Ohne Rücksicht auf Brandmauern wenden sich zwei Landkreise auf Beschluss ihrer Kreistage gegen die Windkraft-Pläne des Freistaats auf ihrem Territorium. Wenn andere dem Beispiel folgen, hat die Regierung ein ernstes Problem.
Achgut hat mehrfach berichtet, dass es im Freistaat beim Thema Windkraft heftig brodelt. Zuletzt hier. Nun haben die Kreistage vom Landkreis Leipzig und Mittelsachsen jeweils mehrheitlich den Planungen von Mega-Windrädern einen Schuss vor den Bug gesetzt. Gleichzeitig erhält der Planungsverband Leipzig-Westsachsen vom Landkreis Leipzig eine 23-seitige fundierte Stellungnahme, die den Windkraftausbau kritisiert. Landkreis-Chef und Planungsverbands-Chef ist ein und dieselbe Person: der CDU-Politiker Henry Graichen. (Über eine familiäre Verbindung mit den gleichnamigen Habeck-Freunden ist nichts bekannt.)
Die Landkreise tagten am vergangenen Mittwoch. Der Kreistag Leipziger Land stimmte mehrheitlich einem AfD-Antrag zu, in dem ein Moratorium für alle Windkraft-Vorhaben im Landkreis gefordert wird. 35 Kreisräte stimmten dafür, 33 dagegen, sieben enthielten sich. Erst müsse auf Bundeseben eine Evaluierung des Windkraftausbaus vorgenommen werden, bevor es weitergehen könne, hieß es in dem Beschluss. Um den politischen Irrsinn zu verstehen, in dem wir inzwischen leben, ist das detaillierte Abstimmungsergebnis hilfreich. Dem Autor liegt es vor.
Landrat Henry Graichen: Nein
Fraktion CDU/FDP: 12 x Nein, 2 x Ja, 7 x Enthaltung
Fraktion AfD: 20 x Ja
Fraktion Unabhängige Wählervereinigung: 7 x Ja, 2 x Nein
Fraktion SPD: 8 x Nein
Fraktion: BSW: 2 x Nein, 2 x Ja
Fraktion Die Linke: 5 x Nein
Fraktionslose: 3 x Nein, 4 x Ja
Von links gestütztes CDU-SPD-Tandem findet Windräder toll
Auffällig: Die CDU (mehrheitlich), SPD, Linke und Teile des BSW stimmten gegen den Antrag. Da ist sie wieder, die sozialdemokratisierte CDU, gestützt von links. Sture ideologisierte Energiepolitik, die u.a. mit Milliarden-Subventionen für Windräder zu explodierenden Strompreisen geführt hat, zu Inflation und hohen Lebenshaltungskosten – für CDU und SPD kein Grund zum Umdenken. Und die Linke, die sich gern sozial gibt und sich angeblich für die gesellschaftlich Benachteiligten einsetzen möchte, findet Mega-Windräder anscheinend auch toll. Sonst hätte sie das Moratorium ja nicht abgelehnt. Mit „We love Windräder“ könnte die sächsische Linke in den nächsten Landtagswahlkampf ziehen. Good luck!
Landrat Henry Graichen will das Abstimmungsergebnis jetzt angeblich rechtlich prüfen lassen. Man fragt sich: Warum haben wir eigentlich demokratisch gewählte Kreistage? Wenn der Landkreis Leipzig jetzt ein Schweizer Kanton wäre, dann würde das bedeuten: vorerst Schluss mit dem Windkraft-Ausbau. Eine demokratische Entscheidung ist gefallen. That’s it.
Stellungnahme des Landkreises zerlegt Windkraftplanungen
Völlig untergegangen ist eine ausführliche Stellungnahme des Landkreises Leipzig an den regionalen Planungsverband Leipzig-Westsachsen, der für die Planung der sogenannten (Wind-)Vorranggebiete (kurz: VRG) zuständig ist. Das 23-seitige Schreiben ist lesenswert.
Darin wird festgestellt, dass „bis zum Jahr 2027 1,3 % der Landesfläche für die Windkraft zu Verfügung gestellt werden müssen. Danach zwingend zu evaluieren ist, ob der derzeitige Ansatz mit Flächenzielen für die Windenergie zur Erreichung der bundes- oder landespolitischen Klimaschutzziele dienlich ist – auch unter dem Aspekt der Netzstabilität (Netzausbau und Speicher)". (Seite 2)
So ähnlich fordert es das demokratisch beschlossene Moratorium. Warum stimmt der Landrat dann dagegen?
Wir erfahren aus dem Schreiben, dass auf einer Fläche von 4.416,81 ha in den vorgeschlagenen VRG mit dem Bau von ca. 300 Windrädern „zu rechnen“ sei, das entspricht einem Flächenverbrauch von 15 Hektar pro Windrad.
Dann rollt die Kritiklawine los. Es sollte „die Karte 1 Windenergiegebiete auf Aktualität geprüft und ggf. überarbeitet werden. Beispielsweise fehlen Gewässer bzw. der Straßenverlauf ...“ (Seite 6).
Weiter auf derselben Seite:
„ … Der Abwägungsprozess und die Ermessensentscheidungen sind … nicht transparent und nicht vollständig nachvollziehbar. So ist weder dargestellt, welche Flächen durch … Restriktionen freizuhalten sind, noch ist erläutert, wie die VRG aus den Flächen ermittelt wurden, die nach Berücksichtigung der Restriktionen verbleiben“.
Und:
„Ebenso ist nicht begründet, aus welchem Grund der rechnerisch erforderliche Flächenbeitragswert aus dem Windenergieflächenbedarfsgesetz im vorliegenden Planentwurf um rund 0,2 %-Punkte, also 346 ha, überschritten wird. Statt einer Ausweisung von 8.301,2 ha VRG würden 7.955 ha den Anforderungen genügen ... Der vorliegende Planentwurf enthält keine Aussagen zum Verhältnis zwischen geplanten VRG und bestandskräftigen kommunalen Bauleitplänen“.
Seite 8:
„Städtebaulich abgelehnt wird die Unterschreitung des Mindestabstandes von 1000m auf 800m für die Errichtung raumbedeutsamer Windkraftanlagen … Eine Unterschreitung des Mindestabstandes darf nur im Einvernehmen mit der Kommune erfolgen“.
„Nach kurzer Sichtung der angehängten Karte ist zu erkennen, dass zahlreiche der ausgewiesenen Flächen denkmalschutzrechtlich relevant sind“.
Jetzt weiter auf Seite 9, wir beeilen uns:
„Zur Beurteilung der Frage, ob der Umgebungsschutz eines Denkmals der Errichtung der Windenergieanlage nach § 12 Absatz 2 SächsDSchG entgegensteht, ist die untere Denkmalschutzbehörde zu beteiligen. Eine Prüfung der möglichen Beeinträchtigung im Nähefall erfolgt in einem Umkreis von 10 km und ist auf das einzelne Denkmal bezogen durchzuführen. Maßgeblich sind dabei v. a. das historische Erscheinungsbild, Sichtachsen und Blickbezüge zu und von dem Denkmal“.
Viel Spaß beim Vermessen. Sachsen ist vollgestopft mit Denkmälern. Jede Burg und jedes Schloss steht z.B. unter Denkmalschutz. Dort wird es wohl nix mit Mega-Windrädern.
Offizielle Kritik an Windkraftanlagen in Trinkwasserschutzgebieten
Unter dem Punkt II.5 Wasser/Abwasser beschäftigt sich das Schreiben mit der Tatsache, dass im Regionalplan für den Windkraftausbau, für den die TU Dresden das Umweltgutachten erstellt hat, mehrere Vorranggebiete innerhalb von bestehenden und geplanten Trinkwasserschutzzonen von Trinkwassergebieten ausgewiesen sind. Man fragt sich: Warum zahlen wir mit unseren Steuergeldern eine Universität, deren „Experten“ Windkraftanlagen in Trinkwasserschutzgebieten ausweisen lassen? Ein Gefälligkeitsgutachten? Auf Seite 10 listet die Stellungnahme 16 Vorranggebiete auf, die in Trinkwasserschutzgebieten liegen. Dazu heißt es im Schreiben, Seite 11:
„Der Bau und Betrieb von Windenergieanlagen (WEA) bedingt u.a. erhebliche Bodeneingriffe sowie den Einsatz von wassergefährdenden Stoffen. Hieraus und aus nicht vorhersehbaren äußeren Einwirkungen auf die WEA resultieren potenzielle Gefährdungen für das Grundwasser, die in der Regel nicht mit dem Trinkwasserschutz für die öffentliche Wasserversorgung vereinbar sind. WEA sollten deshalb grundsätzlich außerhalb von Trinkwasserschutzgebieten (TWSG) realisiert werden“.
Da steht es schwarz auf weiß von einer Behörde: „...erhebliche Bodeneingriffe sowie den Einsatz von wassergefährdenden Stoffen“. Damit sind Windräder ein absolutes No-Go überall, finde ich. Für die Leipziger, die Windenergie so toll finden, ein Hinweis: Das Trinkwasser für die Messestadt wird auch aus dem Leipziger Umland gewonnen. Bedeutet: Wenn Windkraftanlagen das Grundwasser (mit Mikroplastik) verseuchen, kommt dieses Trinkwasser auch zu ihnen!
Warnend heißt es auf Seite 12:
„Im überwiegenden Teil der ausgewiesenen Standorte innerhalb der TWSG wird dieses Gefährdungspotenzial durch die sensible Standortlage in Nähe und im hydraulischen Einzugsbereich der Wassergewinnungsanlagen sowie der geringen Grundwassergeschütztheit dem daraus resultierenden und Grundwasserverschmutzungsrisiko noch verschärft.“
„In Bezug auf das Schutzgut Wasser wurden die ausgewiesenen „Vorranggebiete Windenergienutzung“ ausnahmslos als „gering konfliktträchtig'' eingestuft … Diesen Bewertungen und den daraus abgeleiteten Ausweisungen kann unsererseits nicht gefolgt werden“
Das Landratsamt nimmt die Planung der Vorranggebiete im Gebiet Leipzig-Westsachsen Stück für Stück auseinander. Dann geht es um Lärm- bzw. Immisionsschutz. Ab Seite 13 ff heißt es:
„Aus immissionsschutzrechtlicher Sicht bestehen auf Grund fehlender Informationen erhebliche Bedenken.“
„Die Betrachtung zum Schutzgut Mensch erfolgte lediglich auf der Grundlage der 1000 m - Regel zum Mindestabstand von Windkraftanlagen zu Wohnbebauungen … innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile oder zulässiger Wohnbebauung im Außenbereich, die aus mindestens fünf Wohngebäuden besteht bzw. einem Mindestabstand von 600 m zu zulässiger Wohnbebauung im Außenbereich mit weniger als 5 Wohngebäuden. Dies sind Festlegungen aus dem Baurecht! Eine detailreichere Bewertung aus immissionsschutzrechtlicher Sicht erfolgte nicht. Diese Betrachtungsweise ist für das Schutzgut Mensch nicht ausreichend.“
Waldschutz statt Windräder
Und zum Thema Natur- und Landschaftsschutz heißt es ab Seite 14 ff:
„Die Unterlagen sind bezüglich des Fachgutachtens 'Raumempfindlichkeit in Landschaftsschutzgebieten' der TU Dresden unvollständig.“
„Vorbehaltlich der noch ausstehenden Prüfung der zu vervollständigenden Unterlagen, bestehen aus naturschutzrechtlicher Sicht tlw. erhebliche Bedenken für die im Zuständigkeitsbereich des Landkreises Leipzig befindlichen Flächen für die Windenergienutzung.“
Für das Vorranggebiet 10 im Tagebau Profen beispielsweise wird festgestellt, dass dort Windkraftnutzung grundsätzlich überhaupt nicht möglich sei, weil dort „ein Artenschutzkonzept (ASK), in dem die artenschutzfachlichen/-rechtlichen Anforderungen auf Ebene des Gesamtvorhabens Tagebau Profen länderübergreifend betrachtet und ein Konzept zur langfristigen Sicherung essenzieller Lebensgrundlagen der betroffenen Arten und Artengruppen (Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen) erstellt wurde“. Das sei EU-Recht. Und so geht es weiter und weiter. 19 weitere VRG werden als nicht „windkrafttauglich“ klassifiziert. Auf Seite 18 ff werden zusätzlich 23 Vorranggebiete aufgeführt, in denen sich Waldbestände befinden. Dazu heißt es:
„Aus forstfachlicher Sicht bestehen erhebliche Bedenken zu Ausweisungen von VRG Windkraft in Waldflächen auf Renaturierungsflächen, mit Bodenschutzfunktion Bergbaukippe und / oder Wald mit besonderer Bodenschutzfunktion“. Zudem sei „die Ausweisung von VRG Windkraft innerhalb von bereits mit Wald im Sinnne SächsWaldG bestockten Vorranggebieten Waldmehrung sowie innerhalb von Vorranggebieten Waldschutz kritisch, da sich diese Ziele diametral gegenüberstehen.“
Und auch den Entzug von unserem guten sächsischen Agrarboden moniert das Schreiben des Landkreises an den Planungsverband. Konkret, Seite 21:
„Ein Großteil der geplanten Vorranggebiete für Windenergie befindet sich auf Flächen, welche derzeit im Regionalplan Leipzig - Westsachsen als Vorranggebiet für Landwirtschaft festgelegt sind. Vorranggebiete Landwirtschaft zeichnen sich durch sehr hohe Bodengüten aus mit Bodenwertzahlen von in diesem Fall über 80. Diese gewährleisten eine hohe Ertragsfähigkeit“.
Ein Landrat schreibt sich selbst
Das Fazit des Landkreises Leipzig, Seite 21:
„Der Landkreis Leipzig lehnt anhand vorgenannter fachlicher Argumente die Ausweisung von Vorranggebieten Windenergie in Landschaftsschutz- und Trinkwasserschutzgebieten sowie Lebensräumen mit überregionaler oder regionaler Bedeutung für kollisionsgefährdete oder störungsempfindliche geschützte Tierarten ab …“
Es folgt eine wunderschöne Breitseite Richtung Leipzig, Seite 23, dann sind wir durch:
„Innerhalb der Planungsregion entfällt auf den Landkreis Leipzig bei einem Einwohneranteil von 23,8 % und einem Flächenanteil von 41,4 % ein als VRG ausgewiesener Flächenanteil von 53,2 %. Der als VRG ausgewiesene Flächenanteil der Stadt Leipzig beträgt 1,1 %. Gleichzeitig sind Flächen der Stadt Leipzig, die nicht von faktischen oder vom Planungsverband selbst gewählten Restriktionen … betroffenen sind, nicht als VRG ausgewiesen ..."
Wir erinnern uns an den o.g. Achse-Artikel, als Sachsens Wirtschaftsminister auf einem Windkraftforum in Naunhof sinngemäß sagte: Windkraft ja, aber nicht bei mir in Leipzig, lieber bei den Schwiegereltern, die wohnen außerhalb der Stadt. Lustig.
Im Grunde lässt sich das Schreiben – aus Sicht des Autors – so zusammenfassen: Windkraft im Landkreis Leipzig geht eigentlich nicht.
Die Stellungnahme des Landkreises Leipzig – Chef ist Henry Graichen – ging an den Planungsverband, dessen Leiter Patrick Halka und dessen Chef Henry Graichen ist. Wie war eigentlich der postalische Weg? Hat CDU-Politiker Graichen den Brief – klimaneutral – gleich mitgenommen und Patrick Halka musste den Empfang quittieren?
Der Landrat ist in der Windkraft-Angelegenheit – aus Sicht des Autors – befangen. Er kann nicht gleichzeitig Chef von zwei Organisationen sein, die sich beim Windkraft-Thema anscheinend konträr gegenüberstehen.
Mittelsachsen fordert sofortigen Stopp beim Windkraftausbau
Noch mehr als im Kreistag Leipziger Land brodelt es bei den Abgeordneten in Mittelsachsen. Dort hat überraschend, man höre und staune, eine Mehrheit der Kreisräte von CDU, AfD, SPD und Freie Wähler – ebenfalls am vergangenen Mittwoch – im Kreistag beschlossen, dass Bundesregierung und Bundestag das Flächenziel von zwei Prozent für die Errichtung von Windenergieanlagen an die zwischenzeitliche Leistungsentwicklung der Windenergieanlagen anpassen müssten. Linke und Grüne stimmten dagegen. In dem Beschluss wird der Freistaat Sachsen aufgefordert, raumordnerisch einzugreifen und den Bau von Windkraftanlagen im Einzelfall zu untersagen. Konkret aufgefordert ist die Landesdirektion Sachsen. Frist: 31. Oktober 2025.
Sollte die Frist ergebnislos vertreichen, strebt die AfD-Kreistagsfraktion eine Klage vor dem sächsischen Oberverwaltungsgericht sowie dem Bundesverfassungsgericht an, erfuhrt der Autor. Dafür wäre ein neuer Kreistagsbeschluss notwendig.
Der gesamte Vorgang hier.
Die zugelassenen Beschlussvorlagen hier.
Der Vorsitzende der AfD-Fraktion im Kreistag Mittelsachsen, Dr. Rolf Weigang, wies auf seinem Telegram-Kanal darauf hin, dass der Landkreis Mittelsachsen der gesetzlichen Vorgabe, zwei Prozent seiner Gesamtfläche als Windenergiegebiet bereitzustellen, bereits nachgekommen sei und diese mit 2,1 Prozent sogar übererfüllt habe. Es brauche daher ein Windkraftmoratorium statt eines weiteren Ausbaus.
Wirrwarr beim Thema Windkraft in Sachsen: Zwei Kreistage entscheiden gegen den Windkraftausbau, das interessiert aber die CDU-SPD-Minderheitsregierung in Dresden nicht. Es brodelt weiter.
Stephan Kloss ist freier Journalist. Er lebt bei Leipzig und absolviert nebenberuflich ein Bachelor-Studium im Fach Psychologie.
