Gastautor / 27.05.2016 / 09:07 / Foto: Brussels Airport / 0 / Seite ausdrucken

Schweizer Bürger mit Heimweh nach der Diktatur

Von Christian Keller.

Am Asmara International Airport, dem Flugplatz in der Hauptstadt Eritreas, herrscht derzeit hektischer Betrieb. Die meisten Jets, die aus Kairo, Istanbul oder Dubai zur Landung ansetzen, sind bis auf den letzten Platz besetzt. Aus aller Welt reisen die Menschen an, um dieser Tage die 25-jährige Unabhängigkeit des Landes zu feiern. 1991, nach dreissigjährigem Krieg, hatte die eritreische Volksbefreiungsfront die äthiopischen Truppen besiegt. Am 24. Mai 1993 wurde die Unabhängigkeit proklamiert. Das Datum gilt seither als Nationalfeiertag.

Der rege Andrang überrascht – gilt Eritrea gemäss den Vereinten Nationen doch als einer der grössten Unrechtsstaaten Afrikas. In einem letztjährigen UNO-Bericht ist von massiven Menschenrechtsverletzungen, von Zwangsarbeit, willkürlichen Hinrichtungen und systematischer Folter die Rede. Die Menschen würden auf unbestimmte Zeit für den Militär- und Sozialdienst eingezogen. Wer sich dem Aufgebot durch Flucht entziehe oder desertiere, müsse bei seiner Rückkehr mit der Verhaftung und jahrelangen Gefängnisstrafen oder sogar Folter rechnen. Zu diesem Schluss kam auch eine Untersuchung des Europäischen Asylunterstützungsbüros Easo, die 2015 vom Schweizer Staatssekretariat für Migration (SEM) durchgeführt worden ist. Die zuständige Justizministerin Simonetta Sommaruga (SP) wählte undiplomatisch harte Worte: Eritrea sei eine «Diktatur» und ein «Unrechtsstaat».

Stellen Migranten aus Eritrea in der Schweiz ein Asylgesuch, erhalten sie deshalb mit einer Wahrscheinlichkeit von 80 Prozent ein Bleiberecht.

Tausende Besucher aus Europa

Die jüngsten Meldungen in internationalen Medien verwirren allerdings. Sie widersprechen dem düsteren Bild des «Nordkoreas von Afrika», wie Eritrea häufig bezeichnet wird. So berichtete der norwegische Rundfunksender NRK, dass sich Tausende Exil-Eritreer aus Europa, darunter auch viele aus Norwegen, Richtung Ostafrika aufmachten, um den Jubiläumsfestivitäten des Regimes von Machthaber Isayas Afewerki beizuwohnen.

Die Journalisten von NRK zitierten Woldab Feshatzion, den Vorsitzenden der eritreischen Gemeinschaft Norwegens, mit den Worten: «Ich gehe davon aus, dass mancher Eritreer, der in Norwegen als Flüchtling Schutz suchte, nach Hause reisen wird. Ich wäre nicht überrascht.»

Menschen, die angeblich an Leib und Leben bedroht sind, sich aber gleichzeitig freiwillig an jenen Ort zurückbegeben, von dem sie flüchteten: Wie geht das zusammen?

Der TV-Beitrag löste sogleich politische Reaktionen aus. Sylvi Listhaug, Ministerin für Migration und Integration, sprach eine öffentliche Warnung aus: «Personen aus Eritrea, welche als Flüchtlinge zu uns gekommen sind und nicht über die norwegische Staatsbürgerschaft verfügen, ist der Besuch in Eritrea untersagt.» Wer gegen diese Auflage verstosse, müsse damit rechnen, den Asylstatus zu verlieren. «Es ist klar: Wenn Leute bei uns Sicherheit vor einem Regime suchen, dann aber zurückreisen, um genau diesem Regime zu gratulieren, müssen wir das genauer anschauen», erklärte Listhaug. Die Behörden würden die Entwicklung sehr genau beobachten und die Reiseaktivitäten der Schutzbedürftigen verfolgen.

In Norwegen sind die Verhältnisse gleich wie in der Schweiz: Die Eritreer bilden unter den Flüchtlingen die grösste Gruppe. Jedes vierte Asylgesuch stammt aus Eritrea. Die Regierung will den hohen Zustrom einschränken und arbeitet seit Anfang 2015 intensiv darauf hin, ein Rücknahmeabkommen abzuschliessen.

Grundsätzliches Reiseverbot

Was die Reiseregelungen betrifft, gelten in der Schweiz die gleichen Bedingungen wie in Skandinavien: Anerkannten Flüchtlingen, vorläufig Aufgenommen sowie Personen im Asylverfahren ist es grundsätzlich verboten, sich ins Herkunftsland zu begeben. Und doch berichtet Toni Locher, Frauenarzt aus Wettingen und Honorarkonsul von Eritrea in der Schweiz, von genau solchen Fällen. Der 67-jährige Aargauer weilt derzeit in Asmara und erlebt die zahlreichen Feierlichkeiten vor Ort mit. Es fänden viele kulturelle Events sowie Musikkonzerte statt. Soeben sei auf dem zentralen Platz in der Hauptstadt eine Rockband aus den USA aufgetreten.

«Ich bin seit meiner Ankunft Dutzenden Eritreern begegnet, die schon lange in der Schweiz leben und mittlerweile über einen Schweizer Pass verfügen. Daneben gibt es aber natürlich auch solche, die eigentlich nicht hier sein dürften», erzählt Locher der BaZ am Telefon. Es sei seit Jahren bekannt, dass sich eritreische Asylsuchende in der Schweiz – unbemerkt von den Behörden – für einen Kurzaufenthalt in ihre alte Heimat davonschleichen würden. «Die Liebe und emotionale Verbindung zum Herkunftsort ist oft sehr gross. Und in der Schweiz finden die jungen Männer keine Frauen. Also unternehmen sie eine sogenannte Heiratsreise nach Eritrea. In Asmara besteht ein grosser Heiratsmarkt.»

Für Locher, der allerdings als Interessensvertreter von Präsident Afewerki spricht, sind die zahlreichen Besuche aus der Schweizer Diaspora ein deutliches Zeichen: «Die Rückkehrer fühlen sich offenbar sicher. Würden die in den internationalen Untersuchungsberichten beschriebenen drakonischen Strafen zutreffen, würden sie sich wohl kaum ins Land getrauen».

Der Botschafts-Trick

Schon vor einem Jahren war in der Schweiz der Verdacht aufgekommen, das Asylwesen werde mit solch illegalen Abstechern missbraucht. Zahlen des Staatssekretariats für Migration, wonach Eritreer seit 2011 ganze 15 000 Reisegesuche gestellt hätten, liessen die Politik hellhörig werden. In einem Artikel der NZZ am Sonntag erzählten Insider, wie Hunderte eritreische Asylsuchende einen Trick anwendeten, um ihre wahren Absichten zu verschleiern. So würde bei den Behörden der Antrag gestellt, etwa in Italien Verwandte zu besuchen. Dies lässt das Gesetz zu.

Tatsächlich ging es in Italien dann aber zur eritreischen Botschaft, wo Papiere für die Weiterreise nach Eritrea ausgestellt wurden. Als Gegenleistung für die Gefälligkeit hatten die Heimkehrer meistens die Entrichtung einer Diasporasteuer in der Höhe von zwei Prozent des Einkommens zu entrichten.

Der Bundesrat hat bislang keine grosse Lust gezeigt, entschieden gegen die Missbräuche vorzugehen. Weil nicht die regulären Flüchtlingsausweise verwendet würden, sie es schwierig, Verstösse überhaupt festzustellen, schrieb er in einer Antwort auf eine Interpellation. Nun klingt es anders: «Die Bundesbehörden haben Massnahmen getroffen, um im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten Rückreisen von Eritreern in ihr Heimatland nachzuweisen und gegebenenfalls Massnahmen zu verhängen», teilt SEM-Sprecherin Léa Wertheimer der BaZ mit. Keinesfalls solle der Eindruck erweckt werden, dass ein Grossteil der Eritreer sich widerrechtlich verhalte. Gemäss SEM seien bislang jährlich rund 20 Verdachtsfälle behandelt worden.

Insbesondere für Simonetta Sommaruga ist die Problematik höchst heikel. Sie hat sich immer schützend vor die Eritreer gestellt. Wenn sich nun gravierende Verstösse herausstellten, käme sie in Erklärungsnot.

Zuerst eschienen in der Basler Zeitung

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