Titus Gebel / 17.05.2018 / 06:08 / Foto: Bundesarchiv / 42 / Seite ausdrucken

Sarrazin, Thym und das Dilemma des Rechtsstaats

Von Titus Gebel.

Grundsätzlich ist der Rechtsstaat einer der wichtigsten Garanten für Freiheit, Sicherheit und Wohlstand. Die Gleichheit vor dem Gesetz, die Bindung von Machthabern an Recht und Gesetz und die für alle verbindliche Streitschlichtung durch unabhängige Gerichte zählen zu den größten Errungenschaften der Zivilisation.

Obwohl das Rechtsstaats– und das Demokratieprinzip häufig vermengt oder gar synonym verwendet werden, sind beides Prinzipien, die zunächst einmal nichts miteinander zu tun haben. Es ist sowohl möglich, dass eine konstitutionelle Monarchie ein Rechtsstaat ist, als auch, dass ein Diktator demokratisch gewählt wird oder in Demokratien Mehrheitsentscheidungen aller Art ohne jegliche Bindung an Recht und Gesetz erfolgen können. Der Rechtsstaat schützt insofern auch die Minderheit vor der demokratischen Mehrheit. Die Wichtigkeit des Rechtsstaatsprinzips ist im Ausspruch des römischen Theologen Augustinus von Hippo verkörpert: „Nimm vom Staat das Recht weg, was bleibt dann übrig als eine große Räuberbande?“ 

Der Rechtsstaat hat allerdings ein Problem, auf das der Publizist Claude-Frédéric Bastiat aufgrund seiner Beobachtungen in der französischen Republik schon Mitte des 19. Jahrhunderts hingewiesen hat. Wer die gesetzgebende Gewalt beherrscht, kann sich ein nahezu beliebiges Recht zusammenbasteln. Bastiat drückte es wie folgt aus: „Wenn Plündern für eine Gruppe in der Gesellschaft zur Lebensart wird, schafft sie im Laufe der Zeit ein Rechtssystem, welches dies legalisiert und einen Moralkodex, der es glorifiziert.“ Jede Gruppierung, die gerade an der Macht ist, kann sich ihre Gesetze selber machen, solange sie die formal vorgesehenen Abläufe einhält. Aber auch eine konstitutionelle Räuberbande bleibt eine Räuberbande. Schützt uns davor nicht die Verfassung?

Die Debatte zwischen Sarrazin und Thym

Zur Beantwortung dieser Frage ist die Debatte zwischen Sarrazin und Thym über die Frage nach der Rechtmäßigkeit der Grenzöffnung instruktiv. 

Wer die Auffassung vertritt, dass wesentliche Fragen wie die der Grenzöffnung vor das Parlament gehören, weil hier elementare Souveränitätsangelegenheiten berührt werden, wer sich daran erinnert, dass die EU-Drittstaaten-Regelung gerade deshalb eingeführt wurde, um die erste deutsche Asylkrise Anfang der 1990er Jahre zu beenden, und wer darüber hinaus der Auffassung ist, dass die Regierung nicht einfach Straftatbestände außer Kraft setzen kann (etwa § 14 Aufenthaltsgesetz), der wird der Auffassung sein, dass die bedingungslose Grenzöffnung für jeden, der das Wort Asyl ausspricht, rechtswidrig ist. 

Wer allerdings der Meinung ist, dass Nationalstaaten ohnehin überholt sind und dass die rechtliche Entwicklung der letzten Jahrzehnte die Rechtsetzungskompetenz in Richtung EU verschoben hat, und nach diesen Regeln eine Grenzöffnung möglich war, ohne den Bundestag zu befragen, weil lediglich von diesem bereits ratifizierte Regeln angewendet worden seien (etwa Artikel 17 Dublin III), der wird zur Auffassung gelangen, dass auch die Grenzöffnung rechtmäßig war. Man kann diese Auffassung im Lichte der oben genannten Aspekte aus guten Gründen für falsch halten. Sie ist aber nicht abwegig. 

Wenn man sich nun vor Augen hält, dass die Richter, die letztlich darüber zu entscheiden haben, Schulen, Universitäten und Ausbildungseinrichtungen besucht haben, die den sogenannten europäischen Gedanken vollkommen verinnerlicht haben und diese Richter zudem die Tendenz des Bundesverfassungsgerichts kennen, sich (trotz der sogenannten Solange-Rechtsprechung) faktisch nie gegen Entscheidungen zu stellen, die auf europäischer Ebene getroffen wurden, dann ist es nicht unwahrscheinlich, dass die Auffassung von Thym diejenige ist, die gerichtlich obsiegen wird. 

Formal wäre dem Rechtsstaat damit genüge getan. Frau Merkel hätte alles richtig gemacht. 

"Erst anschließend finden wir eine Begründung".

Das bestätigt Bastiats Beobachtung. In unserem Fall wurden über die formal korrekte Verlagerung der Kompetenzen auf EU-Ebene die Verfassungen der Mitgliedstaaten ausgehebelt. Da die Befürworter dieses Vorgehens darüber hinaus die öffentliche Meinung und die Erziehungsanstalten beherrschen, können sie leicht eine Auslegung des bestehenden Rechts in die gewünschte Richtung erhalten. Da sie zudem die Befugnis haben, Richter in die obersten Gerichte zu entsenden, haben sie über Jahre hinweg eher diejenigen dorthin geschickt, die der eigenen Auffassung zuneigen.

Ich kann mich erinnern, dass ich während meines Jurastudiums Ende der 1980er Jahre zum ersten Mal bewusst den Volksverhetzungsparagraphen las. Schon als junger Student kamen mir damals Bedenken, dass dieser angesichts seiner auslegungsbedürftigen Formulierung mit etwas bösem Willen auch gegen alle möglichen Oppositionellen verwendet werden könnte. Der Wortlaut des Paragraphen wurde seither noch weiter gefasst und die Zahl der Verurteilungen dürfte auch in den letzten Jahren stetig angestiegen sein. Insofern ist Vorsicht geboten, wenn etwa das Netzwerkdurchsetzungsgesetz scheitert. Die Regierung kann auch anders. Nämlich mit ihrer Parlamentsmehrheit den Volksverhetzungsparagraphen weiter verschärfen. Auch die Gerichte können diesen noch weiter als bisher auslegen, etwa was Kritik am Islam angeht. 

Aus meiner Zeit als Rechtsreferendar am Verwaltungsgericht ist mir ein Ausspruch des Vorsitzenden unserer Kammer erinnerlich: „Erst einigen wir uns auf das gewünschte Ergebnis und anschließend finden wir eine Begründung.“ Damals fand ich das als idealistischer Verfechter des Rechtsstaatsprinzips unerhört, heute muss ich anerkennen, dass der Richter aufgrund seiner langjährigen Erfahrung einfach nur die Rechtswirklichkeit wiedergab. 

Es gibt insofern streng genommen keine wirkliche Herrschaft des Rechts, sondern auch der Rechtsstaat ist immer die Herrschaft von Menschen. Diese gestalten das Recht nach ihren persönlichen Überzeugungen und legen es auch so aus. Denn auch die Rechtsprechung ist selbstverständlich von subjektiven Einstellungen geprägt, und jeder Verfassungsartikel wird von jedem Richter entsprechend der eigenen politischen Überzeugungen ausgelegt.

Das Grundgesetz wurde 62 mal geändert

Selbst Verfassungen sind daher faktisch nahezu beliebig änderbar oder interpretierbar. Das 1949 verabschiedete Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland wurde seit Inkrafttreten sage und schreibe 62 mal geändert. Die schwerer zu ändernde US-Verfassung hat in über 200 Jahren zwar nur 18 Anpassungen erfahren. Doch dafür sprangen die Richter mit „zeitgemäßer“ Auslegung ein, gerne auch gegen den Wortlaut. Der Philosoph Anthony de Jasay bringt es auf den Punkt: „Die Verfassung gleicht einem Keuschheitsgürtel, zu dem die Dame selbst den Schlüssel hat: Wenn sie nicht passt, wird man Wege finden, sie zu umgehen oder zu ändern.“

Auch das Demokratieprinzip schützt vor solchem Gebrauch bzw. Missbrauch des Rechtsstaats nicht. Gegen bestehendes EU-Recht hat etwa die Merkel-Regierung die sogenannte Griechenland-Rettung vorangetrieben (Verstoß gegen No-Bailout-Klausel in Artikel 127 AEU-Vertrag) gegen bestehende öffentlich-rechtliche Verträge den Atomausstieg beschlossen, und sich dazu in Bananenrepublikmanier einer in der Verfassung nicht vorgesehenen, kurzfristig aus dem Hut gezauberten „Ethik-Kommission“ bedient und schließlich gegen Recht und Gesetz (nach hiesiger Auffassung) die Grenzen für illegale Einwanderer aus sicheren Drittstaaten geöffnet. 

Dagegen sind weder Menschenmassen auf die Straße gegangen noch erfolgte eine Abwahl der Regierung; vielmehr haben bei den letzten Bundestagswahlen die Wähler mit überwältigender demokratischer Mehrheit zu erkennen gegeben, dass sie damit kein größeres Problem haben. Wenn es der „guten Sache“ dient und in den Medien entsprechend dargestellt wird, finden sich auch für Beugungen des Rechtsstaates allemal Mehrheiten. Das gilt sogar für offen gegen die Rechtsordnung gerichtete Handlungen wie etwa die Gewährung von „Kirchenasyl“ oder die jahrelange Besetzung von fremden Häusern durch Linksautonome. 

Kein Schutz vor Weltverbesserungs-Ideen

Daher ist festzuhalten, dass auch der Rechtsstaat trotz der grundsätzlichen Richtigkeit seines Prinzips keinen Schutz bietet, den Weltverbesserungsideen und Menschenexperimenten der jeweiligen Machthaber ausgesetzt zu werden. Und auch das Demokratieprinzip schützt keineswegs vor der Aushöhlung oder Umdeutung rechtlicher Prinzipien.

Ein Patentrezept dagegen gibt es nicht. Die einzige Abhilfe ist der Wettbewerb. 

Man stelle sich vor, sowohl Österreich als auch die Schweiz wären Bestandteil der Bundesrepublik Deutschland. Es gäbe weder einen Sebastian Kurz noch das Recht zu Volksabstimmungen. Es sind aber gerade diese Beispiele, die einen gewissen Druck auf die deutsche Regierung ausüben, nicht alles zu tun, was ihr beliebt, trotz ihrer Mehrheit in den Gesetzgebungsorganen, ihrer überwältigenden Unterstützung durch die Medien und des Stillhaltens der höchsten Gerichte. 

Deshalb ist es so wichtig, dass wir die Zahl der unterschiedlichen Systeme erhöhen, nicht verringern. Und deshalb ist es so wichtig, dass kein europäischer Bundesstaat geschaffen wird und schon gar keine Weltregierung. Denn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden diese ihr Gesetzgebungsmonopol auch gegen den Willen der Betroffenen einsetzen und schließlich missbrauchen.

Titus Gebel ist Unternehmer und promovierter Jurist. Er gründete unter anderem die Deutsche Rohstoff AG. Zusammen mit Partnern arbeitet er derzeit daran, die erste Freie Privatstadt der Welt zu verwirklichen. Der Beitrag beruht auf seinem Buch Freie Privatstädte – Mehr Wettbewerb im wichtigsten Markt der Welt, in dem er auch gesellschaftliche Grundsatzfragen untersucht. 

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Anders Dairie / 17.05.2018

Herrn Dr. Gebel ist zuzustimmen. Ich habe selbst in einer Baurechts-Anwaltskanzlei gearbeitet und erfahren:  Geht es gegen einen Architekten oder Inhaber einer Baufirma, wird gerichtsseitig erst das Ergebnis ausgekungelt, dann die Beschluss-Begündung.  Denn Beide haben “Arbeitsplätze” zu verteidigen, der Baukunde dagegen “nur” ein Recht auf gute Qualität für gutes Geld.  Der Bauprozess wird eigentlich nur geführt, weil die Betriebs-Haftpflichtversicherungen einen Besch-luss benötigen, um die Verfahrenskosten zu vergüten.  Die wesentlich günstigere vergleichsweise Einigung ist denen zuwenig.  Es braucht nur wenig Mut des Richters, um die Gesetzgebung, sagen wir mal, umzudeuten.  Damit begibt sich die Justiz auf eine abschüssige Bahn.  Bis zur Korruption ist dann nur ein Schritt.

Wulfrad Schmid / 17.05.2018

Unglaublich. Wenn man Ihnen zustimmt, sind auch die Regime des Driten Reichs und der DDR “Rechtsstaaten”” gewesen. Wer so argumentiert - und das schaffen nur Juristen, die sich damit einen Persilschein erster Klasse ausstellen - der legitimiert jedes Unrecht, weil man es zu Recht machen kann. Ich bin entsetzt, solch einen Artikel hier auf Achse zu finden, das ist TAZ-Niveau.

Jörg Werda / 17.05.2018

>> Man kann diese Auffassung im Lichte der oben genannten Aspekte aus guten Gründen für falsch halten << Ja weil existentiell gegen DEN Kernsatz des Grundgesetzes verstößt: “Alle Macht geht vom Volke aus.”

Fritz Kolb / 17.05.2018

Alles zutreffend, aber was machen wir jetzt mit dieser Erkenntnis? Ich denke, daß Medien wie Achgut nicht aufhören dürfen, möglichst viele Teile der Wahlberechtigten zu erreichen. Auf allen Ebenen, nicht nur im Netz.  Genau so sind wir Abonnenten und Leser von Achgut aufgerufen, aufklärerisch das jeweilige persönliche Umfeld zu informieren bzw. zu überzeugen, kritisch zu sein. Wir haben in den letzten Jahren lernen müssen, daß unserer Regierung (und den von dort gesteuerten Staatsmedien) weniger am Volkswohl Deutschlands als an der Umsetzung der eigenen Ideologie einschließlich einer schon submissiv anmutenden Machtübertragung an die EU gelegen ist. Das kann nur von einer Mehrheit des Volkes bei Wahlen gestoppt werden, das aktuelle politische System ist dazu aus eigenem Antrieb völlig unfähig.

Sebastian Hade / 17.05.2018

Den Richterspruch kenne ich auch und auch ich fiel als Dienstanfänger ob des offenen Widerspruchs zwischen verinnerlichter Theorie und offenkundig geduldeter Praxis aus allen Wolken: Wozu braucht es ein Gericht, wenn das Ergebnis nach Gefühl und Wellenschlag zustande kommt? Später habe ich gemerkt, daß diese “Begründungsspäterfinder” gar keine Juristen sind, sondern Justizfunktionäre. Ihre Entscheidungen entsprechen - oh Wunder - immer dem Zeitgeist. Sie machen so höheren Ortes auf sich aufmerksam und erklimmen Sprosse für Sprosse die Karriereleiter, um dann irgendwann selbst ihresgleichen Beförderungsurkunden aushändigen zu dürfen. Aalglatt und rundgeschliffen glauben sie dann allen Ernstes, daß ihre Kompetenz der Besoldungsstufe entspricht. Ganz nebenbei verpassen sie allerdings das Faszinierendste bei der Rechtsanwendung: Einen Weg zu suchen, Irrtümer einzugestehen, zurückzugehen, weiterzusuchen - um dann, irgendwann, vor einem Ergebnis zu stehen, das man gerade nicht erwartet hat. Alle denken, Juristerei sei grau und fad. Falsch. Oft ist sie das ganze Gegenteil. Nein, Deutschland ist schon lange kein Rechtsstaat mehr.

Gabriele Kremmel / 17.05.2018

Wenn ich Sie richtig verstehe, Herr Gebel, dann läuft es darauf hinaus, dass Staat und Demokratie eine von den Bürgern abgekoppelte Einrichtung sind, die von Regierenden beliebig umgestaltet werden können, während der Bürger lediglich alle 4 Jahre die Wahl hat, welche der sich bestens verkaufenden und mit allen Wassern der Wählertäuschung gewaschenen Bewerber das Sagen haben werden. Diese haben dann völlige Narrenfreiheit und können deutsches Recht ungebremst und ungestraft brechen wie sie wollen, wenn sie nur die Presse auf ihrer Seite haben oder es gut verstehen, ihre Absichten so lange zu verschleiern bis vollendete Tatsachen geschaffen wurden. Fehlt dann nicht etwas in unserer Demokratie, z.B. wie eine umfassende und wahrheitsgemäße Informationspflicht gegenüber den Bürgern über solche Vorhaben, ein Wählertäuschungsverbot und die Verbindlichkeit, rechtsstaatliche Regeln zwingend einzuhalten mit Sanktionierung bei Rechtsbrüchen und Regelwidrigkeiten durch Politik und Regierung? Als politisch und juristisch unbewanderte Bürgerin frage ich mich als erstes: auf welcher rechtlichen Grundlage fußt überhaupt die Anmaßung, europäische Regelungen über deutsches Recht zu stellen?

Christoph Ulrich / 17.05.2018

Interessanter Artikel. Aus dem Inhalt :“Deshalb ist es so wichtig, dass wir die Zahl der unterschiedlichen Systeme erhöhen, nicht verringern. Und deshalb ist es so wichtig, dass kein europäischer Bundesstaat geschaffen wird und schon gar keine Weltregierung. Denn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit werden diese ihr Gesetzgebungsmonopol auch gegen den Willen der Betroffenen einsetzen und schließlich missbrauchen.” Dies entspricht exakt dem, was GOTT in der Bibel sagt: 1.Mose 11, ff…Sehr schön die geistliche Begründung herausgearbeitet, KEINE geeinte Menschheit nach dem Südenfall!  Danke für den Artikel! Und der HERR sprach: Siehe, es ist einerlei Volk und einerlei Sprache unter ihnen allen und dies ist der Anfang ihres Tuns; nun wird ihnen nichts mehr verwehrt werden können von allem, was sie sich vorgenommen haben zu tun. 7 Wohlauf, lasst uns herniederfahren und dort ihre Sprache verwirren, dass keiner des andern Sprache verstehe! 8 So zerstreute sie der HERR von dort über die ganze Erde,

Miguel David / 17.05.2018

Rechtsstaat ist ein Oxymoron. Die Justiz wohnte schon immer im Enddarm der Macht und durch freiere Medien wird dies zunehmend deutlicher weshalb die Mächtigen so laut nach Zensur schreien. Selbst übelste Kriegsverbrechen werden durch die Justiz nicht geahndet solange diese vonden eigenen Herrschern oder deren Verbündeten getätigt wurden. In den letzten Jahrzehnten gab es Unmengen von derartigen Fällen in dem Teil der Welt der sich als sogenannter Hüter der westlichen Werte proklamierte.

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