Die auch bei anderen Haushalten vorgeschobenen Gründe Corona, Ukrainekrieg und/oder Naturkatastrophen sind nicht ausreichend zum Schuldenmachen.
Die Ermächtigung zur Aufnahme von Notkrediten in Schleswig-Holsteins Haushaltsgesetz 2024 ist verfassungswidrig gewesen, entschied das Schleswig-Holsteinische Landesverfassungsgericht in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss, meldet ndr.de. Die angeblichen „Notkredite“ waren ungerechtfertigt, da die Landesregierung nicht ausreichend beweisen konnte, dass drei große, angeführte Krisen den Haushaltsplan erheblich belastet hätten.
Die schwarz-grüne Koalition in Schleswig-Holstein begründete die Aufnahme von „Notkrediten“ für den Haushalt 2024 mit drei Krisen: Der sogenannten Corona-Pandemie 2020-2021, dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine 2022, und der Ostsee-Sturmflut 2023. FDP und SPD hielten diese Kredite jedoch für verfassungswidrig und klagten dagegen.
Die beiden Oppositionsparteien argumentierten, dass keine der genannten Krisen außergewöhnliche Finanznotlagen darstellte, die Notkredite rechtfertigten. Die Regierung könnte weder die finanzielle Belastung durch die Krisen darlegen, noch war der Tilgungsplan für die Schulden klar definiert. Die Landesregierung aus CDU, Grünen und SSW hatte im Frühjahr 2024 den Haushalt verabschiedet, der einen 573 Millionen Euro „Corona-Notkredit“, einen 800 Millionen Euro „Ukraine-Notkredit“ und über 145 Millionen Euro für Flutschäden beinhaltete. Am Ende wurde bekannt gegeben, dass lediglich 493,8 Millionen Euro der „Notkredite“ verwendet wurden. Die Opposition kritisierte auch, dass einige der „Notgelder“ für andere Zwecke ausgegeben wurden. Ein Beispiel: Mit dem „Corona-Notkredit“ wurden Radwege finanziert, mit der Begründung, Radfahren vermindere das Corona-Ansteckungsrisiko.
Das Urteil hat keine nachträglichen Konsequenzen für den Haushalt 2024, könnte aber zukünftige Notkredit-Aufnahmen, wie im Haushalt 2025 vorgesehen, beeinflussen.