Achgut.tv / 17.03.2023 / 06:00 / 74 / Seite ausdrucken

Rückspiegel: Die Volksabstimmung zum Weglaufen

In Berlin wird überall für ein "Ja" bei der Volksabstimmung zur "klimaneutralen" Stadt in sieben Jahren geworben. Aber wer bezahlt diese teure Kampagne und welche konkreten Folgen hat das "Ja"? Wer "Nein" sagen will, sollte übrigens zu Hause bleiben.

Redaktioneller Nachtrag 17.3.2023:

Einige Leser schrieben zu diesem Beitrag, dass eine Nein-Stimme bei der Volksabstimmung durchaus sinnvoll wäre. Das ist aber eine rein theoretische Sicht. Henryk Broder betrachtet es in obigem Beitrag von folgender praktischen und realistischen Perspektive:

Es müssen mindestens 25 Prozent der Wahlberechtigten mit „Ja“ stimmen, das sind ungefähr 608.000 der Bürger von Berlin – bei bis zu 50 Prozent Wahlbeteiligung ist dies immer die Mehrheit – eine Gegenmobilisierung wäre zwar wünschenswert, ist aber absolut unrealistisch. 

Natürlich ist eine „Nein“-Stimme besser, wenn am Ende die Mehrheit so stimmt – die politische Einschätzung ist aber eher: Falls die „ja“-Stimmen mehr als 25 Prozent bekommen, wird die politische Glaubwürdigkeit mit einem höheren „Nein“-Mobilisierung eher höher (ganz schlimm wäre Wahlbeteiligung 45 Prozent: 26 Prozent dafür und 19 Prozent dagegen).

Wenn man also zum „Nein“-stimmen aufruft, müsste man so ähnlich mobilisieren, wie die Pro-Fraktion – das ist sehr, sehr schwierig, eigentlich unmöglich (in Berlin wirbt niemand für eine „Nein“-Stimme. Das ist eine ganz andere Situation als wenn ein Volksentscheid an eine andere Wahl angeflanscht ist, was die Aktivisten ja wollten).

Die Wahlbeteiligung der Wiederholungswahl lag bei 63 Prozent, für Grüne, SPD und Linke stimmten rund 750.000 Bürger von Berlin  (Mehrheit der Wählenden).

Sie lesen gern Achgut.com?
Zeigen Sie Ihre Wertschätzung!

via Paypal via Direktüberweisung
Leserpost

netiquette:

Jörg Themlitz / 17.03.2023

Um eine Müllhalde “klimaneutral” zu machen, wird die doch versiegelt. Ja, ich bin dafür.

A. Ostrovsky / 17.03.2023

@M.Müller : Sie haben mich überzeugt. Bei einem Volksentscheid kann man einfach nicht nein sagen. Das Problem ist hier - wie immer - die Wilipedia. Die schreibt: “Bei einem Volksentscheid entscheiden die stimmberechtigten Bürger unmittelbar über die Annahme oder Ablehnung einer Vorlage (z. B. eines Gesetzes). Während bei einer Wahl über die Vergabe von Mandaten an Personen entschieden wird, steht bei einem Volksentscheid die Abstimmung über eine konkrete Sachfrage im Vordergrund.” In Worten: über die Annahme oder Ablehnung einer Vorlage. Wenn sie aber gar nicht über die Ablehnung entscheiden können, kann es ja kein Volksentscheid sein, deshalb. Was treiben die dort eigentlich in Berlin? Ansonsten ist es natürlich ganz wichtig, dass Abstimmungen in zwei Teile zerfallen, in Abstimmungen über Sachen und in Abstimmungen über Personen. So viel Zeit muss sein. Aber bei beiden ist es eigentlich unanständig, wenn man gar keine Entscheidung zulässt, oder? Und wenn ich das mal mit totalitären Regimes vergleiche, da war und ist es genau so.

A. Ostrovsky / 17.03.2023

Sobald die Grünen unter 5% sind, sind sie weg vom Fenster. Allerdings geht das nur, wenn dann die Rüten oder die Gelben, oder sogar die Schwarzen über 5% sind. Weil die Schwefelpartei kann man nicht wählen, die gucken immer so komisch.

Helmut Kassner / 17.03.2023

Die vorgesehene „Volksabstimmung“ in Berlin, das Prozedere dazu erinnern mich sehr an die einzige „Volksabstimmung“ die 1968 in der damaligen „DDR“ stattgefunden hat, die Abstimmung über eine neue Verfassung. Es gab nur Plakate, Anzeigen, Erklärungen und Kampagnen wo für ein Ja zur Verfassung geworben wurde. Selbst auf Nachfrage gab es keinen Hinweis, dass man auch mit nein stimmen kann. Die Kampagne wurde aus dem Staatshaushalt finanziert. Am Tag der Abstimmung bekam man einen Abstimmungszettel wo oben links ein großer Kreis abgebildet war; darunter stand ja. Unten rechts befand sich ein sehr kleiner Kreis unter dem Nein stand. In dem Lokal in dem ich abzustimmen hatte gab es eine „Wahlkabine“, die aber nicht benutzt wurde. Nach meiner Erinnerung gab es in dem Lokal 4 Neinstimmen. Was ist der Unterschied der Volksabstimmung in Berlin zu der Abstimmung 1968? Ein Unterschied fällt mir ein: Damals konnte man sich der Abstimmung kaum entziehen. Aber das bekommen die Links/Grünen/Neokommunisten auch noch hin. Ich freue mich darauf.

Thomin Weller / 17.03.2023

@N. Walter Suchen Sie einmal den Artikel der HU Berlin. 2018 ->“Wie die Europäische Energiepolitik die Wälder der Erde gefährdet. Zwei HU-Wissenschaftler sind Mitautoren eines Kommentars zur Neufassung der Erneuerbaren-Energie-Richtlinie… Glaubt man der modifizierten Fassung der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie der EU vom Juni 2018, ist die Verbrennung von Bäumen “klimaneutral”. Die neue Regelung wird von einem internationalen Wissenschaftler-Team scharf kritisiert: So werde ein Anreiz geschaffen, vermehrt Biomasse zu importieren und die Rodung von Wäldern global voranzutreiben, heißt es in einer in Nature veröffentlichten. Co-Autor Tim Beringer von der Berliner Humboldt-Universität verweist auf den Widerspruch zu den Bemühungen, Waldschutz durch Papierrecycling zu fördern und Wälder weltweit stärker zu schützen. ..Außerdem ist Holz ein relativ schlechter Energiespeicher. Würde man die gesamte heutige Holzernte in der EU nutzen, kritisiert der Umweltwissenschaftler, wären gerade mal fünf Prozent des zukünftigen Energiebedarfs Europas abgedeckt. Weil die Wälder Europas die Nachfrage nicht werden decken können, sei zu erwarten, dass vermehrt Holz importiert werde.”<—Alte Bäume atmen tiefer, um tausender Faktoren.—> “Den Angaben der Bayerischen Forstverwaltung zu Folge bindet eine Fichte von 42 m Länge und 60 cm Brusthöhendurchmesser zwischen 3500 und 5000 kg CO2. Eine ähnlich große und dicke Eiche speichert bis zu 7300 kg, eine Buche von selber Größe und selbem Umfang sogar bis zu 8000 kg CO2.” In HH wurden zig zehntausende gesunde alte Bäume durch die ekel grüne Pest und SPD gefällt.

T. Schmidt-Eichhorn / 17.03.2023

Die Empfehlung von Herrn Broder (und von Frau Lengsfeld), einfach der Abstimmung fern zu bleiben, wenn man dagegen ist, verkennt die Rechtslage. Denn nach § 36 Abs. 1 des Abstimmungsgesetzes von Berlin ist ein “Gesetzentwurf oder ein sonstiger Beschlussentwurf ... durch Volksentscheid [nur dann] angenommen, wenn die Mehrheit der Teilnehmer und Teilnehmerinnen und zugleich mindestens ein Viertel der Stimmberechtigten zustimmt.” Es gibt also zwei Quoren, die beide erfüllt sein müssen, damit der Entwurf angenommen ist. An der Erfüllung des einen Quorums, dass mindestens ein Viertel (also 25 %) der Stimmberechtigten zugestimmt haben muss, ändert es in der Tat nichts, ob man fernbleibt oder mit “nein” stimmt. Ob das andere Quorum erreicht wird, dass die Mehrheit (also mehr als 50 %) der Teilnehmer zugestimmt haben muss, hängt aber eben davon ab, dass mehr Teilnehmer mit ja als mit nein stimmen. Und die “nein”-Stimmen erhöhen somit die Zahl der erforderlichen “ja”-Stimmen. Deshalb müsste der Rat an diejenigen, die gegen den Entwurf sind, unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelung richtigerweise lauten, abzustimmen, und zwar mit “nein”.

Thomas Schmied / 17.03.2023

Entschuldigung für das lange Zitat. Mir ist auch klar, dass Ernst Jünger als “umstritten” gilt. Mir gefällt bei ihm auch nicht alles. Das ändert aber nichts daran, dass das Folgende exakt das beschreibt, was gerade wieder abläuft: - “(...) Die Absicht unseres Mannes [, der mit NEIN stimmen möchte,] ist vielleicht gar nicht so eigenartig; sie mag von vielen anderen geteilt werden, wahrscheinlich von bedeutend mehr als von den erwähnten zwei Prozenten der Wählerschaft. Dagegen sucht die Regie ihm vorzuspiegeln, daß er sehr einsam sei. Und nicht nur das — die Mehrheit soll nicht nur ziffernmäßig imponieren, sondern auch durch die Zeichen moralischer Überlegenheit. Wir dürfen annehmen, daß unser Wähler dank seiner Urteilskraft der langen, eindeutigen Propaganda widerstandehat, die auf geschickte Weise sich bis zum Wahltag steigerte. Das war nicht einfach; dazu kommt, daß die Kundgebung, die von ihm verlangt wird, sich in höchst achtbare Fragestellungen kleidet; man fordert ihn zur Teilnahme an einer Freiheitswahl oder Friedensabstimmung auf. Wer aber liebte Frieden und Freiheit nicht? Er müßte ein Unmensch sein. Das teilt dem Nein schon einen kriminellen Charakter mit. Der schlechte Wähler gleicht dem Verbrecher, der zum Tatort schleicht. Wie anders fühlt der gute Wähler sich durch diesen Tag erquickt. Bereits beim Frühstück erhielt er durch den Rundfunk den letzten Auftrieb, die letzte Anweisung. Dann geht er auf die Straße, auf der festliche Stimmung herrscht. Von jedem Hause, aus jedem Fenster hängen Fahnen herab. Im Hof des Wahllokales begrüßt ihn eine Kapelle, (...)” - (Aus Jüngers “Der Waldgang”, 4. Kapitel) Wer Lust auf noch mehr Déjà-vus hat, sollte das Buch unbedingt heute (noch)mal lesen.

H. Adel / 17.03.2023

Wäre Deutschland der 51. Bundesstaat der USA, wäre es wohl keine Auslandsspende ! ;-)

Weitere anzeigen Leserbrief schreiben:

Leserbrief schreiben

Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Verwandte Themen

Es wurden keine verwandten Themen gefunden.

Unsere Liste der Guten

Ob als Klimaleugner, Klugscheißer oder Betonköpfe tituliert, die Autoren der Achse des Guten lassen sich nicht darin beirren, mit unabhängigem Denken dem Mainstream der Angepassten etwas entgegenzusetzen. Wer macht mit? Hier
Autoren

Unerhört!

Warum senken so viele Menschen die Stimme, wenn sie ihre Meinung sagen? Wo darf in unserer bunten Republik noch bunt gedacht werden? Hier
Achgut.com