Redaktion / 31.01.2022 / 14:22 / Foto: Imago / 59 / Seite ausdrucken

Seit zwei Jahren offene Fragen

Das österreichische Verfassungsgericht sorgt mit kritischen Nachfragen zur dort beschlossenen Impfpflicht für Furore. Achgut.com hat hier bereits berichtet und die Fragen veröffentlicht. Da auch in Deutschland eine Impfpflicht zur Debatte steht, liegt es nahe, das zuständige Bundesgesundheitsministerium und die ihm unterstellte Behörde, das Robert Koch-Institut, mit diesen Fragen zu konfrontieren. Die Beantwortung der Fragen ist nach Ansicht der Verfassungsrichter erforderlich, um beurteilen zu können, ob die Impfpflicht verfassungsgemäß ist oder eben nicht. Wir haben die kritischen Fragen der österreichischen Richter leicht für die Verhältnisse in Deutschland modifiziert, an die Presseabteilung von BMG und RKI gesandt und um eine Beantwortung bis zum 10. Februar gebeten. Schließlich sind sie auch für unsere Parlamentarier von Interesse, da die erste Lesung der Gesetzesvorschläge zur Impfpflicht in Berlin ab 14. Februar geplant ist. Achgut.com-Leser kennen die Fragen im Großen und Ganzen schon, für diejenigen die sie noch nicht kennen, hier zur Dokumentation unser Anschreiben an BMG und RKI. Auf die Antworten sind wir sehr gespannt und werden Sie unseren Lesern mitteilen, sobald sie vorliegen. 

 

Sehr geehrte(r) Herr Frau XY

Diese Anfrage erfolgt namens des  Internet-Mediums „Die Achse des Guten" (Achgut.com, durchschnittlich 1 Million Leser pro Monat). Wir beschäftigen uns intensiv mit der Berichterstattung zu Corona und den jeweiligen Maßnahmen. In diesem Zusammenhang haben wir einige Fragen an die Leitung Ihres Hauses, deren Beantwortung die für eine verfassungsrechtliche Prüfung einer allgemeinen Impfplicht unabdingbar ist, sie resultieren aus den aktuellen Vorgängen in unserem Nachbarland Österreich.  

Im Zuge der Prüfung der verfassungsrechtlichen Prüfung der dort beschlossenen Impfpflicht hat das österreichische Verfassungsgericht die Regierung des Landes gebeten, eine Reihe zentraler Fragen zu beantworten, um die Verfassungsmäßigkeit der Maßnahme beurteilen zu können. Da auch in Deutschland eine Impfpflicht zur Debatte steht und unter anderem vom Bundesgesundheitsminister gefordert wird, möchten wir Sie bitten, uns diese juristisch relevanten Fragen zu beantworten, damit wir die deutsche Öffentlichkeit über ihre Antworten in Kenntnis setzen können. 

Die Fragen sind ohne Weiteres auch auf die Sachlage in Deutschland anzuwenden und wurden von uns nur in Details modifiziert. Da die Beantwortung der Fragen auch für die Entscheidungsfindung des deutschen Parlamentes hilfreich sein dürfte, bitten wir Sie um eine zeitnahe Beantwortung, die notwendigen Daten – davon gehen wir aus – liegen Ihnen ja sicherlich vor. Da die Lesung des entsprechenden Gesetzes ab dem 14. Febuar vorgesehen ist, bitten wir Sie um eine Beantwortung der Fragen bis zum 10.2.2022. Es wäre auch nett, wenn Sie uns den Eingang dieser Mail kurz bestätigen könnten.

mit freundlichen Grüßen

Dirk Maxeiner, Chefredakteur Achgut.com

 

Und hier die Fragen:

1. Laut einem – exemplarisch genannten – Bericht der Tageszeitung „Die Welt" vom 18.9.2021 „Neues Leitkriterium für Corona-Regeln beruht auf fehlerhaften Zahlen“ zählen häufig „Patienten, die zwar mit dem Covid-19-Virus infiziert sind, die aber wegen anderer Krankheiten in die Klinik mussten“ als Coronafälle.

Wir ersuchen daher um Auskunft, ob die offiziell angegebenen Hospitalisierungs- bzw. Verstorbenenzahlen alle mit SARS-CoV-2 infizierten Personen, die in Krankenhäusern und Kliniken auf Normal- oder Intensivstationen untergebracht sind bzw. die „an oder mit” SARS-CoV-2 verstorben sind, umfassen? Wenn ja, warum wird diese Zählweise gewählt? Weiter ersuchen wir  – gegebenenfalls – um Aufschlüsselung dieser Zahlen nach:

• Personen, die an COVID-19 verstorben sind, Personen, die mit COVID-19 verstorben sind, und

• Personen, die (asymptomatisch) mit SARS-CoV-2 verstorben sind.

• Personen, die wegen COVID-19 auf Intensivstationen hospitalisiert wurden, Personen, die wegen einer anderen Indikation auf Intensivstationen hospitalisiert wurden, aber auch an COVID-19 litten, und schließlich Personen, die wegen einer anderen Indikation auf Intensivstationen hospitalisiert wurden und (asymptomatisch oder mit mildem, an sich nicht hospitalisierungsbedürftigem Verlauf) mit SARS-CoV-2 infiziert waren.

• Personen, die wegen COVID-19 auf Normalstationen hospitalisiert wurden, Personen, die wegen einer anderen Indikation auf Normalstationen hospitalisiert wurden, aber auch an COVID-19 litten, und Personen, die wegen einer anderen Indikation auf Normalstationen hospitalisiert wurden und (asymptomatisch oder mit mildem, an sich nicht hospitalisierungsbedürftigem Verlauf) mit SARS-CoV-2 infiziert waren.

Wir ersuchen um Mitteilung der jeweiligen Zahlen einerseits in Summe (aufgeschlüsselt nach Alterskohorten) sowie andererseits für den 25. Januar 2022.  

2. Wie hoch ist das Durchschnittsalter und wie hoch ist das Medianalter der wegen COVID-19 auf Normalstationen und auf Intensivstationen hospitalisierten Personen sowie der an COVID-19 verstorbenen Personen?

3.1. Wie hoch ist die Zahl der Todesfälle pro 100.000 Erkrankungsfälle nach Alterskohorten und Geschlecht? Wie hoch ist die Zahl der Hospitalisierungen auf Normal- bzw. Intensivstationen pro 100.000 Erkrankungsfälle nach Alterskohorten und Geschlecht?

3.2. Wie hoch ist die Zahl der Todesfälle pro 100.000 Infektionen nach Alterskohorten und Geschlecht? Wie hoch ist die Zahl der Hospitalisierungen auf Normal- bzw. Intensivstationen pro 100.000 Infektionen nach Alterskohorten und Geschlecht?

3.3. Wie hoch ist die Zahl der Todesfälle pro 100.000 Einwohnern nach Alterskohorten und Geschlecht? Wie hoch ist die Zahl der Hospitalisierungen auf Normal- bzw. Intensivstationen pro 100.000 Einwohner nach Alterskohorten und Geschlecht? 

4. Welche Virusvarianten waren am 1. Januar und tagesaktuell zu welchen Prozentsätzen bei Infizierten bzw. Hospitalisierten bzw. Verstorbenen vertreten?

5. Wie stellt sich die prozentuelle Zuordnung von stattfindenden Infektionen auf Lebensbereiche (wie beispielsweise Familie, Arbeit, Einkauf [Grundversorgung, andere Güter], verschiedene Freizeitbeschäftigungen) dar?

6. Um welchen Faktor reduziert das Tragen einer FFP2-Maske in geschlossenen Räumen bzw. im Freien das Ansteckungs- bzw. Übertragungsrisiko?

7. Wie verteilen sich die Impfraten (gegliedert nach einfach, zweifach, dreifach geimpft) auf Alterskohorten?

7.1. Bezogen auf Omikron-Infektionen: Wie hoch war durchschnittlich die 7-Tage-Inzidenz im Januar 2022 bei Personen ohne Schutzimpfung gegen COVID-19, bei Personen nach der Zweitimpfung, aber vor Ablauf von 14 Tagen nach der Zweitimpfung, dann bei Personen mit abgeschlossener Impf-„Grundimmunisierung” (ohne „Booster-Impfung”) und schließlich bei Personen mit „Booster-Impfung”?

7.2. Um welchen Faktor verringert die COVID-Schutzimpfung das Risiko schwerer Verläufe? In Medienberichten war von bis zu 95% die Rede. Nun scheint das – allgemeine (nicht nach Alter und Gesundheitszustand differenzierte) – Risiko, an COVID-19 zu versterben, laut dem österreichischen AGES-Dahboar aktuell bei 0,1516 Prozent zu liegen. Wie schätzt das BGM die aktuelle Infektionssterblichkeit ein? Worauf bezieht sich eine angegebene Impfwirksamkeit von beispielsweise 95%? Was bedeutet in diesem Zusammenhang absolute und relative Risikoreduktion?

7.3. Um welches Maß vermindern eine Erstimpfung, eine Zweitimpfung und eine Drittimpfung das Risiko, wegen COVID-19 auf einer Normalstation bzw. auf einer Intensivstation hospitalisiert zu werden bzw. an COVID-19 zu versterben? Hängt dieses Maß von der (jeweils vorherrschenden) Virusvariante ab?

7.4. Nach Medienberichten soll sich die Schutzwirkung von COVID-Schutzimpfungen mit dem Zeitablauf verringern. Trifft dies zu? Wie hoch ist demnach der Schutzfaktor nach der Zweitimpfung mit dem am häufigsten verwendeten Impfstoff drei Monate, sechs Monate und neun Monate nach der Zweitimpfung? Es wird jeweils um Angabe der absoluten und der relativen Risikoreduktion ersucht.

7.5. Wie hoch ist der Anteil der Erst-, Zweit- bzw. Drittgeimpften an den wegen COVID-19 bzw. den mit SARS-CoV-2 hospitalisierten Personen?

7.6. Es scheint dem Stand der Wissenschaft zu entsprechen, dass sich auch Personen mit COVID-Schutzimpfung mit SARS-CoV-2 infizieren, an COVID-19 erkranken und SARS-CoV-2 übertragen können. Um welches Maß sinkt durch die COVID-Schutzimpfung jeweils das Infektions-, das Erkrankungs- und das Übertragungsrisiko? Es wird um nähere Aufschlüsselung ersucht, falls dieses Maß von der Zahl der Impfungen und/oder vom verstrichenen Zeitraum seit der letzten Impfung abhängt.

8.1. Mit welcher Wahrscheinlichkeit schließt ein negativer molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 (§ 2 Abs. 2 Z 3 der 6. COVID-19-SchuMaV idF BGBl. II 24/2022) aus, dass die getestete Person innerhalb von 72 Stunden ab Testnahme andere Personen mit SARS-CoV-2 infizieren kann?

Unter Berücksichtigung der Inkubationszeit: Wie lange ab (negativer) Testnahme ist es (mit höchster Wahrscheinlichkeit) ausgeschlossen, dass eine negativ getestete Person SARS-CoV-2-Viren überträgt?

8.2. Wie hoch ist das Übertragungsrisiko bei einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person mit Zweitimpfung, die drei, sechs bzw. acht Monate zurückliegt, im Vergleich zu einer ungeimpften Person, deren negativer PCR-Test 24 Stunden zurückliegt?

9.1. Wie hoch ist das COVID-bezogene Hospitalisierungsrisiko (Normalstation bzw. Intensivstation) eines ungeimpften 25-Jährigen im Zeitraum eines Jahres?

9.2. Wie hoch ist das COVID-bezogene Hospitalisierungsrisiko (Normalstation bzw. Intensivstation) eines zweifach mit dem in Deutschland gebräuchlichsten Impfstoff geimpften 25-Jährigen im dritten, sechsten bzw. neunten Monat nach der Zweitimpfung, umgerechnet auf den Zeitraum eines Jahres?

9.3. Wie hoch ist das COVID-bezogene Hospitalisierungsrisiko (Normalstation bzw. Intensivstation) eines ungeimpften 65-Jährigen im Zeitraum eines Jahres?

9.4. Wie hoch ist das COVID-bezogene Hospitalisierungsrisiko (Normalstation bzw. Intensivstation) eines zweifach mit dem in Deutschland gebräuchlichsten Impfstoff geimpften 65-Jährigen im dritten, sechsten bzw. neunten Monat nach der Zweitimpfung, umgerechnet auf den Zeitraum eines Jahres?

9.5. Die 2G Regel dürfte unter anderem auf der Überlegung basieren, dass Personen ohne COVID-Schutzimpfung ein höheres Hospitalisierungsrisiko haben als geimpfte Personen, womit ein höheres Risiko für das Gesundheitssystem einhergehen dürfte. Nun dürfte das Hospitalisierungsrisiko auch erheblich vom Alter abhängen. Die Durchimpfungsraten dürften nach Alterskohorten unterschiedlich sein. Jedenfalls dürfte die Durchimpfungsrate über alle Altersgruppen gerechnet bei rund 75% „Zweitgeimpften” liegen. Das Infektionsgeschehen dürfte ferner auf verschiedene Lebensbereiche unterschiedlich verteilt sein, z.B. Wohnung, Arbeitsplatz, Einkauf, Veranstaltungen oder Restaurantbesuch. Welchen in Prozenten ausgedrückten Effekt hat die 2G-Regel auf die Krankenhausbelastung, insgesamt und einzeln aufgefächert bezgl. der Zugangsbeschränkungen (wie Einkauf, Veranstaltungen, Restaurantbesuch)?

Oder in absoluten Zahlen: Wie hoch war die Anzahl der hospitalisierten Fälle, auf Normalstation und Intensivstation, am 27.1.2022, aufgefächert in Alterskohorten und unterschieden mit Covid-19 als Hauptdiagnose oder als PCR-bestätigte Nebendiagnose (mit leichteren Symptomen oder symptomlos). Wie viele Betten wäre die Bettenauslastung auf Normal- bzw. Intensivstationen voraussichtlich höher, gäbe es keine 2G-Regel?

10. Die Tageszeitung die Welt schreibt am 31.12.2021 unter der Überschrift „Die rätselhafte Übersterblichkeit im Herbst": „Seit Oktober sterben mehr Menschen in Deutschland, als man aufgrund früherer Jahre erwarten würde. Die zusätzlichen Todesfälle lassen sich nur zum Teil mit Covid-19 erklären."

Falls ja, wie hoch war die nicht durch an COVID-19 verstorbenen Personen erklärbare Übersterblichkeit in Summe im Jahr 2021, und wie erklärt sich diese Übersterblichkeit?“

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Markus Viktor / 31.01.2022

Bei der Unmenge an Fakten-Checkern muss das alles doch schon längst beantwortet und laufend aktualisiert sein. Von der Wissenschaft ganz zu schweigen. Wissensgesellschaft.

Hans-Peter Dollhopf / 31.01.2022

Oh, da rattern die Räder im RKI! “Wie umgeh’n mit solcher Infamie?”

Stefan Müller / 31.01.2022

Ich habe keine “offenen Fragen” mehr. Corona hat mir gezeigt, was ich von der Menschheit zu halten habe.

S. Marek / 31.01.2022

GENOZID! Militärmedizinische Whistleblower enthüllen Fehlgeburten, Geburtsfehler und Unfruchtbarkeitsraten explodierten im Jahr 2021 nach COVID-Impfungen auf healthimpactnews.com vom Jan. 30, 2022 from Brian Shilhavy.  Die Beweise dafür, daß COVID-19-Spritzen eine ganze Generation unfruchtbar machen und gleichzeitig ungeborene Kinder im Mutterleib töten, werden immer zahlreicher.  Letzte Woche veranstaltete Sen. Ron Johnson in Washington D.C. eine Konferenz mit dem Titel “Second Opinion” (Zweite Meinung), an der viele der Redner teilnahmen, die auch bei seiner vorherigen Veranstaltung im Nov. 2021 in D.C. aufgetreten waren.  Einer der Redner auf dieser 5 Std. aufgezeichneten Veranstaltung am vergangenen Montag war der Rechtsanwalt Thomas Renz, der in der kurzen ihm zur Verfügung stehenden Zeit bezeugte, daß drei Militärmediziner zu Whistleblowern geworden waren und ihre Karriere aufs Spiel setzten, um unter Eid und unter Androhung von Meineid die in der medizinischen Datenbank des Verteidigungsministeriums enthaltenen Daten über die explosionsartige Zunahme von Fehlgeburten, die im Jahr 2021 um fast 300 % zugenommen haben, über eine fast 300 %-ige Zunahme von Krebserkrankungen und über eine 1000 %-ige Zunahme von neurologischen Verletzungen, die sich direkt auf die Piloten der Streitkräfte auswirken, zu veröffentlichen.  Nach dieser sehr kurzen Aussage in Sen. Johnsons 5 Std. Präsentation gab Renz einige Interviews in den rechtsgerichteten alternativen Medien, in denen er seine Aussage auf der Konferenz von Sen. Johnson in Washington D.C. erweiterte, und in einem Interview auf OAN erklärte er:  “Zusammen mit dem Anstieg der Fehlgeburten um 300 % haben wir auch einen Anstieg der Geburtsfehler um 150 % zu verzeichnen.”,  “Männer, wenn ihr wollt, daß es bei euch nicht klappt: Der Durchschnitt der männlichen Unfruchtbarkeit ist von 2100 auf 7551 gestiegen. Das ist ein Anstieg um 350 %.”, “Die weibliche Unfruchtbarkeit stieg um 471 %.”  Schaut Euch das 8 Min. Vd

F. Auerbacher / 31.01.2022

Es werden nur nichtssagende Antworten kommen, denn solche Fragen stellt nur, wer die Coronamaßnahmen, v.a. die Impfpraxis, kritisch überprüfen will. Solche Daten hat man nicht, nie erhoben, keine Interesse. Es sind nur Daten vorhanden, welche den Panikmodus aufrecht erhalten.

Ralf.Michael / 31.01.2022

Olaf ist der typischer Heringsbändiger….so nennt man in Hamburg solche Exemplare doch ?? Ich glaube nicht an seinen Erfolg als Kanzler von Deppenland…...

Bernd Ackermann / 31.01.2022

Die Opposition sollte dies als Kleine Anfrage an die Bundesregierung richten, dann sind die rot-grün-gelben Vögel verpflichtet innerhalb von 14 Tagen eine Antwort zu liefern. Sollte ja kein Problem sein, wenn man plant eine Impfpflicht einzuführen müssen die Daten ja vorliegen. Wie sonst könnte man eine Entscheidung von solcher Tragweite treffen?

M. Kolodziej / 31.01.2022

Eine großartige Guerilla-Aktion. Ich bin begeistert. Früher hätte man sowas von der Titanic erwarten dürfen. Zeiten ändern sich. Halten Sie uns bitte auf dem Laufenden!

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