Die Schweizer im Kanton Basel-Stadt dürfen in einem Volksentscheid über die Aufnahme von Grundrechten für nicht-menschliche Primaten – also Affen – in die Verfassung abstimmen, meldet kleinezeitung.at. Am Mittwoch habe das Oberste Gericht des Landes den Initiatoren Recht gegeben und die Volksinitiative „Grundrechte für Primaten“ für zulässig erklärt. Darin solle es unter anderem um das Recht auf geistige Unversehrtheit der Tiere gehen.
Die Initiative sei 2016 von der Tierrechts-Organisation Sentience Politics gestartet worden. Sie habe eine Änderung der Verfassung im Halbkanton Basel-Stadt gefordert, um ein „Recht von nicht-menschlichen Primaten auf Leben und auf körperliche und geistige Unversehrtheit“ festzuschreiben. Der Kampagne sei es gelungen, die für eine Abstimmung notwendigen 100.000 Unterschriften zu sammeln, die für einen Volksentscheid im basisdemokratischen System der Schweiz notwendig seien.
Die Stadt und der Kanton hätten versucht, diese Abstimmung zu verhindern und waren im vergangenen Jahr mit einer Beschwerde gegen die Initiative bereits vor einem Basler Gericht gescheitert. Am Mittwoch habe nun das Oberste Gericht der Schweiz auch die Berufung gegen diese Entscheidung abgelehnt. Weil die Initiative nicht die rechtliche Gleichstellung von Tieren und Menschen, sondern eigene, spezifische Rechte für nicht-menschliche Primaten fordere, sei sie zulässig. Die Kantone könnten in ihren Verfassungen einen strengeren Tierschutz einführen als ihn die Bundesverfassung vorsehe.
KORREKTUR:
Durch die Meldung in der „Kleinen Zeitung“ entsteht der Eindruck, es würden 100.000 Unterschriften für die Durchsetzung der Aktion gebraucht. Dies trifft in der Schweiz jedoch nur auf eine nationale Initiative auf Bundesebene zu. Leser wiesen uns darauf hin, dass es sich im genannten Beispiel um eine kantonale Initiative handelt, für die es in Basel-Stadt nur 3.000 Unterschriften braucht.