Der von der britischen Premierministerin Theresa May mit der Europäischen Union ausgehandelte Entwurf für ein Brexit-Abkommen sieht eine 21-monatige Übergangsphase vom Austritt bis Ende 2020 vor, in der Großbritannien vorerst in der europäischen Zollunion und der britische Landesteil Nordirland zusätzlich im EU-Binnenmarkt bleibt. In dieser Zeit soll eine Lösung für den bislang unkontrollierten Waren- und Personenverkehr zwischen Nordirland und der Republik Irland, die in der EU verbleibt, gefunden werden. Falls sich Brüssel und London während der Übergangsfrist nicht auf eine Lösung zur Offenhaltung der Grenze einigen können, würde Nordirland auf unbestimmte Zeit enger mit der EU verbunden bleiben als das restliche Großbritannien.
Diese sogenannte „Backstop“-Regelung ist für viele Abgeordnete inakzeptabel und hat zum zweimaligen Scheitern des Brexit-Abkommens im britischen Unterhaus beigetragen. Der Generalsekretär der Europäischen Kommission, Martin Selmayr, hat nun bekräftigt, dass die EU auch im Falle eines ungeregelten Austritts der Briten („No-Deal“) auf dem Backstop bestehen will. Wie das Magazin „Politico“ berichtet, hat Selmayr gestern in Brüssel die Position des Staatenverbunds dargelegt. Im Falle eines No-Deals-Brexits werde die EU drei Vorbedingungen stellen: Großbritannien müsse erstens allen ausstehenden Zahlungsverpflichtungen an die EU nachkommen. Zweitens müsse das Land den Schutz der Rechte der EU-Bürger in Großbritannien gewährleisten. Und drittens müssten die Briten Maßnahmen zum Schutz des sogenannten Karfreitagsabkommen umsetzen, das seit 1998 die Beziehungen zwischen der Republik Irland und Großbritannien und den Status von Nordirland regelt. Erst dann wäre die EU bereit, Verhandlungen über die künftige Beziehung Großbritanniens zu den verbleibenden 27 Mitgliedsstaaten aufzunehmen.
„Maßnahmen zum Schutz des Karfreitagsabkommens“ bedeutet de facto Backstop. Die EU ist also ein wenig wie das Hotel California: „You can check out any time you like, but you can never leave!“