Der wegen einer Weiterleitung des „Schwachkopf“-Memes bundesweit bekannt gewordene Rentner Stefan Niehoff (64) klagt gegen den Grünen-Vorsitzenden Felix Banaszak (35) und den Bayerischen Rundfunk (BR) wegen Falschaussage.
Anlass ist eine Äußerung von Banaszak in der Talkshow von Markus Lanz am 8. Januar, in der er behauptete, die Hausdurchsuchung bei Niehoff sei nicht wegen des „Schwachkopf“-Memes, sondern wegen weiterer Verdachtsfälle von Volksverhetzung erfolgt. Niehoff bestreitet dies und fordert Unterlassungserklärungen von Banaszak und dem BR, andernfalls kündigt er rechtliche Schritte an. Der Durchsuchungsbeschluss erwähnt lediglich das Meme, nicht Volksverhetzung. Dies meldet Bild.
Banaszak beruft sich auf einen BR-Bericht und das „Laien-Privileg“, wonach er sich auf Medienberichte berufen könne, selbst wenn sich diese später als falsch herausstellten. Niehoffs Anwalt, Markus Pretzell, kritisiert Banaszak scharf und fordert die Rücknahme der Aussage. Anders als der BR hatten verschiedene andere Medien korrekterweise berichtet, dass die Hausdurchsuchung nur im Zusammenhang mit der Weiterleitung des „Schwachkopf“-Bildes, das sich auf Wirtschaftsminister Robert Habeck bezieht, stand.