Redaktion / 31.01.2022 / 14:22 / Foto: Imago / 59 / Seite ausdrucken

Seit zwei Jahren offene Fragen

Das österreichische Verfassungsgericht sorgt mit kritischen Nachfragen zur dort beschlossenen Impfpflicht für Furore. Achgut.com hat hier bereits berichtet und die Fragen veröffentlicht. Da auch in Deutschland eine Impfpflicht zur Debatte steht, liegt es nahe, das zuständige Bundesgesundheitsministerium und die ihm unterstellte Behörde, das Robert Koch-Institut, mit diesen Fragen zu konfrontieren. Die Beantwortung der Fragen ist nach Ansicht der Verfassungsrichter erforderlich, um beurteilen zu können, ob die Impfpflicht verfassungsgemäß ist oder eben nicht. Wir haben die kritischen Fragen der österreichischen Richter leicht für die Verhältnisse in Deutschland modifiziert, an die Presseabteilung von BMG und RKI gesandt und um eine Beantwortung bis zum 10. Februar gebeten. Schließlich sind sie auch für unsere Parlamentarier von Interesse, da die erste Lesung der Gesetzesvorschläge zur Impfpflicht in Berlin ab 14. Februar geplant ist. Achgut.com-Leser kennen die Fragen im Großen und Ganzen schon, für diejenigen die sie noch nicht kennen, hier zur Dokumentation unser Anschreiben an BMG und RKI. Auf die Antworten sind wir sehr gespannt und werden Sie unseren Lesern mitteilen, sobald sie vorliegen. 

 

Sehr geehrte(r) Herr Frau XY

Diese Anfrage erfolgt namens des  Internet-Mediums „Die Achse des Guten" (Achgut.com, durchschnittlich 1 Million Leser pro Monat). Wir beschäftigen uns intensiv mit der Berichterstattung zu Corona und den jeweiligen Maßnahmen. In diesem Zusammenhang haben wir einige Fragen an die Leitung Ihres Hauses, deren Beantwortung die für eine verfassungsrechtliche Prüfung einer allgemeinen Impfplicht unabdingbar ist, sie resultieren aus den aktuellen Vorgängen in unserem Nachbarland Österreich.  

Im Zuge der Prüfung der verfassungsrechtlichen Prüfung der dort beschlossenen Impfpflicht hat das österreichische Verfassungsgericht die Regierung des Landes gebeten, eine Reihe zentraler Fragen zu beantworten, um die Verfassungsmäßigkeit der Maßnahme beurteilen zu können. Da auch in Deutschland eine Impfpflicht zur Debatte steht und unter anderem vom Bundesgesundheitsminister gefordert wird, möchten wir Sie bitten, uns diese juristisch relevanten Fragen zu beantworten, damit wir die deutsche Öffentlichkeit über ihre Antworten in Kenntnis setzen können. 

Die Fragen sind ohne Weiteres auch auf die Sachlage in Deutschland anzuwenden und wurden von uns nur in Details modifiziert. Da die Beantwortung der Fragen auch für die Entscheidungsfindung des deutschen Parlamentes hilfreich sein dürfte, bitten wir Sie um eine zeitnahe Beantwortung, die notwendigen Daten – davon gehen wir aus – liegen Ihnen ja sicherlich vor. Da die Lesung des entsprechenden Gesetzes ab dem 14. Febuar vorgesehen ist, bitten wir Sie um eine Beantwortung der Fragen bis zum 10.2.2022. Es wäre auch nett, wenn Sie uns den Eingang dieser Mail kurz bestätigen könnten.

mit freundlichen Grüßen

Dirk Maxeiner, Chefredakteur Achgut.com

 

Und hier die Fragen:

1. Laut einem – exemplarisch genannten – Bericht der Tageszeitung „Die Welt" vom 18.9.2021 „Neues Leitkriterium für Corona-Regeln beruht auf fehlerhaften Zahlen“ zählen häufig „Patienten, die zwar mit dem Covid-19-Virus infiziert sind, die aber wegen anderer Krankheiten in die Klinik mussten“ als Coronafälle.

Wir ersuchen daher um Auskunft, ob die offiziell angegebenen Hospitalisierungs- bzw. Verstorbenenzahlen alle mit SARS-CoV-2 infizierten Personen, die in Krankenhäusern und Kliniken auf Normal- oder Intensivstationen untergebracht sind bzw. die „an oder mit” SARS-CoV-2 verstorben sind, umfassen? Wenn ja, warum wird diese Zählweise gewählt? Weiter ersuchen wir  – gegebenenfalls – um Aufschlüsselung dieser Zahlen nach:

• Personen, die an COVID-19 verstorben sind, Personen, die mit COVID-19 verstorben sind, und

• Personen, die (asymptomatisch) mit SARS-CoV-2 verstorben sind.

• Personen, die wegen COVID-19 auf Intensivstationen hospitalisiert wurden, Personen, die wegen einer anderen Indikation auf Intensivstationen hospitalisiert wurden, aber auch an COVID-19 litten, und schließlich Personen, die wegen einer anderen Indikation auf Intensivstationen hospitalisiert wurden und (asymptomatisch oder mit mildem, an sich nicht hospitalisierungsbedürftigem Verlauf) mit SARS-CoV-2 infiziert waren.

• Personen, die wegen COVID-19 auf Normalstationen hospitalisiert wurden, Personen, die wegen einer anderen Indikation auf Normalstationen hospitalisiert wurden, aber auch an COVID-19 litten, und Personen, die wegen einer anderen Indikation auf Normalstationen hospitalisiert wurden und (asymptomatisch oder mit mildem, an sich nicht hospitalisierungsbedürftigem Verlauf) mit SARS-CoV-2 infiziert waren.

Wir ersuchen um Mitteilung der jeweiligen Zahlen einerseits in Summe (aufgeschlüsselt nach Alterskohorten) sowie andererseits für den 25. Januar 2022.  

2. Wie hoch ist das Durchschnittsalter und wie hoch ist das Medianalter der wegen COVID-19 auf Normalstationen und auf Intensivstationen hospitalisierten Personen sowie der an COVID-19 verstorbenen Personen?

3.1. Wie hoch ist die Zahl der Todesfälle pro 100.000 Erkrankungsfälle nach Alterskohorten und Geschlecht? Wie hoch ist die Zahl der Hospitalisierungen auf Normal- bzw. Intensivstationen pro 100.000 Erkrankungsfälle nach Alterskohorten und Geschlecht?

3.2. Wie hoch ist die Zahl der Todesfälle pro 100.000 Infektionen nach Alterskohorten und Geschlecht? Wie hoch ist die Zahl der Hospitalisierungen auf Normal- bzw. Intensivstationen pro 100.000 Infektionen nach Alterskohorten und Geschlecht?

3.3. Wie hoch ist die Zahl der Todesfälle pro 100.000 Einwohnern nach Alterskohorten und Geschlecht? Wie hoch ist die Zahl der Hospitalisierungen auf Normal- bzw. Intensivstationen pro 100.000 Einwohner nach Alterskohorten und Geschlecht? 

4. Welche Virusvarianten waren am 1. Januar und tagesaktuell zu welchen Prozentsätzen bei Infizierten bzw. Hospitalisierten bzw. Verstorbenen vertreten?

5. Wie stellt sich die prozentuelle Zuordnung von stattfindenden Infektionen auf Lebensbereiche (wie beispielsweise Familie, Arbeit, Einkauf [Grundversorgung, andere Güter], verschiedene Freizeitbeschäftigungen) dar?

6. Um welchen Faktor reduziert das Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumen bzw. im Freien das Ansteckungs- bzw. Übertragungsrisiko?

7. Wie verteilen sich die Impfraten (gegliedert nach einfach, zweifach, dreifach geimpft) auf Alterskohorten?

7.1. Bezogen auf Omikron-Infektionen: Wie hoch war durchschnittlich die 7-Tage-Inzidenz im Januar 2022 bei Personen ohne Schutzimpfung gegen COVID-19, bei Personen nach der Zweitimpfung, aber vor Ablauf von 14 Tagen nach der Zweitimpfung, dann bei Personen mit abgeschlossener Impf-„Grundimmunisierung” (ohne „Booster-Impfung”) und schließlich bei Personen mit „Booster-Impfung”?

7.2. Um welchen Faktor verringert die COVID-Schutzimpfung das Risiko schwerer Verläufe? In Medienberichten war von bis zu 95% die Rede. Nun scheint das – allgemeine (nicht nach Alter und Gesundheitszustand differenzierte) – Risiko, an COVID-19 zu versterben, laut dem österreichischen AGES-Dahboar aktuell bei 0,1516 Prozent zu liegen. Wie schätzt das BGM die aktuelle Infektionssterblichkeit ein? Worauf bezieht sich eine angegebene Impfwirksamkeit von beispielsweise 95%? Was bedeutet in diesem Zusammenhang absolute und relative Risikoreduktion?

7.3. Um welches Maß vermindern eine Erstimpfung, eine Zweitimpfung und eine Drittimpfung das Risiko, wegen COVID-19 auf einer Normalstation bzw. auf einer Intensivstation hospitalisiert zu werden bzw. an COVID-19 zu versterben? Hängt dieses Maß von der (jeweils vorherrschenden) Virusvariante ab?

7.4. Nach Medienberichten soll sich die Schutzwirkung von COVID-Schutzimpfungen mit dem Zeitablauf verringern. Trifft dies zu? Wie hoch ist demnach der Schutzfaktor nach der Zweitimpfung mit dem am häufigsten verwendeten Impfstoff drei Monate, sechs Monate und neun Monate nach der Zweitimpfung? Es wird jeweils um Angabe der absoluten und der relativen Risikoreduktion ersucht.

7.5. Wie hoch ist der Anteil der Erst-, Zweit- bzw. Drittgeimpften an den wegen COVID-19 bzw. den mit SARS-CoV-2 hospitalisierten Personen?

7.6. Es scheint dem Stand der Wissenschaft zu entsprechen, dass sich auch Personen mit COVID-Schutzimpfung mit SARS-CoV-2 infizieren, an COVID-19 erkranken und SARS-CoV-2 übertragen können. Um welches Maß sinkt durch die COVID-Schutzimpfung jeweils das Infektions-, das Erkrankungs- und das Übertragungsrisiko? Es wird um nähere Aufschlüsselung ersucht, falls dieses Maß von der Zahl der Impfungen und/oder vom verstrichenen Zeitraum seit der letzten Impfung abhängt.

8.1. Mit welcher Wahrscheinlichkeit schließt ein negativer molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 (§ 2 Abs. 2 Z 3 der 6. COVID-19-SchuMaV idF BGBl. II 24/2022) aus, dass die getestete Person innerhalb von 72 Stunden ab Testnahme andere Personen mit SARS-CoV-2 infizieren kann?

Unter Berücksichtigung der Inkubationszeit: Wie lange ab (negativer) Testnahme ist es (mit höchster Wahrscheinlichkeit) ausgeschlossen, dass eine negativ getestete Person SARS-CoV-2-Viren überträgt?

8.2. Wie hoch ist das Übertragungsrisiko bei einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person mit Zweitimpfung, die drei, sechs bzw. acht Monate zurückliegt, im Vergleich zu einer ungeimpften Person, deren negativer PCR-Test 24 Stunden zurückliegt?

9.1. Wie hoch ist das COVID-bezogene Hospitalisierungsrisiko (Normalstation bzw. Intensivstation) eines ungeimpften 25-Jährigen im Zeitraum eines Jahres?

9.2. Wie hoch ist das COVID-bezogene Hospitalisierungsrisiko (Normalstation bzw. Intensivstation) eines zweifach mit dem in Deutschland gebräuchlichsten Impfstoff geimpften 25-Jährigen im dritten, sechsten bzw. neunten Monat nach der Zweitimpfung, umgerechnet auf den Zeitraum eines Jahres?

9.3. Wie hoch ist das COVID-bezogene Hospitalisierungsrisiko (Normalstation bzw. Intensivstation) eines ungeimpften 65-Jährigen im Zeitraum eines Jahres?

9.4. Wie hoch ist das COVID-bezogene Hospitalisierungsrisiko (Normalstation bzw. Intensivstation) eines zweifach mit dem in Deutschland gebräuchlichsten Impfstoff geimpften 65-Jährigen im dritten, sechsten bzw. neunten Monat nach der Zweitimpfung, umgerechnet auf den Zeitraum eines Jahres?

9.5. Die 2G Regel dürfte unter anderem auf der Überlegung basieren, dass Personen ohne COVID-Schutzimpfung ein höheres Hospitalisierungsrisiko haben als geimpfte Personen, womit ein höheres Risiko für das Gesundheitssystem einhergehen dürfte. Nun dürfte das Hospitalisierungsrisiko auch erheblich vom Alter abhängen. Die Durchimpfungsraten dürften nach Alterskohorten unterschiedlich sein. Jedenfalls dürfte die Durchimpfungsrate über alle Altersgruppen gerechnet bei rund 75% „Zweitgeimpften” liegen. Das Infektionsgeschehen dürfte ferner auf verschiedene Lebensbereiche unterschiedlich verteilt sein, z.B. Wohnung, Arbeitsplatz, Einkauf, Veranstaltungen oder Restaurantbesuch. Welchen in Prozenten ausgedrückten Effekt hat die 2G-Regel auf die Krankenhausbelastung, insgesamt und einzeln aufgefächert bezgl. der Zugangsbeschränkungen (wie Einkauf, Veranstaltungen, Restaurantbesuch)?

Oder in absoluten Zahlen: Wie hoch war die Anzahl der hospitalisierten Fälle, auf Normalstation und Intensivstation, am 27.1.2022, aufgefächert in Alterskohorten und unterschieden mit Covid-19 als Hauptdiagnose oder als PCR-bestätigte Nebendiagnose (mit leichteren Symptomen oder symptomlos). Wie viele Betten wäre die Bettenauslastung auf Normal- bzw. Intensivstationen voraussichtlich höher, gäbe es keine 2G-Regel?

10. Die Tageszeitung die Welt schreibt am 31.12.2021 unter der Überschrift „Die rätselhafte Übersterblichkeit im Herbst": „Seit Oktober sterben mehr Menschen in Deutschland, als man aufgrund früherer Jahre erwarten würde. Die zusätzlichen Todesfälle lassen sich nur zum Teil mit Covid-19 erklären."

Falls ja, wie hoch war die nicht durch an COVID-19 verstorbenen Personen erklärbare Übersterblichkeit in Summe im Jahr 2021, und wie erklärt sich diese Übersterblichkeit?“

Foto: Imago

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Gabriele Klein / 31.01.2022

@Jänichen: Ne, das ist hoffnungslos mir scheinen diese Akteure nicht frei, Ein solches Handlungsbild erklärt sich mir nur durch Bestechung, Vielleicht Nötigung /Erpressung in Folge?  In korrupten Schergenstaaten solls sowas geben. Ich las dass Herr Lindner bei seiner China Tourne etwa 1/2 Stunde lang bei seinem Staatsbesuch angeschrien wurde. (Handelsblatt)  Ja, und jetzt frage ich mich ob vielleicht die Beweggründe von jenem der das mit dem “Anschreien” damals erledigte die genau gleichen sind wie die von jenen ,die uns   mit in aller Welt hörbarem Getrommel um “Gehör” bitten. Eben deshalb hätte man wenigstens eine Stellungnahme der Bundesstaatsanwaltschaft längst einholen sollen. Mich würde einfach interessieren wie sie sich dazu stellen und wer genau was genau unterschreibt.  Man scheint sich dort nicht ins Rampenlicht drängen zu wollen. Obwohl auch ohne Anzeige die Dinge für sich sprechen. Könnte es sein dass wir weitestgehend eine “Bystander” Justiz mit vollen Hosen haben? Um ein solch Ergebnis zu zeitigen braucht man ja eigentlich kein Jurastudium und erst Recht keine Einschwörung aufs Grundgesetz.

Gabriele Klein / 31.01.2022

Fragen d. mir noch kommen: 1. Warum wurden bei experimentellem, nicht normal zugelassenen Impfstoff Obduktionen v.an Covid verstorbenen (alten) Menschen nicht durchgeführt um d. Sorgfaltspflicht nachzukommen indem man d. Frage nach möglichen Impfnebenwirkungen stellt?  2. Ivermectin war ein billiges für an Parasiten leidende, Arme leicht zugängliches Mittel z Selbsthilfe ohne Arztbesuch d.v. ihnen in solch Fall als peinlich erlebt werden dürfte. Wenn Ivermectin so gefährlich sein soll wie plötzlich behauptet, warum handelt die Regierung erst jetzt? Wie erklärt sich d. Gleichgültigkeit u.fehlende Sorgfalt einer Regierung ein ganzes Volk Jahrzehntelang einem angeblich gefährlichen Medikament wie Ivermectin (bzw auch Hydrochloroquin) auszusetzen über dessen Gefahren sie sich erst nach 30-40 Jahren Verabreichung informiert? Soll man die Befugnisse einer Regierung mit solchem Steckbrief in medizinischer Sorgfalt gar noch erweitern? Gar noch über d. Nürnberger Kodex hinaus? Nachdem Ivermectin unter dieser Regierung so gut wie unerschwinglich u. somit unerhältlich wurde für Arme wie z.B. Flüchtlinge, stellt sich ferner d. Frage nach hygienischen Konsequenzen u. Begünstigung v. Typhus,was.sich via Parasiten überträgt. Ein derart über Jahrzehnte hinweg weitverbreitetes billiges Mittel könnte nämlich eine entscheidende Rolle gespielt haben im “Ökosystem” der Medikamentenlandschaft u. d. sich darin bewegenden “Lebewesen” . Daher die Frage: was sind d.Gründe, gewisse, mit dem Covid impfstoff konkurrierende Parasiten-bzw.Typhus vorbeugendeMittel vom Markte fernzuhalten? Mit welchen Konsequenzen ist zu rechnen? Egal wie ichs dreh u.wende, ich stoße auf Verletzung d.Sorgfaltspflicht u.grobe Fahrlässigkeit, Es stellt sich entweder d.Frage warum eine Regierung d. Gefahr eines Mittels erst nach 30 Jahren erkennt od., warum, wenn das Risiko Nutzen Profil gut ist, sie ein bislang gut verträglichen Medikament plötzlich vorenthält, wo nichts zu verlieren u. nur zu gewinnen ist.

Rainer Küper / 31.01.2022

Wer den Herrn Dr. Wieler reden sieht, kann gar nicht anders, als vollstes Vertrauen in ihn zu haben.

Peter Sticherling / 31.01.2022

Der Herr Scholz hat ja eine Anwort im Bundestag in eine Frage Stunde Mitte Januar 2022 schon gegeben. Als ihn ein Abgeordneter nach den Nebenwirkungen der Impfungen und der Anzahl der von solchen Betroffenen fragte, antworte der Herr Scholz so: „ ich bedanke mich für diese Frage aber nicht für die dahinter stehende Intention.“ und der Herr Scholz setzt hinzu, dass er Diskussionen über Nebenwirkungen „komisch“ finde und er sich daran nicht beteiligen wollen. also: Impfnebenwirkungen sind für den Chef der Regierung kein Thema uns stehen einer Einführung der allgemeinen im Pflicht nicht entgegen.

Theresa Hoertenmueller / 31.01.2022

Leider vermute ich, dass - vorausgesetzt es erfolgt überhaupt eine Antwort - das übliche selbstreferetielle Blabla geliefert wird, in dem auf Aussagen des RKI, ein paar Gefälligkeitsstudien, fehlende Daten, den “wissenschaftlichen Konsens”, die Experten, die potentiell dramatische Situation in den Krankenhäusern und überhaupt die potentiell dramatische Situation verwiesen wird. Schließlich muss alles getan werden, um die Menschen vor einer evtl. vorhandenen oder auch erst kommenden oder erwarteten oder möglichen Gefahr zu schützen - wer wollte das bezweifeln? Zumal nun wirklich niemand fordern kann, dass bei solch einem dynamischen Geschehen zuverlässige Aussagen getroffen werden können :-(

Dieter Kief / 31.01.2022

Ok, spannend. Der Ball fliegt zum Tor des Gegners. Wird er das bemerken? Und was dann? - Eine Referentin mit Migrationshintergrund und Doktortitel von der Charité oder so wird mit der Antwort an Achgut befasst. - Sie wird googlen was die erfahrenen Genossinnen Leni Breymaier und Saskia Esken schon zu dieser Sache gesagt haben, und nachlesen, was Professor Wieler denkt. Dann wird sie Anlauf nehmen, und die Pille mit Schmackes zurückschießen. Denn Leni Breymaier hat erkannt und gestern erneut getwittert, dass jetzt nur noch eine Impfquote von 90+ Prozent hilft, und dass man dafür solidarisch zusammenstehen muss und den Olf Scholz und dessen Gattin unterstützen und den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier und dessen Gattin auch. - Stichwort: Impfpflicht, - next exit Impfpflicht für alle Menschen in unserem Land - niemand darf diskriminiert oder exkludiert werden! - Ganz einfach, nedwahr! - Volle Rückendeckung von Professor Wieler - und von Leni und Saskia sowieso!!

Thomas Plath / 31.01.2022

Super, was das östereichische Verfassungsgericht gemacht hat. Das läßt wirklich hoffen. So gut, so juristisch (wie bei uns früher auch einmal),  sollten unsere höchsten Richter ebenfalls in diesen Zeiten arbeiten. So muß es sein, wenn es um Grundrechtseingriffe geht. Diese müssen nämlich verdammt gut begründet werden, sonst sind sie verfassungswidrig!  Ob das bei uns aber noch möglich ist?  Hier wird doch seit einigen Jahren teilweise nur noch juristisch abgenickt, was eine verrückte Politik, die sich nur allzu oft von zwielichtigen Gruppen leiten bzw. beeinflussen läßt, gerade beschließt.  Hoffentlich wachen unsere höchsten Juristen endlich aus ihrem unverantwortlichen Regierungsgehorsam auf. 

Torsten Hopp / 31.01.2022

Äääähhhh da gibt es gut gemachte Studien. Und außerdem ist die Antwort: Impfen, Impfen, Impfen. Ansonsten den Blinddarm herausschneiden, die Volksschädlinge nicht mehr auf Intensivstationen behandeln und die Krankheitskosten selber zahlen lassen. Noch weitere Fragen?

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen
Redaktion / 20.04.2024 / 13:00 / 3

Leserkommentar der Woche: Das Parlament als Kita

Besonders erfreulich sind Leserkommentare, die eigentlich selbst eigene kleine Texte sind. Und damit sie nicht alle in der Menge untergehen, veröffentlichen wir an dieser Stelle…/ mehr

Redaktion / 13.04.2024 / 13:30 / 7

Leserkommentar der Woche: Das Risiko der Anderen

Besonders erfreulich sind Leserkommentare, die eigentlich selbst eigene kleine Texte sind. Und damit sie nicht alle in der Menge untergehen, veröffentlichen wir an dieser Stelle…/ mehr

Redaktion / 06.04.2024 / 13:00 / 7

Leserkommentar der Woche: Der Geschmack von künstlichem Fleisch

Besonders erfreulich sind Leserkommentare, die eigentlich selbst eigene kleine Texte sind. Und damit sie nicht alle in der Menge untergehen, veröffentlichen wir an dieser Stelle…/ mehr

Redaktion / 30.03.2024 / 13:00 / 5

Leserkommentar der Woche: Gestohlener Heiligenschein

Besonders erfreulich sind Leserkommentare, die eigentlich selbst eigene kleine Texte sind. Und damit sie nicht alle in der Menge untergehen, veröffentlichen wir an dieser Stelle…/ mehr

Redaktion / 23.03.2024 / 14:00 / 9

Leserkommentar der Woche: Integrieren muss sich jeder selbst

Besonders erfreulich sind Leserkommentare, die eigentlich selbst eigene kleine Texte sind. Und damit sie nicht alle in der Menge untergehen, veröffentlichen wir an dieser Stelle…/ mehr

Redaktion / 16.03.2024 / 13:00 / 8

Leserkommentar der Woche: Angst vor Oma Agnes

Besonders erfreulich sind Leserkommentare, die eigentlich selbst eigene kleine Texte sind. Und damit sie nicht alle in der Menge untergehen, veröffentlichen wir an dieser Stelle…/ mehr

Redaktion / 09.03.2024 / 13:00 / 13

Leserkommentar der Woche: Zu Prinzen erzogen

Besonders erfreulich sind Leserkommentare, die eigentlich selbst eigene kleine Texte sind. Und damit sie nicht alle in der Menge untergehen, veröffentlichen wir an dieser Stelle…/ mehr

Redaktion / 06.03.2024 / 14:00 / 17

Wie die Politik die Bundeswehr ruinierte

Schon 2017 zeigte Rainer Grell, dass die Bundeswehr durch Nonsens-Debatten geschwächt wird. Achgut.com veröffentlicht in dieser Reihe regelmäßig Texte aus den vergangenen Jahren, deren Mahnungen,…/ mehr

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com