Mehrfach hatte Achgut über ein mysteriöses Gutachten des weisungsgebundenen sächsischen Verfassungschutzes berichtet. Das politische Traktat ist angeblich 134 Seiten lang und soll „beweisen“, dass der AfD-Landesverband in Sachsen „gesichert rechtsextremistisch“ ist. (Die Medieninformationen dazu sind hier nachzulesen.) Aber: Offiziell kennt niemand das Gutachten, niemand außer dem Verfassungsschutz. Dort schmort es offenbar tapfer im Tresor vor sich hin. Die Achgut-Artikel des Autors zum Thema finden Sie hier und hier. Nun hat die renommierte Kölner Medienkanzlei Höcker dem sächsischen Verfassungsschutz (sowie dem Innenministerium) eine umfangreiche Abmahnung zugestellt, die direkt auch mit dem Geheimgutachten zu tun hat.
Pünktlich zur Weihnachtszeit wurde die 106-seitige Abmahnung am 22. Dezember 2025, um 13:29 Uhr zugestellt. Die Adressaten: Verfassungsschutzpräsident Dirk-Martin Christian und CDU-Innenminister Armin Schuster (der während der Ahrtal-Katastrophe 2021 – mit 135 Toten – Chef des Bundesamts für Bevölkerungsschutz war und danach von Ministerpräsident Kretschmer - wegen guter Eignung? – zum sächsischen Innenminister berufen wurde).
Der Verfassungsschutz in Sachsen ist eine weisungsgebundene Behörde. Die Weisungsbefugnis liegt beim CDU-geführten Innenministerium. Es herrscht ein Abhängigkeitsverhältnis. Herr Schuster sagt Herrn Christian, was der zu tun und zu lassen hat. Damit müsste auch dem letzten Zweifler einleuchten: Das o.g. Geheimgutachten ist nicht unabhängig, es ist wertlos.
Im Abmahnschreiben wirft die Kanzlei Höcker zwei grundsätzliche Sachverhalte auf:
Erstens habe der Verfassungsschutz … öffentlich bekanntgegeben, dass er den AfD-Landesverband Sachsen als „gesichert (rechts-)extremistische Bestrebung“ eingestuft habe (per o.g. Pressemitteilung, Anm. d. Autors). Diese Einstufung durch den sächsischen Verfassungsschutz als auch die Bekanntgabe sei offensichtlich rechtswidrig, und zweitens seien im "Verfassungsschutzbericht 2024 des Freistaates Sachsen" (kurz "VSB"), veröffentlicht am 21.05.2025, rechtswidrige Aussagen über die AfD getätigt worden. Die Aufnahme in den streitgegenständlichen VSB … und die darin enthaltenen Äußerungen seien rechtswidrig, da sie nicht mit den Vorgaben des SächsVSG (Sächsisches Verfassungsschutzgesetz) im Einklang stünden und darüber hinaus auch erkennbar gegen das staatliche Sachlichkeits- und Neutralitätsgebot verstoßen würden.
Die 106-seitige Abmahnung - die dem Autor vorliegt - ist akribisch und tiefgehend verfasst. Alle vorgebrachten Argumente gegen den Verfassungsschutz - so mein Eindruck - werden mit juristischen Quellen gut gestützt (entweder Literatur oder Gerichtsurteile).
Präludium für eine größere juristische Auseinandersetzung
Die Kanzlei Höcker hat eine Frist von vier Wochen gesetzt. Dazu heißt es in der Abmahung:
„Vor diesem Hintergrund haben wir Sie … aufzufordern, die vorstehend beschriebenen Handlungen einzustellen, künftig zu unterlassen und angesichts der bundesweiten Breitenwirkung öffentlich richtig zu stellen, dass Ihre Handlungen bzw. Aussagen im VSB 2024 rechtswidrig waren. Dies haben Sie unverzüglich, spätestens aber bis zum 26.01.2026, zu machen und jeweils entsprechend rechtsverbindlich zu erklären. Sollte eine entsprechende Erklärung nicht erfolgen, werden wir auch hier unserer Mandantin an raten, ein gerichtliches Klageverfahren vor dem Verwaltungsgericht anzustrengen.“
Noch Anfang 2025 blieb die Alternative für Deutschland in Sachsen mit einer Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht Bautzen erfolglos. Nachzulesen hier. Doch dabei handelte es sich um einstweiligen Rechtsschutz. Jetzt dürfte der juristische Streit zwischen dem AfD- Landesverband Sachsen und dem CDU-gefügigen Verfassungsschutz in eine neue Runde gehen. Es ist kaum davon auszugehen, dass sich Verfassungsschutzpräsident Christian oder Innenminister Schuster der Abmahnung unterwerfen werden. Deshalb wird der juristische Streit auf ein Hauptsacheverfahren zulaufen. Der AfD-Landesverband Sachsen wird nach dem 26. Januar 2026 höchtswahrscheinlich Klage erheben (müssen).
Leider haben zahlreiche Medienvertreter bis heute nicht verstanden, oder sie wollen es nicht, dass es sich bei der Behauptung des sächsischen Verfassungsschutzes, die AfD sei „gesichert rechtsextrem“ oder „erwiesen rechtsextrem“ oder werde als „rechtsextreme Bestrebung eingestuft“ um eine inner-behördliche – aus Sicht des Autors rein willkürliche – Behauptung bzw. Einschätzung handelt. Es ist zu befürchten, dass der sächsische Verfassungsschutz unter einer politisch-ideologisch motivierten kognitiven Verzerrung leidet.
Ein klarer Fall für einen forensischen Rechtspsychologen. Bitte übernehmen! Es drängt sich förmlich der Verdacht auf, dass der sächsische Verfassungsschutz von der CDU dafür instrumentalisiert wird, die AfD in juristische Schlammschlachten zu verwickeln, über die in den Medien konsekutiv zum Nachteil der AfD berichtet wird. Dies moniert auch die Abmahnung:
„Wir erlauben uns zudem den Hinweis, dass Ihre Maßnahmen auch einen unzulässigen Eingriff in Wahlen darstellten, so dass sich aus diesem Grund in der Vergangenheit jede Stellungnahme zu unserer Mandantin durch Sie verbot. Die haltlose und rechtswidrige Mitteilung vom 08.12.2023 stand unter dem Vorzeichen der am 01.09.2024 stattfindenden Landtagswahlen. Hiernach erweist sich Ihr Vorgehen in den betrachteten Zeiträumen als offensichtlich rechtswidrig, da die Rechtsprechung hier jede staatliche Einflussnahme auf den demokratischen Willensbildungsprozess untersagt.
Ihre Vorgänge wurden auch landes- bzw. bundesweit von den Medien aufgegriffen. Über Ihre Maßnahmen berichteten etwa die ZEIT, die Tagesschau oder der MDR.
Eine solche breite mediale Aufmerksamkeit war von Ihnen auch erwartet und beabsichtigt und belegt die damit verbundene stigmatisierende Wirkung Ihrer Einmischung in den politischen Meinungskampf.“
Stollen essen mit „Mutti“ Merkel in der sächsischen Staatskanzlei
An der Tatsache, dass der von Weisungen eines CDU-Innenministers abhängige Verfassungsschutz die AfD als umfragenstärkste Partei in Sachsen bespitzelt, stören sich zahlreiche „UnsereDemokratie“-Vertreter anscheinend nicht. Auch wenn das Geheimgutachten im Tresor herumlungert, kennen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Innenminister Schuster und Ministerpräsident Kretschmer den fragwürdigen Inhalt. Und die beiden CDU-Politiker werden nicht die Einzigen sein. Wovor hat Herr Kretschmer bloß Angst? Wenn die AfD doch so gefährlich ist, warum lässt er das Gutachten nicht veröffentlichen? Wer bezahlt die tausenden Stunden Arbeitszeit, die sächsische Verfassungschutzbeamte damit zubringen, die Opposition zu bespitzeln und Berichte zu verfassen? Wir Steuerzahler.
Das Muster der sächsischen CDU ist augenscheinlich stets gleich: Schaden anrichten, auslöffeln sollen es andere. Sächsische CDU-Bundestagsabgeordnete stimmten für den Ausstieg aus der Kernkraft, auch Herr Kretschmer als er noch im Bundestag saß. Sächsische Christdemokraten stimmten gegen die Rückkehr zur Kernkraft (AfD-Antrag) und sind damit direkt mitverantwortlich für hohe Energiepreise und den Niedergang der deutschen Wirtschaft. Nicht zu vergessen: Während der Corona-Zeit setzte Herr Kretschmer - gemeinsam mit Genossin Köpping - strengste Kontaktbeschränkungen durch und warb für die Covid-Impfung, obwohl zu dem Zeitpunkt in Sachsen bereits zahlreiche Menschen nach der Inokulation verstorben oder erkrankt waren.
Wie weit sich der sächsische CDU-Chef von der Wirklichkeit entfernt hat, demonstrierte Ministerpräsident Kretschmer in der Vorweihnachtszeit. Da aß er mit Alt-Kanzlerin Merkel (direkt verantwortlich für Massenmigration und Kernkraftausstieg) in der Staatskanzlei Stollen der Hellerauer Marktbäckerei. Eine neue Form der politischen Anbiederung? Zu sehen auf seinem Facebook-Profil. Hier eine Auswahl der FB-Kommentare:
„Es gibt leider keinen "Kotz-Smiley-Button". Nicht in Worte zu fassen dieses Schauspiel.“
„Man bekommt den Eindruck, die CDU gibt alles, um den Weg in den Abgrund zu beschleunigen.“
„Die sollte sich lieber mal die schönen Betonklötzer rund um die Weihnachtsmärkte ansehen, die seit ihrer "Wir laden alle zu uns ein und schaffen das Politik" da stehen müssen!“
„Vielleicht sollten Sie Ihren Gast fragen, warum sie seit 10 Jahren alles dafür unternimmt, erst Deutschland und jetzt auch die CDU zu demontieren?“
„Kretsche, ich bin enttäuscht dieser Frau auch noch eine Bühne zu geben. Die AfD freut sich.“
In Sachsen, wo die Mehrheit der Bevölkerung bei der letzten Bundestagswahl die AfD mit 38,5 Prozent bzw. 37,3 Prozent (Erst- und Zweitstimmen) gewählt hat, wo die CDU die AfD-Opposition durch den Verfassungsschutz bespitzeln lässt, isst der CDU-Ministerpräsident instinktlos Rosinenstollen mit der Deutschlandniedergangsorganisatorin Nummer 1.
Liebe CDU Sachsen, viel Glück beim Sinkflug!

Schönes Beispiel wie die Blockparteien sich den Staat zu eigen gemacht haben, gegen Volkes Interessen, oder?
Man fühlt sich als inkompetente Landesregierung, wie im Bund, versucht, mit allen, auch illegalen Mitteln sich vor allem gegen den AfD-Wähler für den selbst verschuldeten Niedergang wehren & schadlos halten zu müssen, um den Niedergang des Landes/Staats fortführen zu können. Das hat schon sowas, wie eine Endsieg-Mentalität aus dem Führerbunker, hier aus dem Keller der Sächsischen Staatskanzlei. Diese an Weimar erinnernde Eskalation seitens des Staates, der mittlerweile einen nicht erklärten Wirtschaftskrieg gegen das eigene Volk führt, ist, Dank der politischen Unfähigkeit auf Dauer nicht zu gewinnen. Und für die Wokeria Sachsens, ja Deutschland, wird es keinen Exil-Staat geben, wenn man zu Lebzeiten zur Verantwortung gezogen werden wird. Wer braucht schon die Volltrottel eines Landesamtes für VS?
@ Robert Schleif bin ganz bei Ihnen !
„Während der Corona-Zeit setzte Herr Kretschmer – gemeinsam mit Genossin Köpping – strengste Kontaktbeschränkungen durch“
Gegen das Vergessen des Wählers hier noch einmal eine Schilderung des Vorgehens von Petra Köpping im April 2020:
Petra K., früher Mitglied der
SED-Mauermörder-Partei, jetzt mit SPD-Tarnkappe Bock im Garten des Sozialministeriums Sachsen, tönte im April 2020:
„Wer sich in Sachsen der Anordnung häuslicher Quarantäne verweigert, kann seit Donnerstag in einer psychiatrischen Klinik festgesetzt werden.“
Das berichtete am 10.04.2020 der MDR unter Berufung auf eine Anfrage beim Sozialministerium des Landes.
Demnach hatte die Landesregierung in den psychiatrischen Kliniken Altscherbitz, Arnsdorf, Großschweidnitz und Rodewisch insgesamt 22 Zimmer freigeräumt, in denen etwaige Quarantäneverweigerer festgesetzt werden sollen.
Deren Bewachung solle die Polizei übernehmen, denn die hatte zu der Zeit ja nix Besseres zu tun. Auf Omas eindreschen, Jugendliche überfahren, mit Wasserwerfern auf Familien und Kinder zielen, all das alles kam ja erst später.
Petra Köpping bestätigte diese Pläne damals auf Anfrage des Senders
und erklärte:
„Es ist für unser aller Gesundheit und Leben wichtig, daß die Menschen sich an die Quarantäneanordnungen halten.“
MP Kretschmer hatte die Pläne der Post-Bolschewikin zwar rasch wieder einkassiert, „weil die Menschen sich sonst womöglich falsche Sorgen machen“, doch konnte er den Shitstorm gegen Köpping,
die den Untergang der Sowjetunion anscheinend verschlafen hat und nicht ahnte, daß das Pathologisieren von Regierungskritikern erst viel später wieder Maxime des Handelns der FDGO-Crusher im Bundestag werden würde, nicht mehr verhindern.
Köpping nannte den Shitstorm „Verleumdungskampagne“ und jammerte „Niemand hat die Absischt, Mensch´n in die Bsyschatrie einzuweiß´n!“
Doch dann kam die Schwester mit den Medikamenten und brachte sie wieder zurück in ihre Gummizelle.
>> Sächsische CDU-Bundestagsabgeordnete stimmten für den Ausstieg aus der Kernkraft, auch Herr Kretschmer als er noch im Bundestag saß. Sächsische Christdemokraten stimmten gegen die Rückkehr zur Kernkraft (AfD-Antrag) und sind damit direkt mitverantwortlich für hohe Energiepreise und den Niedergang der deutschen Wirtschaft.<< ## Was soll eigentlich dieser Stuss? Wozu ist es nötig, dass ein Psychologischer Batscheler den Parlamentariern vorschreiben will, wofür oder wogegen sie stimmen dürfen. Herr Kloss, sie kommen nicht im Ansatz an die Kanzlei Höcker heran. Wieso versuchen Sie deren wirklich gute Arbeit mit ihren speziellen Vorstellungen von Energieerzeugung zu verbinden. Sie schaden der Sache damit enorm. Ich kann mich jedenfalls NICHT mit Ihnen solidarisieren. Sie beeinflussen damit sinnlos und unnötig die Wahrnehmung der Abmahnung durch vollkommen sachfremden Stuss. Sie sind scheinbar nicht der geeignete Kandidat für den Bericht über die Arbeit der Kanzlei.
Aus der Geschichte ist bekannt, dass nur unter dem NS-Regime Menschen verhaftet und interniert wurden, mit der Begründung, sie hätten gegen geheime Gesetze verstossen.
Warum SPD? Weil die SPD zu einer „Bewegung“ mutiert ist und die Partei die woken Flaggen vor den Rathäusern hochzieht.
Weil die Grünen eine Abspaltung der SPD sind und die SED eine Verschmelzung aus KPD und SPD war. Dieser besonders reaktionären Linkspartei nimmt nicht nur die SPD; sondern auch die Jubelpresse nichts krumm, ACAB, Good night white pride, Feuer und Flamme für diesen Staat, Nazis boxen, Autos anzügen, Wände und Züge mit Parolen beschmieren, Gewalt gegen Einheimische, und und und. Die ist natürlich auch stramm woke. Wie die Omas gegen Rechts. Faktisch vertuscht man mit der Flagge den Ursprung. „Omas für die SPD“ wäre ehrlicher, aber damit führen die ihren Rollator total gegen die Wand.
Die Studentenschaft ist sich wahrscheinlich nicht mal klar darüber, daß es sich nicht um eine studentische Revolte, sondern um eine sozialdemokratisch initiierte Bewegung handelt.
Rainbow Warrior, Regenbogenkrieger, angeblich sind die „geweissagt“ worden, aber das ist eine Finte.
Der Staat in Bewegung, dabei sind Bewegungen verfassungsfeindlich, wie bewegen dies, wir bewegen das, wir bewegen Deutschland. Kein Wunder, daß allen kotzübel ist von dem Geschaukel, das nennt man Seekrankheit. (nicht nach Luv übergeben, sondern nach Lee, Luv ist die Sturmseite .. )