Gastautor / 26.04.2025 / 10:00 / Foto: Montage achgut.com / 18 / Seite ausdrucken

Schutz der Freiheit von Forschung und Lehre gegen Zensur und Manipulation

Von Prof. Gebhard Geiger.

Wissenschaftsfreiheit muss in Zukunft gegen immer neue Zensurversuche verteidigt werden. Einen Anreiz für Zensur gibt es bei strittigen politischen Ansichten immer wieder. Dabei spielt es keine Rolle, wer die stärkeren Argumente hat.

Versuche politischer Weltanschauungen beziehungsweise ihrer Anhänger, in Forschung und Lehre eine wissenschaftsfremde Meinungsherrschaft vom Typ der political correctness durchzusetzen, sind nicht neu. Von den Hochschulunruhen der 1960er und 70er Jahre bis hin zur jüngsten politischen Parteinahme zugunsten des Islamismus und seiner – wenngleich nachgeordneten – Rolle im Nahostkonflikt dienten sie durchgängig diesem Ziel. Und in allen diesen Fällen wirkte die Agitation ihrer Parteigänger weit in sozial- und kulturwissenschaftliche Lehrgebiete hinein. Dort trug sie dazu bei, den ideologischen Treibsatz für politische Konflikte zu zünden.

Es ist davon auszugehen, dass Wissenschaftsfreiheit auch in Zukunft gegen politisch-ideologische Zensurversuche immer wieder neu durchgesetzt werden muss. Denn neben Agitation, Indoktrination und Propaganda dient die Zensur im politischen Meinungskampf als eine äußerst wirksame „Unterstützungsmaßnahme“. Ein Anreiz, unerwünschte wissenschaftliche Befunde zu leugnen oder zu unterdrücken, besteht im politischen Meinungsstreit für die Konfliktparteien immer.

Er ist dort sogar besonders hoch. Denn bei strittigen politische Auffassungen oder Zielen, die im Gegensatz zu irgendwelchen wissenschaftlichen Erkenntnissen stehen, geht es nicht darum, wer theoretisch oder methodisch über die stärkeren Argumente beziehungsweise die tauglicheren Erkenntnismethoden verfügt. 

„Angemessen“

Vielmehr geht es um die Durchsetzung grundlegender, weitreichender Herrschaftsinteressen, insbesondere von solchen der Meinungsherrschaft in öffentlichen Debatten. Unscharf, aber suggestiv ausgedrückt: Die Wissenschaft wird unter diesen Bedingungen zur Konfliktpartei und als solche auch behandelt. Der Anreiz, wissenschaftliche Erkenntnisse zu manipulieren, hat mit wissenschaftlicher Erkenntniskritik dann nichts mehr zu tun, wird aber in Geschichte und Politik voraussichtlich immer wieder neu entstehen und hartnäckig wirksam bleiben.

Es gehört zunächst zu den Aufgaben der Wissenschaft selbst, Sinn und Funktion der Wissenschaftsfreiheit im Spannungsfeld zwischen politischem Interesse und wissenschaftlicher Erkenntnis mittels ihrer „hauseigenen“ wissenschaftlichen Methoden zu bestimmen und sie in Forschung und Lehre zu erfüllen. Dazu bedarf es einer angemessenen Klärung (begrifflichen, theoretischen Präzisierung) elementarer, aber strittiger wissenschaftstheoretischer und wissenschaftssoziologischer Zusammenhänge.

„Angemessen“ heißt, die Klärung darf weder vor fachlichen noch vor fachfremdenden, weltanschaulich bestimmten Grenzen haltmachen. Sie erfolgt sowohl fachbezogen als auch interdisziplinär und muss dabei sowohl methodisch (regelgeleitet) als auch methodisch korrekt vorgehen, das heißt, die verwendeten Methoden müssen hinreichend „valide“ sein. Andernfalls sind wissenschaftliche Ergebnisse nicht sinnvoll nachprüfbar, das heißt der Kritik nicht zugänglich. In diesem – methodologischen – Sinne erfordern sie, Erkenntnis, politische Interessen und weltanschauliche Einstellungen trennscharf auseinanderzuhalten – begrifflich, theoretisch und praktisch. 

Unterbindung von Zensurbestrebungen

Zuverlässige, leistungsfähige Unterscheidungskriterien sind hierzu notwendig, um zu verhindern, dass methodisch geprüfte beziehungsweise zu prüfende Erkenntnis in politischer, propagandistischer Absicht verfälscht oder eingeschränkt wird. Sie tragen weiterhin dazu bei, dort, wo Zensur und Manipulation betrieben werden, bereits den Versuch hierzu aufzudecken, dagegen einzuschreiten und die politisch motivierte Fälschungsabsicht, die dahintersteht, kenntlich zu machen.

Die geforderten Unterscheidungen machen zudem verständlich, dass und warum es sich auch um eine wohlverstandene, aber klar unterschiedene wissenschaftspolitische Aufgabe handelt, die Zensurbestrebungen der political correctness und ihre praktische Umsetzung auf wissenschaftlichem Gebiet zu unterbinden. Die Lösung dieser Aufgabe wird entsprechend nicht nur von der Forschung getragen und auch nicht allein von der grundgesetzlichen Garantie der Freiheit der Wissenschaft. Sie beruht wesentlich auch auf dem politischen Willen, sie gegen ideologisch motivierte Angriffe durchzusetzen. Das heißt, sie ist mit dem gebotenen Aufwand und Nachdruck und ebenso medien- und öffentlichkeitswirksam, kurz, möglichst offensiv zu betreiben.

In der Erziehung, Ausbildung und methodologischen Schulung jeder neuen Wissenschaftlergeneration ist plausibel zu machen, dass ihr Sinn als Verfassungsnorm nicht liberal- oder konservativ-weltanschaulicher, sondern pragmatischer Natur ist: Es handelt sich um eine sachlich und praktisch notwendige Voraussetzung, wissenschaftliche Befunde überhaupt zuverlässig und methodisch korrekt nachweisen zu können.

Durch die Zensur des für sie spezifischen Erkenntnisertrags beraubt

Denn erstens begründet die grundgesetzliche Garantie der Wissenschaftsfreiheit nicht nur ein Staatsabwehrrecht gegenüber Eingriffen von Regierungen, Parlamenten, Ämtern und Behörden in die Wissenschaftsautonomie. Sie verpflichtet vielmehr auch die staatlichen Organe sowie die der akademischen Selbstverwaltung zum Schutz vor, und zur Abwehr von politischen, weltanschaulichen, religiösen, … Einschränkungen der Wissenschaftsfreiheit (Zensur, physischer Zwang, Gewaltandrohung/-anwendung, …) durch einzelne Personen oder Gruppen.

Zweitens, unabhängig von der Wissenschaftsfreiheit als einer Grundgesetznorm stellt der rein methodisch geregelte, wissenschaftliche Erkenntnisvorgang und seine Offenheit gegenüber fachlicher Kritik einen inhaltlichen Anspruch, den zu wahren eine wissenschaftspolitische Aufgabe ist. Denn wird wissenschaftliche Betätigung der Zensur – welcher Art und Absicht auch immer – unterworfen, muss sie notwendig scheitern, das heißt, sie wird durch die Zensur des für sie spezifischen Erkenntnisertrags beraubt. Wissenschaft ist definitionsgemäß auf einen engen Kanon der logisch korrekten Begriffs-, Hypothesen- und Theoriebildung, methodischer Beleg- und Prüfverfahren („Kritik“) und der experimentellen (theoretischen, argumentativen, …) Bestätigung beschränkt. 

Werden zur Meinungsbildung andere als diese Verfahren eingesetzt (Agitation, Drohung, Belohnung/Bestechung, Indoktrination, Zensur, …), verliert wissenschaftlich approbiertes Wissen nicht nur seine Eigenschaften der (wie auch immer unvollständigen, begrenzten) Bestätigung und Verlässlichkeit, sondern auch seinen praktischen Wert für die gesellschaftlichen Verwendungen in Technik/Industrie, Medizin, Wirtschaft, Verwaltung, Justiz oder Politik.

Zentrale wissenschaftspolitische Voraussetzungen und Aufgaben

1. Nach Abschnitt I ist Wissenschaftsfreiheit über ihre grundgesetzliche Garantie hinaus eine gleichermaßen logisch (d.h. definitionsgemäß) notwendige wie sachlich gebotene „Betriebsbedingung“ für Forschung und Lehre.

2. Die Wahrung der Wissenschaftsfreiheit ist eine dauernde, immer wieder neu zu lösende Aufgabe der Wissenschaft und Wissenschaftspolitik. Als solche ist sie nicht nur an die Abwehr konkreter, aktueller Bedrohungen vom Typ der political correctness gebunden. Sie erstreckt sich grundsätzlich auf jede Art der weltanschaulichen Einflussnahme auf die systematische, kritische Prüfung von Wissen, aber auch umgekehrt auf die wissenschaftliche Kritik weltanschaulicher Dogmen und Meinungen. (2)

3. Wesentlich ist weiterhin die Unterscheidung zwischen (zufälligen, unbeabsichtigten, methodisch-fehlerhaften, …) Irrtümern der Wissenschaft einerseits und dem gezielten, absichtlichen, planmäßigen („strategischen“) Gebrauch pseudowissenschaftlicher Thesen und Behauptungen zu Agitationszwecken andererseits. Im ersten Fall bedarf es zur Aufklärung „nur“ der Korrektur von Irrtümern, im zweiten Fall zudem einen politischen Überzeugungs- und Interessenkampf gegen willentliche Missbrauchsabsichten.

4. Das NWF versteht seine Aufgabe als offensiv. Das heißt, es beschränkt sich nicht auf die Verteidigung wissenschaftlicher Ergebnisse gegen Bezichtigungen der political incorrectness. Es betreibt vielmehr aktiv Aufklärung gegenüber jeglichen Dogmen und Manipulationspraktiken zugunsten einer politisch-weltanschaulich motivierten Meinungsherrschaft in der Wissenschaft.

Ausgewählte Beispiele (lose Auflistung von Stichworten und Thesen zum Thema) (3)

1. Wert- und Normurteile als nicht wissenschaftlich begründeter und nicht als solcher begründbarer Ausdruck subjektiver Einstellungen, ideologischer Dogmen, unkritischer („gesinnungsethischer“) usw. Werthaltungen. Missbrauch von Wert- und Normurteilen zur systematischen Diskreditierung wissenschaftlicher Befunde als politically incorrect (rassistisch, sexistisch, diskriminierend, …).

2. Begrifflich korrekte Unterscheidung von Wissenschaft als Erkenntnisprozess und ihrem (pragmatischen) Entstehungs- oder Anwendungskontext. Hierzu folgende These: Political (in)correctness ist für keine von beiden, weder für wissenschaftliche Erkenntnis noch für deren (wie immer nützliche) Anwendung, ein sinnvolles Kriterium, wohl aber ein Attribut, das sich zum Diskreditieren unerwünschter Meinungen und als wohlfeiles rhetorisches Mittel der Brunnenvergiftung eignet.

3. Wissenschaftliche Erkenntnis bedarf keiner demokratischen Legitimation, wohl aber der methodisch korrekten Begründung und Kritik. Unterscheidung von Legitimation und Erkenntnis, Berechtigung und Begründung.

4. Klärung der Stellung biologisch-wissenschaftlicher Erkenntnis in den Sozialwissenschaften (Rassismus, Sexismus, angeborene menschliche Eigenschaften, soziales Verhalten …). Unter diesen Themenkomplex fällt eine Fülle wissenschaftstheoretischer Fragen, die aber grundsätzlich nicht mehr und nicht weniger lösbar erscheinen als wissenschaftstheoretische Fragen im Allgemeinen. Mit den Forderungen nach political correctness werden sie in aller Regel geradezu mit Füßen getreten, statt dass an ihrer Klärung systematisch gearbeitet wird.

5. Klärung und Kritik „postmoderner“ wissenschaftstheoretischer Ansätze (Strukturalismus, Poststrukturalismus, Sozialkonstruktivismus, …), auf die sich die Forderungen nach political correctness oft stützen. Vom methodologischen Standpunkt aus betrachtet, zeigen sie sich oft als begriffliche und theoretische Scharlatanerie denn als geeignetes, begriffliches und erkenntniskritisches Instrumentarium der Forschung. Bei dieser Einschätzung geht es nicht um den Anspruch irgendeines allgemeingültigen, dogmatischen Wissenschaftsverständnisses, sondern um eine kritische Einstellung gegenüber Erkenntnisprozessen, der Validität ihres methodischen Instrumentariums und ihrer (vorläufigen) Ergebnisse. Die Vermittlung solcher kritischen Einstellungen sind zentrale Aufgaben der Wissenschaftspolitik, der Erziehung (!) und der Bildungspolitik im Allgemeinen.

6. Wie jedes menschliche Unterfangen unterliegt wissenschaftliche Erkenntnis physischen, praktischen, historischen, ökonomischen, rechtlichen, gesellschaftlichen, … Voraussetzungen, Randbedingungen, mehr oder weniger absehbaren Folgen, Risiken usw. Die Wissenschaftsfolgen können ihrerseits Gegenstand einer rechtlichen, ethischen, … Regelung und Bewertung sowie dem politischen Meinungskampf ausgesetzt sein. Angriffe auf die Wissenschaftsfreiheit stützen sich daher typischerweise auf die Behauptung, die Wissenschaft und die Verwendungsabsichten für ihre Ergebnisse seien ohnehin nicht frei („wertfrei“) im Sinne von wertneutral, sondern grundsätzlich politisch, rechtlich oder ethisch „relevant“ (Beispiel: die Kernphysik und der mögliche militärische Kernwaffengebrauch). 

Im Gegensatz hierzu dient die Forderung nach Wissenschaftsfreiheit nicht dazu, den wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritt gegen normative Einwände zu immunisieren, sondern die Erkenntnis eines Sachverhalts (Wissenschaft) von dessen (politischer) Bewertung zu unterscheiden. Weiterhin verlangt die Forderung nach Wissenschaftsfreiheit, diese Unterscheidung im Forschungsprozess rigoros durchzusetzen, selbst dann, wenn der fragliche Sachverhalt gleichzeitig Gegenstand der Erkenntnis und der Bewertung/Normierung ist. Wer beide Aufgabenstellungen verfolgt, sollte jede auf jeweils methodisch korrekte und klar unterschiedene Art und Weise herausarbeiten, statt ihre Unterschiede nach Dunkelmännermanier zu verwischen, um dann von wissenschaftlichen Ansprüchen unbehindert gegen die Wissenschaftsfreiheit in ideologischer, politischer, … Absicht nach Belieben agitieren zu können.

Schlussbemerkung (4)

Viele der in Abschnitt III skizzierten Aufgaben werfen zudem Probleme erkenntnisphilosophischer, rechtswissenschaftlicher, historisch-wissenschaftlicher, statistischer und anderer Art auf. Sie eröffnen dem NWF ein weites interdisziplinäres Betätigungsfeld, selbst wenn man dieses einschränkt – wie in Fußnote 3 nahegelegt.

Dieser Beitrag erschien zuerst bei Netzwerk Wissenschaftsfreiheit.

 

Prof. Gebhard Geiger studierte Physik und Mathematik an den Universitäten Freiburg i. Br., München (LMU) und Cambridge/UK sowie Philosophie und Sozialwissenschaften an den Universitäten München (LMU, TUM) und der University of California (UCLA). Seit 2008 unterrichtete er als außerplanmäßiger Professor an der TUM.

 

Anmerkungen:

(1) Anmerkung zur Überschrift: Der Beitrag soll eine verstärkte wissenschaftspolitische Tätigkeit des Netzwerks anregen und hierfür Themen- und Tätigkeitsfelder benennen, sie aber gleichzeitig auf solche wissenschaftspolitischen Fragen eingrenzen, die mit Gefährdungen der Wissenschaftsautonomie in unmittelbarem Zusammenhang stehen. – Im Text werden die Bezeichnungen „Wissenschaftsfreiheit“ und „Wissenschaftsautonomie“ synonym verwendet, sind jedoch nicht gleichbedeutend mit „Hochschulautonomie“ im Sinne der akademischen Selbstverwaltung. – Hinsichtlich des zugrundeliegenden Wissenschaftsbegriffs, siehe den Beitrag des Autors „Herrschaft statt Wissenschaft“ im Jahrbuch für Wissenschaftsfreiheit, 1. Band, Berlin 2024.

(2) Diese Aufgabe hatte man anscheinend vor einigen Jahrzehnten beim Bund Freiheit der Wissenschaft (BfW) nicht gesehen. Der BfW löste sich selbst auf, als der unmittelbare Einfluss des Marxismus auf den Wissenschaftsbetrieb nachgelassen hatte. Dass sich der nächste großangelegte, politisch-ideologisch motivierte Angriff auf die Wissenschaftsautonomie damals bereits zu formieren begann, hatte man beim BfW nicht erkannt, auch nicht, dass es sich bei Gefährdungen dieser Art um ein grundsätzliches Problem des Verhältnisses von Wissenschaft zu Politik und Gesellschaft handelt. Bei der Ausarbeitung des Grundgesetzes hatte man im Parlamentarischen Rat 1948/49 für die historische Reichweite dieser Problematik ein deutlicher angemessenes Verständnis gezeigt, indem man die Wissenschaftsfreiheit zur Grundgesetznorm erhob.

(3) Es wird nicht empfohlen, auf den im Folgenden genannten oder anderen, ähnlichen Gebieten eigene Forschungsarbeiten durch das NWF [Netzwerk Wissenschaftsfreiheit]  zu betreiben, sozusagen in Konkurrenz zu den einschlägigen Fachdisziplinen. Vorschlagsgemäß ist vielmehr gedacht an Analysen, Kritik, Öffentlichkeitsarbeit (Jahrbuch Wissenschaftsfreiheit, Vortragsreihen, Medien, Tagungen, …) über die planmäßige Verbreitung von Ideologien zwecks Zensurausübung im Einzugsgebiet der Wissenschaften.

(4) Weitere Perspektiven des Verhältnisses von Wissenschaftsautonomie und Wissenschaftspolitik ergeben sich aus der Gegenüberstellung von anwendungsorientierter Forschung und „Agendawissenschaft“.

Redaktioneller Hinweis: lesen Sie zum gleichen Thema auch das in der Achgut-Edition erschienene Buch von Michael Esfeld: Land ohne Mut – Eine Anleitung für die Rückkehr zu Wissenschaft und Rechtsordnung

Foto: Montage achgut.com

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Holger Kammel / 27.04.2025

Ist doch relativ einfach. Natürlich ist Bildung Ländersache. Der Bund kann allerdings erklären, daß die Abschlüsse der Blumenakademien keine Gültigkeit haben. Keine Promotionen, kein anerkannter Abschluß. Grüne Länder wie Baden- Württemberg, Hamburg, Bremen, Berlin (die Berliner CDU ist ein grüner Splitterverein)  produzieren keine anerkennbaren Schulabschlüsse. z. B. Rückstufung aller Kindergärtnerinnen der Margot Honecker Propagandaschule auf Ungelerntenstatus. Nichtanerkennung des RAF-Abiturs Baden-Württembergs. Schauen wir doch mal. Tübingen, Freiburg haben keine anerkennbaren Abschlüsse, Von meiner Seite aus noch nie gehabt. Die Geistloswissenschaften sind spätestens seit der Frankfurter Schule erwiesener Unsinn oder verfolgbarer Faschismus. Raus mit dem RAF-Unfug. Mit dem Einzug der Furien konnte man den Niedergang des Bildungssystems beobachten. Demnächst das Medizinsystem.

Richard Loewe / 26.04.2025

@ Boris Kotchoubey: da gehen ein paar Dinge ganz schön durcheinander bei Ihnen. Der mit dem Paradigma, das ein anderes braucht, war Kuhn. Paul Feyerabend - dem ich ideologisch nahe stehe - war der mit den drei Faktentypen, von denen die “inferred facts” den einfachsten Einstieg in ein weniger kindliches Verständnis, von dem was “Wissenschaft” ist, emöglichen. Menschen glauben an Dinge (inferred facts), die die sie nie mit den Sinnen erfahren haben (Atome, Gene, etc.), weil sie Teil von Theorien sind, die ihnen plausibel erscheinen. Menschen glauben. Solche Fakten sind also theoriegeschaffen oder theorieabhängig. Und zu Ihrem Syllogismus zu meinem Einwand, daß es keine wissenschaftliche Methode gibt: Sie selbst reden von “Argumenten”, die ich heranziehen sollte. Damit sind wir aus den Formalwissenschaften (Logik/Mathematik) raus und wieder im Bereich des Relativen, Sozialen, des Streitens. Ich nehme also an, es war eine rhetorische Frage. Und zum Schluß haben Sie natürlich vollkommen recht, wenn Sie sagen, daß wer, außerhalb der Fomalwissenschaften (die sind ja eine vom Menschen geschaffene und akzeptierte Sprache), Dinge “beweisen” will, hat den Bereich der Wissenschaft verlassen und ist in der Politik und will den Andersmeinenden vernichten.

Ingo Schöler / 26.04.2025

Die “Wissenschaftsfreiheit” ist ei wunderschöner Elfenbeinturm in dem jeder machen kann was er will. Über 70 Jahre Bunte Republik haben zu einem Wildwuchs an Wissenschaftsgebueten geführt der kaum noch zu überschauen ist. Von Gender oder Politikwissenschaft über irgendwas mit Medien oder Kulurwissenschaft usw.usf. - aller möglicher Blödsinn wird zu Wissenschaft erklärt und eifrig Steuergeld einkassiert.  50% der Abiturienten studieren dummes Zeug um später in NGO zu versauern. An diesem Wildwuchs muß die Heckenschere angesetzt werden. Was nutzt der Gesellschaft und was nicht. Die Nichtsnutze können in ihrer Freizeit forschen. Und schon hätten wir die Fachkräfteknappheit gelöst, denn dann wäre der Weg frei zu mehr Facharbeitern oder sonstigen Fachleuten, die die Gesellschaft braucht.

Ingo Schöler / 26.04.2025

Die “Wissenschaftsfreiheit” ist ei wunderschöner Elfenbeinturm in dem jeder machen kann was er will. Über 70 Jahre Bunte Republik haben zu einem Wildwuchs an Wissenschaftsgebueten geführt der kaum noch zu überschauen ist. Von Gender oder Politikwissenschaft über irgendwas mit Medien oder Kulurwissenschaft usw.usf. - aller möglicher Blödsinn wird zu Wissenschaft erklärt und eifrig Steuergeld einkassiert.  50% der Abiturienten studieren dummes Zeug um später in NGO zu versauern. An diesem Wildwuchs muß die Heckenschere angesetzt werden. Was nutzt der Gesellschaft und was nicht. Die Nichtsnutze können in ihrer Freizeit forschen. Und schon hätten wir die Fachkräfteknappheit gelöst, denn dann wäre der Weg frei zu mehr Facharbeitern oder sonstigen Fachleuten, die die Gesellschaft braucht.

dr. gerhard giesemann / 26.04.2025

Ein wahrer Naturwissenschaftler schert sich nicht um das Volk. Geht dem am Rücken vorbei. Deshalb ist er schließlich Naturwissenschaftler geworden und nicht Jurist, Politiker, sonst ein Dummschwätzer.

Boris Kotchoubey / 26.04.2025

@Richard Loewe: Wenn es keine wissenschaftliche Methode gibt, aus welchem Grund und mit welchen Argumenten kann man behaupten, dass es keine wissenschaftliche Methode gibt? Wenn, wie Paul Feierabend sagt, die neue Theorie nicht deshalb die alte verdrängt, weil sie besser den methodischen Kriterien der Wissenschaft entspricht, sondern einfach weil die Generation der Anhänger der alten Theorie ausstirbt, dann besteht objektiv die wirksamste (oder sogar DIE einzig wirksame) Methode, die Wahrheit einer neuen Theorie zu beweisen, in der konsequenten Tötung (“liberale” Variante: Mundtutmachung) aller Opponenten, wie es u.a. Trofim Lysenko getan hat.

Boris Kotchoubey / 26.04.2025

Erstaunlicherweise habe ich in diesem Text das Wort “Geld” nicht gefunden. Denn die Quelle aller Unfreiheiten der Wissenschaft ist ihre finanzielle Abhängigkeit von (Dritt-) Mittelgebern, von denen der mit Abstand stärkste der Staat ist. Wenn ich meinen Antrag in der Gendersprache schreibe, dann nicht weil irgendwelche Aktivisten mich zwingen, sondern weil die Wahrscheinlichkeit höher wird, dass der Antrag bewilligt wird und ich das Forschungsgeld bekomme. “Der beste Weg, die Universitäten unter Kontrolle zu halten, besteht damit, das Geld in Form von Grants (“Projekten”) zu verteilten”, sagte der Nobelpreisträger Isaak Rabi noch 1946. Und so ist es auch.

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