Der Ausgang eines aktuellen Rechtsstreits über die Beitragspflicht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zeigt einmal mehr, dass der Kampf um den Zwangsbeitrag eher politisch als juristisch ausgetragen werden muss. Ein Prozessbericht aus München.
Wer seinen Rundfunkbeitrag, vulgo Zwangsgebühr, nicht zahlen möchte, weil er oder sie der Auffassung ist, dafür keine adäquate Gegenleistung in Form eines zumindest halbwegs ausgewogenen Programms zu erhalten, wird irgendwann vor einem deutschen Verwaltungsgericht landen. Und die Chance, mit einem Widerspruch zu einem Beitragsbescheid des „Beitragsservice“ von ARD/ZDF und Deutschlandradio Erfolg zu haben, ist gleich null. Klingt unbefriedigend, doch daran gibt es, wie die Dinge aktuell stehen, nichts zu rütteln.
Denn wer brav oder unter Protest seinen Rundfunkbeitrag überweist, hat nach höchstrichterlicher Rechtsprechung keinen Anspruch auf eine entsprechende inhaltliche Gegenleistung, wie auch immer sie beschaffen sei. Die Zahlung kann nur und ausschließlich dann verweigert werden, wenn der Betreffende keine physische Möglichkeit besitzt, die öffentlich-rechtlichen Hörfunk- und Fernsehprogramme empfangen zu können.
Dazu müsste er oder sie entweder in einem tiefen Tal leben, in das kein öffentlich-rechtliches Sendesignal je hinabreicht. Oder er/sie müsste gleichermaßen taub wie blind sein. Letzteres, so Mechthild Klein, Vorsitzende Richterin am 7. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, „ist hier ja augenscheinlich nicht der Fall“. Verhaltenes Gelächter bei den Zuhörern. Stumm zu sein ist nicht nötig, denn man hat nur zu schauen oder zu hören, aber nicht mitzureden. Das dürfen nur die immergleichen, politisch korrekten Gäste in den Talkshows.
Ein Prozess in München
Ein Dienstagvormittag in München. Draußen auf der Münchner Ludwigstraße brütet die Sonne, drinnen im vollklimatisierten Sitzungsaal 3 des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes wird über die Berufung einer säumigen Beitragszahlerin gegen ein erstinstanzliches Verwaltungsgerichtsurteil verhandelt, in dem die Klägerin bereits abgeblitzt war. Unterstützt wird sie von der bundesweiten Initiative „Leuchtturm ARD“, die etwa mit Mahnwachen vor Funkhäusern gegen „offensichtliche Fehlentwicklungen beim Öffentlich-rechtlichen Rundfunk“, insbesondere mangelnde Ausgewogenheit; „einseitige Diskursverengung“ und zu große Staatsnähe protestiert und sich „umfangreiche historische Reformen“ der Anstalten zum Ziel gesetzt hat.
Doch beim 7. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, besetzt mit drei hauptamtlichen Richterinnen, beißt der Rechtsanwalt und Buchautor Friedemann Willemer („Vom Scheitern der repräsentativen Demokratie“) auf Granit. Schon in einer ersten rechtlichen Einschätzung zu Beginn macht die Vorsitzende Richterin unmissverständlich klar, dass sich der Senat auf keinerlei inhaltlich-politische Diskussion einlassen will. Das von Willemer in einem halbstündigen Vortrag vehement apostrophierte „strukturelle Versagen“ nicht nur der Programmgestalter, sondern auch der öffentlich-rechtlichen Aufsichtsgremien könne keine Entbindung von der Beitragspflicht begründen. Oder in anderen Worten: Programmkritik kann die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrages nicht aushebeln. Ausnahmen: siehe oben.
Der Senat sieht auch keine eigene „gerichtliche Aufklärungspflicht“ zu dem von der Initiative und der von ihr unterstützten Beitragsverweigerin vorgebrachten Argumenten, wonach die Meinungsvielfalt in den Programmen der Öffentlich-Rechtlichen nicht mehr gewährleistet sei. Entscheidend sei, so Klein, die „materiell-rechtliche“ Auffassung des Senats zur Konstruktion des Rundfunkbeitrags, die sich auf entsprechende Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts stütze.
Keine Beachtung für ein Gutachten
Ein eigens von der Initiative in Auftrag gegebenes Gutachten des Münchner Kommunikationswissenschaftlers Michael Meyen, der „die Unausgewogenheit des ÖRR untersucht“ habe und zu „eindeutigen Ergebnissen“ gelangt sei, spielte im Verfahren keine Rolle. Meyen selbst steht an seiner Alma mater, der Ludwig-Maximilians-Universität, derzeit wegen ihm vorgeworfener Sympathien zur „Querdenker-Bewegung“ unter verschärfter Beobachtung.
Nach gut einer Stunde Verhandlung vor vollbesetzten Publikumsrängen im Münchner Verwaltungsgerichtshof blieb kein Zweifel, dass der Senat keinerlei Neigung verspürte, den Kritikern der Öffentlich-Rechtlichen in ihrer derzeitigen Verfassung auch nur einen Millimeter entgegenzukommen. Und so konnte der Rechtsvertreter des Bayerischen Rundfunks (BR) gelassen darauf verweisen, dass „politische Debatten“ über die konkrete Programmgestaltung eben nicht die Beitragspflicht berührten. Wo käme man auch hin, wenn jeder plötzlich auf den Gedanken käme, weil ihm dies oder jenes nicht zusage, einfach seinen Obolus nicht mehr zu entrichten.
Natürlich kann man zumindest theoretisch auf einen Richter treffen, der kurz vor der Pensionierung steht und vielleicht doch einmal ein Zeichen setzen will, selbst wenn das Urteil den weiteren Instanzenweg nicht überstehen sollte. Doch einstweilen hält die Bastion. Immerhin belief sich der Streitwert im vorliegenden Fall nur auf 63,53 Euro, den ausstehenden Rundfunkbeitrag. Die Gerichtskosten seien mithin sehr überschaubar, sagte Richterin Klein, mit einem Anflug von Bedauern. „Wir verdienen hier eben nicht so viel.“ Damit sieht es in den höheren Etagen der Rundfunkhäuser schon ganz anders aus.

Bei den Dodos ist natürlich Hopfen und Malz verloren. Die lieben ihre tägliche Gehirnwäsche. 75% „Geimpfte“ – das erklärt alles. – Otto Waalkes:„Mit einem Messer im Rücken geh‚ ich noch lange nicht nach Hause!„ – Wegen meiner GEZ-Eskapaden habe ich vom Obergerichtsvollzieher bereits zwei Rechnungen innerhalb von 2 Jahren bekommen. NOCH bin ich nicht bereit, ins Gefängnis zu gehen, also habe ich bezahlt. Aber ein, zwei Jahre in Asien mit einer Auslandsversicherung herumzureisen, mächtig viel Geld zu sparen, das geht auch. Da erlebt man, wie das Hirn aufblüht, aber auch überwältigt wird – inklusive Kulturschocks, die einem völlig neue Perspektiven eröffnen. Etwas Besseres oder Schlechteres als Neurosen, Psychosen, Impfungen, Lügen oder Tod kann man woanders auch finden. – Natürlich muss man die Preise da unten beinahe täglich neu aushandeln, aber wenn man statt 10 Rs 15 bezahlt, dann ist man glücklich, derartig über den Tisch gezogen worden zu sein.
Die Staatsfunk-Mitarbeiter legen nicht nur selbst und ohne äußeren Gegendruck ihre Gehälter fest, sondern arbeiten auch mit Schleuser-„N“GOs und Antifa-Gruppen zusammen, d.h. mit kriminellen Organisationen. Für eine Reihe von Fällen ist eine konkrete Zusammenarbeit nachweisbar. Warum muss jeder Untertan sein Zwangsabo bedienen, obwohl die finanzielle Unterstützung krimineller Organisationen strafbar ist? Warum überhaupt darf es Zwangsabos geben? In der echten Wirtschaft ist ein Vertrag nur gültig, wenn er zwischen geschäftsfähigen Erwachsenen FREIWILLIG abgeschlossen wird. Der Vertrag darf nicht betrügerisch sein, nicht die Rechte Dritter schädigen, und den „guten Sitten im Geschäftsleben“ darf er auch nicht widersprechen. Steuerzahlungen sind grundsätzlich etwas anderes, weil wenigstens ein (wenn auch wahrscheinlich kleiner) Teil dieser Steuern in die Infrastruktur und theoretisch auch in die äußere und innere Sicherheit der Bürger investiert wird, also in echte Gemeinschaftsprojekte. Man kann über einzelne Steuern debattieren, aber nicht darüber, dass es überhaupt welche gibt. Anders ist es mit einem Redaktionsnetz, das lediglich journalistische Produkte liefert und dessen Verschmelzung mit dem Staat (z.B., wenn Spitzenpolitiker in Vorständen der staatlichen Sender sitzen) in Bezug auf die Staatsverträge der ÖRR medienrechtlich sehr fragwürdig ist.
Es ist heutzutage schon fast lächerlich, von der Justiz in GEZ Angelegenheiten Recht zu erwarten. Selbst wenn das Programm rund um die Uhr ausschließlich nur noch aus dem Schwarzen Kanal bestünde, würde die Justiz nicht anders entscheiden.
Der Staat schützt sich – und seine angeschlossene Propaganda-Agentur – so gut er eben kann.
Davon unberührt bleibt es natürlich jedem Bürger überlassen, seine Zahlungen erstmal einzustellen und bis zur angedrohten Zwangsvollstreckung auszusitzen. Anschließend beginnt man von vorne. Immer und immer wieder. Dazu gilt es natürlich auch , seine eigene Wahlentscheidung noch mal einer gewissenhaften Prüfung zu unterziehen.
Zitat: „Der Ausgang eines aktuellen Rechtsstreits über die Beitragspflicht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zeigt einmal mehr, dass der Kampf um den Zwangsbeitrag eher politisch als juristisch ausgetragen werden muss.“ – So ist es! – Wer diese Zwangsabgabe für klimasozialistische Regierungpropaganda unbedingt loswerden will, der muss mithelfen, die AfD in einem (östlichen) Bundesland so stark zu machen, dass ohne sie keine Regierung mehr gebildet werden kann. Da der ÖR-Rundfunk Ländersache ist, kann dann an der Gebührenschraube gedreht werden. Man könnte z.B. auf ein Pay-Modell umstellen, und bis zur Umsetzung die Landesjustiz anweisen, dass ÖR-Gebührenforderungen ab sofort nicht mehr vollstreckt werden.
Drei Richterinnen. Feministische Justiz. Die Regierenden haben mit der GEZ-Gebühr eine Propagandasteuer erschaffen: „Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft“, Paragraf 1 Abgabenordnung
Frage an die Juristen hier (z.B. würde ich hierzu sehr gerne Herrn Steinhöfel hören): Es mag ja richtig sein, dass dem Einzelnen rechtstechnisch kein Zurückbehaltungsrecht aus der Verletzung des Rundfunkstaatsvertrages erwächst. Nur: eine so radikale Verletzung zentraler Pflichen aus diesem Vertrag muss doch dann irgend eine andere Rechtsfolge haben – welche wäre das denn, und wer könnte sie wie verfolgen?
Da man sich im absoluten Recht wähnt, wird darüber nicht diskutiert. Was das auch nur annähernd mit Demokratie zu tun hat, sollte man mir mal erklären. Im Übrigen bin ich der Meinung, dass der Rundfunkstaatsvertrag für und im Namen Dritter geschlossen wurde. Wo um alles in der Welt kann ein Vertrag über Dritte geschlossen werden, Dritte, die nicht mal gehört werden, geschweige denn gefragt. Ich verhandle mit dem Autohändler den Preis eines Autos, dass dann mein Nachbar erwirbt und bezahlen muss, ungefragt. Warum nochmal gibt es in D keine Volksabstimmungen? Wobei, dass sich 80% der Leute erstspritzen liessen, sagt schon alles. Wer in diesem Land nicht zum Pessimisten wird hat ein goldiges Gemüt oder lebt in einer Blase auf einer Insel.