Ein Örtchen im hessisch-bayerischen Grenzgebiet. Kein Dorf mehr, aber auch noch keine richtige Stadt. Es fehlt an Müll, Graffitis und dem üblichen Großstadtdreck. Das Prä-Stadtbild ist gepflegt, und der große Parkplatz vor der Burg ist an diesem angenehmen Wintertag gut gefüllt. In der Burg selbst befindet sich ein verschlafenes Amtsgericht, am Eingang überprüfen zwei gelangweilte Justizbeamte die Eintretenden auf Waffen und andere schlimme Gegenstände und was leicht erregbare Angeklagte eben sonst so mit sich führen mögen.
Jüngst stand hier ein für dieses Amtsgericht – eigentlich nur eine Außenstelle – eher ungewöhnlicher Prozess an: Angeklagt war der Inhaber des Mailkontos von QuarkDDR, einem Satireaccount auf X und in weiteren sozialen Medien, wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung. QuarkDDR ist, so sagt es der Angeklagte, einfach aus einer Laune und dem Zorn über das öffentlich-rechtliche „Quarks“ entstanden und hat dieses einfach persifliert, bis sich die Idee, komplizierte Sachverhalte spöttisch, sarkastisch und ironisch in ein einziges Bildchen zu packen. Achgut berichtete seinerzeit hier. Aber auch der oder die Macher haben ihre schwachen Momente: Das sind die, wenn sie die Satire verlassen und ernst werden:
Zwei Anzeigen sind bei der Staatsanwaltschaft eingegangen. Eine durch die „Zentrale Meldestelle gegen Hass und Hetze im Internet“, die andere durch eine Privatperson, deren Vorname, so viel darf gesagt werden, nicht gerade „Hans“ oder „Florian“ lautete…
Konkret geht es um zwei Postings auf dem Portal X, entstanden kurz oder zeitnah nach dem 7. Oktober 2023. QuarkDDR bzw. dem Inhaber deren Mailadresse wird zur Last gelegt, mit seinen beiden Postings – eines auf seiner eigenen Wall, eines als Antwort auf einen anderen Tweet – „das Volk verhetzt“ zu haben, oder, wie es die Staatsanwaltschaft formuliert hat: „Der Post war insbesondere geeignet, in der bereits aufgeheizten Stimmungslage um den Nahost-Konflikt als ‚geistige Brandbeschleunigung‘ zu wirken und so die Gefahr gewaltsamer Ausschreitungen zu erhöhen. Dies war dem Angeschuldigten klar.“
Und darum geht es: Am 12.10.2023 schrieb der Account ungewöhnlich ernst einen Tweet. Dieser leidenschaftlich geschriebene Text ist insgesamt 7.400 Zeichen oder fette zwei DIN-A4-Seiten lang. Die Staatsanwaltschaft hat aus der zornigen Stellungnahme eine Passage herausgenommen und beklagt: „Und was viele der Freunde der gepflegten Unterhaltung und differenzierten Betrachtungsweise auch nicht begriffen haben: Selbst WENN sich die Israelis heute kollektiv ins Meer stürzen würden – dann würden sich die Palästinenser eben ein anderes Subjekt zum Hassen suchen. Sie, mich, Christen, Hindus, Türken oder ‚den Westen‘ – irgendetwas zum Hassen wird sich immer finden.“
Aus der ganzen langen Erklärung wurde sich diese Passage mit 372 Zeichen herausgepickt und zur Anzeige gebracht. 15.000 Likes, 1.900 Bookmarks, 4.600 Teilungen und 1.900 Antworten, die meisten davon zustimmend, „erzielte“ dieser Tweet. Zwei Seiten Text – und eine einzige Passage soll zu einer Verurteilung führen. Kann man machen. Wenn man böswillig ist.
Wer disqualifiziert sich selbst?
Der weitere Anklagepunkt umfasst eine Antwort auf einen Tweet des Users Amin Sharaf, der schrieb: „Der Papst nennt das israelische Vorgehen #Terrorismus Die UNO nennt das israelische Vorgehen #Genozid Ärzte ohne Grenzen nennt die Situation in #Gaza eine Humanitäre #Katastrophe Und die Deutschen? ‚Aber die Hamas …‘ NICHTS, aber auch gar NICHTS rechtfertigt dieses Vorgehen gegen unschuldige Zivilisten. Und jetzt Feuer frei für alle Hater, Menschenfeinde, Islamhasser und Rassisten. Ich werde die Kommentarfunktion bewusst nicht sperren. Ihr disqualifiziert euch nur selbst.“
QuarkDDR antwortete darauf:
„Okay, wir disqualifizieren uns mal selbst. Also: Die ‚Palästinenser‘ werden diesmal in alle Winde zerstreut. Es wird kein wie auch immer geartetes ‚Palästina‘ geben. Gab es nicht, gibt es nicht, wird es nie. Die ‚Palästinenser‘ haben es so gründlich verkackt wie kein Volk vor ihnen. Seit 80 Jahren überziehen diese Deppen ihren Nachbarn mit Terror, bilden bereits ihre Kinder zu ‚Märtyrern‘ aus und erziehen sie zum Hass. Jetzt ist Schluss. Endgültig. Israel muss den Gaza plätten, sonst werden sie nie in Frieden leben können. Die arabischen Nachbarstaaten sehen das auch so – deswegen wollen sie keine ‚Palis‘ und sind da ziemlich zurückhaltend, was Asyl und Hilfe angeht. Der 7.10. wird in die Geschichte als der dümmste Überfall des zweitdümmsten Volkes der Welt (die Deutschen sind das dümmste Volk, weil sie ohne Not diesen Terroristen und damit ihren Feinden Unterschlupf gewähren) eingehen, das eine Begründung für den eigenen Genozid lieferte. Gut so! Denn wenn Israel jetzt nicht ein- für alle Mal diesen Spuk beendet, wird es wieder und wieder und wieder israelische Opfer geben. Zerstreut sie wie die Vögel und wie die Spreu im Wind. Es reicht. Endgültig. Seinen Todfeinden reicht man nicht die Hand. Man zieht schneller.“
Hier wurde der komplette Tweet zur Anzeige gebracht. Begründet wird die Anzeige damit, dass „der Angeschuldigte das friedliche, von der Rechtsordnung bestimmte Zusammenleben der Mitglieder der Gesellschaft in Frage gestellt hat.“ Der Tweet sei „geeignet, eine Vergiftung des politischen Klimas und eine aggressive Emotionalisierung der Bevölkerung sowie eine Herabsetzung von Hemmschwellen mit unmittelbar rechtsgutsgefährdenden Folgen herbeizuführen.“ Und nicht nur das. Insgesamt sei der Antworttweet, „insbesondere geeignet, in der bereits aufgeheizten Stimmungslage um den nahost-Konflikt als „geistige Brandbeschleunigung“ zu wirken und so die Gefahr gewaltsamer Ausschreitungen zu erhöhen. Dies war dem Angeschuldigten klar.“
Wer stört den „öffentlichen Frieden“?
Dies ist die Begründung in einem Land, in dem „Free Palästine“-Demonstranten losziehen und „Hamas, Hamas, Juden ins Gas“ und „from the river tot he sea“ skandieren. QuarkDDR wird – so lese zumindest ich das – unterstellt, es wolle die hier lebenden Juden dazu anstiften, gegen hier lebende Palästinenser „gewaltsame Ausschreitungen“ zu begehen. Mit einem Antworttweet.
Weiter führt die Anklageschrift aus: „Der Angeschuldigte wird daher beschuldigt, in einer Weise den öffentlichen Frieden zu stören, gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe, gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung zum Hass aufgestachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen aufgefordert zu haben und die Menschenwürde anderer dadurch angegriffen zu haben, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen dessen Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpfte, böswillig verächtlich machte oder verleumdete – strafbar als Volksverhetzung gem §130 Abs. 1 Nr. 1 und Nr.2 StGB“
Hört sich das nur für mich so an, als wolle hier mit aller staatlichen Gewalt die sicher polemisch zugespitzte, aber letztlich simple Beschreibung einer Situation strafrechtlich verfolgt werden?
Der Rechtsanwalt des Beschuldigten, die Anwaltskanzlei Gelbart Legal Berlin, zeigte sich bei Kenntnis der beiden Anzeigen überrascht, dass diese überhaupt zu einer Verhandlung zugelassen und nicht abgewiesen wurden. Auch ein Angebot auf Niederschlagung der beiden zu einem Verfahren zusammengefassten Anzeigen lehnte das zuständige Amtsgericht ab.
So treffen sich vor dem Amtsgericht der Angeklagte, sein Rechtsanwalt, ein paar Familienangehörige und Freunde. Ein paar letzte Instruktionen an den Beschuldigten, dann begibt sich das Grüppchen in den Gerichtssaal.
Der Prozess beginnt pünktlich mit der Aufnahme der Personalien, dann trägt der Staatsanwalt die beiden Anklagen vor, die zweckmäßig zu einem Prozess zusammengefasst wurden. Währenddessen steht der Verteidiger auf, kramt in seiner Tasche und fragt nach der Verlesung der Anklageschrift, ob denn sicher sei, dass der Beschuldigte die beiden Postings selbst verfasst habe. QuarkDDR schreibt fast ausschließlich in der Mehrzahl, dies kann, muss aber nicht zwangsläufig darauf hindeuten, dass der Beschuldigte nicht ausschließlich alleinigen Zugriff auf das X-Konto QuarkDDR und die damit verbundene E-mail-Adresse hat. Entsprechende Beweise legt der Verteidiger – sehr zum Ärger des Staatsanwalts – vor, der wiederum einfließen lässt, „beim nächsten Mal“ eventuell über eine Hausdurchsuchung Urheberschaften feststellen zu lassen.
Überzeugendes Plädoyer
Zunächst ist der Angeklagte also aus dem Schneider. Hihi. Dann übernimmt der Verteidiger. Die Aussagen des Angeklagten, von dem nicht klar ist, ob hier überhaupt der Richtige vor Gericht seht, sind als „wahr“ und damit als „freie Meinungsäußerung“ zu werten. „Die Palästinenser“ seien durchaus mit der Hamas gleichzusetzen, zumal die Angriffe am 7.10.23 nicht nur durch die Hamas, sondern auch durch eine Großzahl an palästinensischen Zivilisten durchgeführt wurden. Ferner feierten palästinensische Zivilisten in nicht geringer Zahl die Überfälle während des Triumphzugs der Hamas und ihrer Opfer durch Gaza. Nathan Gelbart belegt dies durch zahlreiche Berichte der öffentlich-rechtlichen Medien und anderer Nachrichtenquellen.
Außerdem sei die Bezeichnung „die Palästinenser“ keine Herabwürdigung einer bestimmten Gruppe, schließlich spräche man auch davon, „die Russen“ hätten die Ukraine angegriffen, obwohl auch nicht jeder Russe an dem Angriff beteiligt sei. Hier sei also ein Sammelbegriff verwendet worden, wie er im allgemeinen Sprachgebrauch üblich sei. Wenn aber die Postings des Angeklagten als „wahr“ gelten müssten – wenngleich in überspitzer Form – , dann könne daraus keine strafrechtliche Verfolgung wegen Volksverhetzung hergeleitet werden, zumal hier nicht gegen ein spezifisches inländisches Volk argumentiert würde. Alle Aussagen belegt der Anwalt des Beschuldigten durch entsprechende Presseartikel, die auch dem Gericht vorliegen.
Dieses Plädoyer scheint den Richter, einen Herrn, der offensichtlich noch „alter Bundesrepublikaner“ ist und kurz vor der Rente stehen dürfte, auf Anhieb zu überzeugen. Es ist ein im wahrsten Sinne des Wortes „kurzer Prozess“, der da gemacht wird. Der Staatsanwalt fordert eine Verurteilung mit einem Tagessatz von 90 Tagen zu je 80,- € und 120 Tagen zu je 80,- €, zusammengefasst und, wegen fehlender Vorstrafen gnädig auf 150 Tage verkürzt, eine Gesamtstrafe von 150 Tagessätzen à 80,- €, gesamt also satte 12.000,- €. Damit gälte der Angeklagte, ganz nebenbei, als vorbestraft.
Der Richter hört beide Plädoyers und wiederholt dann sinngemäß, teilweise sogar wörtlich die Worte des Verteidigers, und mich persönlich beschleicht ein wenig der Eindruck, der Richter hatte diesen Prozess überhaupt nur zugelassen, weil er selbst einmal ein entsprechendes Statement abgeben wollte.
Es gibt noch Hoffnung
Normalerweise zieht sich ein Richter nach den Schlussplädoyers mit sich selbst „zur Beratung“ zurück, selbst, wenn es nur fünf Minuten dauert und er eine Zigarette raucht oder sein Pausenbrot isst. Hier nicht. Der Richter bedankt sich bei Staatsanwalt und Verteidigung und verkündet sein Urteil: Freispruch in allen Punkten, die Kosten trägt die Staatskasse. Er begründet sein Urteil damit, dass die gemachten Äußerungen wahr sind und damit keine „Volksverhetzung“ im Sinne des Gesetzes bedeuten. Die Aussagen fallen unter die freie Meinungsäußerung.
Im Klartext bedeutet dies: Es gibt ihn doch noch, den fairen Rechtsstaat. Und es gibt sie doch noch: Die Menschen mit klarem Blick für das, was am 7.10.2023 geschah und was die Konsequenzen daraus sind. Allen „Free Palestine“-Grölern und Gretas zum Trotz. Auch, wenn die schriftliche Begründung immer noch aussteht: Das Urteil ist rechtskräftig, von einem Revisionsbegehren des leicht gekränkten Staatsanwalts ist bisher nichts bekannt.
Ach, und bevor ich es vergesse: QuarkDDR hatte auf seinem X-Account seinen Followern die Situation erklärt und zu Spenden aufgerufen. Rund satte 4.000,- € haben die Follower von QuarkDDR als Unterstützung für Anwalts- und Prozesskosten locker gemacht. Dies hat zwar laut dem ehemaligen Angeklagten nicht ganz zur Kostendeckung gereicht, andererseits wäre der überschießende Betrag als Spende an Keren Hayesot gegangen. Hier zeigt sich aber auch: Auch Konservative und Liberale können unter- und miteinander Solidarität üben, wenn ihnen eine Sache wichtig ist. Ganz ohne „NGO“ und Steuergelder. Die bürgerliche Zivilgesellschaft lebt! Und sie verteidigt die Demokratie auf ihre Weise. Nicht laut und gewalttätig, sondern mit einem Klick auf den Button „Betrag jetzt abschicken“. Es gibt also noch Hoffnung…

Zitat:„Freispruch in allen Punkten, die Kosten trägt die Staatskasse. Er begründet sein Urteil damit, dass die gemachten Äußerungen wahr sind und damit keine “Volksverhetzung„ im Sinne des Gesetzes bedeuten. Die Aussagen fallen unter die freie Meinungsäußerung.“ Wunderbar. Absolut nachvollziehbar. Volksverhetzung wäre es ja nur, wenn hier eine Volksgruppe verleumdet worden wäre, um deren Ruf zu schädigen. Die Rufschädigung hat die Volksgruppe aber im Vorfeld ja selbst begangen und der Kommentator hat nur darauf hingewiesen. Dass der Ton in den Postings etwas rüde daherkommt, sollte dabei keine Rolle spielen. Eine Meinungsäußerung ist nun mal kein redaktionell auf Massentauglichkeit geschliffener Kommentar eines professionellen Redakteurs. Hinzu käme überhaupt noch die Frage nach der Breitenwirkung eines solchen Kommentars, die ist nämlich meist gar nicht vorhanden. Im Gegensatz zu diversen Behauptungen im öffentlich-rechtlichen TV zum Beispiel. Wenn da ein Redakteur/Moderator (wissentlich oder unwissentlich) Falschbehauptungen raushaut, hätte das nämlich genau diese Breitenwirkung. Aber kurioserweise wird da gar nicht so genau hingeschaut., obwohl das bisweilen dringend nötig wäre. Denn so wahr ist das oftmals gar nicht, was da über den Äther geht. Es merkt im gemeinen Volk bloß keiner und bringt es deswegen auch nicht zur Anzeige. Bisweilen merken die Redakteure das nicht mal selbst und sind vom Wahrheitsgehalt ihrer Meldung vollkommen übereugt, was dummerweise die Glaubwürdigkeit von Fakenews Im TV drastisch erhöht, denn wenn man meint die Wahrheit zu sagen, agieren Gestik und Mimik ganz anders, als wenn man wissentlich lügt und das zu verbergen versucht. Und die meisten Zuschauer nehmen das unbewusst wahr und glauben die Meldung dann umso eher. Auch wenn sie faktisch gezielt platzierte Volksverhetzung durch professionelle Kanäle im Hintergrund ist.
Dem Verfasser sei sein Frohsinn gegönnt, aber während der Betreiber der QuarkDDR mit diesen obszönen Anzeigen vermutlich eine Menge Aufwand hatte und trotz Obsiegens im Verfahren auf erheblichen Kosten sitzen bleiben dürfte, feiern die weiterhin aktive Hamas und der hinter ihr stehende islamische Mainstream hier gleich mehrere Siege. Denn es ist letztlich die Agenda der Hamas, die hier von deutschen Meldestellen und Staatsanwälten sowie von per ost-westlichem Migrationsdiwan infiltrierten Hamas- und Islam-Agenten vertreten wird, in Deutschland und unter dem Mantel deutschen Rechtes. Wenn es wegen eines „alten Bundesrepublikaners“ auf dem Richterstuhl diesmal noch nicht ganz gereicht hat, halb so wild, in Hessen wie Bayern stehen die Chancen auf einen neudeutschen Nachfolger mit hamaskonformer Gesinnung und entsprechendem Namen gut, „Migration“ und „Vielfalt“ sei Dank. Besonders Hessens Chrislamokraten bemühen sich seit Jahren darum, ihre Regierungsmacht in höhere Verwaltungsposten für Koranschüler umzumünzen. Und wem das nicht gefällt, der möchte bitte gehen, wie der Hl. Walter seinerzeit den staunenden „Ungläubigen“ erklärte.
Der Ausgang der Geschichte wäre erfreulicher, wenn zum einen die Staatsanwaltschaft den Freispruch als Mahnung gegen das eigene Vorgehen sehen würde – was ich ganz und gar bezweifele. Zum anderen, daß mich der Verdacht beschleicht, ein Richter am Anfang seiner Laufbahn wäre zu einem ganz anderen, staatswillenkonformeren Urteil gelangt.
Merkel darf wieder auf dem CDU Parteitag sprechen, jene frau die D. 2015 den absoluten Niedergang eingebrockt hat und die Unionsklatschaffen spenden vermutlich Beifall. Gauck und Merkel haben so munkelt man, ihre Stasi Akten verschwinden lassen und Gauck war Doppelagent, dessen söhne trotz Bestand der Mauer in Westberlin studieren durften. Merkel ist gebürtige HAMBURGERIN und konnte trotz Mauer ihre Familienangehörigen besuchen und sie ist auch mit ihrer Mutter Rothschild Verwandte, auch Epstein hatte Beziehungen zu dem gesamten Finanznetzwerk. Ihre rede vor der UNO 2015 war so voller Hass auf die Souveränität D. , das ließ mich erschaudern. Eines haben Merz und Merkel gemeinsam, sie erzählen dem Volk Märchen um gewählt zu werden nach dem Merkel Motto „Man darf nicht glauben was vor der Wahl verspochen wird, in etwa, danach entscheiden wir etwas anderes. Sowohl KGE mit der sie im Demokratischen Aufbruch der Stasi Genossen war, wie auch mit der Albrecht Tochter Ursula von der Leyen verbindet sie viel und sie ist eine Bilderbergerin. Wir dürfen uns dank CDU Schlappschwänzchen wieder auf neue Gemeinheiten freuen. Vielleicht wenn sie will löst sie Steinmeier dank verkommener Union ab oder so hofiert KGE auf den Posten, der D. nicht bunt genug ist. immerhin beim perversen EKD Kirchentag Hannover waren beide vertreten.
Der Richter ein alter Bundesrepublikaner? Wie sehr sehne ich mich nach „unserer“ Bonner Republik zurück!
Aber seit 1989 ist die DDR in den Westen gekommen und hat sich mit verfeinerten Methoden, von denen schon Bärbel Bohley sprach, den ganzen Laden hier unter den Nagel gerissen.
Das ist das Ergebnis des größten historischen Fehlers, den Helmut Kohl begangen hat, als er „sein Mädchen“ so unfaßbar unterschätzt hat.
Dieser Richter weist uns nun aber auf den richtigen Weg. Rechtsstaatlichkeit, saubere Verfahren und das Kind beim Namen nennen!
Ein Richter der alten Schule kurz vor der Rente. Aber was kommt danach? Sieht nicht gut aus.
Der glimpfliche Ausgang des Verfahrens und die relativ erfolgreiche Spendenaktion könnten Mut machen. Und der Autor hat Recht, auch die weniger zum Kollektivistischen neigenden Bürgerlichen müssen enger zusammenrücken, sich organisieren. Trotzdem bleibt der Angeklagte auf Kosten sitzen und bekommt bestenfalls Regelsätze erstattet für die bekanntlich kein seriöser Anwalt arbeiten kann. Die zumindest von Kläger und Staatsanwalt intendierte Abschreckungswirkung und weitere Einschränkung der Meinungsfreiheit wird im Ergebnis durchaus erreicht. Es ist auch kein grosses Geheimnis, dass die zukünftigen Richter eher ticken werden wie in diesem Fall der Staatsanwalt. Die Deutschen lassen ja auch sonst kaum etwas aus, um der Welt ihr „friedliches, von der Rechtsordnung bestimmtes Zusammenleben“ mit militanten Hamas-Anhängern vorzugaukeln. Und sich damit als Endlagerstätte für alle Problemecken des Nahen Ostens zu qualifizieren. Ob das aus Opportunismus, Angst, Überzeugung oder gar blosser Gefälligkeit geschieht, ob die antisemitische Pest im Namen der Humanität oder des Völkerrechts importiert wird, das alles ist im Ergebnis völlig irrelevant. Und wenn es irgendwann in ganz Deutschland aussieht wie in Neukölln, dann erzählen sich die letzten verbliebenen Deutschen hinter vorgehaltener Hand wieder, wie Israel, die Juden, wieder mal an allem Schuld seien. Zu spät, Game over. Was für eine Shitshow.