Aktuell wird viel berichtet, wie der Verfassungsschutz in Thüringen die offizielle Etikettierung der AfD als „rechtsextrem“ begründete. Aber wie ist das eigentlich in Sachsen gelaufen? Da wird es richtig düster.
Im letzten Jahr hatte der Verfassungsschutz in Sachsen ein 134-seitiges Gutachten über den sächsischen Landesverband der Alternative für Deutschland (AfD) angefertigt, um der Partei offiziell das Etikett „rechtsextrem“ anzuheften. Presse und Öffentlichkeit wurden im Dezember 2023 mit einer 2,5-seitigen Pressemitteilung abgespeist. Darin wurde nur äußerst dürftig begründet, warum der AfD-Landesverband in Sachsen als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“ eingestuft wird. Es würde alles im Gutachten stehen, hieß es. Nur leider hat es der Verfassungsschutz auf Nimmerwiedersehen im Panzerschrank verschwinden lassen. Auch auf Pressenachfragen mochte das Landesamt keine weiteren Details über dessen Inhalt verraten. Ich hatte über den Vorgang auf Achgut unter dem zusammenfassenden Titel „Sachsen: Verfassungsschutz will AfD-Gutachten geheimhalten“ ausführlich berichtet.
Bereits im Januar dieses Jahres klagte die AfD vor dem Verwaltungsgericht Dresden auf Herausgabe des Gutachtens. Dann tat sich eine ganze Weile nichts, obwohl es sich um einen Eilantrag handelte. Erst am 16. Juli 2024, also sechs Monate später, teilte das Gericht mit, dass der Eilantrag des Landesverbands Sachsen der AfD gegen seine Einstufung als gesichert rechtsextremistische Bestrebung erfolglos gewesen sei. Nachzulesen hier.
Nochmal zum Mitschreiben: Eilantrag Januar, Gerichtsentscheidung Juli. Moderne und effiziente Justiz geht doch wohl anders. Seit dem 28. Juli 2024 ist eine Beschwerde der AfD beim Oberverwaltungsgericht Bautzen in derselben Sache unter dem Aktenzeichen 3 B 127/24 anhängig. Seitdem erreichen das Gericht zwar sowohl vom Verfassungsschutz als auch von der AfD Sachsen immer neue Schriftsätze – nur entscheiden will es noch nicht. Und niemand weiß, wann sich das OVG zu einem Urteil entschließen möchte.
Die Thüringer Materialsammlung sorgte „für Lacher bis heute“
Hier passt vielleicht ein kurzer Abstecher in den Nachbar-Freistaat Thüringen. Die Affäre um Thüringens Verfassungsschutzchef Stephan Kramer schlägt Wellen, wie Achgut hier bereits berichtete. Die jüngste Welle von Meldungen über diese merkwürdige Personalie hatten Recherchen der Kollegen von Apollo News angestoßen. Am 12. Dezember berichtete der Chefredakteur von Apollo News, Max Mannhart, im Kontrafunk über manipulierte AfD-Gutachten, unterdrückte Gegengutachten, Bedrohung und Intrigen gegen kritische Mitarbeiter sowie Eigenmächtigkeiten des Thüringer Verfassungsschutzpräsidenten Stephan Kramer (SPD) im Kurs gegen die AfD. Beispielsweise ging es um das Erstellen einer Materialsammlung, die zum Beweis der rechtsextremen Bestrebungen der AfD dienen sollte (Min. 11:49 bis Min. 12:44):
„Dass ist das, was uns … übereinstimmende Insiderquellen berichten, dass Stephan Kramer … die Quellensammlung für die erste Einstufung – also diese Prüffall-Einschätzung, das ist relatv wenig umfangreich – diese Materialsammlung hat er völlig selbst angelegt. Die war dem Fachreferat selbst bis zur Veröffentlichung gar nicht bekannt. Das können wir auch dadurch belegen, dass es interne Mails gab, damals von Seiten des zuständigen Referatsleiters, der genau das eben beschrieben hat, sich empörte, dass er von all dem gar nichts wusste, aus der Presse erfahren hat, dass das zuständige Refererat bewusst außen vor gelassen wurde …“
Vielleicht fürchtete er das Urteil der Verfassungsschutz-Profis. Wohl zu Recht, wenn Mannharts Aussagen stimmen:
„Stephan Kramer hat dann diese Materialsammlung an das Bundesamt für Verfassungsschutz weitergeleitet und auch dort sorgt es für Lacher bis heute … weil diese Materialsammlung nicht sonderlich erhellend war, was ihre Stichhaltigkeit angeht.“
Lachte niemand über das AfD-Gutachten aus Sachsen?
Zurück nach Sachsen. Der Autor wollte vom Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) wissen, wie lange das sächsische AfD-Gutachten noch im Panzerschrank sein Dasein fristen soll. Die Anwort:
„Das Gutachten zum AfD-Landesverband Sachsen ist ein vom Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Sachsen als Verschlusssache eingestuftes Dokument. Dabei handelt das LfV Sachsen auf der Grundlage der Verwaltungsvorschrift der sächsischen Staatsregierung über die Behandlung von Verschlusssachen (VSA). Die Erforderlichkeit wird laufend überprüft.“
Meine Hypothese zum Panzerschrankgutachten: Es steht nichts Substanzielles drin. Wollen wir wetten? Damit das nicht rauskommt, lässt es das – dem CDU-Innenminister unterstellte – LfV lieber im Dunkeln. Sehr misstrauisch macht zudem das Fehlen eines, aus wissenschaftlich-methodischer Sicht, wichtigen Wortes: „unabhängig“. Es ist im Zusammenhang mit der Entstehung des Gutachtens zur AfD in Sachsen nie gefallen. Fakt ist zunächst: Das LfV ist eine weisungsabhängige Behörde. Demnach kann es selbst kaum die Unabhängigkeit eines Gutachtens garantieren. Hochverdächtig ist: Das LfV hat sich bisher nie geäußert, ob das Gutachten – nach wissenschaftlichen Maßstäben – durch unabhängige Gutachter bewertet wurde.
Hierfür eignet sich hervorragend das Mittel der Interrater-Reliabilität bzw. Beobachterübereinstimmung. Ohne den Inhalt der Öffentlichkeit preisgeben zu müssen, hätte das LfV z.B. sagen können: „Wir haben vier unabhängige Gutachter das Material bewerten lassen, die Beobachterübereinstimmung ist hoch.“ In der Regel gilt ein Korrelationskoeffizient von 0,8 bis 1,0 als sehr hoch. Wenn das Amt ein solches Gutachten vorweisen könnte, hätte das – wenn auch unter Vorbehalt – einen leichten Anschein von Glaubwürdigkeit. Der Autor würde sich sogar als externer Gutachter für eine Bewertung zur Verfügung stellen. Man will ja nicht nur meckern, man will helfen, wo man kann. Zwinkersmiley.
Leider ist hochwahrscheinlich am sächsischen Panzerschrankgutachten aber überhaupt nichts Wissenschaftliches. Sondern es scheint eher ein Konglomerat aus Attributions-Voreingenommenheiten zu sein. Bedeutet: Wenn das LfV von vornherein der Meinung ist, die AfD sei böse, hat das eine unmittelbare Handlungskonsequenz bezogen auf das Erstellen des Gutachtens. Diese Voreingenommenheit des LfV beeinflusst den Zuschreibungsprozess. Auch vor dem Hintergrund der Affäre um den Thüringer Schlapphutchef Stephan Kramer, wegen dem jetzt ein Untersuchungs-Ausschuss eingesetzt werden soll, stellt sich die Frage: Hat sich der sächsische Verfassungsschutz die 134-seitige AfD-Materialsammlung einfach nur zusammengegoogelt?
Vielleicht verhilft uns ja das Oberverwaltungsgericht Bautzen demnächst zu ein paar neuen Einsichten. Oder ein AfD-Verbotsantrag, denn vor dem Bundesverfassungsgericht müssten wohl auch handfestere Beweise dafür auf den Tisch gelegt werden, dass die Partei „gesichert rechtsextrem“ sein soll.
Stephan Kloss ist freier Journalist. Er lebt bei Leipzig und absolviert nebenberuflich ein Bachelor-Studium im Fach Psychologie.

Meine Meinung: Politiker sind (und waren) (doch nur) Schauspieler, die „ihre“ Kundschaft bedienen. Derzeit haben wir da nur eher Mässige bis Schlechte. „Iss halt so“. Da ist nichts mit Ideologie, Wahrhaftigkeit, Überzeugung usw.
Gesichert Rechtsextrem ist höchstens mein deutscher Schäferhund, der sofort anfängt zu knurren und die Zähne bedrohlich fletscht, wenn er das Wort „Grüne oder SPD“ hört -aber doch nicht die AfD. Die „gesichert“ politisch gesteuerten „Verfassungsschützer“ finden einfach nichts , was die AfD mit Rechtsextremismus in Verbindung bringt, so sehr sie sich auch bemühen. Selbst das „Höcke Narrativ“ hilft nicht weiter und verliert immer mehr seine „Attraktivität“. So ist das halt, wenn man sich auf dünnes Eis begibt, es knarrt und knistert überall. Deshalb schnell zurück ans rettende Ufer, d.h. als „Geheimsache ab in den Panzerschrank, unter sicheren Verschluss, damit niemand mitbekommt wie blamabel dürftig die Faktenlage ist. Die “Schlapphüte„ von den sage und schreibe 17 Verfassungsschutz Behörden, wissen doch längst, dass die AfD keine Rechtsextreme Partei ist. Im Gegenteil, Parteiprogramm und Führungspersonal stehen für Demokratie, Meinungsfreiheit und politisch fairen Wettbewerb. Ihren politischen Auftrag, die AfD klein zu halten oder gar zu vernichten (Haldenwang hat es sogar zugegeben), werden sie auf “legalem Weg„ niemals erreichen. Wenn überhaupt, die Feinde unserer Demokratie sitzen eindeutig mehrheitlich in dem momentan an den Hebel der Macht befindlichen “Parteienkartell„. In der “Coronazeit„ haben sie gezeigt wie sie manipulieren und verbieten, zu was sie fähig sind und was sie von Demokratie halten. Deshalb “Schlapphüte„ besinnt euch, lasst euch nicht so einfach missbrauchen und schnüffelt dort, wo es wirklich was zu schnüffeln gibt.
Schön, dass nun hier einmal die außerordentlich dünne Faktenlage angeleuchtet wird, auf deren Grundlage nur allzu gerne gegen die AfD und deren Aushängeschilder zu Felde gezogen wird. Was auch gerne genommen wird, ist die Behauptung, man dürfe Höcke -gerichtlich bestätigt- wahlweise Faschist oder Nazi nennen. Das ist natürlich falsch, wie landgerichtlich festgestellt wurde (Details bei LTO „Höcke wurde nicht gerichtlich zum Faschisten erklärt“ oder unter Az. 324 0 103/20).
Nicht mit dem KPD-Urteil von 1956 zu vergleichen.
Die Maßstäbe welche damit gesetzt werden sind übel. Grüne,SPD, CDU, CSU FDP und Linke lassen sich mit Leichtigkeit verbieten, nimmt man dieses Handeln als richtig an.
Früher fragte man: Woran erkennt man ein Mitglied der der NSU? Am Ausweis vom VS! Ich erinnere mich dunkel, daß im Zusammenhang mit dem „Gutachten“ in Thüringen gesagt wurde, das könne nicht veröffentlicht werden, weil dabei Informanten des VS in der AfD enttarnt werden würden. In Thüringen gibt es etwa 2300 Parteimitglieder wie könnte man da überprüfen wer Zuträger ist und wer nicht? Da hätte bei der AfD sämtliche Alarmglocken klingen müssen.
Natürlich wird man diese „Gutachten“ nicht freigeben, weil nichts konkretes drin steht was als rechtsextrem gelten würde. In einem Land mit einer unabhängigen Staatsanwaltschaft wären da längst Staatsanwälte tätig geworden aber bei uns…………!
„Stephan Joachim Kramer (* 1968 in Siegen) ist ein deutscher politischer Beamter (SPD, zuvor FDP, zuvor CDU). Er war von 2004 bis Januar 2014 Generalsekretär des Zentralrats der Juden in Deutschland und Leiter des Berliner Büros des European Jewish Congress. Seit 1. Dezember 2015 ist er Präsident des Amtes für Verfassungsschutz Thüringen. “ Wikipedia Kramer ist im juristischen Sinne befangen. Daß die Partei ihre Kader an die Schnittstellen der Macht installiert, ist sicher kein Zufall. Sie macht genau das, was ihre Tagesshau mit noch mehr Getöse verurteilt, wenn es sich um politische Gegner weie Donald Trump handelt. Damit wird wieder klar, daß die Sitten verfault sind und es sich in Deutschland um eine politische Justiz handelt. Kramer handelt wie die Justiz unter Kanzler Hitler aus parteiischen Gründen im Rahmen eines Parteienschutzgesetzes. Das Parteienschutzgesetz aus der Zeit ist von Christine Lambrecht neu aufgelegt worden, es nennt sich ziemlich einfallslos statt Gesetz gegen Schwätzer und Hetzer – Gesetz gegen Hass und Hetze, meist in der denglischen Varianten als fake-news und hate-speech. Ist das jetzt Zufall? Das Gesetz selber produziert das, was man braucht, indem es die Meinungsfreiheit und das Recht auf Kritik in Hass und Hetze umdeutet. Für eine Demokratie ist das inakzeptabel. Und für die Partei selbstentlarvend.