Am vergangenen Freitag quälte sich der 7. Prozesstag durch das Gerichtsgebäude. Vor dem Eingang, man ahnte es schon, wieder keine Demo gegen Rechts, obwohl frühlingshafte 10 Grad Celsius herrschten und drinnen gegen angeblich hochgefährliche rechtsextreme Terroristen verhandelt wurde. Im Besucherteil des Verhandlungssaals, der 250 Plätze bereithält, gähnende Leere. Dort saßen, Achtung: neun Besucher (davon sechs Familienangehörige) und vier Journalisten. Die Vorsitzende Richterin (künftig VR genannt) und gebürtige Karl-Marx-Städterin Simone Herberger ruft ein nettes „Guten Morgen“ in die Runde.
Verhandelt wurde vor dem 5. Senat des Oberlandesgerichtes Dresden mit fünf Richtern sowie einer Ergänzungsrichterin. Wie so oft begann auch dieser Prozesstag zunächst mit juristischen Kleingefechten zwischen Verteidigern und der VR. Herberger bügelte einen Antrag ab. Ein Verteidiger sagte, er finde die Rechtsauffassung des Senats – einen bestimmten Sachverhalt betreffend – verwunderlich. Dann hauten sich Ankläger und Verteidiger gegenseitig StPO-Paragraphen um die Ohren. Die Verteidiger monierten Daten, die im Rahmen der Ermittlungen durch die Behörden rechtswidrig erhoben worden seien.
Zack, die Verteidigung stellte einen nächsten Antrag, um feststellen zu lassen, dass das Mitlesen von Chats der Angeklagten sowie das Mithören ihrer Gespräche rechtswidrig gewesen und damit rechtlich nicht verwertbar seien. Es wurde besonders der Aspekt herausgestellt, dass Daten von ausländischen Behörden (FBI, Anm. d. A.) erhoben worden seien, und es wurde von der Verteidigung bezweifelt, ob dies rechtmäßig gewesen sei. Die VR stellte den Antrag zurück. Die Verteidiger protestierten. Sie quittierte die Kritik mit dem trockenen Satz: „Wir würden Sie informieren über unsere Entscheidung.“ Das Wort „Zurückstellung“ tauchte in den vergangenen Prozesstagen, nach meiner Wahrnehmung, oft auf.
Kaffeesatzlesen als neuer juristischer Trendsport bei Staatsschutz-Verfahren?
Die Befragung des Angeklagten Kurt Hättasch durch einen Vertreter der Anklage wurde fortgesetzt. Seinen Namen muss ich noch herausfinden. Wir erinnern uns: Die VR verfügte am ersten Prozesstag, dass vor den Senatsmitgliedern sowie den Anklagevertretern keine Namensschilder stehen müssen, bei den Verteidigern und Angeklagten aber schon … Egal.
Und dann begann die Anklage eine Lehrstunde in einer neuen Disziplin: Kaffeesatzlesen. Ihr Vertreter, ein Oberstaatsanwalt, erkundigte sich nach der Bedeutung von bestimmten Wörtern im Chat „Manöver Schneeflocke“, in dem sich Hättasch und die anderen Angeklagten ausgetauscht hätten. Wir sind im Jahr 2023. Der Ankläger zitierte ein Wort aus dem Chat, leider habe ich es nicht verstanden, es handelte sich um eine Buchstabenreihenfolge. Die Anklage versteht sie als Codewort für „Wehrsportübung“. Hättasch meinte, diese Buchstabenreihenfolge habe er noch nie gesehen. Sie tauche komischerweise vorher und nachher in keinem Chat mehr auf, bemerkt der Angeklagte und vermutete, dass dieser – von den Behörden verschriftlichte Chatverlauf – möglicherweise nicht korrekt sei. Die Buchstabenreihenfolge sei nicht vom ihm. Im Chat ging es – anscheinend – darum, dass sich die Teilnehmer auf Biwaks vorbereiten wollten, unter dem Motto „Grundkurs für Leben und Überleben, Marschieren, Essen und Trinken“, wie der Anklagevertreter zitierte. Kurt Hättasch bestätigte.
Da fragte der Ankläger umständlich, wie der „finale Plan“ entstanden sei. Ein Verteidiger rief: „Sprechen Sie doch Deutsch!“ Es gehe ihm um die Zwischenschritte, wie alles vorbereitet worden sei, so der Ankläger. Und wie und ob Jörg S., der sogenannte Rädelsführer, davon wusste. Der Ankläger ersetzte das Wort final durch ein anderes. Ob er, Hättasch, wisse, dass sich Jörg S. einmal mit einem Messer verletzt habe. Hättasch verneinte. Dann wurde er nach der Funksprechausbildung befragt. Kurt Hättasch wies darauf hin, dass er dazu bereits ausführlich Stellung genommen habe. Es seien weder Funkgeräte beschafft worden, noch habe es eine Funksprechausbildung gegeben. Doch die Anklage ritt weiter darauf herum. Warum er, Hättasch, in einem Telefonat, nicht Funksprechgerät, sondern operatives Funkendgerät gesagt habe, wollte der Ankläger wissen. Es ging Hü und Hott. Hättasch konnte sich nicht erinnern, warum er das so gesagt habe. Wer kann sich schon genau daran erinnern, was er 2023 gesagt und geschrieben hat?
Vorsitzende Richterin rügt Oberstaatsanwalt vor versammelter Mannschaft
Dann fragte der Anklagevertreter, was Hättasch mit „unsere Gruppe“ gemeint habe. Hättasch kritisierte, dass diese Chatnachrichten Jahre her seien und er sich nicht an alles erinnern könne. Dann las der Ankläger aus einem Chat vor und zitierte dabei das Wort „Propagandabilder“. Das hätte er lieber nicht tun sollen. Denn sofort explodierte die Stimmung im Hochsicherheitsgerichtssaal. Die Verteidiger verfolgten auf ihren Laptops die Chatverläufe, um die es ging, genau. Ein Verteidiger rief quer und aufgeladen durch den Saal: „Der Herr Oberstaatsanwalt will das Gericht in die Irre führen.“ Warum? Hatte er etwa vorsätzlich falsch zitiert?
Die VR schritt ein. Das erste Mal in diesem Verfahren wies sie die Anklage zurecht. Tatsächlich stehen im Chat zwar die Worte „Bilder“ und „Propaganda“. Jedoch an verschiedenen Stellen. Der Herr Oberstaatsanwalt hat sie sich einfach zusammengesetzt und den Sinn einfach umattribuiert. Einfacher könnte man auch sagen: Er hat gelogen. Das von ihm zitierte Wort „Propagandabilder“ existiert in dem von ihm zitierten Chatverlauf nicht. Anscheinend hat er sich das Wort so sehr gewünscht, dass er das förmlich vor sich schweben sah. Klingt nach einem kognitiven Fehler. Eine gute Liste von potenziellen Wahrnehmungsverzerrungen findet man hier.
Die VR schritt ein und sagte: „Wir alle sehen, was dort steht. Und dort steht nicht Propagandabilder.“ Eine Entschuldigung des Oberstaatsanwaltes konnte ich nicht hören. Er kämpfte weiter um die Deutungshoheit von bestimmten Worten, betrieb – für meinen Geschmack – Wortklauberei.
Können auch Honig-Bienen rechts sein?
Sogar Bienenvölker auf einem Waldgrundstück, das Hättasch gehört, spielten eine Rolle. Im Kontext mit den Bienen, die ein anderer Angeklagter bei Hättasch aufstellen wollte, sei das Wort „Geländeübung“ gefallen. Was es nun damit auf sich habe, wollte der Propaganda-Bilder-Oberstaatsanwalt wissen. Hättasch klärte wieder über den Kontext auf. Wieder wurden Aktenordnernummern aufgerufen. Hättasch redete, so kam es rüber, mit dem Anklagevertreter auf Augenhöhe, ruhig und sachlich. Im Kontext – Sportwettkampf, Tauziehen – verliert das Wort „Geländeübung“ schnell seine Dramatik. Als Beweis für eine Vorbereitung zur Eroberung von Sachsen scheint es dann nicht mehr geeignet. Aus meiner Perspektive zumindest. Ungeklärt bleibt: Was ist nun mit den Bienenvölkern? Gibt es rechtsextreme Bienen? Herr Oberstaatsanwalt, bitte übernehmen Sie!
Auf eine weitere interessante Szene möchte der Autor noch eingehen. Der Anklagevertreter las aus einem Chatverkehr zwischen Kurt Hättasch und einem weiteren Angeklagten im Kontext des sogenannten Häuserkampftrainings vor. Wir erinnern uns. Der „Rädelsführer“ Jörg S. war in Kontakt mit einem vermeintlichen US-Milizenführer, der in Wahrheit ein FBI-Mann war. Dieser kam nach Brandis im Landkreis Leipzig, „leitete“ das „Training“ und war verkabelt. Meine Zwischenfrage an das Gericht wäre: Wird der US-Kollege noch als Zeuge vorgeladen?
Danach chatteten Hättasch und ein weiterer Angeklagter, entweder Jörg S. oder sein mitangeklagter Bruder Jörn. Das konnte ich nicht genau hören. Der Oberstaatsanwalt gab den Chatverlauf wieder. Wie sich jedoch herausstellte, nur lückenhaft. Hättasch konterte, dass die Wiedergabe unvollständig sei. Er las den gesamten Chatverlauf vor, plötzlich entstand ein völlig anderer Kontext. Hättasch ging es demnach weniger um das „Training“, sondern mehr um die Renovierung eines Hauses, für das er Hilfe brauchte. Also: Schwerpunkt „Haus“, nicht „Training“. Was bezweckte der Oberstaatsanwalt mit dem Weglassen von wichtigen Teilen dieser Chatkommunikation? Passen die Tatsachen nicht hinreichend zur Anklage?
Und dann explodierte die Stimmung im Hochsichheitsgerichtssaal schon wieder. Der Propaganda-Bilder-Oberstaatsanwalt hatte in Richtung Verteidiger von Kurt Hättasch das Wort „Kindergarten“ gerufen. Die Verteidigung protestierte und beschwerte sich bei der VR und bewertete das Wort als Beleidigung. Wieder war die VR verwirrt und reagierte zunächst nicht. Später wird Simone Herberger sagen, dass sie Worte wie „Kindergarten“ in ihrem Gerichtsaal nicht hören möchte. Der Oberstaatsanwalt zog das Wort zurück. Schwamm drüber.
Der andere Anklage-Vertreter wollte noch einmal genau wissen, wie das Schießen beim Junggesellenabschied abgelaufen sei. Hättasch erzählte detailgenau aus seiner Sicht. Außerdem erfuhren Staatsanwälte und Gericht vom Angeklagten, wie man ordnungsgemäß mit Waffen umgeht. Sie erhielten von Hättasch ein umfassendes Briefing in Jagd- sowie Waffenkunde und erfuhren, dass man auf laufendes Wild nicht schießt, sondern nur auf stehendes, um einen sicheren Schuss zu haben. Der Anklagevertreter hatte seinen Befragungsstil geändert. Er fragte sachlicher und höflicher. Fast konnte man diese Befragung zu einem normalen Gespräch hochstufen, in dem der Ankläger nicht-suggestive Fragen stellt und Hättasch den jeweiligen Sachverhalt aufklärte.
Und täglich grüßt das Befragungs-Murmeltier
Dann wollte die Anklage von Hättasch noch einmal genau wissen, wie seine Verhaftung am 5. November 2024 abgelaufen sei, aus seiner Sicht. Hättasch wies darauf hin, dass er das alles doch schon einmal ausführlich dargelegt habe. Ob die Anklage jetzt noch einmal alles hören wolle? Die Anklage sagt: „Ja.“ Ob sein Handy die ganze Nacht in der Küche gelegen habe und warum nicht im Schlafzimmer, will der Ankläger wissen. Ganz ehrlich, den Sinn dieser Fragen habe ich nicht verstanden. Ist das investigativ? Hättasch antwortete, dass sein Handy nicht im Schlafzimmer lag, weil man das nicht machen sollte. Wir erinnern uns: Bei der Erstürmung seines Hauses durch eine GSG-9-Einheit schoss ein Beamter Kurt Hättasch aus kurzer Distanz in den Kopf. Ein weiterer Schuss verfehlte sein Ziel. Hättasch hatte zu dem Zeitpunkt einen alten Karabiner in der Hand, den er legal besaß. Es ist hochstrittig, ob Hättasch, der glaubte, dass militante Linke – 6 Uhr im November-Morgennebel – gerade sein Haus stürmen wollten, wirklich auf die Beamten gezielt hat. Zumal er – nach eigenen Aussagen – nicht wusste, dass es sich um Beamte gehandelt hat. Vielleicht hatte er seinen Karabiner nur aus Gründen des Selbstschutzes in der Hand?
Nach den Frage-Kaskaden der Anklage wurde Kurt Hättasch von einem seiner Verteidiger, Rechtsanwalt Mike Thümmler, vernommen. Ob er den Namen „Sächsische Separatisten“ kenne, wurde er gefragt. Hättasch antwortete, davon habe er das erste Mal bei seiner Verhaftung gehört. Ob er Teil einer Vereinigung war, gemeinsam mit den anderen Angeklagten. Hättasch verneinte wiederum. Der Verteidiger zählte insgesamt 15 Namen auf, wenn ich das richtig in Erinnerung habe. Hättasch bestätigte, dass er sieben davon kenne, das sind die Mitangeklagten, drei weitere nicht wirklich und fünf gar nicht. Zur Erklärung: Es gibt acht Angeklagte, gegen sieben weitere Personen wird ermittelt, sie sind aber auf freiem Fuß.
Es folgten noch einige weitere grundlegende Fragen. Ob er von einem Tag X Kenntnis hatte, ob Liquidierungen oder ethnische Säuberungen geplant gewesen wären, ob die Eroberung von Teilen Sachsen geplant gewesen seien, ob er von der Kameradschaft Brandis gehört habe, ob er gewusst habe, dass Jörg S. einen „US-Milizenführer“ gekannt hätte, ob er Migranten aus Deutschland rauswerfen wollte. Kurt Hättasch beantwortete alles mit Nein. Hättasch ergänzte, dass Migranten, die keinen Schutzstatus mehr hätten, in ihre Länder zurückgeführt werden sollten. Aber ohne Gewalt. Ob er mit Jörg S. über Adolf Hitler und den Nationalsozialismus gesprochen habe? Hättasch verneinte.
Was sich der Autor fragt: Existieren die „Sächsischen Separatisten“ am Ende nur in den Vorstellungen des Generalbundesanwaltes und seiner nach Dresden entsandten Staatsanwälte?

Der zweite Streich: Was die Bienen betrifft, so kann man Zusammenhänge generell leichter an Beispielen erklären, als wenn man sie in neutralen Worten aufdröselt. Das setzt voraus, dass der Zuhörer mitdenkt und diese Dinge kennt. Wie ein Bienenstaat funktioniert, sollte eigentlich jeder Erwachsene mal gehört haben, darum ist das ein gutes Beispiel. Der moderne Staatsapparat orientiert sich nicht an Säugetierpopulationen (also auch Menschen), so wie Familienclans das tun, sondern am Insektenreich. Der gesamte deutsche Staatsapparat, also Verwaltung, Polizei, Militär und ja, auch die Justiz, besteht aus fleißigen Bienchen, die eben nicht nur das tun, was ihnen ihre Säugetierherkunft instinktiv vorgibt, sondern sie absolvieren jeweils spezialisierte Aufgaben, die den Staat am laufen halten. Ohne das Vorbild Bienenstock gibt es keinen Staat. Säugetiere bilden nämlich von Natur aus keine Staaten, das tun nur Insekten. Darum bietet sich der Vergleich zwischen Staatsapparat und Bienenstock geradezu an. Mehr ist da nicht hinter und „rechts“ ist das auch nicht. Aber um das zu verstehen, muss man eben wissen, wie Mensch und Tier so funktionieren und was einen Staat eigentlich ausmacht. Bei so manchen „Ermittlern“ fragt man sich schon, ob die wirklich Ermittler sind, das nötige Hintergrundwissen haben und auch mitdenken, oder ob die nur auf Schlüsselworte reagieren und dann ihre eigenen persönlichen Vorurteile und grenzwertigen Assoziationen in die Wertung dieser Schlüsselworte einbringen und dann erwartbar zu falschen Schlüssen kommen. Wenn man jetzt nicht nur ein System anhand von Beispielen aus der Natur beschreiben will, sondern prozedurale Vorgänge und Kausalitäten, so bieten sich zum Vergleich bekannte Filme oder auch Computerpiele an, die man zum Verständnis des Vergleiches natürlich kennen und inhaltlich auch verstanden haben muss. Gleich weiter im dritten Streich. (Nein, das ist jetzt kein versteckter Code für „Drittes Reich“) ;-)
Der paranoide Linksstaat will mit aller Gewalt etwas konstruieren , um sich Rechtfertigungen für seine Paranoia zu basteln. Dieses Pack hat komplett fertig, egal auf welchen Ebenen sie ihre Paranoia austoben. Sie gehören in die geschlossenen Klapse.
Der erste Streich: Der Fokus bei der ganzen Sache ist völlig falsch. Das Problem sind nicht irgendwelche herbeifabulierten „Sächsischen Separatisten“, sondern das eigentliche Faktum über das keiner reden will. Nämlich die illegale Türöffnung 2015 als Teil eines laufenden Staatsstreiches, der im Jahre 2001 seinen Anfang nahm. So lang die eigentliche Ursache nicht zur Kenntnis genommen und abgestellt wird, kann man sich an den Symptomen die dadurch hervorgerufen werden, bis zum Sanktnimmerleinstag abarbeiten. Das eigentliche Problem wird man nicht los und irgendwann von ihm weggespült werden, denn eine Wirkung kann niemals Ursache sein. Ich habe so meinen eigenen Erfahrungen mit Staatsanwaltschaft und GBA. Der GBA erklärt sich vorschnell für nicht zuständig, delegiert das wieder zurück an die StA, um dann durch die Hintertür plötzlich doch wieder in Erscheinung zu treten. Anscheinend aber nicht wegen der vorgelegen Beweise, sondern um den, der sie vorgelegt hat, zu zerpflücken. Anders lässt sich das kaum mehr erklären was hier läuft. Das Problem ist nicht in Deutschland ausgelöst worden, sondern im Ausland. Wir (und andere) werden da mit hineingezogen und dann als Verusacher gebrandmarkt, die auf die durch andere ausgelöste Situation nur reagieren. Will man das Problem wirklich abstellen, muss es an der Wurzel herausgerissen werden. Aber das will man anscheinend nicht, weil man dann die wirklichen Verursacher und deren Kollaborateure bei diesem unsäglichen Vorgang offenbaren müsste. Und dann würden plötzlich ganz andere vor Gericht stehen als irgendwelche „Separatisten“. Jetzt kommt noch was dazu: Es gibt hier wie jenseits des Teiches Diskrepanzen unter den Betroffenen, wie das Problem denn an der Wurzel herauszureißen sei. Was in einem Land legal ist, ist es in einem anderen Land nicht. Aber das wird überdeckt von internationalen Bündnissen und Verträgen, die unser Rechtssystem in relevanten Punkten aushebeln. Aber dafür können die „Separatisten“ ja nichts.
…linientreue, judikative Aktivisten arbeiten halt an ihrer Karriere…sowas gab damals auch…
Ich verstehe jetzt nicht, wie Separatisten in Deutschland überhaupt Nazis sein können. Separatisten, egal ob aus Sachsen, Bayern oder dem Rheinland, wären im Dritten Reich sofort erschossen oder gehängt worden.
@Matthias Böhnki : jaaa! Aber letzt endlich haben beide Arten eine ähnliche Staatenbildung. Nur, daß die Einen eher auf Pollen und die Anderen eher auf „Fleisch“ stehen.
@Gerlinde Jäckel: Es tut mir leid, welches Leid Ihnen und Ihre Familie angetan wird. Ich hoffe für Ihre Jungs und Alle Angeklagten,daß wirkliche und wahrhaftige Gerechtigkeit durchgesetzt wird. Denn eine „Rechtssprechung“ wie in der DDR ist keine Rechtsprechung. Es wäre Unrechts- Sprechung.