Stephan Kloss, Gastautor / 05.02.2021 / 06:00 / Foto: Pixabay / 40 / Seite ausdrucken

Wellenreiten mit Sachsens Statistik?

Von Stephan Kloss.

In meinem letzten Achgut.com-Artikel hatte ich die Korrelation zwischen Jahren und Verstorbenen in Sachsen dargestellt. Nachzulesen hier. In den Kommentaren hatten Leser – für deren kritische Kommentare ich stets dankbar bin – zu recht darauf hingewiesen, dass in der Sonderauswertung des Statistischen Bundesamtes die Daten nur bis zum 20. Dezember 2020 berücksichtigt wurden. Seit dem 29. Januar 2021 sind nun die Sterbezahlen für das gesamte Jahr 2020 verfügbar. Siehe hier.

Eine kritische Auseinandersetzung mit der verbreiteten These der Übersterblichkeit kann man hier nachlesen. In Sachsen sind 2020 insgesamt 61.948 Menschen verstorben (siehe Sonderauswertung Seite 206, Zeile 40). In einer linearen Regression einer Produkt-Moment-Korrelation (PMK) nach Karl Pearson ergibt sich ein Korrelationskoeffizient von r = 0,82. Die Grafik dazu hier. Schon beim bloßen Hinsehen ist erkennbar, dass die Punktwolke nach oben zeigt. Wird r als Effektmaß interpretiert, lässt sich nach der Cohen-Konvention ein sehr starker Zusammenhang zwischen Jahr und Anzahl der Verstorbenen erkennen. Gute Beispiele für Zusammenhänge sind hier zu finden.

Man könnte jetzt natürlich sagen, dass die Zahl 61.948 einen visuellen Ausreißer darstellt, der Corona geschuldet sei. Immerhin sind darunter 3.403 Personen, die in Sachsen offiziell an oder mit oder in Verbindung mit dem Corona-Virus verstorben sind. Doch um das – oder das Gegenteil – belegen zu können, müsste man die entsprechenden Statistiken mit den Vorjahren vergleichen. Und das klingt einfacher, als es in Sachsen ist.

Statistik in Sachsen – Vergleichbarkeit offenbar unerwünscht

Würden Sie auch davon ausgehen, dass es der Staatsregierung sehr wichtig ist, zu erfahren, wie viele Menschen 2020 aus den vulnerablen Gruppen verstorben sind im Vergleich zu den Vorjahren? Auch um Schlüsse zu ziehen für künftige politische Entscheidungen? Etwa den besseren Schutz von Alters- und Pflegeheimen?

Davon ging auch ich aus und fragte mehrfach beim Statistischen Landesamt Kamenz nach. Dort präsentierte man mir folgende Tabelle, die hier verkürzt dargestellt wird:

Alter der Verstorbenen          Anzahl

75 bis 85                                 20.084 (2018: 18.714)

85 und mehr                           26.137 (2018: 22.285)

Hier tritt sofort ein Grundproblem auf: In der Bundes-Sonderauswertung werden die Kohorten in 5-Jahres-Schritten gruppiert (siehe Seite 29 ff). In der mir per E-Mail übermittelten Darstellung des Statistischen Landesamtes Sachsen ist die Gruppierung in 10-Jahres-Schritten erstellt. Ich bat die Behörde in Kamenz, mir die Kohorten so wie in der bundesweiten Sonderauswertung zu übermitteln – also 5er-gruppiert. Es führte kein Weg rein. Obwohl doch klar ist, dass die Daten aus Sachsen 5er-gruppiert in die Bundes-Sonderauswertung eingeflossen sein müssen.

Damit ist zunächst eine Überprüfung, ob es in definierten Gruppen eine Übersterblichkeit gegeben hat, unmöglich. Denn eine Vergleichbarkeit mit den Alterskohorten der Vorjahre ist aufgrund der anderen Gruppierungsart – statistisch gesehen – unzulässig. Alle pauschalen Behauptungen, es habe im Freistaat Sachsen aufgrund von Corona eine dramatische bzw. „signifikante“ Übersterblichkeit gegeben, berauben sich – im Moment jedenfalls – ihrer Seriosität. Das gilt auch für die Feststellungen, im November und Dezember 2020 seien in Sachsen überproportional viele Menschen gestorben. Denn was sind die Bezugsgrößen, zu denen Vergleichbarkeit hergestellt werden soll (Zeit, Alter, Vorerkrankungen, Covid-19, Alters- bzw. Pflegeheim, Klinik)?

Einen Hinweis geben die Zahlen aus dem Landesamt zumindest: Im Vergleich zum Grippejahr 2018 sind in der vulnerablen Gruppe der über 85-Jährigen rund 3.852 Personen mehr gestorben. Das könnte mit Corona zusammenhängen oder aber auch mit der gestiegenen Zahl an Vorerkrankungen aufgrund der fortgeschrittenen Lebensalter.

Wie glaubhaft ist die Corona-Verstorbenenstatistik?

Vor einigen Monaten erklärte mir ein etablierter mitteldeutscher und international anerkannter Rechtsmediziner, dass die Corona-Todesstatistiken – seiner Meinung nach – falsch seien. Er verwendete sogar das Wort „gefälscht“. Es könne nicht sein, so sein Argument, dass ein Corona-PCR-Test – mal ganz unabhängig von seiner zweifelhaften Aussagekraft – ausreiche, um einen Verstorbenen, wenn er „positiv“ getestet war, als „Corona-Toten“ zu klassifizieren.

Die Mehrheit der Corona-Verstorbenen in Sachsen ist 80 Jahre oder älter (Median 84) und lebte zuvor in Alters- bzw. Pflegeheimen. Laut Bestattungsgesetz §13 Ziffer 5 muss der Arzt im Zuge der Leichenschau dem zuständigen Gesundheitsamt melden, ob der oder die Verstorbene an einer meldepflichtigen Krankheit litt. Im Falle von Covid-19 ist das der Fall. Automatisch gilt dann auch Corona als Todesursache und so gelangt der oder die Tote in die Statistik. Auf dem Totenschein steht mitunter noch die Diagnose „Herzinsuffizienz“, doch die positiv getesteten Verstorbenen gelten nicht mehr als „normale“, sondern als Corona-Tote.

Das Bestattungsgesetz regelt in §13 Ziffer 4, dass Gesundheitsämter die vom Arzt nach der Leichenschau vorgenommenen Eintragungen in den Totenscheinen auf Rechtssicherheit und Schlüssigkeit prüfen müssen. Geschieht das in Sachsen? Oder gelangen Corona-Verstorbene fälschlicherweise in Statistiken, in die sie eigentlich nicht gehören? In den vergangenen Wochen erhielt ich mehrere Hinweise von Familien, die mir glaubhaft darlegten, dass auf den Totenscheinen ihrer verstorbenen Angehörigen „Covid-19“ als Todesursache vermerkt gewesen sei. Alle bestätigten, dass ihre Angehörigen aber an natürlichen Ursachen (Organversagen) verstorben seien.

Kein Nachweis für die Wirksamkeit der Corona-Maßnahmen in Sachsen

Ein Blick auf die Corona-Grafiken des Freistaates Sachsen offenbart Erstaunliches: Völlig unabhängig von dem am 2. November 2020 begonnenen Lockdown gingen die Zahlen sechs Wochen lang nach oben und gehen seit Weihnachten kontinuierlich wieder zurück. Man könnte auch sagen, die Zahlen verhalten sich als unabhängige Variable – unbeeindruckt davon, welche Corona-Maßnahmen die Staatsregierung gerade mal wieder beschließt. Als Sachsens Ministerpräsident Kretschmer am 15. Januar 2021 von einem schärferen Lockdown sprach, gingen die Zahlen bereits drei Wochen lang schon zügig nach unten. Gut nachzuschauen bei „Aktive Corona-Fälle in Sachsen“ hier. Ende Januar schwenkte auch der Ministerpräsident wieder um und sprach von Lockerungen ab dem 15. Februar.

Wirken denn aber nun die von der sächsischen Staatsregierung verordneten Corona-Maßnahmen? Sind die Quarantäne-Anordnungen wirksam? Um das zu erfahren, fragte ich in allen Landratsämtern sowie in den Rathäusern der kreisfreien Städte Leipzig, Dresden und Chemnitz danach, wie viele Quarantäne-Maßnahmen bisher verhängt wurden, wie viele Ansteckungen dadurch verhindert werden konnten und ob es eigene Untersuchungen gibt, die belegen, dass die verhängten Quarantäne-Maßnahmen wirksam waren.

Das Bild ist ernüchternd. Ein Landkreis behauptet, dass die Zahl der verhinderten Ansteckungen der Zahl der verhängten Quarantäne-Maßnahmen entspräche. Ein anderer Landkreis präsentierte eine „Berechnungsmethode“, die sich – jedenfalls mir – nicht erschloss: Man nahm die Zahl der insgesamt bisher positiv Getesteten, multiplizierte sie einfach mit 5 und behauptete, so die Zahl der verhinderten Neuinfektionen errechnet zu haben. Die Gesamtzahl der Quarantäne-Anordnungen spielten in dieser Rechnung interessanterweise keine Rolle. Der nächste Landkreis antwortete: Zu den verhinderten Infektionen durch Quarantänen ist keine Aussage möglich und eigene Untersuchungen zur Wirksamkeit der Maßnahmen führe das Gesundheitsamt nicht durch. Eine Großstadt schrieb, dass das Gesundheitsamt u.a. zur Wirksamkeit der Maßnahmen noch keine verlässlichen Aussagen machen könne und erst nach Ende der Pandemie solche Auswertungen gemacht werden sollten. Keine der Befragten hatte eigene Untersuchungen zur Wirksamkeit der Corona-Maßnahmen durchgeführt.

Die Frage ist: Woher weiß dann die Staatsregierung in Sachsen, dass die Maßnahmen der Corona-Schutzverordnungen wirken, wenn es die Landkreise und Städte nicht wissen?

Eventuelle Rechenfehler sind mir anzulasten.

 

Stephan Kloss ist freier Journalist. Er lebt in Leipzig und studiert Psychologie.

Foto: Pixabay

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Sabine Schönfelder / 05.02.2021

Manchmal denke ich, Kretschmer ist Merkels Schattenmann für ihre Nachfolge. Gerade darf er beweisen wieviel unanständiges Propagadatalent in dem blassen Biedermann steckt. Sie mag zwar Söders herzhaftes Vorgehen, seine aktuelle Schleimerei, aber Merkel ist mißtrauisch und kennt die Hinterfotzigkeit des fränkischen Bayern. Laschet wiederum bewies sich stets als treuer Gefolgsmann, ABER es schlummern in ihm noch zuviel alte bürgerliche CDU- Werte, abseits des links- grünen Wahnsinns. Auch das ist nicht im Sinne merkelscher Transformationspolitik. Kretschmer ist ein originärer SED- Abkömmling. Sein politisches Raster kennt noch den Habitus des Politbüros, Propaganda aus Lüge und Intrige, Täuschung der Bevölkerung mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln. Auch in Sachen Redetalent und vordergründiger Unscheinbarkeit steht er seiner Chefin in nichts nach. Armes Sachsen, armes Deutschland! .......hoffen wir mal, daß sie ihre eigene Amtszeit nicht noch künstlich verlängert…...

Michael Scheffler / 05.02.2021

Lieber Herr Böhm, was ist gegen Excel zu sagen? Unter Zuhilfenahme von VBA, eventuell API- und GDI-Funktionen ein anspruchsvolles Tool, noch dazu, wenn Sie klassenorientiert programmieren und eventuell diese Klassen noch in DLLs übersetzen…

Michael Scheffler / 05.02.2021

@D.Hoeschel: ich arbeite dort.  Man ist dort besonders neurotisch. Mir wurde „mangelnde Empathie“ vorgeworfen, als ich mit Zahlen kam.

Karla Kuhn / 05.02.2021

T. Schneegaß “Es wäre doch gelacht, wenn die Anzahl der Dörfer in D und auf der Welt nicht für ein paar Jahre Mutantennachschub liefern können.” Keine Sorge, der Tierarzt Wieler WARNT (was sonst, es muß doch offenbar PANIK HOCH DREI verbreitet werden) vor der MUH Tante (warum nicht Muh Onkel, ich finde das diskriminierend) Nummer soundso. Hilfe, Maulkörbe nützen nichts,  Taucheranzüge und Gasmasken müssen her. Nur die Spritze für ALLE Fälle, wahrscheinlich auch für “Dünnsch…., ist der letzte Ausweg. Anstellen und dann zum Radetzkymarsch ab zur “Spritze” marschieren ! Ich mußte heute wieder so lachen. Lappen aus der Tasche, kurz einkaufen, danach Lappen wieder in die Tasche, beim nächsten Laden das gleiche. Ich habe nicht gezählt, wie viele es so machen. Ist doch klar, so ein Maulkorb ist teuer. In der Apotheke ZWEI EU, bei Edeka 0,99 EU, wer da die teuren kauft ist selber schuld. Viele waschen die Dinger, dann kann man sie zig Mal tragen. Bei einigen Masken ist ein Warnhinweis dabei, Achtung, die Masken lassen KEINEN SAUERSTOFF durch . Fehlt nur noch der Hinweis, wer ERSTICKT ist selber schuld, Beerdigungskosten werden nicht übernommen !  Es wird allerhöchste Zeit, daß diese gesetzeswidrigen Merkelmaßnahmen verschwinden. Einige Länder rings um Deutschland zeigen ihren Regierungen auf brachiale Weise , wo der Hammer hängt. Am krassesten in Holland. Aber auch in Dänemark, herrlich diese bengalischen Fackeln, genau wie die lauten Trommeln in Wien, in Frankreich ist ja fast immer Randale, genau wie in Italien.  Wurden die Verstorbenen alle OBDUZIERT ? Sonst kann man die Zahlen in der Pfeife rauchen, vor allem wenn es den Verstorbenen genau so geht wir der BEKANNTEN von Herrn Scheegaß. Einfache Coronarechnung: Bauchspeicheldrüsenkrebstod   ist gleich CORONATOD !  Die Zahlen müssen drastisch bleiben oder noch höher werden, den Leuten kommt nämlich langsam der Glaube abhanden und damit die Angst ! Dafür wächst die Wut und zwar immer schneller.

Rita Stange / 05.02.2021

Thema Leichenschau/Totenschein /KOsten. Die Ziffer 101 der GOÄregelt die Vergütung einer eingehenden Leichenschau. Dauert diese ohne Aufsuchen des Verstorbenen mindestens 40 Minuten,darf der Regelbetrag in Höhe von 165,77 Euro geltend gemacht werden. Dauert sie weniger als 40 Minuten aber mindestens20 Minuten, werden 60 Prozent der Gebühr (99,46 Euro)fällig.Bei einer Dauer unter 20 Minuten darf die Gebühr nicht berechnet werden.Unter 20 Minuten wäre nur eine vorläufige Leichenschau abrechenbar, die nach den landesgesetzlichen Vorschriften stattgefunden hat. Dies gilt also nicht, wenn alleine eine eingehende Leichenschau vorzunehmen war.

S.Müller-Marek / 05.02.2021

@Gerhard Mader   GENAU DAS, was Sie schreiben bringt mich auch zur Verzweiflung!!!!!

T. Schneegaß / 05.02.2021

Ohne Berücksichtigung aller möglichen Rechenakrobatik bleibt laut statista eine Übersterblichkeit 2020 von 48.100 gegenüber dem Schnitt der Jahre 2016 bis 2019, Punkt! Das ist eine Übersterblichkeit von 0,06 % !!! Und wegen dieser 0,06 % mehr Verstorbenen wird ein ganzes Land in ein wirtschaftliches und menschliches Chaos gestürzt, werden Menschenrechte außer Kraft gesetzt, Existenzen zerstört, Kinder traumatisiert, kurz: Schäden von unvorstellbarem Ausmaß wissentlich und geplant verursacht. Wer da noch an ein für das Land relevantes medizinisches Problem und einer daraus resultierenden “SORGE” der Herrscher um ihre Bürger als Ursache für die Zerstörungen glaubt, dem kann man einfach nicht mehr helfen. Keine noch so mit Fakten unterlegte Argumentation gegen das Verbrechen dringt bis in die Hirne der wirklichen und einzigen “Covidioten” vor.

D. Hoeschel / 05.02.2021

Mitte Oktober war ich noch einige Tage in Zwickau im Urlaub. Bereits zu dem Zeitpunkt wurden beim Einkauf statt der Stofflappen medizinische Masken vorgeschrieben, einen positiven Effekt hatte es offensichtlich nicht. Besonders angestrengt -mal so formuliert- beim Einhalten der Regeln haben wir uns nicht. Meine Bekannten und ich haben nichts gehört oder gefühlt von der genannten Krankheit. Soweit zum Terror gegen die Bevölkerung im Namen der Gesundheitsdiktatur.

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