Zitat: ...dann ist das ebenso falsch wie bedenklich. Sorry, ein Staat hat nicht gesinnungsethisch sondern verantwortungsethisch zu handeln. Wie sagte doch schon Mr. Spock: Das Wohl der Vielen gilt mehr als das Wohl eines Einzelnen. Sami A. ist ein Terrorist und Krimineller. Er stellt eine Gefährdung für jeden Deutschen dar, solange er in Deutschland ist. Außerdem hat er so Gelegenheit, wieder eine neue Terrorzelle aufzubauen. Es ist höchste Zeit, mal die Regeln des Asyls und der Abschiebung zu kontrollieren, ob die wirklich sinnvoll und juristisch haltbar sind! Sie waren für Einzelne gemacht, nicht für ganze Völkerscharen. Sie waren gemacht unter dem Eindruck des Naziregimes und nicht mit dem Wissen, dass die Anwendung dieser Regeln auf große Menschenmassen den Kriminellen und Terroristen Gelegenheiten bietet.
Wir sind ja schon so weit, dass Pseudoasylanten hier Straftaten gestehen, die sie gar nicht begangen haben, da sie dann nicht mehr in ihr Heimatland abgeschoben werden können, dessen Rechtspflege nicht mit unserer Hochmoral kompatibel ist. Es ist allerhöchste Zeit unsere Pseudohumanisten von den Schaltstellen der Macht zu vertreiben. Die rotgrün verirrten Journalisten und Richter werden wir zwar so leicht nicht los aber die Erfahrung zeigt, dass es denen nicht schwer fällt, links zu blinken und rchts abzubiegen, wenn der Wind dreht.
Soso der Rechtsstaat. Warum findet der an den Grenzen nicht statt? Und was den Herrn Sami betrifft, möchte man mit der Kanzlerin bemerken: ” Nun ist er halt da”. Und da wird er auch bleiben, das walte Tunesien.
Wie zieht man den Schimmel aus einer Frucht? Da gibt es nicht viele Möglichkeiten, aber eins ist sicher: Sie werden sie auch danach nicht mehr essen können. Die Abschiebung des Sami A. ist so eine schimmlige Frucht: Wie konnte dieser Mann in unser Land gelangen? Jedenfalls nicht legal. Doch das ist schon Normalität im Land der Merkel und ihrer grünen CDU. Sie haben den Rechtsverstoß zu Alltäglichkeit gemacht, zur (neuen) DNA dieser Nation. Politische Willkür ist unser neuer Maßstab. Da soll ich mich empören, wenn das Verwaltungsgericht ignoriert wird - das ist ja so falsch. Doch wäre der Rechtsstaat immer noch das Maß der Dinge, hätte es das Problem ja nie gegeben. Warum soll ich mich also (zeitlich betrachtet) von hinten aufregen, beim letzten Akt beginnen? Ist das auch Teil dieser neuen Willkür: Wir fokussieren uns auf den Teilaspekt des Falles, der mit Grünsprech kompatibel ist? Da spiele ich nicht mit. Das ist politisch eine so dreckige Nummer, dass daraus - für den Rechtsstaat - nicht Gutes erwachsen kann. Sie kriegen den Schimmel nicht raus, wenn er sich erst einmal ausbreitet. Da muss man sich nur die Belastung der Verwaltungsgerichte ansehen, die eine weitere Folge des Staatsversagens ist und den Rechtsstaat lähmt. Auch die Einheimischen werden das bald spüren. Nein, Ihre Diskussion setzt zu spät an und führt uns keinen Schritt weiter: Sie wollen das Kirchdach und gucken nicht auf den Zustand des Gebäudes darunter.
Sokrates: ich weiß, dass ich nichts weiß .... Allerdings interessiert mich schon: wer hat das durchgestochen…..?
Absoluten Abschiebeschutz gibt es nicht, wenn man die Gesetze zuende liest. Da heißt es in § 4 AsylG (2): “Ein Ausländer ist von der Zuerkennung subsidiären Schutzes nach Absatz 1 ausgeschlossen, wenn schwerwiegende Gründe die Annahme rechtfertigen, dass er .... eine Gefahr für die Allgemeinheit oder für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland darstellt.” und in § 60 Abs. 8 AufenthaltsG heißt es “Absatz 1 findet keine Anwendung, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland anzusehen ist”. Der von der Autorin angesprochene Absatz 5 in §69 AufenthaltsG lautet: ” Ein Ausländer darf nicht abgeschoben werden, soweit sich aus der Anwendung der Konvention vom 4. November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten ergibt, dass die Abschiebung unzulässig ist.” In Tunesien werden Todesstrafen nicht vollzogen, auch Folter droht nach Auskunft der Regierung nicht, also greift Absatz 5 nicht. Innenminister Hermann hat die Rechtslage korrekt dargestellt, die Autorin hat das versäumt.
Sehr geehrte Frau Heinisch, das Meiste in ihrem Artikel teile ich. Aber in einem zentralen Punkt habe ich doch Zweifel an der Tragfähigkeit ihrer Argumentation. Sie zählen die Gründe auf, die ein absolutes Abschiebehindernis darstellen und behaupten, dass eine Verletzung dieser Standards uns unserer Identität berauben würde. Da bin ich mir nicht sicher. Mir kommen diese Standards seit dem 11. September zunehmend wie aus der Zeit gefallen vor. Denn wir begeben uns damit ja in eine Art Geiselhaft von Leuten, die, wenn sie nur könnten, möglichst viele von uns umbringen würden. Wäre es bei Gefährdern und schweren Straftätern nicht sinnvoller und wahrscheinlich auch näher am Rechtsempfinden einer breiten Bevölkerungsmehrheit, im Asylgesetz die entsprechenden rechtlichen Schritte auf Grundlage der Eigenverantwortung eines jeden Menschen für sein Tun und Handeln vorzunehmen? Und dazu gehört dann eben auch die Inkaufnahme einer strengeren Justiz im Heimatland.
Sehr geehrte Frau Heinisch, Ihr Text ist ja spannend zu lesen. Ich als „einfach“ denkender Bürger finde es immer toll, in akademischen Verklausulierungen, erklärt zu bekommen dass alles schon so richtig läuft - auch wenn es ganz offensichtlich der größte Quatsch ist. Natürlich können wir „einfache“ Bürger das nicht verstehen, deshalb bekommen wir es erklärt ! Von vielen Seiten. Nach längerem Überlegen wird uns dann schon klar, dass zwischen Recht und Gerechtigkeit wohl doch ein Unterschied besteht. (Sarkasmus pur, sollte es bisher noch nicht angekommen sein). Das Problem am und für das System wird nur dann ernsthaft, wenn eine kritische Menge der Bevölkerung / Wähler zunehmend der Meinung sind dass das Fass jetzt voll ist. Und ich befürchte oder hoffe, dass wir bald soweit sind. Wenn rechtliche, soziale und politische Strukturen über die Maßen missbraucht und überbeansprucht werden bis zur Zerstörung dann ist anzunehmen, dass das System in Schieflage kommt. Leider ist das ein träger Prozess wie man sieht. Für manche zu träge. Ihre Erklärungen mögen fachlich alle richtig sein. Wenn das System auf dieser Grundlage jedoch nicht mehr funktioniert, dann muss man eben das System ändern. Und zwar schleunigst.
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