Eine entsprechende Vereinbarung hat die Verteidigung mit dem Gericht getroffen.
Wilfried Schmitz, der Anwalt des „Impfarztes“ Heinrich Habig, kündigte in einem Interview mit Reitschuster an, dass sein Mandant am Donnerstag dieser Woche auf freien Fuß kommen werde. Eine entsprechende Vereinbarung habe die Verteidigung mit dem Gericht getroffen, sagte der Jurist. Die Kammer am Landgericht Bochum weiche zwar nicht von ihrer ursprünglichen Einschätzung ab, wonach das Ausstellen der Impfbescheinigungen an Ungeimpfte eine Straftat sei und Habigs Argumentation falsch.
Dennoch habe sich das Gericht einverstanden erklärt, bis zu einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs über Habigs Revision den Haftbefehl gegen ihn außer Vollzug zu setzen. Er werde damit die Verhandlung am Donnerstag, bei der ein weiteres Teilurteil verkündet werden soll, als freier Mann verlassen.
Habig war im Juni dieses Jahres vom Landgericht Bochum zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt worden. Davor hatte er in U-Haft gesessen, sodass er insgesamt 16 Monate im Gefängnis verbrachte. Reitschuster.de berichtet:
„Dabei handelte es sich nur um ein Teilurteil für 207 Fälle, in denen der Mediziner auf Bitte seiner Patienten falsche Impfbescheinigungen erstellt hat. Dem Arzt drohen damit weitere Prozesse und weitere Haftstrafen.“
Habig argumentierte während des Prozesses dahingehend, dass er die Impfbescheinigungen ohne Impfungen aus bestem Wissen und Gewissen erteilt habe. Er sei sich der Gefahren der genbasierten mRNA-Wirkstoffe schon sehr früh bewusst gewesen. Er habe sich dem Hippokratischen Eid sowie dem Wohl seiner Patienten mehr verpflichtet gefühlt als der Gesetzeslage. Das Landgericht Bochum teilt seine Argumentation nicht.