>>Wann gibt es wohl erste richterliche Rügen für die grundrechtseinschränkende Corona-Politik?<< Am St. Nimmerleinstag! Die späte “Rüge” für den Verfassungsbruch wurde im 2. Senat des BVerfG mit 3 zu 2 Stimmen beschlossen. Noch Fragen?
Eine nette Geste oder ein später Sieg der Demokratie,oder was steckt dahinter.Ich vermute Christen im Verfassungsgericht und hoffe weiterhin auf deren Bibeltreue: “und unser Glaube ist der Sieg, der die Welt überwunden hat.” (Johannes 19:30.)
Die Antwort auf die Frage “Rüge der Richter wegen grundrechtseinschränkender Corona Politik” ist klar: Diese wird es nicht geben. Voraussetzung wäre die Besetzung der Ämter mit Richtern die sich dem Recht verpflichtet fühlen und nicht der Politik. Man nehme die klaren Feststellungen des ehemaligen Präsidenten des VerfG und des bekannten Hochschullehrers Murswik zur Kenntnis und stelle fest “es juckt einfach nicht”. Kein Aufschrei der Richterschaft, kein Fragen der Mainstreammedien, die Anwaltschaft ist in der Masse auf Linie. Ich zitiere an dieser Stelle den Arzt Dr. Brandenburg; “erst wenn wir sie friedlich aus ihren Ämtern gejagt haben, besteht die Chance einer Änderung”. Das System ist bis auf die untersten Ebenen buchstäblich verseucht und nicht mehr reparabel. Der Leserbriefschreiber ist überzeugt, unser Edeldemokratin Faeser wird die Demokratie weiter in Stellung bringen. Kritik an den Maßnahmen der Regierung wird als Straftatbestand ins Strafgesetzbuch eingebaut und dann sind wir mit der Meinungsfreiheit endgültig durch. Um ein gutes Schaf einer Schafherde zu sein muss man ein Schaf sein. Wir haben es nicht besser verdient.
Eine Rüge für die grundrechtseinschränkende Corona-Politik wird es durch das Bundesverfassungsgericht nie geben, da haben sie sich schon längst mit der Politik drauf verständigt. Selbst bei dem Richterspruch zum eindeutig und offensichtlich verfassungswidrigen Aufruf zur Rückgängigmachung einer demokratischen Wahl durch Merkel hat es unter der Richterschaft nur ganz knapp mit 5 zu 3 Stimmen für einen Schuldspruch gereicht, da die linksgrüne Verfassungsrichterin Wallrabenstein von den “Grünen” ins Bundesverfassungsgericht eingeschleust worden ist und ein “Sondervotum” abgegeben hat. Freilich mit Unterstützung der CDU/CSU, aber das sollte mittlerweile niemanden mehr wundern bei einer Partei, die in Mecklenburg-Vorpommern mit Barbara Borchardt sogar eine vom Verfassungsschutz beobachtete Linksextremistin zur Verfassungsrichterin gewählt hat. Wallrabenstein ist bereits in der Vergangenheit durch linksideologische Äusserungen zu Migration und Sozialstaat aufgefallen und profilierte sich vor allem mit Wortmeldungen zu dem Recht der Staatsangehörigkeit und der Migration. Mit dieser Einordnung braucht sich niemand mehr über ihr “Sondervotum” wundern, das einer demokratisch gesinnten Verfassungsrichterin unwürdig ist und den Rechtsstaat beschädigt. Beim Durchlesen des neuesten Verfassungsschutzberichts kann man schon ahnen, wohin die weitere Reise des deutschen Rechtsstaats geht: Weit weg vom Rechts- hin zum linksgrünen Gesinnungsstaat, in dem der Verfassungsschutz mit alleiniger Aufgabe im “Kampf gegen Rechts” letztendlich aufgelöst und in eine Stasi 2.0 umbenannt wird.
Jeder wusste das es eine korrekte Wahl war und das Rückgängig machen ein Rechtsbruch.Jedoch kann man Frau Merkel nicht die alleinige Schuld geben da die sich schuldig machende Presse und das nutzen des Angebots des sich bewusst an die Macht putschenden Ramelow auch gesehen werden muss.Es soll bitte keiner sagen er habe es nicht gewusst was da passiert.
Spätes Rügen, na immerhin. Immerhin war Rügen ja Merkels Wahlkreis. Man hätte lieber rechtzeitig Rügen den Polen schenken sollen, statt die Krim der Ukraine. Dann wäre das nicht passiert. Aber das konnte ja niemand wissen.,, das war ja damals alternativlos. Aber der Gedanke hat schon erwas Befreiendes. Vielleicht kann man das rückgängig machen. Das würde Merkels unbedarfter authistischer Art entsprechen.
Leserbriefe können nur am Erscheinungstag des Artikel eingereicht werden. Die Zahl der veröffentlichten Leserzuschriften ist auf 50 pro Artikel begrenzt. An Wochenenden kann es zu Verzögerungen beim Erscheinen von Leserbriefen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.