Am Donnerstag, dem 18. Juni 2026, fand der 20. Verhandlungstag statt. Die Woche zuvor waren zwei Verhandlungstage ausgefallen. Der Grund: Der Angeklagte Kevin M. kam mit heftigen Ohrenschmerzen in den Hochsicherheitsgerichtssaal. Die Vorsitzende Richterin, Simone Herberger, verkündete, dass die Justizvollzugsanstalt Bautzen, in der Kevin M. in Untersuchungshaft sitzt, mitgeteilt habe, dass es ihm schlecht gehe und er über Kopfschmerzen klage, dass jedoch ein Facharzt den Angeklagten untersuchen müsse, um festzustellen, ob M. verhandlungsfähig sei oder nicht.
Herberger nahm ihre Fürsorgepflicht sehr ernst und verkündete, dass zunächst versucht werden solle, den Patienten im Krankenhaus Dresden-Friedrichstadt oder bei einem niedergelassenen HNO-Facharzt vorzustellen. Unterbrechung für eine Stunde. Nach Ablauf verkündete die Vorsitzende Richterin (im weiteren Verlauf VR genannt), dass es nicht möglich gewesen sei, einen Facharzt zu finden. Ich dachte zunächst, einen Witz gehört zu haben. Doch es stimmte. Der Fachkräftemangel, in dem Fall Facharztmangel, unter dem viele Deutsche leiden (monate- oder jahrelange Wartezeiten), war gnadenlos im Dresdner Hochsicherheitsgerichtssaal angekommen. Wie der Autor erfuhr, ist es nicht so einfach, einen Gefangenen extern vorzustellen. Da fährt ein Konvoi mit JVA-Autos mit Blaulicht und Polizei durch die Gegend. Alles logistisch kompliziert. Und und und.
Der Prozesstag begann – wie gewohnt – pünktlich unpünktlich. Um 9:46 Uhr rief die VR ein „Guten Morgen, bitte nehmen Sie Platz“ und „Schön, dass Herr M. wieder verhandlungsfähig ist“ in die Runde. Diese Feststellung der VR klang ehrlich und authentisch. Wobei Kevin M. auf die Verhandlung vermutlich gern verzichten würde. Dann begannen quälende Stunden. Mehrere Verteidiger wollten Anträge zu diversen Verfahrens-Aspekten verlesen oder abgeben, der Angeklagte Kurt Hättasch wollte eine erweiterte Einlassung abgeben, Jörg S. auch. Die VR wollte eigentlich einen neuen Zeugen vernehmen und ihren Prozessplan abarbeiten. Das ging nicht an diesem Tag. Die VR sammelte die Zeit-Wünsche der Verteidiger ein, wie lange sie sich zu ihren Anträgen erklären wollten. Die Vertreter der Anklage wollten nichts kundtun.
Ein Verteidiger von Jörn S., der jüngere Bruder von Jörg S., verlas u.a. einen Antrag, dass der geplante Zeuge, ein weiterer BKA-Beamter, nicht vernommen werden dürfe. Erneut wurde bemängelt, dass die vollständige Akteneinsicht seinem Mandanten nicht gewährt wurde. Das sei mit dem Grundsatz der Aktenwahrheit nicht vereinbar. Zur Anklageerhebung seien wichtige Dokumente nicht vorgelegt worden, es fehlten immer noch Akten aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV). Dem Gericht warf er vor, sich vom BfV vorführen zu lassen, die Anordnungen der VR zur beabsichtigten Zeugenvernehmung seien unzulässig. Peng. Der Spielplan, den sich die VR für diesen Verhandlungstag zurechtgelegt hatte, war zerschossen.
Der rosa Elefant im Hochsicherheitsgerichtssaal
Einer der beiden Pflichtverteidiger des Angeklagten Hans-Georg P., den der Autor in der Justizvollzugsanstalt Dresden besucht hatte – nachzulesen hier –, warf ein, dass zu besprechen sei, ob das gesamte Verfahren eingestellt werden müsse, weil es ein Verfahrenshindernis gebe, nämlich, dass noch immer nicht die Identität jenes Agenten geklärt sei, der mit dem „Rädelsführer“ Jörg S. in Kontakt gestanden habe. Der Klarname der Person wäre unabdingbar, denn der Agent (offenbar ein von FBI „ausgeliehener“ Ermittler), auch VP genannt, Vertrauensperson, könnte ja auch eine Falschaussage gemacht haben. Es könne nicht angehen, dass Bürger der Willkür der Behörden ausgeliefert seien. Das alles habe mit Rechtsstaat nichts zu tun. Die Anklage müsse die Identität des Agenten kennen und offenbaren. Die Grundsätze eines fairen Verfahrens seien weit überschritten. Das Verfahren sei einzustellen.
Der rosa Elefant, der von Anfang an mitten in diesem Hochsicherheitsgerichtssaal stand und durch den der 5. Strafsenat anscheinend stets beflissentlich durchschaute, trötete lautstark. Wer war die Person bzw. waren die Personen, die Jörg S. abgehört hatten und mit ihm in Kontakt standen? Wer hatte das sogenannte Häusertrainung am 18. August 2024 tatsächlich organisiert? Von wem ging die Initiative aus? Was konkret wurde be- und gesprochen? Die ganze Zeit stand und steht der ungeheuerliche Verdacht im Raum, dass der Agent möglicherweise proaktiv gelenkt hatte. Warum wissen wir nicht, was konkret abgelaufen ist? Weil es – so hat es der Autor verstanden – von der standardmäßigen Vernehmung des Agenten kein Protokoll gibt. Oder es wurde verloren oder in einen falschen Ordner gesteckt. Niemand weiß es. Es gibt angeblich nur einen Aktenvermerk. U.a. das monieren die Verteidiger seit Monaten. Niemand weiß, was wie wirklich abgelaufen ist.
Irgendjemand, der für das BKA arbeitete, hat irgendjemanden beschattet und darüber irgendwas gegenüber irgendjemandem erzählt? Und die Prozessbeteiligten wissen darüber nicht mehr, außer dass es eine nichtssagende Aktennotiz gibt? Trotzdem sind die Aussagen des Herrn Irgendjemand Teil der Anklage? „Ich kann Dich jederzeit mit meinen Spitzeln in den Knast bringen“, rief ein Verteidiger in die Runde, wohl um das Ungeheuerliche dieses Vorgangs zu beschreiben.
Bereits drei Befangenheitsanträge
Danach stritten sich Verteidiger, Staatsanwälte und Gericht darum, ob die Angeklagten Kurt Hättasch und Jörg S. erweiterte Einlassungen vortragen dürfen. Angeklagte in einem Staatsschutzprozess, die umfangreich aussagen, sind eigentlich Goldstaub für ein Gericht, weil sich der Senat direkt ein eigenes Bild von den Angeklagten und deren Wahrnehmungen und Sichtweisen machen kann. Hättasch wollte sich für ca. drei Stunden einlassen, Jörg S. für rund sieben. Überraschenderweise war das der VR zunächst egal. Sie vertröstete freundlich auf die kommenden Verhandlungstage. Es ging hin und her. Oberstaatsanwalt Stolzhäuser bügelte alles ab.
Kurze Besucherstatistik: drei Journalisten, vier Besucher (offenbar alle Angehörige, drei auf jeden Fall). Dann eine Stunde Unterbrechung. Der Senat beriet den Antrag der Verteidigung, den geladenen Zeugen nicht anzuhören. Meine Prognose war: Wird abgelehnt. So kam es dann auch. Begründung des Senats: Die Vernehmung des Polizei-Zeugen sei nicht zu beanstanden. Der Senat bescheinigte sich selbst, er habe sich bemüht, die umstrittenen Unterlagen vom BfV zu bekommen. In meinen Zeugnissen stand auch manchmal: Er hat sich stets bemüht. Hüstel.
Die Verteidiger zeigten sich unbeeindruckt von der Ablehnung und brachten weitere Geschütze in Stellung. Ein Verteidiger beantragte eine 90-minütige Unterbrechung, um einen Befangenheitsantrag zu besprechen, den er im Namen seines Mandanten stellen wollte. Der Oberstaatsanwalt wiegelte ab. Der verbale Nahkampf endete damit, dass ein Verteidiger quer durch den Saal Richtung Oberstaatsanwalt rief: „Zuhören und nicht reden mit Ihrem Banknachbarn wie in der Schule“ und „Sie sollen nicht ständig dazwischenreden!“ Und an die VR gerichtet: „Herr Stolzhäuser kann hier machen, was er will, und Sie greifen nicht ein.“
Dann gab es einen Befangenheitsantrag eines Verteidigers, damit gibt es inzwischen drei noch zu entscheidende Befangenheitsanträge: zwei gegen den gesamten Senat und einen gegen die Vorsitzende Richterin persönlich. Die VR wollte den Antrag zurückstellen. Sie wirkte sichtlich getroffen, wahrte aber Haltung. Die Richter tuschelten miteinander, offenbar herrschte Ratlosigkeit. Verhandlung war erneut unterbrochen. Theoretisch müssten die drei Anträge bald entschieden werden. Das geschieht durch einen anderen Senat am OLG Dresden.
Ermittlungsergebnis: Vergessene Schuhe
Um 13 Uhr, nach knapp 4,5 Stunden juristischem Nahkampf, wurde dann doch der Zeuge aufgerufen. Forsch schritt der BKA-Beamte in den Saal. Nennen wir ihn U. Er nahm Platz und machte mit seinen Händen sofort das Stachelschwein (gefaltete Hände als Abwehrhaltung). Er war zuständig für die Auswertung der Asservate von Kevin M.. Bedeutet z.B., U. sichtete alle Datenträger, die bei der Verhaftung am 5. November 2024 bei M. gefunden wurden. M. ist Dachdeckermeister. Zum Einlesen hatte U. einen Sachstandsbericht erhalten. Bedeutet, ohne dass er an dem Fall überhaupt gearbeitet hatte, erhielt er Kenntnisse, die geeignet waren, eine bewusste oder unbewusste Voreingenommenheit zu erzeugen. In der Psychologie nennt man das Priming Effekt. Das bedeutet, ein Prime (Reiz, der vorausgegangenn ist) beeinflusst die folgenden Wahrnehmungen und Handlungen.
M. hatte angeblich ein Darlehen in Höhe von 20.000 Euro vom Ex-CDU-Politiker Peter Kurth erhalten. In seiner Freizeit habe M. in einem Club geboxt, er hätte an rechtsextremen Märschen 2022 und 2023 in Budapest teilgenommen und den Hitlergruß gezeigt. Die Materialsichtung hätte ergeben, dass M. eine rechtsextreme, nationalsozialistische Gesinnung vertrete.
Unabhängig von dieser Bewertung des Beamten stehen die Angeklagten wegen der Gründung einer terroristischen Vereinigung vor Gericht und nicht primär wegen ihrer Gesinnung. Die Staatsanwaltschaft hält ja die sogenannten „Waldfestspiele“ aus dem Jahr 2023, als Kevin M. und andere der Angeklagten im Planitzwald bei Brandis im Landkreis Leipzig biwakiert hatten, für ein schwerwiegendes Indiz zum Nachweis der Terror-Vorbereitung. (Nachzulesen hier.)
Dazu konnte U. nur sagen, er habe auf M.s Telefon Videos gefunden, datiert auf den 14. Mai 2023, die Hättasch, Jörg S. und M. zeigen würden und aus denen hervorgehe, dass jemand seine Schuhe vergessen habe. Das klingt nicht gerade nach smoking gun. Dann ging es noch um zwei Sprachnachrichten zwischen Kurt Hattäsch und Kevin M., aus denen ersichtlich werde, dass es sich um eine Vereinigung im Sinne der Anklage gehandelt hätte. Diese Bewertung zog U. aus der Tatsache, dass M. einmal die Worte „Grimmaer Gruppe“ verwendet habe. Bekanntlich sah das sein Vorgänger im Zeugenstand, der BKA-Beamte W., anders. Er hatte z.B. den Umstand bestätigt, dass Jörg S., der sogenannte Rädelsführer, keine Führung ausgeübt hätte, wie sich der Autor erinnert. Zudem sprach W. auch nicht von einer Gruppe.
Am vergangenen Freitag (19. Juni) war der Autor nicht anwesend. D.h. die Beweismittel, in der Regel Fotos, die präsentiert wurden, um U.s Aussagen zu untermauern, habe ich selbst nicht gesehen. Zwei Augenzeugen berichteten übereinstimmend, dass die VR ihren Ablaufplan nun doch wieder verändert hatte. Anstatt sich erneut in nervige juristische Grabenkämpfe mit den Verteidigern zu verstricken, ließ sie wohl zunächst zu, dass der AfD-Kommunalpolitiker Kurt Hättasch aus Grimma seine erweiterten Einlassungen vortragen konnte. Am nächsten Verhandlungstag soll er weiter aussagen dürfen, danach offenbar Jörg S., der „Rädelsführer“.
AfD stellt Kleine Anfrage im Bundestag
All die unbeantworteten grundsätzlichen Fragen, die bei diesem politischen Strafverfahren wie ein großer rosa Elefant mitten im Hochsicherheitsgerichtssaal stehen, haben jetzt die Bundespolitik erreicht. In einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung wollen mehrere Abgeordnete Auskünfte haben über den Einsatz ausländischer Ermittler, Informationsweitergaben und die Verhältnismäßigkeit polizeilicher Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Verfahren gegen die sogenannten Sächsischen Separatisten vor dem Oberlandesgericht Dresden. Hier eine kleine Auswahl aus den insgesamt 19 brisanten Fragen:
„Auf welcher völkerrechtlichen oder einfachgesetzlichen Grundlage dürfen Polizeibeamte oder Ermittler aus den Vereinigten Staaten von Amerika auf deutschem Staatsgebiet operativ tätig werden?“
„Welche bilateralen oder multilateralen Abkommen bestehen derzeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten, die den Einsatz oder die Mitwirkung amerikanischer Ermittlungsbeamter in Strafverfahren in Deutschland regeln?“
„Lag dem geschilderten Einsatz eines mutmaßlichen FBI-Ermittlers in Deutschland eine Genehmigung oder Abstimmung mit deutschen Behörden zugrunde?“
„Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass bei grenzüberschreitenden verdeckten Ermittlungsmaßnahmen das Verbot der Tatprovokation sowie die Vorgaben der deutschen Strafprozeßordnung eingehalten werden?“
„Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, dass Medienvertreter in dem genannten Verfahren bereits zu einem frühen Zeitpunkt über Inhalte aus Ermittlungsakten verfügten?“
„Welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung grundsätzlich, um eine unbefugte Weitergabe von Akteninhalten in Staatsschutzverfahren zu verhindern?“
„Nach welchen allgemeinen Kriterien wird entschieden, ob bei der Festnahme von Beschuldigten wegen des Verdachts der Bildung einer terroristischen Vereinigung Spezialeinsatzkräfte wie die GSG 9 oder reguläre Polizeikräfte eingesetzt werden?“
„Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung zum Hergang der bei einem Einsatz erlittenen Schussverletzung eines Beschuldigten vor (Anm. d. Autors: gemeint ist Kurt Hättasch, dem am 5.11.2024 durch einen GSG-9-Beamten in den Kopf geschossen wurde)?“
Die Antworten darauf hätten Beobachter dieses merkwürdigen Separatisten-Prozesses auch gern.

Was wir bei Herrn Danisch lernen können, in seinem letzten Prozess zur Meinungsfreiheit. Es ist inzwischen vollkommen egal ob hier noch irgend jemand Normen einhält. Es werden Urteile gesprochen zu denen man dann eine Begründungsfindung betreibt, man braucht da nicht mehr teilnehmen … weil man nicht Gewinnen kann, finanziell nur verlieren … es ist alles nur noch Selbstzweck … jede Investition und jedes Engagement das man hier noch tätigt ist vergebens … nehmt nicht mehr an der Gesellschaft teil …
@ Magiera Wie kürzen Sie denn Staatsschutz ab?
Ab wann wird ein Strafprozess zur Farce? Zumindest in diesem Fall offensichtlich von Beginn an.
Haben die sich selbst tatsächlich „Sächsische Separatisten“, kurz „SS“ genannt oder ist das eine Erfindung der Anklage? Es ist hohl, sich selbst als Separatisten zu bezeichnen, da muss irgendetwas mit „Freiheit“ in den Namen. Und dann noch die Abkürzung „SS“ bettelt geradezu um gründliche Überprüfung durch den Staatsschutz, wobei es dort sicher Experten gibt, die immer etwas Verwertbares finden mit „er“.
Ansonsten soll hier ein ausführliches Exempel statuiert werden. Schließlich ist in Deutschland der Generalstreik gesetzlich ausdrücklich verboten, sodass nur die Revolution für einen Regimewechsel übrig bleibt. Und da ist der Staat natürlich ganz besonders sensibel bei allen Bestrebungen, die auch nur in diese Richtung deuten könnten. Wo ist da noch mal der genaue Unterschied zum Absolutismus, hm? Vom Adelsabsolutismus zum sozialdemokratisch-sozialistischen Absolutismus, Hurra!
Ob der Kevin M. nun mit oder ohne ärztliche Betreuung genas, wäre eines genauen Blickes wert. Eventuell war der Ärztemangel nur vorgetäuscht, um ihn leiden zu lassen…Das könnte an staatliche Folter Grenzen. Es wird immer skandalöser!
Das Datum im vorletzten Absatz (Anm. d. Autors: gemeint ist Kurt Hättasch, dem am 5.11.2026 durch einen GSG-9-Beamten in den Kopf geschossen wurde) sollte korrigiert werde. (Anm. d. Red.: ist korrigiert. Danke für den Hinweis.)
Als Verteidiger/Angeklagter würde ich nach Prozesseröffnung konstant die Frage wiederholen, weswegen mein Mandant/ich angeklagt bin und dann aufgrund welcher konkreten Beweise. Dass ein Prozess überhaupt gestartet wird, bevor die Verteidigung volles Akteneinsichtsrecht hatte, ist rechtlich gar nicht vorgesehen. Das weiss jeder einfache Jurist, der schon einmal vom Vollständigkeitsgebot des Akteneinsichtsrechtes nach § 147 StPO gehört hat, jeder Richter/Staatsanwalt sowieso.
Die Verteidigung hat also sicher direkt nach Prozessbeginn Beschwerde nach § 304 StPO beim nächsthöheren Gericht eingelegt sowie Verzögerungsrüge nach § 198 GVG. Anschliessend folgt ein Befangenheitsantrag gegen den Richter (§ 24 StPO) und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen den Richter an den Präsidenten des Gerichtes. Reagieren auch die Beschwerdegerichte nicht, droht ein schwerer Grundrechtsverstoß (weil die Beschuldigten in Untersuchungshaft sitzen und ihnen die Akten verweigert werden), so kann das Bundesverfassungsgericht im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes angerufen werden. Das Bundesverfassungsgericht kann das Strafverfahren per Eilbeschluss vorläufig stoppen, bis die Akten vorliegen. Das es überhaupt soweit kommen muss, ist eine unglaubliche Farce. Das wissen die beteiligten Richter und Staatsanwalt ganz genau, diese sind nach diesem Prozessverlauf beruflich verbrannt und für eine Anstellung beim Staat nicht mehr zu gebrauchen. Die ganzen Berichte über „Häuserkämpfe“ und solcher Blödsinn sind für den Prozessverlauf bis dato komplett irrelevant. Danke an die AfD für die seriösen Fragen. Der Prozessverlauf müsste in einem freien Land mit freier Presse, die an rechtsstaatlichen Verfahren interessiert ist, längst mit Auflistung der Versäumnisse der Staatsanwaltschaft/des Gerichts in der Mehrheitspresse angekommen sein. Die grossen Pressehäuser sind offensichtlich nicht an einem Rechtsstaat und am Einhalten der Grundrechte interessiert.