Vor dem Eingang des Prozessgebäudes war ordentlich Schnee geschoben und gestreut. Minus zwei Grad zeigte das Thermometer. Obwohl drinnen wieder gegen acht junge Männer verhandelt wurde, die Sachsen angeblich in einen Landstrich verwandeln wollten, in dem rechtsextreme Milizen herrschen, gab es draußen vor dem Gebäude wieder keine Demo. Schon wieder keine Demo gegen die Gefahr von rechts. Nichts. Ist es noch zu kalt? Im Gerichtsgebäude waren nur ein paar wenige Zuschauer und eine Handvoll Medienvertreter. Respekt für die Kollegen, die vor Ort sind, auch wenn der Prozess medial gerade im Nebel versinkt.
Das Verfahren begann kurz nach 9:30 Uhr mit einem Scharmützel zwischen der Vorsitzenden Richterin Simone Herberger und einigen Verteidigern. Die Stimmung war kurzzeitig hochexplosiv. Es ging über zurückgestellte Anträge der Verteidigung, die aber angeblich noch nicht gestellt worden sind. Es ging hin und her. Ein anderer Verteidiger beschwerte sich über die Informationspolitik der Vorsitzenden: „Wir werden karg gehalten“, kritisierte er. Als Beobachter spürte man: Unter den Anwalts- und anderen Roben brodelte es.
Doch schließlich kam der Prozesstag aufs Gleis. Die Vorsitzende Richterin befragte Jörg S. Normalerweise verdammen Strafverteidiger ihre Mandanten zum Schweigen vor Gericht. Aber dieses Verfahren ist weit entfernt von solcher Normalität. Der sogenannte „Rädelsführer“ der sogenannten „Sächsischen Separatisten“, einer sogenannten „terroristischen Vereinigung“, die angeblich „Teile Sachsens erobern“ wollte, beantwortete geduldig und flüssig fast zwei Stunden lang die Fragen der Vorsitzenden Richterin. Dabei wirkte Jörg S. ruhig, aufmerksam, höflich, antwortete recht präzise, nicht ausweichend und hielt Blickkontakt mit Simone Herberger, die sich während der Befragung leicht nach links drehen musste, um den 24-jährigen Angeklagten gut zu sehen. Interessant: Seine beiden Verteidiger, zwischen denen Jörg S. saß, Martin Kohlmann und Andreas M. Kohn – beide aus Chemnitz – unterbrachen nicht, gaben auch keine „Regieanweisungen“. Sicherlich hatte das Verteidigerteam die Befragung vorher mit ihrem Mandanten durchgesprochen. Aber die konkreten Fragen kannten sie definitiv nicht.
Gesinnungs-Proseminar im Fach „UnsereDemokratie“
Die Vorsitzende Richterin fragte ein ausgeklügeltes, teils merkwürdiges Potpourri ab. Wann ihm seine rechte Einstellung bewusst geworden sei, wie er damit in der Schule in Brandis zurechtgekommen wäre, wann er welche Ausbildung begonnen habe, wie er die Corona-Pandemie erlebt hätte, ob er sich an Besonderheiten in der Corona-Zeit erinnern könne, ob jemand aus seiner Familie oder dem Freundeskreis an Corona erkrankt gewesen sei, ob er wisse, wann der erste Corona-Lockdown in Sachsen war, ob er Sympathien für die Freien Sachsen hätte, ob er über eine Mitgliedschaft nachgedacht habe, ob er einen Eintritt in die AfD erwogen hätte, was er darunter verstehe, national zu sein und wie sich seine Einstellung, sich alles Gute für Deutschland zu wünschen, damit vereinbaren ließe, dass er nach Polen ausgewandert sei. Er sei national, aber ausgewandert, weil es keinen Sinn mehr gemacht habe, sich zu engagieren, schilderte Jörg S.
Weiter teilte er mit, dass er weder bei den Freien Sachsen noch der AfD Mitglied werden wollte und darüber auch nie nachgedacht hätte. Er berichtete über die Einschränkungen während der Coronazeit, dass er nie gewusst habe, wann er z.B. nach Polen fahren konnte zu seiner Freundin oder nach Österreich. Dass es nicht schön gewesen sei, jeden Morgen auf sein Handy zu schauen und neue schlechte Nachrichten zu lesen. Er habe zweimal Bußgelder erhalten, weil er an Coronaprotesten teilgenommen habe. Im Gerichtssaal kritisierte Jörg S. die Corona-Maßnahmen und die Regierung nicht. Ob jemand in der Familie an Corona erkrankt gewesen sei, fragte die Vorsitzende Richterin. Jörg S. bejahte. Frage des Autors: Was hat das alles mit der Anklage zu tun?
Ein Verteidiger ruft, die Vorsitzende möge doch an ihrer Akustik arbeiten, sie spreche zu leise. Zwischendurch macht Herberger geschickt Zeitsprünge, fragt nach dem Verhältnis zu den anderen Angeklagten, wer wen wann wo kennengelernt habe, was man wo wie durchgeführt hätte, wie er zu Menschen anderer Herkunft stehe, wie er mit der wachsenden Zahl ausländischer Mitbürger umgegangen sei, ob seine Ansichten mit unserer freiheitlich demokratischen Grundordnung vereinbar wären. Teile der Befragung wirkten wie ein Gesinnungs-Proseminar im Fach „UnsereDemokratie“.
Jörg S. hatte offenbar ein gutes Zeitgedächtnis, nannte Jahreszahlen, Zeiträume, beschrieb den US-Amerikaner, der im August 2024 nach Brandis kam, um ein Training zu leiten. Dann fragte die Vorsitzende: „Woher beherrschen Sie die englische Sprache so gut?“ Die Art, in der sie fragte, klang so, als wäre es verwunderlich, dass jemand wie Jörg S. gut Englisch spricht. Dann ging es um die Chats, in denen Jörg S. unterwegs war. Hatten die anderen Angeklagten davon gewusst?
Jörg S. berichtete, dass er in der Schule mitunter Ablehnung erfahren habe, weil seine Familie väterlicherseits politisch vorbelastet sei, dass er diese Ablehnung in der 8. oder 9. Klasse gespürt habe durch böse Blicke oder Wegdrehen seiner Mitschüler. Nach dem Schulabschluss hätte er zur Bundeswehr gewollt, doch das habe u.a. zeitlich nicht geklappt. Außerdem wollte er zu den Fernspähern, auch das klappte nicht. Schließlich absolvierte er 2023 erfolgreich eine Dachdeckerlehre in Brandis. Jörg S. berichtete, dass er – nachdem er ab 2024 in Polen mit seiner polnischen Freundin wohnte und im Sicherheitsgewerbe tätig war – britische und US-Frachtschiffe bewachen wollte, entsprechende Kurse seien geplant gewesen für 2025. So ein Kurs würde 3.000 bis 4.000 Euro kosten. Mit dem Geld aus dem Schiffs-Job wollte er Geld für ein Haus sparen.
Angeklagter: Manchmal riefen wir „Peng“
Spannend waren die Einlassungen zu den sogenannten Trainings, die ein Verteidiger Räuber- und Gendarm-Spiele nannte, manche Medien jedoch „Wehrsportübungen“. So weit können Wahrnehmungen auseinanderdriften. Um wie viele Übungen handelte es sich? Jörg S. zählte auf: 2020/2021 – drei- bis viermal; 2022 – dreimal; 2024 – einmal; 2025 – einmal geplant. Es sei immer weniger geworden, weil immer mehr Teilnehmer aus beruflichen, zeitlichen und privaten Gründen absagten. Und was passierte bei diesen Räuber- und Gendarm-Spielen? Man sei mit Airsoftwaffen im Wald rumgelaufen, habe sich gegenseitig mit Farbbällen abgeschossen, habe gezeltet, Feuer gemacht, getrunken und eine gute Zeit gehabt. Manche Airsoftwaffen seien defekt gewesen. Deshalb hätten einige Teilnehmer mitunter „Peng“ gerufen, als Zeichen, dass sie gerade auf jemanden geschossen hätten. Alle Verteidiger und Angeklagte mussten lachen. Terroristen, die beim Airsoft-Spielen Peng rufen, weil das Material kaputt war, sind in den Augen der Anklage anscheinend besonders gefährlich.
Man habe sich mit den Outdoor-Aktivitäten auf mögliche Katastrophen wie Blackout, Kriege oder Naturkatastrophen vorbereiten wollen, schilderte Jörg S. Dann wieder so eine Frage mit Kopfschüttel-Garantie der Vorsitzenden: „Was meinen Sie mit Blackout?“ Manchmal war ich mir nicht sicher, ob die Vorsitzende bestimmte Fragen absichtlich etwas schräg stellte, um eine bestimmte Antwort zu provozieren oder ob sie den Angeklagten schlichtweg intellektuell unterschätzte.
Auch nach den Waffenteilen, die bei Jörg S. bei seiner Festnahme in Polen gefunden wurden, fragte die Vorsitzende Richterin. Die seien legal erworben und „entmilitarisiert“ gewesen, antwortete er. Daraus hätte niemand eine Waffe bauen können, er habe sich eben dafür interessiert. Die habe er schon vor Jahren gekauft und die Teile seien waffenrechtlich nicht relevant gewesen. Die Teile befanden sich sogar noch in der Originalverpackung, als die polnische Polizei sie mitnahm. Der Verkäufer sei zudem bekannt.
Dann springt die Vorsitzende Richterin wieder zurück in die Zeit, als Jörg S. noch in Brandis lebte und er zur einer „Kameradschaft“ gehört haben soll, das war 2018/2019. Die habe nur Sticker geklebt, das sei alles gewesen. Auch dieser Frage-Kurzmarathon endete relativ nichtssagend. Nix mit Terrorismus oder Vorbereitung einer Sachsen-Eroberung.
Jetzt darf der Autor auch mal springen. Es geht um ominöse (rechte) Telegram-Chats, in denen Jörg S. unterwegs war, wie er auch selbst zugeben hat. Der Autor nennt die Namen nicht, da er keine Werbung machen möchte. Welche Ziele er verfolgt habe, in den Chats zu posten, fragte die Vorsitzende Richterin. Er habe sich dabei gut gefühlt, so Jörg S. Er sei damals einem rechten Online-Kult gefolgt und räumte ein, dass er in einigen Posts von damals heute nicht mehr posten würde. Seit seiner Familiengründung sehe er das anders. Nächste Frage: Wie er den Anschlag 2011 in Norwegen und Anschläge auf Schulen sehe, wie er das empfinde. Wollte die Vorsitzende Richterin den Angeklagten gedanklich in die Nähe des Attentäters Breivik rücken? Der Angeklagte spielte dabei nicht mit.
Die Scheibenwischer-Geste von der Anklage
Dann ging das Fragerecht an die Vertreter der Bundesanwaltschaft, also die Ankläger. Einer der drei – sein Name ist unbekannt, es gibt keine Namensschilder, wir erinnern uns – fragte Jörg S.: „Wie stehen Sie zum Nationalsozialismus und zu Adolf Hitler?“ Kopfschütteln in den Reihen der Verteidiger. Es fühlte sich an, als sei der Ankläger gerade per Kopfsprung ins leere Becken geflogen. Jörg S. antwortete nicht. Das erste Mal. Übrigens, es ist derselbe Ankläger, der am Montag, den 26. Januar im Gerichtssaal zu einem Verteidiger die Scheibenwischer-Geste gemacht haben soll. Das haben dem Autor zwei Zeugen bestätigt. Scheibenwischer-Geste bedeutet, dass man dem Gegenüber geistige Beschränktheit oder Dummheit unterstellt. Da die Scheibenwischerbewegung zielgerichtet auf die andere Person zu verstehen war, liegt hier eigentlich der Tatbestand der Beleidigung vor. Mir ist rätselhaft, warum die Vorsitzende Richterin das durchgehen ließ. Dieser Vorgang verdeutlichte einmal mehr, auf welchem Kindergartenniveau der Prozess zeitweise läuft.
Die Vertreter der Bundesanwaltschaft schienen angesichts der Einlassungen des Jörg S. etwas irritiert zu sein. Möglicherweise hatten sie nicht damit gerechnet, dass er sich überhaupt äußert und mussten nun mit ansehen, wie ihr mit tausenden Aktenseiten mühsam aufgebautes Sächsische-Separatisten-Kartenhaus in Zeitlupe zusammenfiel. Bisher hatte die Anklage auch am dritten Verhandlungstag keinen Beweis dazu geliefert, dass die Angeklagten sich selbst so nannten. Ein Verteidiger sprach davon, dass sich die Anklage die Sächsischen Separatisten „herbeihalluziniert“ habe.
Der andere Anklagevertreter, der im ersten Prozess mehrfach spöttsich gelächelt hatte, stöberte in den Unterlagen und fragte Jörg S., warum er dann und dann in dem und dem Chat das und das gesagt hätte, und wie er es gemeint hätte. Die angefragten Zitate lagen Jahre zurück. Der Ankläger sagte dann in welcher Akte, welche Seite, welche Zeile. Jörg S. fragte den Anklagevertreter, ob er es bitte vorlesen könne, denn er selbst könne sich daran nicht mehr erinnern. Damit hatte der Ankläger offenbar nicht gerechnet. Er musste jetzt selbst erst suchen und vorlesen. Es ging um das Wort "Hobbydeutsche", das angeblich bei einer Sonnenwend-Feier gefallen sei. Ein Verteidiger monierte, dass diese Passage aus dem Zusammenhang gerissen sei. Peng, wieder explodierte die Stimmung im Gerichtssaal zwischen Verteidigung und Anklage.
Als ob dem Anklagevertreter nichts anderes einfiel, fragte er noch einmal nach den Trainingslagern, warum man die bei Katastrophen brauche, was denn der Überlebenskampf der Weißen wäre etc. Dann ging es um das Wort „Bevölkerungssäuberung“, doch Jörg S. konnte sich daran nicht erinnern. Anscheinend hatte Jörg S. es selbst nicht gesagt, sondern es fiel in einer Konversation, die er angeblich gehört haben soll. Ein Verteidiger bemerkte, auch dieses Wort sei aus dem Zusammenhang gerissen, denn jemand anderes hätte es gebraucht, warum Jörg S. jetzt etwas dazu sagen solle. Peng, wieder explodierte kurzzeitig die Stimmung im Gerichtssaal. Dann kam selbst die Vorsitzende Richterin durcheinander und redete irgend etwas über die Erinnerung des Jörg Hättasch. Dabei gibt es diese Person gar nicht. Zur Klarstellung: es gibt Jörg S. und es gibt Kurt Hättasch. Zwei verschiedene Menschen. Beide angeklagt, weil sie angeblich Sachsen erobern wollten.
Schwache Fragen, schwache Nerven
Von den schwachen Fragen der Anklagevertreter an Jörg S. war ich überrascht. Der Vorgang dauerte schätzungsweise gerade mal 20 Minuten. Und etwas dünnhäutig gaben sich die Ankläger – für meinen Geschmack jedenfalls – auch. Und wieder wird deutlich: Die Anklage betreibt unbeirrt eine konfirmatorische Informationssuche, häufig auch Bestätigungsfehler genannt. Eine kognitive Verzerrung. Bedeutet: Sie sucht ausschließlich nach Aussagen und Hinweisen, die zu ihrer Hypothese über die sogenannten Sächsischen Separatisten passen. Alles andere wird weggelassen.
Unabhängig davon, ob die Anklage im Zuge der Beweisaufnahme noch vermeintliche oder auch echte, möglicherweise unappetitliche, Chat-Zitate des Jörg S. zutage fördert, um zu beweisen, was für ein schlimmer Mensch er doch sei, die Befragung durch die Vorsitzende Richterin und der Anklagevertreter hat – aus meiner Sicht – keinen Othello-Fehler (ein Fehler in der Vernehmungsgestaltung, bei dem ein Befragter aufgrund der Skepsis, die ihr der Fragesteller signalisiert, Verhaltensweisen wie Nervosität, Schwitzen oder Änderung des Aussageverhaltens zeigt, die vom Gegenüber wiederum als Beleg für die schon zuvor bereits vermutete Falschaussage interpretiert werden) produziert. Das ist insofern bemerkenswert, da auf dem sogenannten „Rädelsführer“ sicherlich großer psychischer Druck lastet.
Dann durften die Verteidiger der andern sieben Angeklagten Jörg S. befragen. Es kam das Gespräch auf jenen mystischen FBI-Agenten, der sich gegenüber Jörg S. im Chat als Chef einer US-Freizeitmiliz ausgeben hatte. Auf die Verteidiger-Frage – bezogen auf ein Häuserkampftraining – antwortet Jörg S.:
„Ich wollte dem Amerikaner nacheifern. Der Amerikaner hat es uns beigebracht. Sein Ton war anweisend. Ich war nicht in der Lage, das so zu vermitteln.“
Der FBI-Agent
Der US-Mann sei sportlich und durchtrainiert gewesen, habe E. Kowalz geheißen, hätte polnische Wurzeln, sei aus New York gewesen, habe blaue Augen und blonde Haare gehabt. Er sei in Dänemark tätig gewesen und wollte in einer Freiwilligen-Armee in der Ukraine arbeiten. Dass es sich bei den Angaben um eine Legende handelt, ist klar. Dass Jörg S. darauf reingefallen ist, erscheint nicht besonders verwunderlich. Der wahrscheinlich gut ausgebildete Agent wollte als „Lockspitzel“ (so die Vermutung einiger Verteidiger) herausfinden, was Jörg S. so alles auf dem „Kerbholz“ habe und hatte dafür – so meine Vermutung – entsprechende Fragetechniken verwendet. Das Chatverhalten des FBI-Manns könnte durchaus als Affordanz im Sinne einer Handlungsanregung auf Jörg S. gewirkt haben. Dazu passt auch das sogenannte Häuserkampftraining, das der amerikanische Freund bei seinem Deutschland-Besuch geleitet hatte. Anscheinend war er verkabelt, und alle Gespräche wurden aufgezeichnet. Aber darüber erfährt der Prozessbeobachter nichts, auch nicht, warum der Mann aus dem US-Inlandsgeheimdienst in Deutschland aktiv wurde. Möglicherweise haben unsere amerikanischen Freunde die Episode mit den „Sächsischen Separatisten“ ohnehin längst zu den Akten gelegt, weil sie erkannt hatten, dass durch die Wälder laufende junge Männer, die beim Spielen mit Airsoftwaffen „Peng“ rufen, als Gefährder nicht ernst zu nehmen seien. Die deutschen Ermittler haben sich hingegen entschieden, das tote Pferd mit deutscher Gründlichkeit weiter zu reiten. Es gäbe eine Reihe interessanter Fragen an einen Schlapphut-Zeugen.
Am Nachmittag gegen 15.40 Uhr begann Kurt Hättasch mit dem Verlesen seiner Erklärung. Er berichtete über seine dreijährige Bundeswehrzeit, seine Ausbildung, seine Heirat, wie und wo er seine Frau kennengelernt habe, wie umfangreich und zeitaufwändig seine Arbeit als AfD-Stadtrat gewesen sei, seine Arbeit im Jugendblasorchester Grimma. Er bezeichnete sich selbst als Patriot. „Es muss schlecht stehen um einen Staat, der seine Patrioten jagt“, so Hättasch. In der Anklage des Generalbundesanwalts entdeckte er westdeutsche Überheblichkeit, um gegen Sachsen zu hetzen. Die Anklage sei heiße Luft, weltfremd und enthalte nicht belegbare Vorwürfe. Bei der sinnfreien Durchsuchung seines Hauses am 5. November 2024 seien keine NS-Devotionalien gefunden worden und auch bei den tausenden Webseiten, die er in den vergangenen Jahren aufgerufen habe, sei keine einzige mit radikalen Inhalten gewesen. Kurt Hättasch teilte auch gegen die Medien aus, die geholfen hätten, den Mythos von den „Sächsischen Separatisten“ zu verbreiten, u.a. auch mit dem Kürzel SS. Er machte einen verbalen, ironischen Schwenk zu einem Anklagevertreter, dessen Namenskürzel auch SS sei und er jetzt aufpassen müsse. Der Ankläger beschwerte sich sofort bei der Vorsitzenden Richterin, worauf ein Verteidiger ihm zurief: „Brauchen Sie Taschentücher?“
„Ich bin ein Rechter und stehe dazu“
Kurt Hättasch sprach wie ein junger Mann und Familienvater, der bisher fokussiert seine Lebensziele verfolgte und umgesetzt hat. Er wirkte authentisch und konzentriert, nur manchmal drang seine innere Aufgewühltheit leicht nach oben. Er bot in seinem Statement dem Gericht seine volle Kooperation an. Er habe noch bis Sommer 2025 fest daran geglaubt, dass sich alles aufklären würde. Mit empörter Stimme berichtete Hättasch, dass, nachdem ein Beamter ihm ins Gesicht geschossen habe, eine anderer dem Schützen auf die Schulter geklopft und zum ihm gesagt habe: „Gut geschossen.“ Die Informationen stammen offenbar aus der Verfahrensakte. „Ich bin ein Rechter und ich stehe dazu“, so Hättasch. Der Prozess sei ein Anschlag auf die Demokratie. Und er sprach von Lügen und Hetze der Anklage.
Es ging Richtung 17 Uhr. Der dritte Prozesstag war zu Ende. Es gab noch Kritik von einigen Verteidigern. Sie hätten nicht die vollständige Verfahrensakte erhalten bzw. es seien falsche Inhalte geliefert worden. Die Vorsitzende Richterin, die diesen Verhandlungstag ruhig und souverän geführt hatte, versprach, die Akten allen Verteidigern erneut zuzuschicken.
So endete in einem Hochsicherheitsgerichtssaal neben der JVA Dresden der dritte von voraussichtlich 67 Prozesstagen. Zwei Angeklagte, die angeblich zu einer Organisation gehört haben sollen, die angeblich Sachsen erobern wollte, sagten umfänglich aus. Das ist im Grunde wie ein Sechser im Lotto. Die anderen Angeklagten wollen sich später äußern. Mit Blick auf die Fragen der Vorsitzenden Richterin und der Anklagevertreter hatte man als Beobachter mitunter der Eindruck, dass es in diesem Verfahren mehr um „Haltung“ und „Gesinnung“ sowie die Interpretation der Aussagen der Angeklagten ging, weniger um Fakten. Dabei scheinen die Anklagevertreter besonderen Wert darauf zu legen, die Deutungshoheit behalten zu können.
Achgut hatte bereits vor Beginn des Verfahrens berichtet, nachzulesen hier, und über den ersten Prozesstag, nachzulesen hier.
Beitragsbild: Pixabay

Soso. Ein FBI-Agent bietet einfach so Wehrsportübungen auf deutschem Boden an, um sich an echte oder vermeintliche Neonazis heranzuwanzen? Zwecks Auskundschaftung möglicher Untergrundnetzwerke mutmaßlicher deutscher Rechtsextremer? Da drängt sich die Frage auf, wollte man dergleichen Gruppen oder Einzelpersonen im möglichen Konfliktfall (Bürgerkrieg o.ä.) kampfbereit zur Verfügung haben? (Man denke an Operation Gladio etc.). Oder kooperiert das FBI regelmäßig mit den deutschen Diensten auf deutschem Boden, und wir alle wissen nur nichts davon? Hier würde es sich anbieten, noch mal investigativjournalistisch nachzuforschen. Dass man in irgendwelchen US-Chats auf FBI-Leute trifft…geschenkt. Die gibt es da vermutlich häufiger. (Bei uns soll ja der Verfassungsschutz allein auf Twitter über mehrere hundert Fake-Accounts verfügen.) Aber ein FBI-Agent, der echte oder vermeintliche deutsche Extremisten *in Deutschland* ausspioniert…..wozu?
@Chr. Kuhn
„Übrigens war auch der Mossad schon an der Nazifizierung von Verhältnissen in der BRD beteiligt, was im Softbereich permanent der Zentralrat erledigt.“
Mit dieser Behauptung sollten Sie sehr vorsichtig sein !!!!!!
Sie entbehrt m.E. jeder Grundlage !
„Artikel Tagesspiegel 31.1.26 JETZT IST DIE HÖLLE LOS“. Der umfangreiche Artikel, hinter Bezahlschranke, thematisiert die Lage in Berlin nach dem Tod eines türkisch-kurdischen Mafia Chefs. Dieser Chef einer Mafia Gang aus Anatolien ist vor kurzem eines natürlichen Todes gestorben. Vorher wurde allerdings noch ein Attentat auf ihn verübt. Zur Beisetzung in Berlin reisten zahlreiche Berufsriminelle der verschiedensten Mafia Gangs an, nicht nur die aus Anatolien. Seit kurzem tobt nicht nur in Berlin auf offener Straße der Krieg der Gangs aus Kleinasien. Es gab mehrere Tote und Schwerverletzte. Da hier in mehreren Postings der sogenannte NSU Komplex angesprochen wurde: Bei den gegenwärtig ermordeten Türken und Kurden in Deutschland, handelt es sich nicht um NSU Morde, sondern um Döner Morde. Interessesierte Beobachter des Zeitgeschehens ordnen die sogenannten NSU Morde übrigens immer noch als Döner Morde ein. Die gegenwärtige Entwicklung zeigt eindrucksvoll, das im Döner Milieu nun serienmäßig Döner Morde verübt werden. Der Artikel Tagesspiegel zu diesem Artikel lohnt sich. Man kann den Tagesspiegel kostenlos ein Monat abonnieren. Der Tagesspiegel bettelt geradezu um Probeabonnenten- die seriöse Leserschaft wurde schon vertrieben. Kurz vor Ablauf des Probeabos. kann man unkompliziert kündigen. Es lohnt sich auch, ein Blick in die Postings der Abonnenten des Tagesspiegel zu den verschiedenen Themen zu werfen. Interessierte seien aber gewarnt: es sind Blicke in die Abgründe des heutigen „Bildungsbürgertums“. Amüsant ist es aber, wenn die sich in ihren Postings untereinander und gegeneinander, umgangssprachlich formuliert „abficken“.
„Frage des Autors: Was hat das alles mit der Anklage zu tun?“ Das frage ich mich allerdings auch. Das Gericht will damit anscheinend vernebeln, dass es keine oder nur sehr dünne handfeste Beweise gibt. Was haben die Angeklagten nachweisbar wirklich verbrochen? Ich vermute, dass die Angeklagten auf jeden Fall verurteilt werden. Es wird ein Exempel statuiert. Oppositionelle und Kritiker werden eingeschüchtert. Es wird eine endlos lange Urteilsbegründung geben: Nebulös, schwammig, unlogisch, an den Haaren herbeigezogen.
Nachtrag: „Gas-Speicherstand in Deutschland. Die Daten umfassen den Großteil der Gas-Speicher in Deutschland: “Error Quelle„ Mal was ganz Neues… lol (p.s.: wenn Ihr morgen nichts zum Thema bringt, dann…)
Wenn Ihre Darstellung zutrifft, sind die Justizbehörden und weite Teile der Medien im besten Deutschland aller Zeiten (Steinmeier), bzw. im besten Deutschland der Welt, inzwischen so weit, dass sie auch vor lächerlichen Schauprozessen nicht zurückschrecken. Totalitäre Systeme und ihre Schein- und Schauprozesse sind immer genauso lächerlich, wie sie bösartig und gefährlich sind, diese Einschätzung ist also nicht verharmlosend.
„Die Vorsitzende Richterin fragte ein ausgeklügeltes, teils merkwürdiges Potpourri ab. (…) Wann ihm seine rechte Einstellung bewusst geworden sei (…) wie er die Corona-Pandemie erlebt hätte“
Das ist der Merkelparagraph 46 StGB in Reinform. Bei der Strafbemessung gibt es ja Zuschlag für menschenverachtende Gesinnung und ähnlich gummiartige Zustände. Gerade beim Themenkomplex Corona verweigert man die Aussage und lässt den Smalltalk der Richterin ins Leere laufen.