Die „Leichte Sprache“ hat sich ja, dank entsprechender Förderung inzwischen in viele Bereiche verbreitet. Es ist sicher löblich, Wege zu suchen, mit Menschen klar und eindeutig zu kommunizieren, die mit der Komplexität der normalerweise gesprochenen und geschriebenen deutsche Sprache überfordert sind. Zumal aus dieser gerade Klarheit und Eindeutigkeit mehr und mehr zu Gunsten einer sprachpolizeilichen Idee von politischer Korrektheit verdrängt werden.
Mit der „Leichten Sprache“ sollte jedenfalls die Beteiligung bislang sprachlich Überforderter gefördert werden. Nur gibt es noch kein von allen Nutzern „Leichter Sprache“ allgemein anerkanntes Regelwerk. Das zu erstellen ist in Deutschland natürlich eine wichtige politische Aufgabe, mit der sich diverse Gremien zu befassen haben. Und dabei sollten hierzulande auch die Menschen beteiligt werden, für die die „Leichte Sprache“ gedacht ist. Dummerweise diskutieren all die für „Leichte Sprache“ Verantwortlichen darüber nicht in selbiger, weshalb die, die auf „Leichte Sprache“ angewiesen sind, letztlich nicht mitreden können, auch wenn sie dürften, ja sogar sollten.
Aber hierzulande wird niemand zurückgelassen, dessen Anliegen einmal offiziell als förderungswürdig anerkannt wurde. Um also die Leichtsprecher an der Diskussion über ihre Sprache beteiligen zu können, braucht man Dolmetscher. Und die amtlichen Übersetzungen aus Leicht-Deutsch in Normal-Deutsch oder Amts-Deutsch oder Gender-Deutsch wurden natürlich ganz ordentlich geregelt, wie die Bundesregierung dieser Tage auf Anfrage der FDP-Fraktion mitgeteilt hat:
„Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales stellt dem Deutschen Institut für Normung e.V. (DIN) finanzielle Mittel in Höhe von bis zu 52.000 EUR für die barrierefreie Kommunikation im Rahmen der Erarbeitung von ‚Empfehlungen für deutsche Leichte Sprache nach dem DIN SPEC PAS Verfahrens‘ bereit. Diese Mittel können dazu genutzt werden, Gremiendokumente in Leichte Sprache zu übersetzen, Dolmetscherinnen und Dolmetscher für Leichte Sprache während der Gremiensitzung zu bezahlen oder auch eine öffentliche Veranstaltung zur Begleitung oder zum Abschluss des DIN SPEC PAS Verfahrens barrierefrei durchzuführen.“
Mehr Zeit für "Experten in eigener Sache"
Allerdings werden sich die Übersetzungsarbeiten etwas verzögern.
„Die zeitgerechte Bereitstellung ist wünschenswert, aber nach Auskunft von DIN derzeit nicht möglich, weil DIN auf die Ausschreibung der Leistungen nur ein einziges Angebot erhalten hat. Der Auftragnehmer wird nun im Rahmen seiner Kapazitäten die erforderlichen Dokumente in Leichte Sprache übersetzen.“
Und neben solchen eher traditionellen Problemen, kann man auch bei dieser kleinen Geschichte die Corona-Krise nicht ignorieren.
„Die aktuellen Umstände der Corona-Pandemie erschweren allerdings vor allem den Expertinnen und Experten, die auf Leichte Sprache angewiesen sind, die Mitarbeit. Insbesondere stellen Online-Besprechungen für diese Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine große Herausforderung dar. Nach dem Start des Projektes musste der Prozess in Abstimmung mit DIN an die Corona-Bedingungen angepasst werden. Darüber hinaus ist festzustellen, dass die eingebundenen Expertinnen und Experten in eigener Sache erheblich mehr Zeit für ihre fachliche Begleitung benötigen, als ursprünglich angenommen. Aus diesem Grund wurde auch die im Konsortialbeirat abgestimmte Frist für die interne Kommentierung der ersten Textzusammenstellung stark verlängert und das nächste Konsortialtreffen entsprechend verschoben. Die neue Terminierung ist abhängig von der Verfügbarkeit der ersten Entwurfsfassung in Leichter Sprache.“
Aber im nächsten Jahr geht’s dann mit entscheidenden Schritten weiter. Und ob nun schon nach einem offiziellen einheitlichen Regelwerk oder noch nicht – 2021 wird es hoffentlich auch wieder von allen Parteien Wahlwerbung in „Leichter Sprache“ geben. Die ist in ganz eigener Weise auch für jene Wähler erhellend, die nicht auf „Leichte Sprache“ angewiesen sind.