Gerd Buurmann / 11.10.2020 / 14:00 / Foto: Tim Maxeiner / 63 / Seite ausdrucken

Selbstmord aus Angst vorm Tod – eine Anleitung

Tapfer im Nirgendwo fasst das Amtsblatt der Stadt Köln mit der Sondernummer 76 vom 9. Oktober 2020 zusammen. Folgende Verhaltensregeln gelten in Köln:

Nr. 1: In der Öffentlichkeit darf sich maximal eine Gruppe von 5 Personen treffen.

Nr. 2: In allen Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen der Stadt Köln, muss eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden, ebenso in der Altstadt, auf den Kölner Ringen sowie auf dem linksrheinischen Rheinufer zwischen Mülheimer Brücke und Südbrücke und auf dem rechtsrheinischen Rheinboulevard.

Nr. 3: Die Mund-Nase-Bedeckung muss ebenfalls auf Märkten, in Hochschulen, bei außerschulischen Bildungsveranstaltungen, in Bibliotheken, bei Kulturveranstaltungen, bei Sportveranstaltungen, sowie bei sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen innerhalb geschlossener Räume getragen werden. Dies gilt auch am Sitzplatz und zwar unabhängig davon, in welchen Verhältnis die Personen zueinander stehen, selbst wenn die Abstände von 1,5 Metern eingehalten sind oder die besondere Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist.

Nr. 4: Die Mund-Nase-Bedeckung muss ebenfalls in Zoos, Botanischen Gärten, Garten- und Landschaftsparks sowie auf Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen getragen werden.

Nr. 5: Die Mund-Nase-Bedeckung ist ebenfalls bei religiösen Zusammenkünften zu tragen. Das gemeinsame Singen ist verboten. Das Vorsingen ist erlaubt.

Nr. 6: Von 22 Uhr ist 6 Uhr ist das Trinken von Alkohol im öffentlichen Raum verboten. Ausgenommen hiervon ist der Konsum von alkoholischen Getränken im konzessionierten Bereich von Gaststätten, einschließlich Außengastronomie, während der jeweiligen Öffnungszeiten. 

An Wochenenden ist das Trinken von Alkohol an folgenden Orten 58 Stunden lang verboten und zwar von freitags, 20 Uhr bis montags, 6 Uhr: Kölner Altstadt, Stadtgarten und Umgebung, Brüsseler Platz und Umgebungsstraßen, Schaafenstraße und Umgebung, Zülpicher Viertel und Rheinpromenade rechtsrheinisch.

Nr. 7: In der Gastronomie ist stets die besondere Rückverfolgbarkeit der Gäste sicherzustellen. Das heißt, die Gastronomin bzw. der Gastronom hat selbst oder durch Personal Name, Anschrift, Telefonnummer sowie die Dauer der Anwesenheit und zusätzlich durch einen Sitzplan zu erfassen, welche anwesende Person
wo gesessen hat. Die Daten sind nach dem Besuch für vier Wochen aufzubewahren.

Nr. 8: Für die Erfassung der Daten verantwortliche Person hat die gemachten Angaben unverzüglich auf Vollständigkeit und insbesondere auf offensichtlich missbräuchliche Angaben zu kontrollieren.

Nr. 9: Für Kulturveranstaltungen, Messen und Märkte wird die zulässige Anzahl an Zuschauenden auf ein Drittel der Regelauslastung beschränkt. Für Sportveranstaltungen wird die zulässige Anzahl an Zuschauenden auf ein Fünftel der Regelauslastung. Bei allen Veranstaltungen dürfen es jedoch höchstens 1.000 Teilnehmende sein. Bei standesamtlichen Trauungen sind maximal 25 Gäste zugelassen.

Nr. 10: Bei Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen ist die besondere Rückverfolgbarkeit und im Freien die einfache Rückverfolgbarkeit sicherzustellen. 

Nr. 11: Für Kulturveranstaltungen, Sportveranstaltungen und Teilnehmende an
sonstigen Versammlungen gilt, dass auch bei Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen allen Personen einzuhalten ist, es sei denn, es handelt sich um Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, um Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften, um die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen oder um zwingend notwendige Zusammenkünfte aus betreuungsrelevanten Gründen.

Nr. 12: Der Betrieb von Zoologischen Gärten und Botanischen Gärten ist nur
gestattet, wenn unverzüglich nach Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vorgelegt wird.

Nr. 13: Die Anzahl von gleichzeitig in einem Geschäftslokal anwesenden Kundinnen und Kunden darf eine Person pro zehn Quadratmeter der Verkaufsfläche im Sinne des Einzelhandelserlasses NRW nicht übersteigen. 

Nr. 14: Kontaktsport darf nur in einer Gruppe von maximal 30 Personen ausgeübt werden.

Nr. 15: Die Größe von Tagesausflügen, Ferienfreizeiten, Stadtranderholungen und Ferienreisen für Kinder und Jugendliche wird auf zehn Personen beschränkt.

 

Foto: Tim Maxeiner

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Leserpost

netiquette:

Karsten Dörre / 11.10.2020

Party und In-Gruppestehen ist jetzt Kontaktsport (Nr.1 und Nr.14).

Arthur Duszynski / 11.10.2020

Wolt Ihr die totale Corona-Diktatur? Ja, ja, ja!!! Fragt doch die deutschen Angsthasen. Keine Vollkasko gegen Corona, dann Vollmaske. Aber sicher.

Claudius Pappe / 11.10.2020

Die Kölner, besonders die Frauen, haben doch die Frau Rekers,( die auf sexuelle Gewalt an Frauen, zu einer Armlänge Abstand riet ) erneut ( vor 3 Wochen ) zu ihrer Bürgermeisterin gewählt.

Hjalmar Kreutzer / 11.10.2020

Nach fest kommt ab! Da hilft doch nur ziviler Ungehorsam zu Zehntausenden, die sich in der Innenstadt zum Massensaufen und Massensingen und Massenknutschen (Karneval) treffen! Will die Polizei die alle wegtragen? Viel Spaß! Zehntausend wären knapp 1% der Einwohner, das müsste doch zu machen sein?

Sonja Bauch / 11.10.2020

Nr. 16: Alle müssen eine Armlänge Abstand halten.

Ilse Polifka / 11.10.2020

Nr. 16 : Die Verfasser dieser “Regeln “sind lebenslänglich in die geschlossene Abteilung der Psychiatrie einzuweisen.

Bastian Kurth / 11.10.2020

......zum Thema Mund-Nasenbedeckung: vielleicht soll ja mit dieser Gesichtswindel der Geruch der sich zersetzenden und verwesenden Politikerkaste kaschiert werden??? Die Fäulnis ist ja deutlich sowohl zu lesen als auch zu beobachten aber wenn nun auch noch der Geruch hinzukommt, könnten die Bürger vielleicht stutzig werden??? ;-) ***Achtung: dieser Beitrag enthält Spuren von Sarkasmus! ***

Sabine Schönfelder / 11.10.2020

Dat is nit jenuch!! Da jeeht noch wat! Distanzierungskönigin und Meisterin der Bürger, die Frau, die über die Regierten herrscht, legt noch EINEN drauf! Von einer Armlänge aus Silvestertagen sind wir jetzt bei 3 angelangt, aber bitte mit Maske, ohne Alkohol und das alles sorgfältig registriert und ÜBERWACHT! Endlich fühlt sich der Deutsche und insbesondere der Kölsche hominus erectus WOHL in seinem Element. VERBOTE, WOW, endlich! Registrierung, geil, - super, Hygienekonzepte, HERRLICH,- meeehr davon und, und, und , jaaaaaaaa Strafe, unerbittlich! Überbevölkerung gibt es nicht. Jeder hat ALLEINE im Geschäft 10 qm für sich allein! Da rollt der Rubel, Leute! Reker, der wirtschaftliche Niedergang hat einen Namen, die Domina für die linksgepolte deutsche Sklavenmentalität. Gott zum Segen bleibt uns noch Punkt Nr.14: „Kontaktsport darf nur in einer Gruppe von maximal 30 Personen ausgeübt werden.“ Mehr Personen würden beim Gruppensex ohnehin die deutsche Potenz überschreiten. Danke Henriette. Schau doch mal vorbei, mit Maske, versteht sich, denn auch das ästhetische Moment muß beim Maskentragen einmal thematisiert werden!

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