Am 2. Dezember tritt Emanuel Brünisholz, ein Blasinstrumentenreparateur aus Burgdorf/Schweiz, eine zehntägige Haftstrafe in einem Schweizer Gefängnis an. Seine dystopische Geschichte beginnt im Dezember 2022. Als Reaktion auf einen Facebook-Beitrag des SVP-Nationalrats Andreas Glarner schrieb Brünisholz: „Wenn man die LGBTQI nach 200 Jahren ausgräbt wird man anhand der Skelette nur Mann und Frau finden alles andere ist ne Psychische Krankheit, die durch den Lehrplan hochgezogen wurde!“ Im August 2023 wurde Brünisholz von der Polizei in Burgdorf vernommen, die ihn nach der Absicht seiner Äußerung befragte. Danach erhielt er ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass er wegen „Diskriminierung” und „Aufruf zu Hass“ gegen die geschützte Kategorie der sexuellen Orientierung im Schweizer Strafgesetzbuch angeklagt worden sei. Er wurde zu einer Geldstrafe von 500 Schweizer Franken (circa 540 Euro, Anm. d. Red.) als „Denkzettel” verurteilt.
Er legte gegen dieses Urteil Berufung ein, blieb damit jedoch erfolglos. Im Dezember 2023 bestätigte ein Gericht den Schuldspruch, und Brünisholz wurde verpflichtet, zusätzlich 600 Schweizer Franken (circa 650 Euro, Anm. d. Red.) an Gerichtskosten zu zahlen. Da Brünisholz nicht bereit war, noch mehr Zeit und Geld für diesen lächerlichen Angriff auf seine Meinungsfreiheit aufzuwenden, legte er keine weitere Berufung ein. Seither weigert er sich, seine Geldstrafe von 500 Franken zu bezahlen, und wird infolgedessen ins Gefängnis gehen.
Die Zensur von Äußerungen, die die Trans-Ideologie kritisieren und der damit einhergehende Angriff auf die Wahrheit sind schon schlimm genug. Doch die logischen und sprachlichen Verrenkungen im Urteil gegen Brünisholz machen die Sache noch schlimmer. In einer Passage schrieb die Gerichtspräsidentin des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau: „LGBTQI bedeutet lesbian, gay, bi, transgender, queer und intersex und bezeichnet somit verschiedene sexuelle Orientierungen. Es handelt sich um eine lose Gruppierung von Menschen, die sich einer der vorgenannten sexuellen Orientierungen zugehörig fühlen. Demzufolge ist LGBTQI eine Gruppe von Personen mit spezifischen sexuellen Orientierungen.“ Wie bitte? Nach Auffassung dieses Gerichts sind „transgender“, „queer“ und „intersex“ sexuelle Orientierungen, obwohl sie das ganz offensichtlich nicht sind. Lesbisch, schwul und bi sind Orientierungen. Bei Intersexualität handelt es sich um eine eigenständige körperliche Besonderheit. Der Rest sind selbstgewählte Identitäten.
Die Gerichtspräsidentin führte weiter aus: „Er hält somit fest, dass eine sexuelle Orientierung gemäss LGBTQI nicht existiert, sondern eine psychische Krankheit ist. Er spricht demzufolge den sich dieser Gruppe zugehörigen Personen die menschliche Daseinsberechtigung ab.” Das stimmt schlichtweg nicht. Brünisholz hat niemandem die Daseinsberechtigung abgesprochen. Er machte sich über die Vorstellung lustig, dass Männer zu Frauen und Frauen zu Männern werden könnten und wies darauf hin, dass männliche und weibliche Skelette sich unterscheiden. Mehr nicht. Er kritisierte die Idee der Geschlechtsidentität. Er griff weder Homosexualität noch Bisexualität an.
Andere einschüchtern und zum Schweigen bringen
Die Gerichtspräsidentin weigerte sich außerdem, Brünisholz’ Aussage zu akzeptieren, er wisse nicht genau, was „LGBTQI“ meine. Doch warum sollte das so unglaubwürdig sein? Das Akronym ist ein bewegliches Ziel, das immer wieder erweitert und neu definiert wird. Es ist völlig plausibel, dass Brünisholz nicht im Detail wusste, was es bedeutet. Dennoch blieb die Gerichtspräsidentin unbeirrt in ihrer Überzeugung, dass Brünisholz sehr genau um die Bedeutung des Akronyms wisse: „Dies ergibt sich aus dem fraglichen Kommentar selber, woraus klar hervorgeht, dass der Beschuldigte übers Mann- und Frausein und damit über die sexuelle Orientierung schreibt.”
Die widersprüchliche Begründung der Gerichtspräsidentin ist aufschlussreich. Das Schweizer Gesetz gegen „Hassrede“, das heißt die Anti-Rassismus-Strafnorm, umfasst die sexuelle Orientierung, aber nicht die Geschlechtsidentität. Brünisholz kritisierte die Idee der Geschlechtsidentität. Um ihn verurteilen zu können, musste die Gerichtspräsidentin Begriffe wie „transgender“ und „queer“ so verbiegen, dass schließlich „Mann“ und „Frau“ selbst zu sexuellen Orientierungen wurden.
Dann kommt der bedrohlichste Teil des Urteils. Brünisholz wird mitgeteilt: „Dem Verurteilten soll ein Denkzettel verpasst werden können, um ihm (und soweit nötig allen anderen) den Ernst der Lage vor Augen zu führen und zugleich zu demonstrieren, was bei Nichtbewährung droht.” Das zeigt, dass es bei dem Urteil nicht nur darum geht, Brünisholz zu bestrafen, sondern auch darum, andere einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen. Sein Fall soll als abschreckendes Beispiel dienen.
Das ist der eigentliche Zweck dieses Urteils: der ganzen Schweiz zu signalisieren, dass Kritik an der Trans-Ideologie nicht geduldet wird. Vielleicht ist das kaum überraschend in einem Land, in dem man sein Geschlecht für 75 Schweizer Franken (circa 80 Euro, Anm. d. Red.) beim örtlichen Zivilstandsamt ändern kann. Und so geht ein Mann ins Gefängnis, weil er die Wahrheit gesagt hat. Das Gesetz, das eigentlich die Freiheit schützen soll, wurde hier dazu benutzt, die Freiheit zu untergraben. Wenn Schweizer nicht in einer Gesellschaft leben wollen, in der Gerichte die geistige Anpassung an die Trans-Ideologie erzwingen, muss dieser Fall ein Weckruf sein. Es ist an der Zeit, dass die Schweiz sich gegen diesen unwissenschaftlichen, freiheitsfeindlichen Unsinn erhebt.
Dieser Beitrag erschien zuerst beim britischen Magazin Spiked sowie bei Novo-Argumente.
hi, ein Staat, der mit den Mitteln der Justiz das Menschenbild der Gottesebenbildlichkeit zerstört, ist teuflisch. Wir befinden uns in einem schwarzen Wellental der Endzeit, wo der Satanismus die Gerechten drangsaliert. Die einheimischen und eingeführten Henkersknechte, die z.B. Christen in den Tod befördern wollen, werden sich bald melden. Die entsprechenden Kapuzen hat die Antifa ja schon genäht. (Wahrscheinlich müssen das die Frauen machen, aber nur die biologischen.)
Und ich dachte immer, in Deutschland ist es am schlimmsten…
Es ist allerdings überhaupt kein Trost, daß unsere südlichen Nachbarn mit den hohen Bergen gelegentlich noch ein wenig verrückter sind als wir.
Es ist schon ein paar Jährchen her, da erschien ein Bericht über den archäologischen Fund eines Grabes aus der Bronzezeit in Spanien. Nach kurzem Blick auf den Fund jubelten die woken Wissenschaftlernden: Endlich bewiesen, schon in der Bronzezeit gab es Trans-Frauen! Denn was hatte man im Grab enrdeckt? Neben Waffen auch jede Menge Schmuck. Ich habe nur gedacht: Ihr Idio … äh Archäologen, untersucht doch erst mal das Skelett. Und letztendlich stellte sich heraus, es war eine FRAU, wohl eine hochgestellte Person (Schmuck) als auch Kriegerin (Waffen). Also nix mit queer und trans in der Bronzezeit. Den Schwachsinn gibt es nur in der Jung-Neuzeit!
Meine Güte. All diese Begabten bis Begnadeten werden durch diese komplett verhunzte Queer-Diskussion mitunter einfach nur noch zur Lächerlichkeit herabgewürdigt, was sie nicht verdienen: Dame Edna, Lilo Wanders, Mary&Gordy;, und viele andere. Wie liebten wir den Film „Ein Käfig voller Narren“. Heute ist davon fast nichts mehr übrig. Nur noch Unverständnis, Auf- oder Ablehnung auf der einen Seite und auf der Queer-Seite trotz Schminke und Schlitz im Rock biederstes Spießbürgertum.
„Brünisholz: “Wenn man die LGBTQI nach 200 Jahren ausgräbt wird man anhand der Skelette nur Mann und Frau finden…„ – Wäre der Satz hier zu Ende, wäre es eine wissenschaftlich- archäologische These geworden. Aber der Musikusreparateur wollte unbedingt mehr Luft ablassen. Wie jemand sich kleidet, im Spiegel betrachtet, Bücher liest (von oben nach unten oder von rechts nach links oder gar nicht) oder legal sexuell orientiert – absolut dessen Angelegenheit und keineswegs eine psychische Erkrankung. Über Jahrhunderte mussten Homosexuelle ähnliche Angriffe auf ihr Dasein ertragen und teilweise immer noch feststellen. Und Exempel sind seit Jahrtausenden in der weltweiten Rechtssprechung Normalität. Zehn Tage Haft sind glaube ich in der Schweiz nicht vergleichbar mit zwanzig Jahre russischem Gulag oder US-Guantanamo.
Richter haben kein Fachwissen und müssen über Gutachten mit der Welt und den Fakten in Kontakt treten.
Unterbleibt das, kommt so ein Schlamassel raus.
Bis vor ein paar Jahren existierte laut WHO Genderdisphoria, auf Deutsch Geschlechtsidentitätsstörung. Dies wurde als eine psychische Störung bezeichnet. Aber die WHO änderte dies vor ein paar Jahren und hält dies nicht mehr für eine psychische Störung. Ergo ist jemand der mit sich und seinem Körper bzw. Geschlecht nicht zufrieden ist kerngesund. Sind dann die Normalos krank? Die Schweizer Presse schrieb dazu folgendes (nur Einleitung): „Berner geht nach Hasspost in den Knast – Rechte feiern ihn dafür. B.* wurde wegen eines diskriminierenden Facebook-Posts verurteilt. Statt die Busse zu bezahlen, geht er ins Gefängnis. In der Anti-Woke-Bubble wird er dafür gefeiert, selbst Elon Musk kommentiert – doch die Fakten sehen anders aus.“ Tja, die Fakten sehen aus wie sie sind. Man kann sie natürlich „framen“. Schweiz ist auch ein Shithole. Sage ich als Schweizer.