Der Ausgang eines aktuellen Rechtsstreits über die Beitragspflicht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zeigt einmal mehr, dass der Kampf um den Zwangsbeitrag eher politisch als juristisch ausgetragen werden muss. Ein Prozessbericht aus München.
Wer seinen Rundfunkbeitrag, vulgo Zwangsgebühr, nicht zahlen möchte, weil er oder sie der Auffassung ist, dafür keine adäquate Gegenleistung in Form eines zumindest halbwegs ausgewogenen Programms zu erhalten, wird irgendwann vor einem deutschen Verwaltungsgericht landen. Und die Chance, mit einem Widerspruch zu einem Beitragsbescheid des „Beitragsservice“ von ARD/ZDF und Deutschlandradio Erfolg zu haben, ist gleich null. Klingt unbefriedigend, doch daran gibt es, wie die Dinge aktuell stehen, nichts zu rütteln.
Denn wer brav oder unter Protest seinen Rundfunkbeitrag überweist, hat nach höchstrichterlicher Rechtsprechung keinen Anspruch auf eine entsprechende inhaltliche Gegenleistung, wie auch immer sie beschaffen sei. Die Zahlung kann nur und ausschließlich dann verweigert werden, wenn der Betreffende keine physische Möglichkeit besitzt, die öffentlich-rechtlichen Hörfunk- und Fernsehprogramme empfangen zu können.
Dazu müsste er oder sie entweder in einem tiefen Tal leben, in das kein öffentlich-rechtliches Sendesignal je hinabreicht. Oder er/sie müsste gleichermaßen taub wie blind sein. Letzteres, so Mechthild Klein, Vorsitzende Richterin am 7. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, „ist hier ja augenscheinlich nicht der Fall“. Verhaltenes Gelächter bei den Zuhörern. Stumm zu sein ist nicht nötig, denn man hat nur zu schauen oder zu hören, aber nicht mitzureden. Das dürfen nur die immergleichen, politisch korrekten Gäste in den Talkshows.
Ein Prozess in München
Ein Dienstagvormittag in München. Draußen auf der Münchner Ludwigstraße brütet die Sonne, drinnen im vollklimatisierten Sitzungsaal 3 des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes wird über die Berufung einer säumigen Beitragszahlerin gegen ein erstinstanzliches Verwaltungsgerichtsurteil verhandelt, in dem die Klägerin bereits abgeblitzt war. Unterstützt wird sie von der bundesweiten Initiative „Leuchtturm ARD“, die etwa mit Mahnwachen vor Funkhäusern gegen „offensichtliche Fehlentwicklungen beim Öffentlich-rechtlichen Rundfunk“, insbesondere mangelnde Ausgewogenheit; „einseitige Diskursverengung“ und zu große Staatsnähe protestiert und sich „umfangreiche historische Reformen“ der Anstalten zum Ziel gesetzt hat.
Doch beim 7. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, besetzt mit drei hauptamtlichen Richterinnen, beißt der Rechtsanwalt und Buchautor Friedemann Willemer („Vom Scheitern der repräsentativen Demokratie“) auf Granit. Schon in einer ersten rechtlichen Einschätzung zu Beginn macht die Vorsitzende Richterin unmissverständlich klar, dass sich der Senat auf keinerlei inhaltlich-politische Diskussion einlassen will. Das von Willemer in einem halbstündigen Vortrag vehement apostrophierte „strukturelle Versagen“ nicht nur der Programmgestalter, sondern auch der öffentlich-rechtlichen Aufsichtsgremien könne keine Entbindung von der Beitragspflicht begründen. Oder in anderen Worten: Programmkritik kann die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrages nicht aushebeln. Ausnahmen: siehe oben.
Der Senat sieht auch keine eigene „gerichtliche Aufklärungspflicht“ zu dem von der Initiative und der von ihr unterstützten Beitragsverweigerin vorgebrachten Argumenten, wonach die Meinungsvielfalt in den Programmen der Öffentlich-Rechtlichen nicht mehr gewährleistet sei. Entscheidend sei, so Klein, die „materiell-rechtliche“ Auffassung des Senats zur Konstruktion des Rundfunkbeitrags, die sich auf entsprechende Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts stütze.
Keine Beachtung für ein Gutachten
Ein eigens von der Initiative in Auftrag gegebenes Gutachten des Münchner Kommunikationswissenschaftlers Michael Meyen, der „die Unausgewogenheit des ÖRR untersucht“ habe und zu „eindeutigen Ergebnissen“ gelangt sei, spielte im Verfahren keine Rolle. Meyen selbst steht an seiner Alma mater, der Ludwig-Maximilians-Universität, derzeit wegen ihm vorgeworfener Sympathien zur „Querdenker-Bewegung“ unter verschärfter Beobachtung.
Nach gut einer Stunde Verhandlung vor vollbesetzten Publikumsrängen im Münchner Verwaltungsgerichtshof blieb kein Zweifel, dass der Senat keinerlei Neigung verspürte, den Kritikern der Öffentlich-Rechtlichen in ihrer derzeitigen Verfassung auch nur einen Millimeter entgegenzukommen. Und so konnte der Rechtsvertreter des Bayerischen Rundfunks (BR) gelassen darauf verweisen, dass „politische Debatten“ über die konkrete Programmgestaltung eben nicht die Beitragspflicht berührten. Wo käme man auch hin, wenn jeder plötzlich auf den Gedanken käme, weil ihm dies oder jenes nicht zusage, einfach seinen Obolus nicht mehr zu entrichten.
Natürlich kann man zumindest theoretisch auf einen Richter treffen, der kurz vor der Pensionierung steht und vielleicht doch einmal ein Zeichen setzen will, selbst wenn das Urteil den weiteren Instanzenweg nicht überstehen sollte. Doch einstweilen hält die Bastion. Immerhin belief sich der Streitwert im vorliegenden Fall nur auf 63,53 Euro, den ausstehenden Rundfunkbeitrag. Die Gerichtskosten seien mithin sehr überschaubar, sagte Richterin Klein, mit einem Anflug von Bedauern. „Wir verdienen hier eben nicht so viel.“ Damit sieht es in den höheren Etagen der Rundfunkhäuser schon ganz anders aus.

Es bleibt nur ein breit angelegter Zahlstreik, an dem sich gleichzeitig Hunderttausende mit derselben Begründung beteiligen müssen. Nur wer organisiert den?
@Judith Panther Ich habe auch schon oft gedacht, wenn sich doch mal ein paar Millionen entschlössen, den Zwangsbeitag nicht zu überweisen, dann würde denen der Allerwerteste zügig auf Grundeis gehen. Ich überweise schon länger nichts, muss aber zugeben, dass ich die Beträge monatlich auf einem getrennten Konto zurücklege, damit ich ggfls. zahlungsbereit bin. Ins Gefängnis möchte ich nämlich nicht. Im Bekannten- und Freundeskreis habe ich auch schon dafür geworben. Die meisten sind zu bangebüxig, dabei meine ich, dass bei dieser Vorgehensweise garnichts passieren kann. Für diese geldgierigen Lügenmedien wäre es meines Erachtens aber wenigstens mal ein Schuss vor den Bug.
Ja ja, aber wir leben zum Glück in einem lupenreinen Rechtsstaat. Ganz anders als zum Beispiel die Polen oder Ungarn. Traurig, wenn man wie hier liest, wie gerechtfertigte und wirklich hart erarbeitete Einwände einfach so weggewischt werden. Worin besteht eigentlich bei solchen Gerichten noch der Unterschied zur Feudalzeit oder zur DDR?
Und nun vergleichen Sie bitte diese Geschichte mit dem folgenden Dokument, und Sie werden sehen, dass wenn die Freiheit nach Deutschland überhaupt noch kommen kann, sie kommt – wie immer – von den westlichen Alliierten: „Case 3:22-cv-01213-TAD-KDM, State of Missouri et al versus Joseph R. Biden Jr. et al,, Memorandum Ruling“
Wenn die ‚Öffentlich-Rechtlichen„ nicht über nachweisbar entscheidende, unwiderlegbare Tatsachen berichten, die das Leben vieler Menschen betreffen, wieso kann dadurch – juristisch – dieses Zwangssystem nicht aufgebrochen werden. Ich hatte schon mal 2 Beipiele genannt, mit denen dieses System zerstört werden kann, da es eben keine Meinungen der ‚falschen‘ Seite sind, sondern von der Narrativ-Seite selbst unter juristischem Zwang geäussert werden mussten. 1. Die Aussage der Pfizer-Direktorin Small im Oktober 2022 vor einem EU-Untersuchungsausschuss UNTER EID, eben deshalb konnte sie nicht lügen (nachdem der eigentlich eingeladene Pfizer Boss Bourla einen Rückzieher machte und diese Direktorin hinschickte), auf die Frage, ob die Impfstoffe vor Markteinführung daraufhin getestet worden sind, ob sie die Übertragung des Virus verhindert, antwortete sie mit “Nein„. 2. Die Zwangsveröffentlichung nach richterlichem Urteil in US-Bundesstaat vom 06.01.2022 der Testergebnisse von Pfizer bzgl mRNA-‚Impf’stoffe vor Markteinführung, wobei 1291 relevante ‘Nebenwirkungen‚ (inkl Tod, Myocarditis, Krebs, Totgeburten, Unfruchtbarkeit, unzählige Nervenkrankheiten veröffentlicht werden mussten (insgesamt mehrere hunderttausend Seiten, die Pfizer für 75 Jahre juristisch abgesichert zurückhalten wollte). Die Frage nun: haben die Öffentlich-Rechtlichen‘ darüber jeweils zeitnah (etwa bis spätestens 1 Woche nach Bekanntwerden) darüber berichtet oder nicht? Wenn nicht, haben sie eklatant gegen ihre InformationsPFLICHT verstossen. Und nur auf diese ist ihre Zwangsfinanzierung begründet. Warum schaffen Juristen es nicht, aufgrund der Nicht-Berichterstattung der ‚Öffentlich-Rechtlichen‘ allein dieser zwei Punkte, die entscheidend für die Aufrechterhaltung der “safe-and-effective„-‚Plandemie‘ waren, von Pharmaseite zwangsweise selbst eingestanden, die das Leben bzw die ‚Impf’entscheidung von Millionen Menschen in Deutschland entscheidend beeinflusst hätte, die Zwangszahlungen zu beenden?
Vielen Dank für den Link zum BR. Kruger und Danning hätten ihre helle Freuden an den sich für besonders schlau HaltendenInnen gehabt. 5 Minuten auf der Seite haben für die Bestätigung gereicht, daß die Beschäftigung mit dem ÖRR vergeudete Lebenszeit ist. Man empört sich in „Ken Jebsen als Quelle..“über den Vergleich mit der DDR. Wer in der Zone aufgewachsen ist, weiß der der Vergleich zutreffend ist. Den Wahrheitsverkündern der Aktuellen Kamere war auch keine Aussage zu dumm oder zu plump als daß sie diese nicht ausgesprochen hätten. Mit Wehmut denke ich an die Zeit zurück als der NDR2 der Radiosender meiner Wahl war (Auch wegen der herzerfrischenden Blödelei des Carlo von Tiedemann und der Stenkelfeld-Episoden).
@dina weis: >> Genau so wie Sie es sagen schaut es aus.
Hätten nur genügend Leute den Mut einfach mal Nein zu sagen, die Zahlung einzustellen
und auch ein wenig Repression zu ertragen, würde die Mauer einstürzen.
Leider steht zu befürchten das die meisten der hier, bei Tichy und anderswo kommentierenden
„Tastaturrevolutionäre“ sich weiter echauffieren und ihren Beitrag brav weiterzahlen.
Ich persönlich zahle seit 2016 nicht mehr und stehe mittlerweile mit 2060,78€ in der Kreide.