Der Ausgang eines aktuellen Rechtsstreits über die Beitragspflicht für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zeigt einmal mehr, dass der Kampf um den Zwangsbeitrag eher politisch als juristisch ausgetragen werden muss. Ein Prozessbericht aus München.
Wer seinen Rundfunkbeitrag, vulgo Zwangsgebühr, nicht zahlen möchte, weil er oder sie der Auffassung ist, dafür keine adäquate Gegenleistung in Form eines zumindest halbwegs ausgewogenen Programms zu erhalten, wird irgendwann vor einem deutschen Verwaltungsgericht landen. Und die Chance, mit einem Widerspruch zu einem Beitragsbescheid des „Beitragsservice“ von ARD/ZDF und Deutschlandradio Erfolg zu haben, ist gleich null. Klingt unbefriedigend, doch daran gibt es, wie die Dinge aktuell stehen, nichts zu rütteln.
Denn wer brav oder unter Protest seinen Rundfunkbeitrag überweist, hat nach höchstrichterlicher Rechtsprechung keinen Anspruch auf eine entsprechende inhaltliche Gegenleistung, wie auch immer sie beschaffen sei. Die Zahlung kann nur und ausschließlich dann verweigert werden, wenn der Betreffende keine physische Möglichkeit besitzt, die öffentlich-rechtlichen Hörfunk- und Fernsehprogramme empfangen zu können.
Dazu müsste er oder sie entweder in einem tiefen Tal leben, in das kein öffentlich-rechtliches Sendesignal je hinabreicht. Oder er/sie müsste gleichermaßen taub wie blind sein. Letzteres, so Mechthild Klein, Vorsitzende Richterin am 7. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, „ist hier ja augenscheinlich nicht der Fall“. Verhaltenes Gelächter bei den Zuhörern. Stumm zu sein ist nicht nötig, denn man hat nur zu schauen oder zu hören, aber nicht mitzureden. Das dürfen nur die immergleichen, politisch korrekten Gäste in den Talkshows.
Ein Prozess in München
Ein Dienstagvormittag in München. Draußen auf der Münchner Ludwigstraße brütet die Sonne, drinnen im vollklimatisierten Sitzungsaal 3 des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes wird über die Berufung einer säumigen Beitragszahlerin gegen ein erstinstanzliches Verwaltungsgerichtsurteil verhandelt, in dem die Klägerin bereits abgeblitzt war. Unterstützt wird sie von der bundesweiten Initiative „Leuchtturm ARD“, die etwa mit Mahnwachen vor Funkhäusern gegen „offensichtliche Fehlentwicklungen beim Öffentlich-rechtlichen Rundfunk“, insbesondere mangelnde Ausgewogenheit; „einseitige Diskursverengung“ und zu große Staatsnähe protestiert und sich „umfangreiche historische Reformen“ der Anstalten zum Ziel gesetzt hat.
Doch beim 7. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes, besetzt mit drei hauptamtlichen Richterinnen, beißt der Rechtsanwalt und Buchautor Friedemann Willemer („Vom Scheitern der repräsentativen Demokratie“) auf Granit. Schon in einer ersten rechtlichen Einschätzung zu Beginn macht die Vorsitzende Richterin unmissverständlich klar, dass sich der Senat auf keinerlei inhaltlich-politische Diskussion einlassen will. Das von Willemer in einem halbstündigen Vortrag vehement apostrophierte „strukturelle Versagen“ nicht nur der Programmgestalter, sondern auch der öffentlich-rechtlichen Aufsichtsgremien könne keine Entbindung von der Beitragspflicht begründen. Oder in anderen Worten: Programmkritik kann die Pflicht zur Zahlung des Rundfunkbeitrages nicht aushebeln. Ausnahmen: siehe oben.
Der Senat sieht auch keine eigene „gerichtliche Aufklärungspflicht“ zu dem von der Initiative und der von ihr unterstützten Beitragsverweigerin vorgebrachten Argumenten, wonach die Meinungsvielfalt in den Programmen der Öffentlich-Rechtlichen nicht mehr gewährleistet sei. Entscheidend sei, so Klein, die „materiell-rechtliche“ Auffassung des Senats zur Konstruktion des Rundfunkbeitrags, die sich auf entsprechende Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts und des Bundesverfassungsgerichts stütze.
Keine Beachtung für ein Gutachten
Ein eigens von der Initiative in Auftrag gegebenes Gutachten des Münchner Kommunikationswissenschaftlers Michael Meyen, der „die Unausgewogenheit des ÖRR untersucht“ habe und zu „eindeutigen Ergebnissen“ gelangt sei, spielte im Verfahren keine Rolle. Meyen selbst steht an seiner Alma mater, der Ludwig-Maximilians-Universität, derzeit wegen ihm vorgeworfener Sympathien zur „Querdenker-Bewegung“ unter verschärfter Beobachtung.
Nach gut einer Stunde Verhandlung vor vollbesetzten Publikumsrängen im Münchner Verwaltungsgerichtshof blieb kein Zweifel, dass der Senat keinerlei Neigung verspürte, den Kritikern der Öffentlich-Rechtlichen in ihrer derzeitigen Verfassung auch nur einen Millimeter entgegenzukommen. Und so konnte der Rechtsvertreter des Bayerischen Rundfunks (BR) gelassen darauf verweisen, dass „politische Debatten“ über die konkrete Programmgestaltung eben nicht die Beitragspflicht berührten. Wo käme man auch hin, wenn jeder plötzlich auf den Gedanken käme, weil ihm dies oder jenes nicht zusage, einfach seinen Obolus nicht mehr zu entrichten.
Natürlich kann man zumindest theoretisch auf einen Richter treffen, der kurz vor der Pensionierung steht und vielleicht doch einmal ein Zeichen setzen will, selbst wenn das Urteil den weiteren Instanzenweg nicht überstehen sollte. Doch einstweilen hält die Bastion. Immerhin belief sich der Streitwert im vorliegenden Fall nur auf 63,53 Euro, den ausstehenden Rundfunkbeitrag. Die Gerichtskosten seien mithin sehr überschaubar, sagte Richterin Klein, mit einem Anflug von Bedauern. „Wir verdienen hier eben nicht so viel.“ Damit sieht es in den höheren Etagen der Rundfunkhäuser schon ganz anders aus.

Das brave Volk muss rebellisch werden, nicht mehr zahlen weder Demokratieabgabe ein schönes Wort noch Steuern. Aber das wird wohl ein Traum bleiben.
@Herr Gründler: So ists, bestens auf den Punkt gebracht. Macht und Polizeigewalt ist Recht. Erst wenn letztere die Hosen gestrichen voll haben u. sich d. Gerichtsvollzieher z.B. in gewisse Migranten Hotspots nicht mehr reintraut könnte es klappen mit der Umsetzung von Artikel 20 (Declaration of Human Rights) Da steht unter Punkt 2: No one may be compelled to belong to an „Association“. Mir wäre nicht bekannt, dass der Ku Klux Klan sich aus Mitgliedsbeiträgen der dunkelhäutigen Bevölkerung je finanziert hätte. Und so wie der Ku Klux Klan ein solches Recht zum Glück nicht erhielt würde auch ich mir wünschen dass ich nicht analog zur Kasse gebeten werde. Z.B. von einem „Theaterverein“ der auf seiner Bühne in Stürmer Manier Haß Tiraden gegen alte weibliche Rentner absetzt um sie pauschal mit Hilfe eines Kinderchors als alte Umweltsäue zu diffamieren. „Soviel meinerseits zur “Ausgewogenheit„ des Programms“.
An F. Michael, es geht um den nächsten Schritt vor dem Börsengang. Wenn man gleich mit der Tür ins Haus fällt wird das nix. Die €U arbeitet so ähnlich. Es wirkt am Anfang alles ganz harmlos.
@Klaus Meyer: Das praktiziere ich seit Jahren, der letzte Brief der Verbrecher kündigte mir die Klageeinreichung an. Natürlich würde ab einer bestimmten Zahl gleich Handelnder das System zusammenbrechen, aber solange jeder für sich allein kämpft und keine organisierte Gemeinschaft dahinter steht, ist die gut organisierte und juristisch gestützte Bande im Vorteil. Und das weiß die natürlich.
Wie andere Kommentatoren bin ich der Ansicht, dass es sich um einen Vertrag zwischen dem Gebührenzahler und dem ÖRR handelt, wobei die zu erbringende Leistung eine umfassende und neutrale Berichterstattung beinhaltet. Wenn letzteres nicht erfolgt, sehe ich mich nicht an den Vertrag gebunden. Warum sehen die Juristen das nicht ein?
Das Urteil steht klar im Widerspruch zu einem Grundsatzurteil des BVG von 1996, das ausdrücklich die programmliche Ausgewogenheit als EINZIGE Grundlage zur Legitimation der Beitragspflicht identifizierte. Genau deshalb steht diese auch heute noch im Rundfunkstaatsvertrag als verbindliche Vorgabe, sonst wäre das dort längst entfernt worden. Aber krasse Fehlurteile, die jeglicher Grundlage widersprechen und den Rechtsstaat geradezu verhöhnen, sind ja seit spätestens 2020 und „Corona-Maßnahmen“ üblich und deutliche Illustration der längst und ganz unverholen in die Tonne getretenen Rechtstaatlichkeit des Landes. Ganz in der Tradition deutscher Justiz in vorigen Ausgaben deutscher Staatlichkeit.
Leider ist es kein Zufall, dass überall, wo Frauen an Machtpositionen sitzen (hier Richterinnen, gilt aber für Ministerpräsidentinnen, Kommissionpräsidentinnen und ehemalige Bundeskanzlerinnen genauso) das Anti-Midas-Prinzip zum Tragen kommt. Zum besseren Verständnis: Midas war der, welcher durch bloße Berührung seiner Hand alles zu Gold werden lassen konnte. Was dann Anti-Midas ist, kann jeder logisch denkende Mensch sich selbst überlegen.
Es gibt leider nur sehr wenige Frauen, die in der Lage sind, ihre emotionale Grundausstattung zugunsten objektiver rationaler Denkweisen hintanzustellen. Alles ist mehr oder weniger Gefühl. Diesem Trend haben wir zu verdanken, dass Angstkampagnen so gut verfangen, sei es Corona, sei es Hitze. Nur bei den Wirklichen Gefahren (Migration) versagt das Gefühl, wohl weil das zu sehr in Widerstreit mit der Realität kommt, sodass lieber kognitive Dissonanz angewendet wird.
Bei diesen Richterinnen mag dazukommen, dass sie einen ganz klaren Kompass vorgegeben bekommen haben (oder ihn aufgrund entsprechender Parteizugehörigkeit sowieso haben), dass das Hauptpropagandainstrument der Systemparteien auf gar keinen Fall gefährdet werden darf. Auch bei Orwells 1984 wird ja beschrieben, dass man den Fernseher nicht ausschalten durfte, und es bei Strafe verboten war, die Botschaften des Wahrheitsministeriums zu blockieren oder auch nur zu versäumen.
Wer half beim Aufstieg der Faschisten? Ärzte, Pfarrer und Juristen
Übrigens reicht die Dominanz der AfD in einem Bundesland, in dem sie die absolute Mehrheit bekäme, den Medienstaatsvertrag zum Kippen zu bringen. Denn wenn ein Bundesland aussteigt, dann ist der Vertrag nichtig! Denkt bei der nächsten Wahl daran! Wir könnten etwas ändern, wir müssen nur wollen!