Annette Heinisch / 16.07.2018 / 06:20 / Foto: Pixabay / 54 / Seite ausdrucken

Sami A., das Recht und die Gerechtigkeit

Da sitzt man fröhlich an einem halbwegs arbeitsfreien Sonntag und greift, nichts Böses ahnend, zur Sonntagszeitung. Dann prangt dort die Überschrift „Erosion des Rechtsstaats“: Kubicki greift FDP-Minister an“. Potzblitz, denkt man, sollte das Problem der Erosion des Rechtsstaats tatsächlich mal in der Politik angekommen sein? Aber nein, die kurz aufflammende Hoffnung erwies sich als trügerisch. Der Artikel geht um die Abschiebung des ehemaligen Leibwächters von Osama bin Laden, Sami A., nach Tunesien, wo gegen ihn ein Haftbefehl vorliegt.

Der Sachverhalt

Was geschehen sein soll, weiß ich nur aus Zeitungsberichten, kann es also ausschließlich auf dieser Tatsachengrundlage beurteilen. Dies gilt aber wohl auch für die meisten anderen, die ihren Senf dazu geben.

Danach ist Sami A. im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes gegen den Abschiebescheid vorgegangen. Einigkeit besteht offenbar darüber, dass er keinen Anspruch darauf hat, in Deutschland zu bleiben, als Gefährder ist er abzuschieben. Fraglich ist allein, ob er nach Tunesien abgeschoben werden darf. Ausweislich der Presseberichte hat die tunesische Regierung im Mai dieses Jahres eine diplomatische Note übermittelt, in welcher sie garantiert, dass Sami A. in tunesischer Haft keiner Folter oder sonstiger unmenschlicher Behandlung ausgesetzt wird. Der Vollzug der Todesstrafe ist in Tunesien ohnehin ausgesetzt.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen, dass eine Abschiebung rechtswidrig sei, erging am letzten Donnerstag, dem 12.07.2018. Warum diese Entscheidung erst am nächsten Tag per Fax übermittelt wurde, obwohl das Gericht um die Eilbedürftigkeit wusste – es handelte sich schließlich um ein Eilverfahren – ist offen. Nach eigenem Bekunden wusste das Gericht nicht, wann genau die Abschiebung vollzogen werden sollte, so dass es seine Entscheidung sofort hätte übermitteln müssen, was in Eilfällen sogar telefonisch vorab erfolgen kann.

Nach den Presseberichten befand sich Sami A. zum Zeitpunkt, als der Beschluss des VG Gelsenkirchen einging, bereits an Bord der Maschine. Es ist im Einzelnen unklar, wer wann was wusste, klar scheint jedoch zu sein, dass er schon im Flugzeug war und der Start nicht abgebrochen wurde. Tunesien lehnt eine Rückführung aufgrund eines eigenen Haftbefehls und dem Wunsch nach Strafverfolgung ab.

Bei uns wird eine Beschwerde gegen die noch nicht rechtskräftige Entscheidung des VG Gelsenkirchen vorbereitet. Das eigentliche Hauptsacheverfahren, in dem eine vollständige Prüfung der Rechtslage erfolgt, steht aus.

Die Rechtslage

1. Absoluter Abschiebeschutz. Gemäß § 4 AsylG und § 60 Abs. 5 AufenthaltsG besteht ein absoluter Abschiebeschutz bei

  • Folter
  • unmenschlicher Behandlung
  • erniedrigender Behandlung
  • Todesstrafe
  • Leibes- und Lebensgefahren als ziviles Opfer eines Bürgerkriegs

Absoluter Abschiebeschutz heißt absoluter Abschiebeschutz, das heißt, er gilt auch oder gerade dann, wenn es sich um einen ausgewiesenen Bösewicht handelt. Dies sind Standards, die wir uns selbst setzen und die – würden wir diese Grundsätze missachten – uns unserer Identität berauben würden. Es ist sehr schwer, sich an diese Standards zu halten, aber das gilt auch in anderen Bereichen. Es kommt immer darauf an, wie groß die Versuchung ist, deshalb ist der Satz im Vaterunser „Und führe uns nicht in Versuchung, sondern erlöse uns von dem Bösen“ nicht nur klug, sondern Beweis einer sehr guten Menschenkenntnis. Aber wenn wir diese ganz elementaren Grundlagen verraten, stehen wir ohne alles da. So war die Anwendung von Folter durch US-Amerikaner zwar menschlich verständlich, aber falsch. Im Ergebnis haben sie ihre Glaubwürdigkeit verloren, worauf Putin immer wieder gerne hinweist. Damit aber haben sie die moralische Grundlage ihres Führungsanspruches verloren.

Bevor man also an den Fundamenten unserer recht fortgeschrittenen Zivilisation rüttelt, sollte man sich überlegen, ob man die Folgen tatsächlich möchte.

Wenn der Innenminister Bayerns, Joachim Herrmann sagt: „Es ist humanitär richtig, niemanden abzuschieben, dem im Herkunftsland Folter oder gar die Todesstrafe droht“... „Das kann aber nicht automatisch auch für jemanden gelten, der selbst eine erhebliche Gefahr für unsere eigene Bevölkerung darstellt. Da müssen unsere eigenen Sicherheitsinteressen zur Geltung gebracht werden“, dann ist das ebenso falsch wie bedenklich.

Es geht hier um die Anwendung von zwingendem Recht, nicht um die Anwendung beliebiger humanitärer Regelungen. In einem Rechtsstaat ist die Exekutive verpflichtet, Gesetze anzuwenden. Es steht dem Parlament frei, andere Regeln zu schaffen, wenn sich die vorhandenen als nicht klug erweisen. Es steht aber der Exekutive nicht frei, bestehendes Recht nach Belieben anzuwenden. Das Regieren nach Gutsherrenart entspricht jedoch dem derzeit herrschende Verständnis unserer Politiker, ihre Macht nach eigenem Gutdünken zu nutzen.

Das „Dammbruchargument“ oder auch bekannt als „Argument der schiefen Ebene“ besagt, dass man mit manchen Verhaltensweisen gar nicht erst anfangen sollte, weil sie Konsequenzen haben, die man nicht möchte. Manche Geister kann man nicht mehr einfangen, wenn sie erst aus der Flasche sind, also lässt man sie erst gar nicht frei. Will man einen Rechtsstaat, der ein grundlegendes Element westlicher Zivilisationen ist und der einzige Schutz des kleinen Mannes vor dem übermächtigen Staat, dann muss sich die Exekutive streng an Recht und Gesetz halten.

Daher war auch der Bruch des Maastricht-Vertrages und damit verbunden der Bruch des Versprechens an das Volk, dass die Euro-Einführung niemals und unter keinen Umständen zur Finanzierung fremder Länder führen würde, ein Fehler, der – völlig unabhängig von der ökonomischen Seite – niemals hätte passieren dürfen. Die Migrationskrise mit all ihren rechtlichen Problemen, unter anderem der Tatsache, dass sich hier Tausende illegal aufhalten (dürfen), war ein Schritt weiter auf der schiefen Ebene. 

Wenn es absolute Abschiebehindernisse gibt, und wenn ein Gericht – und sei es im Rahmen einer nur summarischen Prüfung im Eilverfahren – entschieden hat, dass keine Abschiebung erfolgen darf, dann haben sich die Behörden daran zu halten. Wenn es sich um einen Gefährder handelt, ist dieser zum Schutze der Bevölkerung in Gewahrsam zu nehmen.

Vollzug der Abschiebung

Ob die Abschiebung als solche rechtswidrig war oder nicht, müsste in einem Hauptsacheverfahren geklärt werden. Eilverfahren beinhalten keine abschließende rechtliche Prüfung, weil sie oft unter Zeitdruck erfolgen und nur eine sogenannte summarische Prüfung stattfindet, das heißt, das Gericht prüft nur oberflächlich, und wenn sich keine klare Rechtslage ergibt, kommt es darauf an, ob eine der Parteien einen nicht wiedergutzumachenden Schaden erleidet. In manchen Rechtsbereichen, so auch bei Abschiebungen, erfolgt aber nicht immer ein Hauptsacheverfahren.

Zunächst hat einmal die nächste Instanz im Rahmen der Beschwerde zu entscheiden, ob man nach Tunesien nicht ausliefern darf und das nicht einmal dann, wenn der Schutz des Auszuliefernden durch die dortige Regierung garantiert wird. Reicht eine solche diplomatische Note aus oder muss man der tunesischen Regierung unterstellen, dass sie sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht an ihre Zusage halten wird?

Unabhängig davon ist aber die Frage zu sehen, ob die Abschiebung hätte vollzogen werden dürfen oder ob sie schon vollzogen war und hätte rückgängig gemacht werden müssen. Konkret stellt sich die Frage, wann eine Abschiebung soweit vollzogen ist, dass der Eingang eines Beschlusses wie in diesem Fall zu spät kommt.

Ist sie nämlich bereits vollzogen oder soweit im Vollzug, dass der Abzuschiebende den Herrschaftsbereich der Bundespolizei verlassen hat, stellt sich die Frage nach Rückgängigmachung, wo dann die Güterabwägung eine Rolle spielen kann. War in diesem Fall mit der Verbringung ins Flugzeug die Abschiebung insoweit abgeschlossen, dass der Beschluss des VG Gelsenkirchen zu spät kam und die Bundespolizei nicht mehr verpflichtet war, etwas zu unternehmen? Muss sie einen Start abbrechen? Muss sie das auch, wenn noch gar keine rechtskräftige Entscheidung vorliegt? Welche Kriterien sind in einem solchen Fall anzuwenden? Es ließe sich durchaus behaupten, dass die Abschiebung vollzogen war und es „nur“ um eine Pflicht zur Rückführung, also etwas anderes ging. Zur Klarstellung sei darauf hingewiesen, dass die Menschenrechtslage in Tunesien sich seit 2015 deutlich verbessert hat, Tunesien sich durch die UN überprüfen lässt und entsprechende UN-Abkommen ratifiziert hat. Die Lage in Tunesien ist nicht schlechter (oder in Teilen sogar besser) als bei unserem Nato-Partner Türkei, was jeder im Amnesty International Report nachlesen kann (Amnesty-International-Report-2017 S. 364 ff.)

Und darf man dann, wenn es um derart komplizierte Rechtsfragen und zudem nur um einen Einzelfall geht, ernsthaft von einer „Erosion des Rechtsstaates“ sprechen, wie Kubicki dies tut?

Der Rechtsstaat erodiert tatsächlich, sogar seit langem, aber gewiss nicht wegen dieses einen Falles. Er erodiert, weil ein solcher Gefährder bei uns einreisen konnte und vom Geld des hart arbeitenden Steuerzahlers alimentiert wird. Er erodiert, weil unsere Gerichte – gerade die Verwaltungsgerichte – mit derartigen Verfahren komplett überlastet sind und der kleine Häuslebauer, der vor Gericht um seine Baugenehmigung streitet, jahrelang auf die Bearbeitung seines Falles warten muss. Insgesamt führt die unzureichende personelle Ausstattung der Gerichte bei gleichzeitiger Überflutung mit Asylfällen, die zu nicht mehr akzeptablen Bearbeitungszeiten führen, in manchen Fällen zum Ruin des betroffenen Bürgers. Alles das aber war und ist Herrn Kubicki ebenso egal wie es ihm gleichgültig war, dass bei der Euro-Rettung Vertrag und Vertrauen gebrochen wurden.

Recht und Gerechtigkeit

Um den Sonntag komplett zu verhageln, liest man dann noch, dass Gerechtigkeit gut, Recht aber besser sei. Danach ist Gerechtigkeit nur ein Gefühl, es gelte das Recht. Das nun lässt einem das Sonntagsbrötchen endgültig im Hals stecken bleiben, denn da ist das Koordinatensystem wohl vollkommen durcheinander gekommen. Recht ist die kleine Münze der Gerechtigkeit. Das Recht ist (oder sollte es zumindest sein) Ausfluss der Gerechtigkeit, es ist sein Diener, nicht der Herr! Bekannt ist das sogenannte Böckenförde-Diktum: „Der freiheitliche, säkularisierte Staat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.

Das ist das große Wagnis, das er, um der Freiheit willen, eingegangen ist. Als freiheitlicher Staat kann er einerseits nur bestehen, wenn sich die Freiheit, die er seinen Bürgern gewährt, von innen her, aus der moralischen Substanz des Einzelnen und der Homogenität der Gesellschaft reguliert. Anderseits kann er diese inneren Regulierungskräfte nicht von sich aus, das heißt mit den Mitteln des Rechtszwanges und autoritativen Gebots zu garantieren suchen, ohne seine Freiheitlichkeit aufzugeben und – auf säkularisierter Ebene – in jenen Totalitätsanspruch zurückzufallen, aus dem er in den konfessionellen Bürgerkriegen herausgeführt hat.“ (Ernst-Wolfgang BöckenfördeStaat, Gesellschaft, Freiheit. 1976, S. 60).

Eine der Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann, ist eine grundlegende Vorstellung von Gerechtigkeit, die übrigens weltweit in ihren Grundprinzipien gleich ist. Es ist zum Beispiel ungerecht, jemandem etwas wegzunehmen, daher ist Diebstahl praktisch weltweit – völlig unabhängig von Kultur und Religion – strafbar.

Missachtet man die grundlegenden Prinzipien der Gerechtigkeit, wird das Volk auch noch so schöne Gesetze der Politik nicht akzeptieren. Ohne Akzeptanz ist aber ein Regieren nicht möglich. Keine auch noch so totalitäre Regierung kann große Teile eines Volkes dazu zwingen, etwas zu machen, was es nicht will.

Bei uns scheint das Koordinatensystem grundlegend aus den Fugen geraten zu sein. Statt für Klarheit zu sorgen, arbeiten unsere „Eliten“ noch eifrig daran, dass wir noch mehr durcheinander geraten, weiter hinunter gleiten auf der schiefen Ebene.

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Leserpost

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toni Keller / 16.07.2018

Was ich an dem ganzen Vorgang so verstörend finde, ist, dass die Nato und damit auch die BRD im Herbst 2001 nach den Anschlägen auf die Twintowers und das Pentagon, den Bündnisfall ausgerufen haben. Diese war und ist ein einmaliger Vorgang und richtete sich nicht gegen ein konkretes Land, sondern gegen die Terrororganisation Bin Ladens, Al Quaida. Dieser Krieg wurde mit Duldung und Billigung der afghanischen Regierung hauptsächlich auf dem Territorium Afghanistans geführt (unser Freiheit muss am Hindukusch verteidigt werden, hieß es damals) und dieser Krieg ist mitnichten zu Ende! Nun ist somit der Ex Leibwächter Usama Bin Ladens ja sicherlich Mitglied der Al Quaida und somit ein feindlicher Soldat. Somit wäre die Genfer Konvention über Kriegsgefangene anzuwenden, und nicht das Asylrecht! Aber so ist es mit alles was wir in den letzten Jahren hierzulande erleben, es gibt alles keinen Sinn, es werden komplett unterschiedliche Signale gesendet, die in keinem Zusammenhang miteinander stehen. Man blinkt links und biegt rechts ab, manchmal allerdings auch fährt man auch geradeaus, und alles was mir dazu einfällt sind politisch unkorrekte Witze über eine bestimmte Sorte Menschen und deren Autofahrkünste aus den 50ern.

J. Braun / 16.07.2018

Im Beitrag und in einem Teil der Kommentar ist viel von Recht und Gerechtigkeit die Rede und daß auch Terroristen (so einer ist dieser saubere Herr nämlich) Recht und Gerechtigkeit zugestanden werden müßten. Nur frage ich mich, warum es nicht rechtens sein soll, solche Leute ihrer gerechten Strafe zuzuführen. Ist es denn richtig, wenn sich solch ein Scheusal hier sicher wähnen darf? Diese Frage sollten sich die ganzen GutmenschInnen vielleicht auch einmal stellen. Und dies gilt wohlgemerkt für alle diese verharmlosend als »Gefährder«  bezeichneten Gestalten, denen hier die Sozialhilfe und in ihren Heimatländern der Prozeß droht. Es ist lange ausgeübtes internationales Recht, Kriminelle auszuliefern; sogar Deutsche, die in einem fremden Land straffällig geworden sind, werden inzwischen ausgeliefert. Es gibt keinen Grund, daß das für Terroristen nicht gekten solle.

Günter H. Probst / 16.07.2018

Sie verweisen zu Recht darauf hin, daß alle diese großartigen Schutzvorschriften, Asyl, Sozialsysteme, mehrstufige Rechtsschutzverfahren, Kostenübernahme bei Mittellosen, absoluter Abschiebeschutz usw. auf dem Fundament unser fortgeschrittenen Zivilisation ruhen. Was aber ist mit der Beobachtung, daß sich diese zivilisatorischen Inseln in einem Meer von übervölkerten, zivilisationsverfallenden, in Bürgerkriege verfallenen oder demnächst verfallenden Ländern befinden. Woher kommen denn die Millionen, die in die zivilisatorischen Inseln streben? Aus den Gesellschaften, die durch übermäßige Menschenproduktion, diese Menschen zu einem Leben in Armut und Not, und schließlich in Bürgerkriege, die ja Kampf um Resourcen sind, verurteilen. Sollen die uralten Vorschriften: “Seid fruchtbar und mehret Euch”, die am Beginn, mit einigen Sippen, ihren Überlebenssinn hatten, heute noch handlungsleitend sein? Wenn der Kain-Bauer nicht den Abel-Hirten verdrängt, sondern wie im Norden Nigerias der Abel aus Weidenot den Kain erschlägt? Die Masseneinwanderung in die Wohlstands- und Zivilisationsinseln, die sich mit den Vorschriften der fortgeschrittenen Zivilisation nicht unterbinden läßt, wird nicht nur den Wohlstand, sondern auch die zivilisatorischen Fortschritte unterspülen und zum Schluß auch die europäischen Gesellschaften in den Kampf um Resourcen im Bürgerkrieg stürzen. Dort gilt dann das Recht des Siegers.

Regina Dexel / 16.07.2018

Unser geltendes Recht wird nicht erst, aber in besonderem Maße, seit 2015 gebogen und untergraben. Die Kanzlerin macht es vor, mit fatalen finanziellen Folgen für die deutschen Steuerzahler. Es kräht auch kein Hahn danach, dass der Merkelsche Atomausstieg über Nacht per Gerichtsurteil Unsummen kostet, geschweige denn sie zur Rechenschaft gezogen wird für die Vertragsbrüche bei der EU-Finanzierung. Von den Kosten der illegalen (aber geduldeten Einwanderung) mit ihren unappetitlichen Folgen wie Anschläge, Vergewaltigungen und Morde einmal ganz zu Schweigen. Wie kann man ernsthaft und guten Gewissens die (Sicherheits)Interessen fremder - illegal eingereister - oder gar offiziell als Gefährder eingestufter Individuen über die des Staatsvolkes stellen? Wie rechtfertigt man für sich, dass Mörder und Terroristen hier samt Entourage ein sorgenfreies, alimentiertes Leben führen, während die Opfer entweder tot oder schwer traumatisiert sind? Wie viele Terroristen der Taliban, die aktiv am Tod von 55 deutschen Soldaten beteiligt waren, mögen hier gemütlich im Straßencafè sitzen und im steuerzahlerfinanzierten Zuhause mit Frauen und Kindern ihre archaischen, unmenschlichen Vorstellungen frönen? Da wundert mancher sich tatsächlich noch über die “bösen” Populisten und ihre stetig wachsende Anhängerschar?

Hans Jürgen Haubt / 16.07.2018

Zutreffende Schilderung des Zustands. Aber nicht nur in diesem Fall werden Rechtslogik sowie Ursache und Wirkung ausgeblendet. Im Hinblick auf die Fütterung der AfD infolge einer nicht mehr nachzuvollziehenden Politik herrscht das gleiche Fehldenken vor. Inzwischen nimmt dieser Hypermoralismus, der auch in der Justiz eingekehrt ist, groteske Züge an, bei denen einem Angst und Bange werden kann, wenn z.B. solche Pamphlets wie das des Schriftstellers Friedrich Ani, das in der Münchener Abendzeitung vom 13.07.2018 abgedruckt wurde, in Kreisen der evang.-luth. Kirche via Facebook verbreitet und bestätigt werden. Die Hetze und Verurteilung von Seehofer hat schon inquisitatorische Züge. Er wird von Friedrich Ani zur Unperson, zum Antichrist abgestempelt, Das ein Blatt wie die Münchener Abendzeitung dieses Pamphlet, das Seehofer für den Tod von per Schleusern aufs Mittelmeer geschickte Migranten mit verantwortlich macht, abdruckt, ist ein erschreckender Skandal, der massiv Persönlichkeitsrechte des Innenministers verletzt. Ich teile nicht alle leichtfertigen Äußerungen von Seehofer. Das geht jedoch entschieden zu weit. Zitat aus der Münchener Abendzeitung vom 13.07.2018: Ich glaube nicht an Horst Seehofer. Ich glaube nicht an Menschen, die sich freuen, wenn andere Menschen hilflos im Meer versinken. Ich glaube nicht an sein Wort, an seine Absichten, an ein Licht in seinem Herzen. Ich glaube nicht, dass Horst Seehofer Christ ist. Ich glaube, er ist ein Unchrist in einer unchristlichen Partei. Ich glaube, dass Jesus sich nachts an seinem Kreuz, irgendwo in einer bayerischen Behörde, zur Wand dreht und sich schämt. Ich glaube, dass Horst Seehofer dem Gedanken der Nächstenliebe so fernsteht wie Beate Zschäpe. Ich glaube, dass ein Mensch, der Ertrinkende als Touristen bezeichnet, seelisch begraben auf die Welt gekommen sein muss. Ich glaube, dass eine politische Partei, in deren Namen christlich-soziale Werte beschworen werden, mit einem Vorsitzenden wie Horst Seehofe

Jürgen Düker / 16.07.2018

Hallo Frau Heinisch, am vergangenen Samstag habe ich mit den fast gleichen Argumenten Herrn Huth von Welt online konfrontiert. Mein Kommentar wurde anschließend entfernt und ich bin gesperrt bei Wo.

Sebastian Weber / 16.07.2018

Interessant zu beobachten, wie SPD, Grüne und Linke auf Rechtsstaatlichkeit verweisen, wenn der Buddy eines des größten islamischen Terroristen abgeschoben wird, gleichzeitig aber eben auf diese Rechtsstaatlichkeit pfeifen, wenn es um die Sicherung der deutschen Grenzen geht. Leider hat die AFD die Chance verpasst, sich in diesem Fall auf die Seite des Rechts zu schlagen. Auch wenn die Abschiebung solcher Gestallten mehr als nur wünschenswert ist, sollte man diese Rechtsbeugung nicht beklatschen.

Udo Kemmerling / 16.07.2018

Gerecht wäre es, wenn unsere Sicherheit weit, sehr weit, über dem Anspruch auf Unversehrtheit eines Terroristen liegen würde. Gerecht wäre es, wenn Terroristen keine Ansprüche mehr erheben könnten außer auf eine gerechte Bestrafung. Gerecht wäre es, wenn die ganze Härte der Gerechtigkeit den Fanatikern dieser Welt den Schritt zum Terrorismus überdenkenswert erscheinen lassen würde. Gerecht wäre es, wenn wir uns vom Leid der Opfer leiten lassen würden, und nicht vom eventuellen Leid der Täter. Gerecht wäre die Einsicht, dass Täter, die sich weit außerhalb jeglicher menschlicher Gesellschaft gestellt haben, auch eine Behandlung außerhalb selbiger Maßstäbe verdient haben.

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