Am 2. Dezember tritt Emanuel Brünisholz, ein Blasinstrumentenreparateur aus Burgdorf/Schweiz, eine zehntägige Haftstrafe in einem Schweizer Gefängnis an. Seine dystopische Geschichte beginnt im Dezember 2022. Als Reaktion auf einen Facebook-Beitrag des SVP-Nationalrats Andreas Glarner schrieb Brünisholz: „Wenn man die LGBTQI nach 200 Jahren ausgräbt wird man anhand der Skelette nur Mann und Frau finden alles andere ist ne Psychische Krankheit, die durch den Lehrplan hochgezogen wurde!“ Im August 2023 wurde Brünisholz von der Polizei in Burgdorf vernommen, die ihn nach der Absicht seiner Äußerung befragte. Danach erhielt er ein Schreiben der Staatsanwaltschaft, in dem ihm mitgeteilt wurde, dass er wegen „Diskriminierung” und „Aufruf zu Hass“ gegen die geschützte Kategorie der sexuellen Orientierung im Schweizer Strafgesetzbuch angeklagt worden sei. Er wurde zu einer Geldstrafe von 500 Schweizer Franken (circa 540 Euro, Anm. d. Red.) als „Denkzettel” verurteilt.
Er legte gegen dieses Urteil Berufung ein, blieb damit jedoch erfolglos. Im Dezember 2023 bestätigte ein Gericht den Schuldspruch, und Brünisholz wurde verpflichtet, zusätzlich 600 Schweizer Franken (circa 650 Euro, Anm. d. Red.) an Gerichtskosten zu zahlen. Da Brünisholz nicht bereit war, noch mehr Zeit und Geld für diesen lächerlichen Angriff auf seine Meinungsfreiheit aufzuwenden, legte er keine weitere Berufung ein. Seither weigert er sich, seine Geldstrafe von 500 Franken zu bezahlen, und wird infolgedessen ins Gefängnis gehen.
Die Zensur von Äußerungen, die die Trans-Ideologie kritisieren und der damit einhergehende Angriff auf die Wahrheit sind schon schlimm genug. Doch die logischen und sprachlichen Verrenkungen im Urteil gegen Brünisholz machen die Sache noch schlimmer. In einer Passage schrieb die Gerichtspräsidentin des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau: „LGBTQI bedeutet lesbian, gay, bi, transgender, queer und intersex und bezeichnet somit verschiedene sexuelle Orientierungen. Es handelt sich um eine lose Gruppierung von Menschen, die sich einer der vorgenannten sexuellen Orientierungen zugehörig fühlen. Demzufolge ist LGBTQI eine Gruppe von Personen mit spezifischen sexuellen Orientierungen.“ Wie bitte? Nach Auffassung dieses Gerichts sind „transgender“, „queer“ und „intersex“ sexuelle Orientierungen, obwohl sie das ganz offensichtlich nicht sind. Lesbisch, schwul und bi sind Orientierungen. Bei Intersexualität handelt es sich um eine eigenständige körperliche Besonderheit. Der Rest sind selbstgewählte Identitäten.
Die Gerichtspräsidentin führte weiter aus: „Er hält somit fest, dass eine sexuelle Orientierung gemäss LGBTQI nicht existiert, sondern eine psychische Krankheit ist. Er spricht demzufolge den sich dieser Gruppe zugehörigen Personen die menschliche Daseinsberechtigung ab.” Das stimmt schlichtweg nicht. Brünisholz hat niemandem die Daseinsberechtigung abgesprochen. Er machte sich über die Vorstellung lustig, dass Männer zu Frauen und Frauen zu Männern werden könnten und wies darauf hin, dass männliche und weibliche Skelette sich unterscheiden. Mehr nicht. Er kritisierte die Idee der Geschlechtsidentität. Er griff weder Homosexualität noch Bisexualität an.
Andere einschüchtern und zum Schweigen bringen
Die Gerichtspräsidentin weigerte sich außerdem, Brünisholz’ Aussage zu akzeptieren, er wisse nicht genau, was „LGBTQI“ meine. Doch warum sollte das so unglaubwürdig sein? Das Akronym ist ein bewegliches Ziel, das immer wieder erweitert und neu definiert wird. Es ist völlig plausibel, dass Brünisholz nicht im Detail wusste, was es bedeutet. Dennoch blieb die Gerichtspräsidentin unbeirrt in ihrer Überzeugung, dass Brünisholz sehr genau um die Bedeutung des Akronyms wisse: „Dies ergibt sich aus dem fraglichen Kommentar selber, woraus klar hervorgeht, dass der Beschuldigte übers Mann- und Frausein und damit über die sexuelle Orientierung schreibt.”
Die widersprüchliche Begründung der Gerichtspräsidentin ist aufschlussreich. Das Schweizer Gesetz gegen „Hassrede“, das heißt die Anti-Rassismus-Strafnorm, umfasst die sexuelle Orientierung, aber nicht die Geschlechtsidentität. Brünisholz kritisierte die Idee der Geschlechtsidentität. Um ihn verurteilen zu können, musste die Gerichtspräsidentin Begriffe wie „transgender“ und „queer“ so verbiegen, dass schließlich „Mann“ und „Frau“ selbst zu sexuellen Orientierungen wurden.
Dann kommt der bedrohlichste Teil des Urteils. Brünisholz wird mitgeteilt: „Dem Verurteilten soll ein Denkzettel verpasst werden können, um ihm (und soweit nötig allen anderen) den Ernst der Lage vor Augen zu führen und zugleich zu demonstrieren, was bei Nichtbewährung droht.” Das zeigt, dass es bei dem Urteil nicht nur darum geht, Brünisholz zu bestrafen, sondern auch darum, andere einzuschüchtern und zum Schweigen zu bringen. Sein Fall soll als abschreckendes Beispiel dienen.
Das ist der eigentliche Zweck dieses Urteils: der ganzen Schweiz zu signalisieren, dass Kritik an der Trans-Ideologie nicht geduldet wird. Vielleicht ist das kaum überraschend in einem Land, in dem man sein Geschlecht für 75 Schweizer Franken (circa 80 Euro, Anm. d. Red.) beim örtlichen Zivilstandsamt ändern kann. Und so geht ein Mann ins Gefängnis, weil er die Wahrheit gesagt hat. Das Gesetz, das eigentlich die Freiheit schützen soll, wurde hier dazu benutzt, die Freiheit zu untergraben. Wenn Schweizer nicht in einer Gesellschaft leben wollen, in der Gerichte die geistige Anpassung an die Trans-Ideologie erzwingen, muss dieser Fall ein Weckruf sein. Es ist an der Zeit, dass die Schweiz sich gegen diesen unwissenschaftlichen, freiheitsfeindlichen Unsinn erhebt.
Dieser Beitrag erschien zuerst beim britischen Magazin Spiked sowie bei Novo-Argumente.
Zitat: „Er hält somit fest, dass eine sexuelle Orientierung gemäss LGBTQI nicht existiert, sondern eine psychische Krankheit ist. Er spricht demzufolge den sich dieser Gruppe zugehörigen Personen die menschliche Daseinsberechtigung ab.”
1.) Er hat nicht gesagt, dass diese Orientierung nicht existiert, sondern dass man sie nicht am biologischen Skelett wird feststellen können.
2.) Wenn etwas nicht existent ist, wie kann es dann eine psychische Krankheit sein?
3.) Will die Richterin zum Ausdruck bringen, dass Menschen mit einer psychischen Erkrankung - ihrer Ansicht nach - keine menschliche Daseinsberechtigung haben?
Man liest zwar im Internet an verschiedenen Stellen, dass es in der Schweiz (Waadt) anscheinend ab 1928 eugenisch motivierte Zwangssterilisationen von psychisch kranken Menschen gegeben habe, sollte aber doch annehmen, dass zwischenzeitlich ein Umdenken stattgefunden hat.
Jedenfalls sollte man erwarten, dass ein Jurist iSd generischen Maskulinums die Gesetze der Logik beherrscht und mit Sprache umgehen kann und nicht nur ideologische Phrasen drischt...
Es sei noch angefügt, dass nicht wenige Politiker gerne eine Domina aufsuchen, um sich dann in Damenunterwäsche und mit aufgetragenem Lippenstift 'als Frau' demütigen zu lassen. Laut einer ehemaligen Prostituierten auf Twitter (Selena Broens) war das während ihrer aktiven Zeit als Domina in Berlin die am häufigsten nachgefragte Dienstleistung durch Berliner Politiker. Da wundert es nicht, dass es quer durch die Parteienlandschaft Sympathien für die Transaktivisten gibt.
Übrigens gibt es im Kanton Aargau kein „Regionalgericht“ in Straf und Zivilsachen, sondern nur Bezirksgerichte (unterste Instanz) sowie ein kantonales Obergicht.
Mir fällt da immer wieder die Anekdote über die Unendlichkeit von Einstein ein....
PS: Habe mal kurz die Suchmaschine meines Vertrauens benützt. Der Autor des Artikels ist Mitglied der "Libertären Partei", einer Kleinpartei die in bisherigen zwei Wahlauftritten zwischen 0.01 und 0.1 Prozent erhielt. Eine Art Anarcho-BoyGroup der SVP. Mit den Grün-Liberalen der Schweiz, bei denen ich Mitglied bin, wenig gemeinsam.
Was es alles gibt.
Excuze, der Artikel ist Bild-"Niveau".
Man darf -sei es im D.-schland, sei es in der Schweiz, sei es in irgendeinem Rechtsstaat der Welt - einen gegen sich gerichteten Strafbefehl einfach nicht in Rechtskraft erwachsen = vollstreckbar werden lassen.
Da hat der gute Mann einfach gepennt. Warum, verrät der Artikel leider nicht.
Sorry, Student Seaman war mit der Thematik schlicht überfordert. Noch einige Semester Jus - und er packt es.
Jetzt ist es soweit 2+2=5