Gastautor / 06.01.2022 / 14:30 / Foto: Bain News Service / 39 / Seite ausdrucken

Russisch Roulette für alle?

Aus theologischer Sicht könnte und dürfte der Staat eine Impfpflicht nur als allerletztes Mittel in einer aussichtslosen Notlage verordnen. Und auch dann gibt es Grenzen der Zumutbarkeit.

Von Okko tom Brok.

Wir Deutschen sind ein pflichtbewusstes Volk: Zur Impfpflicht müsste man uns im Grunde gar nicht zwingen, denn bereits satte 70 bis 80 Prozent der Bevölkerung haben die Vakzine ohnehin freiwillig und ohne Murren, einige regelrecht in „Partylaune“ an- und eingenommen. Es wird von launigen Booster-Partys berichtet, bei denen Dutzende Mitarbeiter einer Belegschaft abgeimpft wurden und diesen „kleinen Piks“ als solidarisches Gemeinschaftserlebnis feierten. Ärzte, die „tausend auf einen Streich“ geimpft haben, sind die Helden unserer Tage.

Doch die erfüllte Pflicht hat eine hässliche Halbschwester: die Missgunst gegenüber den „Pflichtbefreiten“, also allen, die aus verschiedenen Gründen ihr solidarisches Notopfer nicht erbracht haben und es sich auf der Insel der Ungepiksten gutgehen lassen. Wolfgang Kubicki hat es auf den Punkt gebracht, als er in der Debatte um die Impfpflicht auch ein Stück Rache der enttäuschten Geimpften erblickte, die für ihre unerfüllten Freiheitshoffnungen nun ein Ventil und einen Sündenbock benötigten: die „Ungeimpften“.

Wer ist überhaupt berechtigt, Menschen Pflichten aufzuerlegen und unter welchen Bedingungen? Juristische und damit tatsächlich bindende Pflichten dürfen im westlichen Kulturkreis i.W. nur staatliche Behörden aussprechen, die in freiheitlichen Rechtsstaaten noch dazu parlamentarisch legitimiert und gerichtlich überprüfbar (justiziabel) sein müssen. Andere Einrichtungen und Vereine, die sich neuerdings vollmundig für eine Impfpflicht aussprechen, wie etwa der Zentralrat der Muslime oder auch die Evangelische Kirche in Deutschland in Gestalt ihrer neuen Ratsvorsitzenden Annette Kurschus, haben außerhalb ihrer Gemeinschaften und Versammlungen generell kein Mandat, allgemeingültige Pflichten zu verhängen.

Eine Kirche Jesu Christi sollte Anwalt der freien Entscheidung sein, nicht ein Organ der staatlichen Anordnungen. „Gebt dem Kaiser, was des Kaisers ist, aber Gott, was Gottes ist“, markiert Jesus selbst in der Bibel die Grenze, an der der Gehorsam gegenüber dem Staat ein Ende findet, nämlich so bald die von Gott verliehenen Rechte an Leib und Leben durch den Staat und seine Anordnungen selbst bedroht werden.

Erzwungene Nächstenliebe ist kein Akt der Liebe

Der Staat könnte und dürfte aus theologischer Sicht eine Impfpflicht nur als allerletztes Mittel in einer aussichtslosen Notlage verordnen, wenn nur so die Grundüberzeugung, dass Gott ein Freund des Lebens und der Mensch ein Ebenbild Gottes ist, verteidigt werden könnte, wie es die EKD und die Katholische Bischofskonferenz in einer gleichnamigen Denkschrift zur Bio- und Medizinethik schon vor Jahrzehnten (nämlich 1989) klarstellten. Im Kern der damaligen Argumentation stand in allen bioethischen Kontroversen stets die Unantastbarkeit der Menschenwürde. Ob und wie sich diese mit einer Zwangsimpfung vertragen könnte, bedürfte heute dringend weiterer Erläuterungen.

Kirchen und Religionsgemeinschaften können und sollten aus meiner Sicht grundsätzlich keine bestimmten Maßnahmen empfehlen oder ablehnen, für die sie naturgemäß nicht über die notwendige Expertise verfügen. Und wirklich niemals sollte aus einer freiwilligen Zustimmung zu einer Impfung ohne Not eine Pflicht gemacht werden. Aber die Kirchen können und sollten ihrem sog. „Wächteramt“ gemäß ethische Prüfsteine vorlegen, die es Christen erlauben, eigene ethische Urteile in individuellen Lebensfragen zu fällen. Das haben Frau Kurschus und ihre Kirchenbehörde bislang versäumt.

Ob und inwiefern „nur“ eine Impfpflicht dem Gebot der Nächstenliebe entspräche, wie in EKD-Kreisen neuerdings postuliert, wäre in Fachgremien hochrangiger Ethiker und Moraltheologen jetzt erst gutachterlich festzustellen. Es ist nicht bekannt, dass derartige Aktivitäten in der Herrenhäuser EKD-Zentrale in Hannover in jüngster Zeit stattgefunden hätten.

Unabhängig davon zielt die Botschaft Jesu auf das Individuum. Akte der Nächstenliebe erfordern vor allem eines: Freiwilligkeit. Dem steht eine Impfpflicht diametral entgegen. Verordnete, erzwungene Nächstenliebe ist vieles – aber kein Akt der Liebe!

Wo sind die Grenzen der Zumutbarkeit erreicht?

Ein wesentlicher Aspekt der Impfpflicht-Debatte scheint mir jedoch noch zu wenig beleuchtet worden zu sein: die weitgehende Unkalkulierbarkeit dieses größten medizinischen Feldexperiments aller Zeiten. Kann man – sei es durch den Staat, die Kirchen oder den Arbeitgeber – zu etwas verpflichtet werden, das irreversibel ist und dessen Konsequenzen niemand seriös abschätzen kann?

Während sich ein Nachbar aus meiner Wohnsiedlung nach seiner Boosterung mit schweren Autoimmunreaktionen im Krankenhaus befindet und vielleicht nie wieder ganz gesund werden wird, stellt sich für mich als Lehrkraft an einer staatlichen Schule mit der Lehrbefähigung für Ethik ganz unmittelbar und drängend die Frage, was ein Staat von gesunden Bürgern zu recht erwarten und verlangen darf, aber wo die Grenzen der Zumutbarkeit erreicht sind. Mir scheint, die „roten Linien“, die man jetzt regierungsseitig aus allzu durchsichtigen Gründen nicht mehr kennen will, sind genau hier zu verorten.

Schauen wir auf die Fakten: Eine „neuartige“ Viruserkrankung wird seit ca. 12 Monaten mit einem nur 6 Monate zuvor entwickelten Impfstoff mit vollkommen neuartiger Wirkweise „behandelt“, wenn auch mit äußerst bescheidenem Erfolg. Selbst ein Forscherteam in der Antarktis, das unter den Hygienebedingungen von „2G“ forschte und arbeitete, erkrankte jetzt an Corona, wie man den Medien entnehmen konnte. Anders als sämtliche andere Impfstoffe zuvor soll dieses Präparat „für alle“ geeignet und praktisch „nebenwirkungsfrei“ sein und erst recht „keine Spätfolgen“ zeigen. Spätfolgen zeigen sich jedoch ihrer Bezeichnung entsprechend leider immer erst „etwas später“, wie die Menschheit im berüchtigten Contergan-Skandal in den 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts schmerzhaft lernen musste. Es gibt Forscher wie den Erfinder der mRNA-Vakzine, Prof. Malone, die an dieses Szenario jetzt mahnend erinnern. Sie müssen nicht recht haben, aber können wir es uns leisten, ihre Mahnungen zu überhören?

Eine Art „Russisch Roulette“ mit 1.000 Kammern

Das bislang noch stabilste Argument der Impfpflicht-Befürworter ist das der relativen Ungefährlichkeit der Vakzine. Als Nicht-Mediziner vermag ich diese Angaben nicht zu überprüfen, habe aber angesichts aller zuvor gebrochenen Versprechen und Verheißungen meine Zweifel. Ich verfüge inzwischen auch im Bekanntenkreis über „anekdotische Evidenz“ zum Thema Impfschäden.

Nähmen wir aber zugunsten der Impfung an, dass nur ein äußerst geringer Prozentsatz schwerste Schäden oder den Tod davontrüge. Es wäre also eine Art „Russisch Roulette“ mit 1.000 Kammern, wobei aber nur eine Patrone geladen wäre. Das Zahlenverhältnis mag kleiner oder größer sein, aber sicher ist: Diese Pflichtimpfung wird kerngesunde Menschen töten. Manche werden sehr qualvoll sterben und die Gesellschaft verfluchen, die ihnen dieses „Opfer der Nächstenliebe“ gegen ihren Willen aufgebürdet hat.

Wie weit wollen wir gehen, um „Leben zu retten“, was doch einmal der Ausgangspunkt aller Maßnahmen gewesen war? Wirklich nur noch „Rien ne va 2G-plus“? Wirklich alles auf Rot? Ich passe.

 

Der Autor ist Lehrer an einem niedersächsischen Gymnasium mit den Fächern Fremdsprachen und Ethik.

Foto: Bain News Service via Wikimedia Commons

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Wolfgang Richter / 07.01.2022

Zum letzten Absatz “Russisch Roulette” empfehle ich die beiden Pressekonferenzen der Pathologen Prof Burghardt / Lang, von Dez. 2021 dazu Prof Bhakdi / Prof Burghardt und die Erklärungen zu den vorgezeigten Präparaten mit der Darstellung offenbar neuartiger Veränderungen von Blutbild und Zellstrukturen. Und trotz dieser Erkenntnisse werden Verstorbene nach dem “vollzogenen Akt der Nächstenliebe”  nachwievor nicht regelmäßig obduziert und gezielt untersucht. Vermutlich hat man Angst, daß nach den Erkenntnissen die Portraits der BioNtech-Spitze nicht mehr auf neue €-Scheine, sondern auf Fahndungsplakate kommen könnten? Samt denen der politischen Propagandisten und Zwangsmaßnahmenerfinder?

Wolfgang Richter / 06.01.2022

“Erzwungene Nächstenliebe ist kein Akt der Liebe” , sondern Vergewaltigung. Aber an der Aufarbeitung entsprechender Übergriffe versuchen sich die Kirchenoberen bekanntermaßen mit eher ungaren Ergebnissen, so daß man annehmen kann, daß ihnen da ein gewisses Verständnis fehlt. Und nur mal nebenbei, Verwendung von Stoffen, zu deren Herstellung oder Studien menschliche embryonale Zellen verwendet wurden, in einem Fall aus einer Abtreibung stammend, ist für klerikale Darsteller, angefangen beim Papst,  ok?

Wolfgang Richter / 06.01.2022

Ich habe gerade noch mal in meiner vermutlich veralteten Ausgabe des Grundgesetzes nachgeblättert. Da war noch nichts zu finden von Grundrechten, die an Bedingungen geknüpft sind. Da stand auch nix davon, daß ich medizinische Eingriffe vornehmen lassen muß, um hier als Mensch und Bürger meine Rechte leben zu dürfen. Und einen Artikel mit dem Inhalt der Pflichtteilnahme an Scholzens Versuchs- karnickel-Solidaritäts-Runde habe ich auch nicht gefunden, na gut, geht ja auch nicht, weil Drucklegung zu Zeiten, als besagter Kanzlerdarsteller noch im Anzug aus einem Stück durch sein Laufställchen irrlichterte. Allzuviel weiter entwickelt hat er sich seither nicht.

Donatus Kamps / 06.01.2022

Annette Kurschus sollte noch einmal die Stellenausschreibung ihrer Stelle zur Hand nehmen. Sie scheint da etwas desorientiert zu sein, was die Aufgaben betrifft, die mit ihrer Stelle verknüpft sind. In meiner grenzenlosen Naivität hätte ich jedenfalls vermutet, daß ihre Aufgabe in ihrer Position darin besteht, das Wort Gottes und das Evangelium zu verkünden und zur Nachfolge Jesu Christi aufzurufen. In dieser Funktion habe ich sie bisher aber noch nie wahrgenommen. Stattdessen tingelt sie durch die Talk-Shows, verkündet die Narrative und Erzählungen der Regierung und ruft zur Befolgung der Regierungsempfehlungen auf.——- Annette Kurschuss sollte ihr Amt zur Verfügung stellen und sich bei der Regierung als Regierungssprecherin bewerben. Sie fügt gerade der evangelischen Kirche in Deutschland enormen Schaden zu.

Heinz Gerhard Schäfer / 06.01.2022

@Okko tom Brok: Zu: “Ob und inwiefern „nur“ eine Impfpflicht dem Gebot der Nächstenliebe entspräche, wie in EKD-Kreisen neuerdings postuliert, wäre in Fachgremien hochrangiger Ethiker und Moraltheologen jetzt erst gutachterlich festzustellen.” ... Wer bestimmt eigentlich, wer ... oder ... was “hochrangige Ethiker und Moraltheologen sind? Werden diese nicht handverlesen von den herrschenden Eliten bestimmt? ... Siehe Ethikrat?

S. v. Belino / 06.01.2022

Was immer wieder erstaunt ist die Tatsache, dass die mRNA-Technik in erster Linie im Hinblick auf gezielte (Tumor-) Gewebe-spezifische Behandlungen von Krebserkrankungen entwickelt wurde, daneben wohl auch im Hinblick auf eine Anwendung als Impfstoff gegen HIV sowie Tuberkulose. Die jeweilige Wirksamkeit gegen die vorgenannten Erkrankungen dürfte sicher noch eine ganze Weile in der Testphase verharren. Dass man mittlerweile - gut 40 Jahre (!!!) seit der plötzlich so massiven,  weltweiten Verbreitung des HIV-Virus - eine hochwirksame Impfung gegen das heimtückische Virus gefunden hätte, wäre mir neu. Nichts desto trotz war, Simsalabim, also sehr überraschend, plötzlich ein Impfstoff gegen ein bis dato unbekanntes SARS Virus gefunden. Heureka. Ein Impfstoff gar mit einer erfreulich hohen Wirksamkeit, nämlich von satten 90 Prozent. Dass der Impfstoff bezüglich seiner Wirksamkeit letztlich nicht das halten konnte und kann was die Entwickler nicht nur sich, sondern auch den Menschen in aller Welt versprochen hatten - droht langsam zu einer bitteren Pille zu mutieren. Und dies gewiss nicht nur für die enttäuschte Mega-Masse der Geimpften, sondern auch für die Forscher selbst sowie die Pharmafirmen samt ihren Investoren. Die “Vorlaufzeit” war, wie zu erwarten, eben doch zu kurz, viel zu kurz. Jetzt drängt sich einem fast der Eindruck auf, als erwäge man, fortan mit dem Motto Masse statt Klasse zu punkten. Ist doch bereits die Rede von (vermutlich wiederum vorläufigen) vier Impfungen! Solches dürfte in der Geschichte der Medizin schon heute als beispiellos gelten. Dazu noch die mitunter völlig gegensätzlichen und hektischen Signale aus Politik (und teils auch aus “der” Wissenschaft selbst). Wie kann man angesichts all dessen nur annehmen, dass seitens der “Konsumenten” (Patienten?) diesbezüglich nicht immer dringlichere Fragen aufkommen, die ehrlicher Beantwortung harren? Diese Fragen dürfen nicht nur, nein, sie müssen gestellt und ehrlich beantwortet werden.

Boris Kotchoubey / 06.01.2022

@Walter Weimer: “Impfgegner werden hingerichtet, mittels Giftspritze.” Seltsam - genau das wird aber jetzt mit Impfbefürwortern gemacht!

Johann Moebius / 06.01.2022

Eine Impfpflicht ist nichts ungewöhnliches. Bayern hatte bereits 1807 eine Imofpfkicht eingeführt. Dies war zu einem Zeitpunkt, wo über den Impfstoff wenig bekannnt war und seine Wirkprinzip noch überhaupt nicht wissenschaftlich verstanden wurde. Aber diese impfpflicht wurde von Bismarck im Deutschen Reich 1875 übernommen. Sie gilt als wegweisend und wesentlicher Schritt bei der Einführung der modernen Gesundheitsvorsorge. Die Konformität dieser Impfpflicht mit dem Grundgesetz wurde wiederum 1959 bestätigt. Kurz zusammengefasst: die Darstellung de COVID- Impfpflicht als neu und unerhört ist zumindest historisch falsch.

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