennungsgebot zwischen Polizei und Geheimdienst?
Dann ging es noch um die Auswertung von abgehörten Gesprächen vom 17. August 2024 zwischen drei der Angeklagten. Themen waren wertstabile Edelmetalle, z.B. Gold und dass irgendein französischer General irgendeine Insel mit seinen Leuten eingenommen und gehalten hätte. Dann soll Jörg S. gesagt haben, wenn die BRD einmal zerfalle, wäre Sachsen abgespalten und müsste die Zentralregierung bekämpfen, das fände er geil, dann würde er als Warlord mit 300 bis 400 Leuten agieren. Ich würde hier als Zuhörer sagen: Das ist unreifes Gequatsche und Spinnerei. Deshalb machten sich die Spinner auch keine Gedanken darüber, dass es nach einem Zerfall der Bundesrepublik auch keine Zentralregierung mehr gäbe, die man bekämpfen könnte. Ist das etwa die Grundlage der Anklage? XY berichtete mehrfach, er hätte von den Schlapphüten Informationen zu diesem oder jenem Umstand bekommen. Aha.
Die Schüsse bei der Festnahme
Dann ging es noch um die englisch-sprachige VP (Anm. d. Autors: Vertrauensperson), die das sogenannte Häuserkampftraining im August 2024 geleitet hatte. Zeuge XY: Die VP war eine vom BKA geführte VP. Es handelte sich offenbar um jenen Amerikaner.
Später sagt der Zeuge noch zu den Umständen der Festnahme von Kurt Hättasch aus. Allerdings kam XY erst zwei Stunden nach der erfolgten Festnahme hinzu, also gegen acht Uhr. Er war dennoch angeblich verantwortlich für die Festnahme und hatte offenbar alle verfügbaren Unterlagen und Helmkameras ausgewertet.
Nach der Mittagspause gab es wieder juristischen Kleinkrieg zwischen Verteidigung und der VR über die Zulässigkeit des Zeugen. Das Gericht wehrte ab. Also ging es mit Aussagen des Zeugen XY zur Verhaftung von Kurt Hättasch durch GSG-9-Beamte am 5. November 2024 weiter. Alle Aussagen kann der Autor hier nicht wiedergeben, es ist zu umfangreich. XY sagte, er konnte alles nachvollziehen, er habe das Einsatzprotokoll der GSG-9 ausgewertet.
5:57 Uhr sei Einsatzbeginn gewesen. Es habe Blaulicht gegeben und ein Einsatzhorn wäre kurz eingeschaltet worden, zudem hätte es auch eine Lautsprecherdurchsage gegeben. Hättasch hätte die Polizei in Grimma angerufen und mitgeteilt, dass er angriffen werde und dass er angreifen werde. Danach habe Hättasch erneut bei der Polizei in Grimma angerufen und gesagt, man wolle ihn töten, man hätte ihn mit Lasern markiert.
Zeuge XY bestätigte damit frühere Aussagen von Hättasch. Der ging offenbar tatsächlich davon aus, er sei überfallen worden und solle getötet werden. Es ist nicht unplausibel, dass Hättasch Todesangst hatte.
Auffällig: Zeuge XY sprach nicht davon, dass Hättasch mit der Waffe den Beamten bedroht hätte. Sein Gewehr habe er in einer vorwärts-abwärts-Haltung getragen und beide Hände hätten sich ruhig vor seinem Körper befunden. Wir erinnern uns: Kurt Hättasch hatte sich einen alten Karabiner geschnappt und war aus dem Haus getreten. Er war Jäger und hatte eine Waffenbesitzkarte.
Zeuge XY sagte keine einziges Mal, dass Hättasch drohend aufgetreten wäre oder die GSG-9-Beamten sich in Gefahr befanden. Diese Signalworte verwendete XY nicht, zumindest nach meiner Wahrnehmung. XY bestätigte allerdings, dass es an dem Morgen sehr neblig gewesen sei. Man hätte auf der Straße nur zwei Leitpfosten hintereinander sehen können.
Als XY am Ort des Geschehens eintraf, hätte man ihm gesagt, Hättasch sei gestürzt und verletzt. Es habe Schussabgaben gegeben. Angeblich Warnschüsse. Dass Hättasch kaum reden konnte und ihm immer wieder Blut aus dem Mund floss, machte XY offenbar nicht stutzig. Er sagte jedenfalls nichts dergleichen. Er konnte sich auf Nachfrage auch nicht erinnern, ob Hättasch einen Verband um den Kopf trug.
Wir machen es mal kurz: Diese gesamte Verhaftungs-Orgie stinkt zum Himmel. Zeuge XY sprach – nach seiner Auswertung – plötzlich von vier Schussgeräuschen. Zuvor hatte es geheißen, eine Einsatzkaft hätte nur zwei Warnschüsse abgeben und Hättasch wäre dann gestürzt. Laut Helmkamera wurde hingegen zweimal direkt auf Hättasch geschossen, davon einmal in den Kopf. Ein Berg von Ungereimtheiten und Inkohärenzen.
Ob Hättasch während des Transports ins Krankenhaus unter Schock gestanden hätte, wollte die VR wissen. XY: Das kann ich nicht beurteilen. Machten all die Widersprüche und Ungereimtheiten, die Zeuge XY schilderte, die VR nicht stutzig? Es gab jedenfalls keine Nachfrage von ihr. Nichts. Es wurde einfach hingenommen.
Schwerhörig bei Fragen der Verteidigung?
Während fast der gesamten Zeit machte Zeuge XY, wie auch schon sein Kollege Z, mit den Händen das Stachelschwein. Abwehrhaltung. Auch dann, als ihn die Verteidigung zu den Vorgängen im Planitz-Wald befragte. Die Tonalität bei XY änderte sich merklich, als er von den Verteidigern befragt wurde. Er wirkte einsilbiger, kühl, formal – ganz anders als zuvor – und verwies mehrfach auf seine begrenzte Aussagegenehmigung.
Es brach wieder ein Kleinkrieg zwischen Anklage und Verteidigung los. Wie Pfeile flogen Worte von der einen zur anderen Seite des Gerichtssaals und andersherum. Es ging u.a. darum, warum Zeuge XY bestimmte Passagen von abgehörten Gespräche verschriftlicht hatte und andere offenbar nicht. Beispielsweise die Aussage von Jörg S. „ … für diese Sache in den Krieg zu ziehen …“ habe XY offenbar kontext-entkleidet verschriftlicht, so der Verteidiger-Vorwurf. Der Zeuge wusste anscheinend nicht, warum er gerade diese Aussage aus dem Protokoll herausgezogen hatte. Der Verteidiger stellte immer wieder Fragen. XY tat so, als ob er sie nicht verstand. Fürsorglich griff die VR unterstützend ein und übersetzte die deutschen Fragen des Verteidigers in deutsche Fragen für den Zeugen, der in einer deutschen Behörde arbeitet. Offenbar eine kostenlose Dienstleistung des Gerichts. (Zwinker.)
Es ging noch lange hin und her. Zeuge XY fand Fotos eines Angeklagten mit Tarnfleck und Jogginghosen wichtig. Die Verteidiger nicht. Es war langatmig. Es ging laut Zeuge XY in den abgehörten Gesprächen auch um einen Wahlsieg der AfD, um die Destabilisierung des Staates, um den Tag X. Aus all dem Amalgam schloss Zeuge XY, so verstand es der Autor, dass es sich um böse Jungs handeln musste. Die Verteidiger wollten wissen, ob es auch entlastendes Material in den Unterlagen geben würde. Der Zeuge verneinte. Hätte er Entlastendes gefunden, hätte er es in den Vermerk geschrieben, so XY. Zeuge XY behauptete allerdings in seinen umfangreiche Aussagen kein einziges Mal, dass sich die Angeklagten selbst als „Sächsische Separatisten“ bezeichnet hätten. Bemerkenswert.
Wenn die Behörden tatsächlich zu dem Schluss gekommen sein sollten, dass da ein paar Früchtchen unterwegs waren mit möglicherweise kruden Gedanken, hätte man das Thema sicher auch präventiv-pädagogisch schnell abräumen können und müssen, ohne große Kosten. Ich hätte mir die Knaben einbestellt und ihnen die Köpfe gewaschen. Erledigt. Dauert einen Vormittag. Kosten für Verfolgung, Haft, Gericht etc. wären so gespart worden. Aber unsere Behörden ticken offenbar anders. Ein ganzer Beamten-Apparat überwachte sie akribisch auf Schritt und Tritt, protokollierte jahrelang alles auf zehntausenden Seiten und organisierte sogar noch ein „Training“, das jetzt als „Beweismittel“ verwendet wird. Anscheinend reichten die gesammelten Informationen nicht.
Und das, was bislang zum Vorschein kommt, nährt den Verdacht, dass die Anklage auf sehr dünnem Eis steht. Es ist ein Prozess der sinnlos teuer ist (pro Verfahrenstag mehrere 10.000 Euro plus 184 Euro pro Tag und Haftplatz). Seit dem 5. November 2024 sind für die Angeklagten schon viele Hafttage zusammengekommen. Es ist ein Prozess, der nichts bringt und den niemand wirklich braucht.

Gab es nur trockene Semmeln im Gelände? Eventuell gab es dazu noch verdächtigen Belag? Wurst,Marmelade gar Mett? Nicht das sie am Ende noch braune Schoko Creme aufs DEUTSCHE Brot geschmiert haben wie noch niemals zuvor Schoko Creme auf ein DEUTSCHES Brot geschmiert wurde?
Wo findet dieser Prozess statt?! Wirklich in Dresden und nicht in St. Petersburg?!
Und heute und nicht vor 50 Jahren?!
Halten Sie diese Frage für dumm?
Ein Prozeß gegen Unschuldslämmer verstößt gegen das Tierschutzgesetz. Das Gericht sollte juristisch belangt werden!
Hallo Herr Kloss, der Prozess ist eine Manifestation des Nihilismus. Die Verloren- und Verlogenheit im Klimawahn macht Angst bei Nichtigkeiten, die genauso eine Scheinwelt zeigen und damit die eigene entlarven.
Eine reine Travestie das ganze, die wahrscheinlich menschenrechtswidrig in jahrelange U-Haft münden wird wie im Prozeß gegen die „Rollatorgang“.
„…..mutete teilweise wie ein schlechtes Bühnenstück an.“ Werden wir damit nicht seit 2024 dauerunterhalten? Oder schon seit 2015? Mit der „Potsdamer Wannsee Konferenz“ by correctiv, mit „Schwachkopf“ by Habeck, mit „gesichert rechtsextrem“ by Faeser, mit „Reichsbürger Revolution“ by Faeser, mit „Oumaima I“ by Bundesanwaltschaft usw. usf? # Ist das noch die Realität oder ist das schon „the german Matrix, episode 1 to never ending“ by the great creator Merkel?
Stalinismus wie er leibt und lebt. Massendemos mit Millionen von staatshörigen Teilnehmern gab es damals in Moskau, auf denen drastische Forderungen für Verurteilungen und Strafverschärfungen gegen vermeintliche Feinde des Sozialismus vorgetragen wurden. Heute finden sie in Berlin, Hamburg und München statt. Ich darf da sicher an die Millionen Menschen erinnern, welche im Rahmen des Potsdamer Correktivskandals sich ebenfalls, genauso wie damals die Moskauer, missbrauchen ließen.
Unser Justizwesen hat die Worte von SED Chef Walter Ulbricht („Unsere Juristen müssen begreifen, dass der Staat und das von ihm geschaffene Recht dazu dienen, die Politik von Partei und Regierung durchzusetzen.“) verinnerlicht, insbesondere die hier agierende Richterin (VR). Es fehlt nur noch der Schriftzug „Der Sozialismus siegt“ auf dem Gerichtsgebäude.