Die Nutzung von Gendersternen und ähnlichen Arten der Gender-Schreibweise ist an Schulen Sachsen-Anhalts Schulen mit einer Verordnung des Bildungsministeriums untersagt worden.
Das berichtet die "Mitteldeutsche Zeitung" (Mittwochsausgabe) unter Berufung auf Angaben des Ministeriums von Eva Feußner (CDU). Das Verbot beziehe sich demnach auf Grammatik-Sonderzeichen im Wortinneren. Betroffen seien also auch Konstruktionen wie "Lehrer:innen" und "Schüler_innen". Untersagt sei diese Art der Grammatik im gesamten Schulkosmos Sachsen-Anhalts, also im Unterricht und im offiziellen Schriftverkehr. Das Ministerium habe die Entscheidung mit dem jüngsten Beschluss des Rats für deutsche Rechtschreibung begründet: Dieser hätte im Juli klargestellt, "dass die Verwendung von Sonderzeichen im Wortinneren zur Kennzeichnung verschiedener Geschlechtsidentitäten weiterhin nicht zum Kernbestand der deutschen Orthografie gehört und folglich den aktuellen Festlegungen des Amtlichen Regelwerks nicht entspricht".
Deshalb wären Gendersterne und vergleichbare Sonderformen "derzeit nicht vorgesehen und insofern Normverstöße", wird das Ministerium zitiert. "Diese Zeichen sind daher im Bereich der Schule und in offiziellen Schreiben von Schulen nicht zu verwenden. Bei der Bewertung von Schülertexten, in denen trotzdem Gender-Grammatik verwendet werde, wolle das Ministerium aber Augenmaß wahren. Es komme "auf die Gesamtschau" der Schülerleistung an, habe ein Ministeriumssprecher gesagt. "Hier empfiehlt sich im Rahmen der Korrektur eine Kennzeichnung. Eine Ahndung ist aber Abwägungsergebnis“, wurde der Sprecher weiter zitiert.
(Quelle: dts Nachrichtenagentur vom 15.08.2023)