Gerd Buurmann / 11.10.2020 / 14:00 / Foto: Tim Maxeiner / 63 / Seite ausdrucken

Selbstmord aus Angst vorm Tod – eine Anleitung

Tapfer im Nirgendwo fasst das Amtsblatt der Stadt Köln mit der Sondernummer 76 vom 9. Oktober 2020 zusammen. Folgende Verhaltensregeln gelten in Köln:

Nr. 1: In der Öffentlichkeit darf sich maximal eine Gruppe von 5 Personen treffen.

Nr. 2: In allen Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen der Stadt Köln, muss eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden, ebenso in der Altstadt, auf den Kölner Ringen sowie auf dem linksrheinischen Rheinufer zwischen Mülheimer Brücke und Südbrücke und auf dem rechtsrheinischen Rheinboulevard.

Nr. 3: Die Mund-Nase-Bedeckung muss ebenfalls auf Märkten, in Hochschulen, bei außerschulischen Bildungsveranstaltungen, in Bibliotheken, bei Kulturveranstaltungen, bei Sportveranstaltungen, sowie bei sonstigen Veranstaltungen und Versammlungen innerhalb geschlossener Räume getragen werden. Dies gilt auch am Sitzplatz und zwar unabhängig davon, in welchen Verhältnis die Personen zueinander stehen, selbst wenn die Abstände von 1,5 Metern eingehalten sind oder die besondere Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist.

Nr. 4: Die Mund-Nase-Bedeckung muss ebenfalls in Zoos, Botanischen Gärten, Garten- und Landschaftsparks sowie auf Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichen Einrichtungen getragen werden.

Nr. 5: Die Mund-Nase-Bedeckung ist ebenfalls bei religiösen Zusammenkünften zu tragen. Das gemeinsame Singen ist verboten. Das Vorsingen ist erlaubt.

Nr. 6: Von 22 Uhr ist 6 Uhr ist das Trinken von Alkohol im öffentlichen Raum verboten. Ausgenommen hiervon ist der Konsum von alkoholischen Getränken im konzessionierten Bereich von Gaststätten, einschließlich Außengastronomie, während der jeweiligen Öffnungszeiten. 

An Wochenenden ist das Trinken von Alkohol an folgenden Orten 58 Stunden lang verboten und zwar von freitags, 20 Uhr bis montags, 6 Uhr: Kölner Altstadt, Stadtgarten und Umgebung, Brüsseler Platz und Umgebungsstraßen, Schaafenstraße und Umgebung, Zülpicher Viertel und Rheinpromenade rechtsrheinisch.

Nr. 7: In der Gastronomie ist stets die besondere Rückverfolgbarkeit der Gäste sicherzustellen. Das heißt, die Gastronomin bzw. der Gastronom hat selbst oder durch Personal Name, Anschrift, Telefonnummer sowie die Dauer der Anwesenheit und zusätzlich durch einen Sitzplan zu erfassen, welche anwesende Person
wo gesessen hat. Die Daten sind nach dem Besuch für vier Wochen aufzubewahren.

Nr. 8: Für die Erfassung der Daten verantwortliche Person hat die gemachten Angaben unverzüglich auf Vollständigkeit und insbesondere auf offensichtlich missbräuchliche Angaben zu kontrollieren.

Nr. 9: Für Kulturveranstaltungen, Messen und Märkte wird die zulässige Anzahl an Zuschauenden auf ein Drittel der Regelauslastung beschränkt. Für Sportveranstaltungen wird die zulässige Anzahl an Zuschauenden auf ein Fünftel der Regelauslastung. Bei allen Veranstaltungen dürfen es jedoch höchstens 1.000 Teilnehmende sein. Bei standesamtlichen Trauungen sind maximal 25 Gäste zugelassen.

Nr. 10: Bei Veranstaltungen und Versammlungen in geschlossenen Räumen ist die besondere Rückverfolgbarkeit und im Freien die einfache Rückverfolgbarkeit sicherzustellen. 

Nr. 11: Für Kulturveranstaltungen, Sportveranstaltungen und Teilnehmende an
sonstigen Versammlungen gilt, dass auch bei Sicherstellung der besonderen Rückverfolgbarkeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen allen Personen einzuhalten ist, es sei denn, es handelt sich um Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, um Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften, um die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen oder um zwingend notwendige Zusammenkünfte aus betreuungsrelevanten Gründen.

Nr. 12: Der Betrieb von Zoologischen Gärten und Botanischen Gärten ist nur
gestattet, wenn unverzüglich nach Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung ein Hygiene- und Infektionsschutzkonzept vorgelegt wird.

Nr. 13: Die Anzahl von gleichzeitig in einem Geschäftslokal anwesenden Kundinnen und Kunden darf eine Person pro zehn Quadratmeter der Verkaufsfläche im Sinne des Einzelhandelserlasses NRW nicht übersteigen. 

Nr. 14: Kontaktsport darf nur in einer Gruppe von maximal 30 Personen ausgeübt werden.

Nr. 15: Die Größe von Tagesausflügen, Ferienfreizeiten, Stadtranderholungen und Ferienreisen für Kinder und Jugendliche wird auf zehn Personen beschränkt.

 

Foto: Tim Maxeiner

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Markus Koller / 11.10.2020

Gestern im Restaurant in Köln folgte ich einem Gespräch am Nebentisch. Eine junge Mutter erzählte von einer Bekannten, ebenfalls kürzlich Mutter geworden. Sie und der Vater des Babies wurden im KH auf Corona getestet - Ergebnis: Beide positiv, jedoch ohne Symptome. Das Baby wurde daraufhin für sieben Tage in Gewahrsam genommen und den Eltern der Kontakt untersagt. Sie wurden einfach ihres Kindes und ihrer Rechte beraubt! Das Neugeborene allein gelassen auf der Kinderstation. Mir kam vor Wut fast das Essen hoch. Die Demokratie in diesem Land ist zur Farce verkommen. Die Parteien haben es sich zur Beute gemacht. Was macht der Souverän? Stöckchen holen und Männchen machen.

Andreas Rochow / 11.10.2020

Das ist doch erst der Anfang. Der bayrische Volkstribun und Kanzlerkandidaten-Anwärter macht sich gerade mit der Forderung/Androhungen von drakonischeren Strafen für Verstöße gegen seine Corona-Regeln BELIEBT! Diese Gutsherren- oder Kriegsherrenart tobt sich augenblicklich aus, als gäbe es einen Wettbewerb “Deutschland sucht den Superdiktator”. Zur gleichen Zeit basteln die Herrscher an der Global Governance, die sich Demokratie, Parlamentarismus und Nationalität auf die Müllhalde der Geschichte wünscht.

Klaus U. Mayerhanns / 11.10.2020

Am deutschen Wesen wird die Welt genesen - und vor den Kölner Corona-Regeln wird natürlich das Corona-Virus in kürzester Zeit demütig in die Knie gehen. Wie leicht sich allenfalls mäßig bemittelte Kreise in einer vermeintlich erprobten und bewährten Demokratie damit tun, unter Heranziehung eines unter völlig anderen Vorstellungen geschaffenen Paragraphen 17 im IfSG die massive Aushöhlung der Freiheiten des Grundgesetzes zu betreiben ...

N.Lehmann / 11.10.2020

Diese “Regeln” sind für Ur-Deutsche-2.Klasse-Steuerzahler und natürlich nicht für diese bedauernswerten Kulturscheuen, Gewalttätigen Goldstücke, genannt Sozialsystem-Migranten von Merkels Gnaden gedacht! Hoffentlich werden diese Diktate unerbittlich durchgesetzt, damit die 86% Penner auch am Ökosozialismus schnuppern können. Es muss nur so krachen von maximalen Steuererhöhungen und Einschränkungen der Grundrechte. Dieses Land braucht einen richtigen Wumms, ganz anderer Art!

Frances Johnson / 11.10.2020

Satire oder Extrapolierung in die Zukunft? Vergleich: “Einschränkungen im öffentlichen Leben”. Stadt Köln dot de. Anm.. an ein paar Andere: Nicht alles runtergehen lassen wie Butter. Lebensretter ist meistens der Zweifel.

RMPetersen / 11.10.2020

Die habn nen Hau. Aber das Volk (- zumindest dessen Mehrheit) macht´s mit, weil die Angstmacherei erfolgreich war. Da können sich die gretischen Klimaphobiker, also FfF und Extinction Rebellion, noch einige Schieben abschneiden: Was mit dem Virus an Wahnsinn verbreitet wird, haben die Klima"aktivisten” nicht geschafft. Das eigene virusversiffte Hemd ist eben näher als die in einigen Jahrzehnten brennende Hose.

Armin wacker / 11.10.2020

Köln hat einen Migrantenanteil von über fünfzig Prozent. Zur Entspannung darf Mal kurz gelacht werden.

Helene Bronner-Fiorentino / 11.10.2020

@Markus Schmitz Lebe (seit ueber 40J) in Italien;  hier ist es kein Haar besser.  Dementsprechend geht es mir genau wie Ihnen.

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen

Es wurden keine verwandten Themen gefunden.

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com