Robert von Loewenstern / 30.08.2019 / 12:00 / Foto: Pixabay / 96 / Seite ausdrucken

Sachsen wählt – ZDF hilft AfD mit investigativer Luftnummer

Jörg Urban ist Landesvorsitzender der AfD in Sachsen. Er hat in dieser Funktion Anfang 2018 Frauke Petry beerbt und tritt als Spitzenkandidat seiner Partei bei der Landtagswahl am 1. September an. Recht viel mehr wusste ich bis vor Kurzem nicht über Herrn Urban. Man kann sich ja nicht um alles kümmern. Ein paar schnell gegoogelte Leitmedienartikel und einen Wikipedia-Eintrag später bin ich umfassend informiert. Und zu einhundertelf Prozent überzeugt, dass Urban täglich ein frischgeborenes Menschenkind zum Frühstück verzehrt – ohne Inanspruchnahme von Kulturwerkzeugen wie Messer, Gabel oder Toaster.

Urban ist nämlich ein „deutscher Politiker (AfD) mit rechtsextremen Positionen“. Er ist nicht etwa „konservativ“, wie Ihnen Ihre Filterblase möglicherweise eingebläut beziehungsweise eingebräunt hat. Er ist auch nicht „rechts“, „rechtspopulistisch“ oder „rechtsradikal“. Nein, dieser humane Sondermüll, in einer mondlosen Nacht gekrochen aus schwefelschwangerem Sachsensumpf, ist viel schlimmer. Er ist „rechtsextrem“, womit er den offiziellen Maximalausschlag auf dem politischen Geigerzähler erreicht. Wie kaum ein anderer verkörpert der Wiedergänger offenbar das Tausendjährige Reich 2.0, das zu errichten die AfD sich anschickt.

Das Wikipedia-Urteil ist mit starken Beweisen unterfüttert. Unerbittlich werden die „rechtsextremen Positionen“ aufgelistet: Urban ist nämlich „für eine Stärkung der Direkten Demokratie und für eine Verbesserung der Finanzausstattung der Städte und Gemeinden“. Er lehnt „den Ausbau der Windkraft und den Energiepflanzenanbau“ ab. Und – als wäre das nicht genug – Urban hat sich im Bürgermeisterwahlkampf in Bautzen 2015 „vorrangig mit Asylthemen“ beschäftigt. 

Bin ich aus Versehen rechtsextrem?

Außerdem wird Urban eine Nähe zum AfD-Flügel „Der Flügel“ und zu Pegida nachgesagt, zwei Gruppierungen, für die Wikipedia eine breite Palette übelriechender Adjektive anbietet. Nicht zuletzt kursieren Fotos im Netz, die Urban – mit braunem (!) Regenmantel – beim Chemnitzer „Trauermarsch“ im direkten Schulterschluss mit Björn Höcke und Andreas Kalbitz zeigen, den AfD-Führerkräften von Thüringen und Brandenburg. 

Zugegeben, dieser Umgang macht den gelernten Wasserbau-Ingenieur und Naturschützer Urban nicht unbedingt sympathischer. Trotzdem bin ich hin- und hergerissen. Es ist nämlich so: Was die Forderung nach mehr direkter Demokratie, die Ablehnung von Windkraftausbau und die Beschäftigung mit Asylthemen angeht, empfinde ich eine gewisse Verbundenheit. Aber vielleicht bin ich einfach nur schlecht im Erkennen von Rechtsextremisten, weil ich aus Versehen selbst einer bin. Man weiß das ja heutzutage alles nicht mehr so genau.

Um so gespannter war ich, als sich „Frontal 21“, das „investigative ZDF-Politmagazin“, in Kooperation mit dem „Spiegel“ des Sachsen-Satans annahm. Das ließ einiges erwarten. Der „Spiegel“ hatte sich bereits nach Chemnitz mit differenzierter Berichterstattung hervorgetan, als er den Sachsen per Titelbild bescheinigte, ihr Shithole-Bundesland bestehe zur Hälfte aus braunem Gesocks. 

Und „investigativ“ kenne ich, das habe ich vor Jahrzehnten von einem großen Journalisten (und nahen Verwandten) gelernt: „Jemand wirft dir was in den Briefkasten und behauptet, es sei eine Sensation. Zu 99 Prozent will der Jemand Geld oder Rache oder beides. Manchmal ist die Information brauchbar. Dann setzt du sie ins Blatt und nennst es Recherche.“ 

Der große Coup der Urbans

Wie gesagt, ich war also einigermaßen gespannt, welche sensationelle Enthüllung über den ziegenhufigen AfD-Granden im Gemeinschaftsbriefkasten von ZDF und „Spiegel“ gelandet war. Als Redaktionsleiterin Ilka Brecht anmoderierte (hier ab 28:39), „Recherchen“ hätten ergeben, dass Sachens AfD-Chef „persönlich“ von der Energiewende „profitiert“ habe, saß ich bereits nägelkauend auf der Stuhlkante. Gut, ich will ehrlich sein, eine Stuhlkante war nicht involviert. Und Nägel konnte ich schon deshalb nicht kauen, weil ich bei „Recherchen“ laut lachen musste. Sie wissen, warum.

Egal, der folgende Dreieinhalbminüter hatte alles, was eine echte Enthüllungsstory braucht. Da gab es erstens einen Tatort (ein dramaturgisch wertvoll durch Blattwerk gefilmtes Satteldach), zweitens einen investigativ aufgespürten und zur Rede gestellten Täter (Urban am Rande einer AfD-Wahlveranstaltung), drittens einen anonymen Informanten („Originaltext nachgesprochen“) und viertens schließlich unwiderlegbare schriftliche Beweise („Steuerunterlagen zeigen …“). Besser geht nicht.

Die Tat des ruchlosen AfD-Mannes ist schnell erzählt: Er hatte vor über einem Jahrzehnt (also lange, bevor es eine AfD gab) zusammen mit drei Mitstreitern eine Solaranlage auf ein Dach bauen lassen. In der Folge erhielt die eigens gegründete GbR die staatlich garantierte Einspeisevergütung (Schnitt auf die „Steuerunterlagen“: „Mal sind es 146, mal 459, mal 467 Euro“). Schließlich der große Coup der Urban-Sippe: „Am 6. Januar 2017 lässt sich Frau Urban die anteiligen Gewinne auszahlen: für 2015 1.000 Euro – und für 2016 sind es 1.895 Euro.“ 

Urban, der Lügenbaron

Hammer. Allerdings bis dahin offensichtlich komplett legal und steuerlich einwandfrei, also nicht direkt ein kapitales Wirtschaftsverbrechen. Aber da ist ja noch viel, viel mehr. Es geht in der Hauptsache um Täuschung – Wählertäuschung, Landtagstäuschung, ZDF-Täuschung. 

Urban ist nämlich, so „Frontal 21“, „ein erklärter Gegner der – wie er betont – ,irrsinnigen‘ Energiewende. Er meckert öffentlich über Solarstrom und die ganzen Fördergelder. Was kaum einer weiß – und was wohl auch niemand wissen soll: Urban betreibt selbst eine Solaranlage, profitiert also persönlich von der ach-so-,irrsinnigen‘ Energiewende.“ 

Außerdem hat Urban seinen „Geschäftsführerposten“ heimtückisch dem sächsischen Landtag verschwiegen. Dazu ein Ulrich Müller von LobbyControl im O-Ton: „Wenn Herr Urban Geschäftsführer einer GbR war, dann muss er das nach den Verhaltensregeln des sächsischen Landtages … hätte er das angeben müssen und verstößt damit gegen die Geschäftsordnung des Landtages.“

Wegen seines „Geschäftsführerpostens“ zur Rede gestellt, streitet Urban rotzfrech alles ab: „Ne, ich hab keinen Geschäftsführerposten gehabt, da haben Sie sich falsch informiert.“ Schnitt auf ein Dokument, eine Stimme aus dem Off liest vor: „Das Protokoll der Gesellschafterversammlung von 2016: ,mit der Geschäftsführung beauftragter Gesellschafter Jörg Urban’.“ Na also, da haben wir’s. Urban ist als Lügner überführt.

GbR-Geschäftsführer? Wie bitte?

Beziehungsweise nicht. Gönnen wir uns einen kurzen Ausflug ins Gesellschaftsrecht. Was die öffentlich-rechtlichen Edeljournalisten geflissentlich verschweigen: Eine GbR hat überhaupt keinen „Geschäftsführer“, jedenfalls nicht im Sinne des landläufig bekannten GmbH-Geschäftsführers. Letzterer ist eine gesetzlich zwingend erforderliche Institution, ein selbstständiges Organ der Gesellschaft und zahlreichen Rechten und Pflichten unterworfen. 

Bei einer GbR, einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, sieht das völlig anders aus. Eine GbR ist ein vergleichsweise formloser Zusammenschluss von Personen, die einen gemeinsamen (normalerweise geschäftlichen) Zweck verfolgen. Alle diese Personen haften persönlich bis zum letzten Hemd, alle diese Personen können für die GbR wirksam Geschäfte abschließen und Verpflichtungen eingehen – für die auch alle anderen GbR-Gesellschafter im Außenverhältnis einstehen müssen, selbst wenn sie nicht damit einverstanden waren. Kurz: Die Gründung einer GbR ist mit ähnlichen Risiken und Abgründen verbunden wie die Übernahme einer Bürgschaft.

Einen formellen „Geschäftsführer“ hat eine GbR nach außen hin nicht. Einzig für das Innenverhältnis ist relevant, was die Beteiligten untereinander im Gesellschaftsvertrag vereinbaren. 

Upps, er hat gar nicht gelogen

Im Innenverhältnis können die GbR-Gesellschafter eine bestimmte Arbeitsverteilung vorsehen, zum Beispiel, dass einer die „Führung der Geschäfte“ übernimmt, während sich andere darauf beschränken, Kapital einzubringen. Dieser „Geschäftsführer“ muss nicht einmal so genannt werden. Ob Gesellschafter Urban im Gesellschaftsvertrag als „Geschäftsführer“, „Unser Führer“, „Der Bestimmer“, „Operating Thetan“ oder „Bussibär“ bezeichnet wird, ist völlig wumpe, solange erkennbar ist, welche Aufgaben er hat.

Aus all diesen Gründen spricht im Außenverhältnis normalerweise niemand vom „Geschäftsführer einer GbR“ – außer natürlich ein ahnungsloser NGO-Fuzzi und ZDF-Journalisten, die eine Mücke zum Mammut aufblasen wollen. Und so ist es auch kaum zu beanstanden, wenn Urban auf die Frage nach einem „Geschäftsführerposten“ verneint, einen solchen „Posten“ innegehabt zu haben. 

Ob Urban seine Beteiligung an der GbR dem sächsischen Landtagspräsidenten mitteilen musste, ist eine andere Sache. In jedem Fall erreichen die Mini-Einkünfte aus der Beteiligung nicht einmal die anzeigepflichtige Jahreshöhe (Geschäftsordnung des Landtags, S. 36). So oder so: Falls hier überhaupt ein Verstoß vorliegen sollte, dürfte er als „minderschwerer Fall“ zu klassifizieren sein, der als schlimmste Sanktion eine Ermahnung nach sich zieht.

Investigative Luftnummer

Aber um diesen Pillepalle-Kram geht es im Kern gar nicht. Der zentrale Vorwurf der Möchtegern-Enthüller von ZDF und „Spiegel“ ist irgendwas mit Glaubwürdigkeit. Urban wettert öffentlich gegen die Energiewende und profitiert privat von deren Subventionen. Ergo ist er „doppelzüngig“ (ZDF-Unterzeile), möglicherweise liegt gar ein „Interessenkonflikt“ vor („Spiegel“).

Diese Anwürfe sind ungefähr so gehaltvoll wie Cola Zero. Urban fordert „Experiment Energiewende sofort beenden“, wie das ZDF selbst in seinem Bericht vermeldet. Einen eventuellen Interessenkonflikt hat Urban also eindeutig gegen seine persönlichen Geschäftsinteressen entschieden. Genau dieser Umstand macht Urban nach allgemeinem Ethik-Einmaleins bei seiner politischen Forderung eher glaubwürdiger. 

Anders verhält es sich, wenn jemand ein bestimmtes Verhalten anprangert und dies seinerseits praktiziert. Wenn also die Bayern-Grüne Katharina Schulze die Vermeidung unnötiger Flugreisen fordert und selbst zum Eisessen nach Kalifornien jettet, dann darf man sie mit Fug und Recht unglaubwürdig nennen. Im Fall Schulze liegt klassisches „Wasser predigen, Wein trinken“ vor. Das kann man Urban nicht vorwerfen. Er hat von seinen Landsleuten schließlich nicht verlangt, ihre Solarpanels zu schrotten.

Fazit: Das investigative Gesamtkunstwerk von ZDF und „Spiegel“ ist eine Luftnummer – und ich bin garantiert nicht der Einzige, der es durchschaut hat. War ja nicht allzu schwer. Was ich mich nun frage: Was dachte wohl Otto Normalsachse beim Betrachten des billigen Anschmierversuchs? Dem hatte man den AfD-Kandidaten bisher als Fürsten der Finsternis verkauft. Wenn aber die geballte Anstrengung der Toprechercheure kurz vor der Wahl nicht mehr hervorbringt als einen dünnen Enthüllungs-Furz – ist es möglich, dass Sachsen-Otto plötzlich auf die Idee kommt, der Herr Urban könnte vielleicht doch nicht die Ausgeburt der Hölle sein? 

Dann allerdings hätte die Public Private Partnership von ZDF und „Spiegel“ etwas erreicht, was sie bestimmt nicht wollte: Wahlhilfe für die AfD.

Foto: Pixabay

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Leserpost

netiquette:

H. Meier / 30.08.2019

@ Dietrich Herrmann Wenn Sie sich anschauen was die Böll-Stiftung, als politische Kaderschmiede, journalistisch vereinnahmt, und wie sie den Kommunikations-Sektor ideologisch infiziert hat, dann kommen die totalitären Strukturen zum Vorschein, wo alles „alternativlos“ im Trend ist.

Volker Kleinophorst / 30.08.2019

@ S. Zorn Journalist darf sich jeder nennen, ähnlich wie Politiker. Sind ungeschützte Berufsbezeichnungen. Hat man ein Volontariat ist man Redaktuer. Nur dass diese Berufsbezeichnung im Alltag unüblich ist, und wenn ein “Ungelernter” Redaktuer wird, dann ist er es eben auch.

Frank Mora / 30.08.2019

Die ganze Blase nimmt es Herrn Urban furchtbar übel, daß er eigentlich gefühlt einer der Ihren war. Jahrzehntelang Landesgeschäftsführer der Grünen Liga, eine Art kleiner BUND oder NABU, aber viiiel grüßer als die “Deutsche Umwelthilfe AG”. Oder war es eine Limited und Co. KG wegen der Steuer oder Transparenz? Eine GbR sicher nicht. Da wäre Dr. Postel mit dem letzten Hosenknopf in der Haftung. Seine Ehefrau übrigens auch.  Und so ein sächselnder Urban ist auch noch vom Fach (studierter und abgeschlossener Wasserbauingenieur) und mit einer Russin verheiratet. Nichts mit Kryprogermane und Ausländerfeind. Da darf man ihn gefälligst nicht ausreden lassen. Wie am Freitag im ARD/ZDF Mittagsmagazin. Montag Abend wird spannend.

Leo Hohensee / 30.08.2019

Aber noch eine ganz andere Frage: wo wird so ein GbR-Vertrag hinterlegt? Wer kommt da dran? Das Intrigenspiel muss doch auch - so gesehen - durchleuchtet werden.

Andreas Rochow / 30.08.2019

Die Damen und Herren von Frontal und Spiegel sind auf die ideologische Lüge abonniert! Eigentlich müsste eine so verkommene Lügen- und Sudelpropaganda im öffentlich-rechtlichen Fernsehen disziplinarische Folgen haben. Aber die AfD hat’s schließlich verdient! Immerhin ist sie - nicht ohne Grund! - die einzige Partei, die das Ende dieses Staatsfernsehens fordert. Und sollten dieser Aktion neben anderen Hetzaktivisten einst auch Frau Brecht und ihre Hinterfrauen und -männer von Frontal 21 zum Opfer fallen, wäre dem deutschen Journalismus ein großer Dienst erwiesen.

Karla Kuhn / 30.08.2019

“Aber vielleicht bin ich einfach nur schlecht im Erkennen von Rechtsextremisten, weil ich aus Versehen selbst einer bin. Man weiß das ja heutzutage alles nicht mehr so genau.”  Herr von Loewenstern, da geht es mir wie Ihnen. In der DDR war ich der imperialistische KLassenfeind. Jetzt soll ich eine RECHTSEXTREMISTIN sein ? Weil ich, wie der Herr Urban für eine STÄRKUNG der DIREKTEN DEMOKRATIE bin, so wie sie in der Schweiz praktiziert wird. Nun wußte ich bisher nicht, daß gerade die SCHWEIZ RECHTSEXTREM sein soll ?? Wow, ich frage aber mal vorsichtshalber bei der BOTSCHAFT nach,  nicht daß ich mich mal ausversehen ins “rechtsextreme Lager” begebe. Und eine BESSERE FINANZAUSTATTUNG für Städte und Gemeinden wollen wohl die ALTPARTEIEN und BESTIMMTE MEDIEN NICHT ?? Naja, es ist ja auch nicht so einfach sich über eine GBR, die mit WESENTLICH höheren Risiken verbunden ist, als eine GmbH, zu informieren, da gehört schon ein bisschen Köpfchen dazu. Aber HIRN ist eben nicht überall gleich verteilt, darum fleht die C.  Roth doch so gerne , Herr, laß Hirn regnen.  WAS für eine EKELHAFTE POSSE, Luftnummer ist viel zu harmlos für diesen DRECK !!  Herr Gerlach, hatte ich hier schon geschreiben, daß ganz “PLÖTZLICH” diese Protokolle aufgetaucht sein sollen “Ja wo waren sie denn ?? Die “Übeltäter ?? WENN es so wäre, wäre das eine MEISTELEISTUNG ein Jahr danach.. HALTEN DIE UNS,  DAS VOLK WIRKLICH FÜR SO BLÖDE??  “Wahlhilfe für die AfD.”  GENAU das ist es und HERVORRAGEND gemacht dazu. DANKE an die ALTPARTEIEN und an bestimmte Medien !!

Andreas Rochow / 30.08.2019

Die Damen und Herren von Frontal und Spiegel sind auf die ideologische Lüge abonniert! Eigentlich müsste eine so verkommene Lügen- und Sudelpropaganda im öffentlich-rechtlichen Fernsehen disziplinarische Folgen haben. Aber die AfD hat’s schließlich verdient! Immerhin ist sie - nicht ohne Grund! - die einzige Partei, die das Ende dieses Staatsfernsehens fordert. Und sollten dieser Aktion neben anderen Hetzaktivisten einst auch Frau Brecht und ihre Hinterfrauen und -männer von Frontal 21 zum Opfer fallen, wäre dem deutschen Journalismus ein großer Dienst erwiesen.

Andreas Rühl / 30.08.2019

@ Herr Seiler: wenn der Gesellschafter im Namen aller Gesellschafter handelt, ist ein Gesellschafter sehr wohl in der Lage, “allein” für die Gesellschaft ein Rechtsgeschäft abzuschließen. Gibts also drei Gesellschafter, genügt es u.U. wenn ein Gesellschafter für sich und für die 2 anderen in Vertretung unterzeichnet, etwa einen gewerblichen Mietvertrag und damit wird auch die Schriftform gewahrt. Kurzum: irgendwie liegen Sie genauso so falsch wie der Beiträger. Es kommt auch nicht darauf an, in meinen Augen, ob der Herr Geschäftsführer einer winzigen GbR ist (das kann ja auch schon eine Fahrgemeinschaft sein), sondern darauf, ob er ein Unternehmen leitet im eigentlichen Sinn, also eines, dass quasi kaufmännisch betrieben wird. Das ist hier nicht der Fall. Wenn sich die Eigentümer eines Nachbargrundstückes darauf verständigen, dass der eine den Rasen mäht beim Nachbarn und der andere im Gegenzug den Schnee räumt, kann das, bei Rechtbindungswillen, auch schon eine GbR sein (und wäre, nebenbei ein gottverdammich großes Wunder!). Ich vermute mal, dass das dem Landtag ziemlich schnuppe wäre. @ zum Beitrag: Seltsam, ich bin versucht, einen Witz ein wenig abzuwandeln: Nur weil Vollidioten einen anderen als Vollidiot bezeichnen, heisst das noch lange nicht, dass er nicht doch ein Vollidiot ist.

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