Am 2. Dezember tritt Emanuel Brünisholz, ein Blasinstrumentenreparateur aus Burgdorf/Schweiz, eine zehntägige Haftstrafe in einem Schweizer Gefängnis an. Seine dystopische Geschichte beginnt im Dezember 2022. Als Reaktion auf einen Facebook-Beitrag des SVP-Nationalrats Andreas Glarner schrieb Brünisholz: „Wenn man die LGBTQI nach 200 Jahren ausgräbt wird man anhand der Skelette nur Mann und Frau finden alles andere ist ne Psychische Krankheit, die durch den Lehrplan hochgezogen wurde!“ Im August 2023 wurde Brünisholz von der Polizei in Burgdorf vernommen, die ihn nach der Absicht seiner Äußerung befragte. Danach erhielt er ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass er wegen „Diskriminierung” und „Aufruf zu Hass“ gegen die geschützte Kategorie der sexuellen Orientierung im Schweizer Strafgesetzbuch angeklagt worden sei. Er wurde zu einer Geldstrafe von 500 Schweizer Franken (circa 540 Euro, Anm. d. Red.) als „Denkzettel” verurteilt.
Er legte gegen dieses Urteil Berufung ein, blieb damit jedoch erfolglos. Im Dezember 2023 bestätigte ein Gericht den Schuldspruch, und Brünisholz wurde verpflichtet, zusätzlich 600 Schweizer Franken (circa 650 Euro, Anm. d. Red.) an Gerichtskosten zu zahlen. Da Brünisholz nicht bereit war, noch mehr Zeit und Geld für diesen lächerlichen Angriff auf seine Meinungsfreiheit aufzuwenden, legte er keine weitere Berufung ein. Seither weigert er sich, seine Geldstrafe von 500 Franken zu bezahlen, und wird infolgedessen ins Gefängnis gehen.
Die Zensur von Äußerungen, die die Trans-Ideologie kritisieren und der damit einhergehende Angriff auf die Wahrheit sind schon schlimm genug. Doch die logischen und sprachlichen Verrenkungen im Urteil gegen Brünisholz machen die Sache noch schlimmer. In einer Passage schrieb die Gerichtspräsidentin des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau: „LGBTQI bedeutet lesbian, gay, bi, transgender, queer und intersex und bezeichnet somit verschiedene sexuelle Orientierungen. Es handelt sich um eine lose Gruppierung von Menschen, die sich einer der vorgenannten sexuellen Orientierungen zugehörig fühlen. Demzufolge ist LGBTQI eine Gruppe von Personen mit spezifischen sexuellen Orientierungen.“ Wie bitte? Nach Auffassung dieses Gerichts sind „transgender“, „queer“ und „intersex“ sexuelle Orientierungen, obwohl sie das ganz offensichtlich nicht sind. Lesbisch, schwul und bi sind Orientierungen. Bei Intersexualität handelt es sich um eine eigenständige körperliche Besonderheit. Der Rest sind selbstgewählte Identitäten.
Die Gerichtspräsidentin führte weiter aus: „Er hält somit fest, dass eine sexuelle Orientierung gemäss LGBTQI nicht existiert, sondern eine psychische Krankheit ist. Er spricht demzufolge den sich dieser Gruppe zugehörigen Personen die menschliche Daseinsberechtigung ab.” Das stimmt schlichtweg nicht. Brünisholz hat niemandem die Daseinsberechtigung abgesprochen. Er machte sich über die Vorstellung lustig, dass Männer zu Frauen und Frauen zu Männern werden könnten und wies darauf hin, dass männliche und weibliche Skelette sich unterscheiden. Mehr nicht. Er kritisierte die Idee der Geschlechtsidentität. Er griff weder Homosexualität noch Bisexualität an.
Andere einschüchtern und zum Schweigen bringen
Die Gerichtspräsidentin weigerte sich außerdem, Brünisholz’ Aussage zu akzeptieren, er wisse nicht genau, was „LGBTQI“ meine. Doch warum sollte das so unglaubwürdig sein? Das Akronym ist ein bewegliches Ziel, das immer wieder erweitert und neu definiert wird. Es ist völlig plausibel, dass Brünisholz nicht im Detail wusste, was es bedeutet. Dennoch blieb die Gerichtspräsidentin unbeirrt in ihrer Überzeugung, dass Brünisholz sehr genau um die Bedeutung des Akronyms wisse: „Dies ergibt sich aus dem fraglichen Kommentar selber, woraus klar hervorgeht, dass der Beschuldigte übers Mann- und Frausein und damit über die sexuelle Orientierung schreibt.”
Die widersprüchliche Begründung der Gerichtspräsidentin ist aufschlussreich. Das Schweizer Gesetz gegen „Hassrede“, das heißt die Anti-Rassismus-Strafnorm, umfasst die sexuelle Orientierung, aber nicht die Geschlechtsidentität. Brünisholz kritisierte die Idee der Geschlechtsidentität. Um ihn verurteilen zu können, musste die Gerichtspräsidentin Begriffe wie „transgender“ und „queer“ so verbiegen, dass schließlich „Mann“ und „Frau“ selbst zu sexuellen Orientierungen wurden.
Dann kommt der bedrohlichste Teil des Urteils. Brünisholz wird mitgeteilt: „Dem Verurteilten soll ein Denkzettel verpasst werden können, um ihm (und soweit nötig allen anderen) den Ernst der Lage vor Augen zu führen und zugleich zu demonstrieren, was bei Nichtbewährung droht.” Das zeigt, dass es bei dem Urteil nicht nur darum geht, Brünisholz zu bestrafen, sondern auch darum, andere einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen. Sein Fall soll als abschreckendes Beispiel dienen.
Das ist der eigentliche Zweck dieses Urteils: der ganzen Schweiz zu signalisieren, dass Kritik an der Trans-Ideologie nicht geduldet wird. Vielleicht ist das kaum überraschend in einem Land, in dem man sein Geschlecht für 75 Schweizer Franken (circa 80 Euro, Anm. d. Red.) beim örtlichen Zivilstandsamt ändern kann. Und so geht ein Mann ins Gefängnis, weil er die Wahrheit gesagt hat. Das Gesetz, das eigentlich die Freiheit schützen soll, wurde hier dazu benutzt, die Freiheit zu untergraben. Wenn Schweizer nicht in einer Gesellschaft leben wollen, in der Gerichte die geistige Anpassung an die Trans-Ideologie erzwingen, muss dieser Fall ein Weckruf sein. Es ist an der Zeit, dass die Schweiz sich gegen diesen unwissenschaftlichen, freiheitsfeindlichen Unsinn erhebt.
Dieser Beitrag erschien zuerst beim britischen Magazin Spiked sowie bei Novo-Argumente.
Auch in der Schweiz gibt es - seit 2021 - ein Selbstbestimmungsgesetz. Es gibt mehrere bekannte Fälle, in denen sich Männer ganz offen dazu bekannt haben, dass sie nur deshalb amtlich "das Geschlecht gewechselt" haben, um ein Jahr früher in Rente zu gehen. Natürlich kein Grund für die Schweiz, das Gesetz wieder zu ändern. /Sarkasmus "Zwar spricht auch das Bundesamt für Justiz im Fall des 60-Jährigen von einem offensichtlichen Missbrauch. Allerdings seien diese „selten“, versicherte man von dieser Seite anfragenden Medien. Nachzuweisen sind sie freilich selten, was auch das Amt einräumt. Die Zivilstandsbeamten seien angewiesen, „nicht aktiv“ nach einem Missbrauch zu suchen." archive[punkt]ph/3SaTe
Wenn irgendwann diese Trans-Ideologie vom Tron gestoßen wird, müssen gewöhnliche Trans-Personen, die einfach nur in Ruhe gelassen werden wollen, den Preis für jahrelangen fehlgeleiten Aktivismus zahlen.
Am Skelett der Richterin, wird man in 200 Jahren nicht mehr auf den Verstand der Inhaberin schliessen können. Was ihr wohl zu Gute kommt.
Es gibt auf unserem Planeten, auf außerirdischen Planeten mag das freilich anders sein, bei höheren Lebensformen genau zwei biologische Geschlechter. Das impliziert in unseren westlichen Gesellschaften die Zumutung an jede und jeden, ihr und sein Geschlecht zu interpretieren. Solches geschieht durch Wahl der Partnerinnen und Partner oder der Kleidung, wenn z.B. Marlene Dietrich ihren perfekt sitzenden schwarzen Anzug trägt. Es handelt sich in jedem Fall um Interpretation, also einen kreativen Akt, der im demokratischen Staat nicht unterdrückt oder gar bestraft wird, sondern zu unbedingt respektieren ist. In archaischen Gesellschaften verhält es sich anders: Dort bestimmt die Gemeinschaft, wie ein 'Mann', eine 'Frau' zu sein hat und engt den Spielraum der Interpretationen drastisch ein. Die sogenannte "Identität" der Personen, ein intimes Gefühl aus dem Bereich der Qualia, das sich mit der Zeit auch ändern kann, geht den Staat und die Öffentlichkeit überhaupt nichts an. Sie darf und kann daher auch nicht berücksichtigt werden, schon gar nicht juristisch. Bleibt noch die Gruppe von Menschen mit Geschlechtsdysphorie. Die Unzufriedenheit mit oder besser: Feindschaft gegen das eigene natürliche Geschlecht - ähnlich wie die Anorexia nervosa (Magersucht), also eine Feindschaft gegen den eigenen, stets zu dicken Körper - kann in der Pubertät oder im Zusammenhang mit einer psychischen Erkrankung auftreten. Sie benötigt ärztliche Hilfe, im ersten Fall die des Kinder- und Jugend-Psychiaters. Bei Älteren, wenn es nicht anders geht und die Verzweiflung zu groß ist, ist zwar keine "Geschlechtsumwandlung" möglich, denn die gibt es nicht, wohl aber der operative und hormonelle Aufbau der Fassade des jeweils angestrebten Geschlechts. Einer Fassade! Solche Eingriffe bedeuten schlimme Verluste, was die Fähigkeit betrifft, künftig sexuelle Freude zu erfahren. Sie dürfen nur Erwachsenen angeboten werden, denn nur die können und müssen schließlich wissen, was sie sich antun (lassen).
@Robert Schleif ... Sie meinten ganz sicher unsere Schweizer Brüder & Brüderinnen.
@Marcel Seiler, warum muß jemand im "falschen Körper" sein. Wie wäre es den richtigen Körper zu haben, nur einen gestörten Geist.
Es war mir bis dato unbekannt, die Schweiz ist ein Menschheitsübel in Europa. Die Hexenverfolgung und Verbrennung startete in der Schweiz, Wallis. KI "Die erste Hexenverfolgung im Wallis begann
1428 und gilt oft als Beginn der europäischen Hexenverfolgung der Neuzeit." Diese Verfolgung nahm seinen weiteren Verlauf im -> Fichenskandal -> IBM Hollerith, Religion -> Cointelpro / Stasi Richtlinie Nr. 1/76 -> "Le Cercel", Club du Bern, Nestlegate, SYNAGate etcpp. -> Operation Rubikon. Die Schweiz und ihre notorische Regierung- und Menschenverachtung. Und nun spricht Emanuel Brünisholz Fakten aus der Feldforschung der Archäologie aus und wird deswegen angeklagt. Da hat jemand den Schuh angezogen der nicht passt und diese schweizer Büchner Justiz verurteilt Fakten. Als Belohnung gibts wohl NATO Waffen und die Atombombe. Eine Hexenverfolgung, nichts anderes ist es. Kann ein Fachmann im Forum eine Klärung der Frage ob ein gedehnter Anus im Skelett sichtbar wird, bestätigen?