Der Ausgang eines aktuellen Rechtsstreits über die Beitragspflicht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zeigt einmal mehr, dass der Kampf um den Zwangsbeitrag eher politisch als juristisch ausgetragen werden muss. Ein Prozessbericht aus München.
Wer seinen Rundfunkbeitrag, vulgo Zwangsgebühr, nicht zahlen möchte, weil er oder sie der Auffassung ist, dafür keine adäquate Gegenleistung in Form eines zumindest halbwegs ausgewogenen Programms zu erhalten, wird irgendwann vor einem deutschen Verwaltungsgericht landen. Und die Chance, mit einem Widerspruch zu einem Beitragsbescheid des „Beitragsservice“ von ARD/ZDF und Deutschlandradio Erfolg zu haben, ist gleich null. Klingt unbefriedigend, doch daran gibt es, wie die Dinge aktuell stehen, nichts zu rütteln.
Denn wer brav oder unter Protest seinen Rundfunkbeitrag überweist, hat nach höchstrichterlicher Rechtsprechung keinen Anspruch auf eine entsprechende inhaltliche Gegenleistung, wie auch immer sie beschaffen sei. Die Zahlung kann nur und ausschließlich dann verweigert werden, wenn der Betreffende keine physische Möglichkeit besitzt, die öffentlich-rechtlichen Hörfunk- und Fernsehprogramme empfangen zu können.
Dazu müsste er oder sie entweder in einem tiefen Tal leben, in das kein öffentlich-rechtliches Sendesignal je hinabreicht. Oder er/sie müsste gleichermaßen taub wie blind sein. Letzteres, so Mechthild Klein, Vorsitzende Richterin am 7. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, „ist hier ja augenscheinlich nicht der Fall“. Verhaltenes Gelächter bei den Zuhörern. Stumm zu sein ist nicht nötig, denn man hat nur zu schauen oder zu hören, aber nicht mitzureden. Das dürfen nur die immergleichen, politisch korrekten Gäste in den Talkshows.
Ein Prozess in München
Ein Dienstagvormittag in München. Draußen auf der Münchner Ludwigstraße brütet die Sonne, drinnen im vollklimatisierten Sitzungsaal 3 des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes wird über die Berufung einer säumigen Beitragszahlerin gegen ein erstinstanzliches Verwaltungsgerichtsurteil verhandelt, in dem die Klägerin bereits abgeblitzt war. Unterstützt wird sie von der bundesweiten Initiative „Leuchtturm ARD“, die etwa mit Mahnwachen vor Funkhäusern gegen „offensichtliche Fehlentwicklungen beim Öffentlich-rechtlichen Rundfunk“, insbesondere mangelnde Ausgewogenheit; „einseitige Diskursverengung“ und zu große Staatsnähe protestiert und sich „umfangreiche historische Reformen“ der Anstalten zum Ziel gesetzt hat.
Doch beim 7. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, besetzt mit drei hauptamtlichen Richterinnen, beißt der Rechtsanwalt und Buchautor Friedemann Willemer („Vom Scheitern der repräsentativen Demokratie“) auf Granit. Schon in einer ersten rechtlichen Einschätzung zu Beginn macht die Vorsitzende Richterin unmissverständlich klar, dass sich der Senat auf keinerlei inhaltlich-politische Diskussion einlassen will. Das von Willemer in einem halbstündigen Vortrag vehement apostrophierte „strukturelle Versagen“ nicht nur der Programmgestalter, sondern auch der öffentlich-rechtlichen Aufsichtsgremien könne keine Entbindung von der Beitragspflicht begründen. Oder in anderen Worten: Programmkritik kann die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrages nicht aushebeln. Ausnahmen: siehe oben.
Der Senat sieht auch keine eigene „gerichtliche Aufklärungspflicht“ zu dem von der Initiative und der von ihr unterstützten Beitragsverweigerin vorgebrachten Argumenten, wonach die Meinungsvielfalt in den Programmen der Öffentlich-Rechtlichen nicht mehr gewährleistet sei. Entscheidend sei, so Klein, die „materiell-rechtliche“ Auffassung des Senats zur Konstruktion des Rundfunkbeitrags, die sich auf entsprechende Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts stütze.
Keine Beachtung für ein Gutachten
Ein eigens von der Initiative in Auftrag gegebenes Gutachten des Münchner Kommunikationswissenschaftlers Michael Meyen, der „die Unausgewogenheit des ÖRR untersucht“ habe und zu „eindeutigen Ergebnissen“ gelangt sei, spielte im Verfahren keine Rolle. Meyen selbst steht an seiner Alma mater, der Ludwig-Maximilians-Universität, derzeit wegen ihm vorgeworfener Sympathien zur „Querdenker-Bewegung“ unter verschärfter Beobachtung.
Nach gut einer Stunde Verhandlung vor vollbesetzten Publikumsrängen im Münchner Verwaltungsgerichtshof blieb kein Zweifel, dass der Senat keinerlei Neigung verspürte, den Kritikern der Öffentlich-Rechtlichen in ihrer derzeitigen Verfassung auch nur einen Millimeter entgegenzukommen. Und so konnte der Rechtsvertreter des Bayerischen Rundfunks (BR) gelassen darauf verweisen, dass „politische Debatten“ über die konkrete Programmgestaltung eben nicht die Beitragspflicht berührten. Wo käme man auch hin, wenn jeder plötzlich auf den Gedanken käme, weil ihm dies oder jenes nicht zusage, einfach seinen Obolus nicht mehr zu entrichten.
Natürlich kann man zumindest theoretisch auf einen Richter treffen, der kurz vor der Pensionierung steht und vielleicht doch einmal ein Zeichen setzen will, selbst wenn das Urteil den weiteren Instanzenweg nicht überstehen sollte. Doch einstweilen hält die Bastion. Immerhin belief sich der Streitwert im vorliegenden Fall nur auf 63,53 Euro, den ausstehenden Rundfunkbeitrag. Die Gerichtskosten seien mithin sehr überschaubar, sagte Richterin Klein, mit einem Anflug von Bedauern. „Wir verdienen hier eben nicht so viel.“ Damit sieht es in den höheren Etagen der Rundfunkhäuser schon ganz anders aus.

Geballte Medienpropaganda, derer sich der Einzelne kaum entziehen kann, ist das A und O jeder langfristig angelegten, auf eine Veränderung des Denkens und Empfindens abzielende Propaganda-Kampagne. Ein Entrinnen aus dieser Dauerschleife der Beeinflussung und Manipulation muss unter allen Umständen verhindert, zumindest erschwert werden. Den Dauermanipulierten auch noch dazu zu zwingen, diese ihm übergestülpte Manipulation zu finanzieren, gleicht einem Gefängnisinsassen, der seine Wärter bezahlen muss. Die Dauerschleife der Propaganda ist nicht auf ein Land beschränkt. Man könnte etwa vermuten, dass sie beispielsweise in allen westlichen Industriestaaten in der gleichen (gesteuerten) Weise stattfindet. Politische Entscheidungen müssen einen gewissen „Rückhalt“ in der Bevölkerung finden. Sie werden deshalb propagandistisch vorbereitet. Es wird sozusagen eine Stimmung erzeugt, die eine Zustimmung der Bürger zur jeweiligen politischen Entscheidung erwarten lässt, oder zumindest Gegenwehr verhindert. Gesellschaftliche Umwälzungen, aber auch etwa Kriege werden auf diese Weise vorbereitet. Es ist kaum zu erwarten, dass die Justiz „Zeichen setzt“, die in eine andere Richtung gehen. Propaganda findet nicht nur in autoritären Regimen statt, sondern bedeutet auch in westlichen Demokratien eine unerlässliche Methode der Beeinflussung von Massen, sie ist als solche zunächst einmal wertneutral. Trotzdem ist es sinnvoll für den Einzelnen, ihre Mechanismen zu durchschauen, damit ihm sein Urteilsvermögen nicht völlig abhanden kommt.
„Schon in einer ersten rechtlichen Einschätzung zu Beginn macht die Vorsitzende Richterin unmissverständlich klar, dass sich der Senat auf keinerlei inhaltlich-politische Diskussion einlassen will.“
Bingo, da darf nichts hinterfragt werden, kennen wir bereits seit dem Impfterror.
Wir haben gefälligst das Maul zu halten und wer es wagt gegen staatliche Willkür und Zwangsmaßnahmen vorzugehen wird die ganze Härte des Staates und der Rechtsverdreher spüren.
Das gelingt nur so lange, wo sich keine Mehrheit bildet zum Widerstand. Diese „Wenigen“ kann man damit einschüchtern, aber sobald es mehr werden und der Widerstand sich formiert wird „die Mauer“ brüchig . Man kann nur hoffen, dass es mehr werden, die das erkennen.
Der öffentlich verächtliche Rundfunk hat keine Fehler und macht keine Fehler! Ende der Diskusion! Im SED Jargon hieß das: Keine Fehlerdiskusion! Ganz einfach, weil ihre Idiologie zerpflückt worden wäre denn die stimmte mit der Realität so gar nicht überein. Jeder muß selber entscheiden ob er den Unfug bezahlen will oder nicht. Ich für meinen Teil bin raus, gut es kam mal ein Gerichtsvollzieher aber bei mir ist nichts zu holen. Mein Konto ist Pfändungsfrei und meine Rente liegt weit unter der Pfändungsgrenze. Da ich im fortgeschrittenem Alter bin und eh keine Kredite mehr aufnehmen will juckt mich das alles gar nicht. Da bin ich wohl eine Ausnahme denn ich denke, all die die sich über die Öffentlichen aufregen zahlen brav ihre Monatszwangssteuer. Die Journalisten und Autoren in den sozial Medien machen da keine Ausnahme. Ob Broder, Tichy, Paetow, Reitschuster und wie sie alle heißen alle lassen sich das gefallen. Der einzigste der nur die Öffentlichen schaut von dem ich weiß ist Hadmut Danisch, der steht dazu, weil er meint die sind immer noch besser als die Privaten.
Ein ( probates ) Mittel wäre, die Gerichte damit so massiv zu beschäftigen, bis Sie total austicken ! Dann werden all die Verfahren massenweise wegen Überlastung abgelehnt, tut sich kein Gericht und Richter an. Anstossen liesse sich das Ganze mit einer bundesweiten
Interessengemeinschaft : „ Vereinigte Rundfunk-Gebührenverweigerer “ bzw. „ Refusals United ). Wenn sich ausreichend Interessenten finden, klappt das auch. ( Dies ist jetzt aber nur ein unverbindlicher und kostenloser Tip, keinerlei Umsturzversuch oder Verschwörung gegen unsere Regierung ).
„Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.“ (Zitat wird Russeau zugeschrieben). Freiheit und Zwang sind nun mal Gegensätze. Für mich war die Einführung der Zwangsabgabe die prägnanteste Abschaffung eines Grundrechts in Deutschland, die ich noch bis in die Zeiten, in der über die Einführung diskutiert wurde, nicht für möglich gehalten habe. Man konnte zu dem Zeitpunkt nicht ahnen, dass das nur der Anfang einer Entwicklung war, die uns schnurstracks in den Totalitarismus führt.
@j. heini : >>Gibt es schon eine Urteilsbegründung? Dann wäre ein Link hilfreich.<< Ja, gockeln Sie doch mal: „q-Z1gegDGvs“
So ist es. Das gilt uebrigens nicht nur fuer den „Rundfunkbeitrag“. Aber, seit Herrn Hoecker wissen wir es, die Justiz, hier konkret die Verwaltungsgerichtsbarkeit, funktioniert, erst recht natuerlich, wenn sie weiblich besetzt ist. Die Damen und Herren wissen nur zu gut, was man von ihnen erwartet. Und je höher das Gericht angesiedelt ist, desto groesser ist die Verbundenheit zur Politik. Immerhin muss man sich als Richterin auf dem Stuhl auch dankbar fuer die von der Politik vermittelte Karriere erweisen, von der ideologischen Übereinstimmung ganz abgesehen. Dieses ist wie fast jedes andere Problem ausschließlich ueber die politische Macht bzw das inzwischen gefährliche politische System zu loesen. Dass die Gewaltenkontrolle funktioniert, glaubt hier nur noch Herr Hoecker von der CDU. Dass von vorneherein gewollt „dysfunktionale“ Systeme wie der ÖRR, die EU oder der Laenderfinanzausgleich zumal unter den aktuellen Machthabern reformierbar sind, glauben nur die Leser von Kinderbüchern. Und die CDU ist die letzte Systempartei, die daran etwas aendern will.