Achgut.tv / 17.06.2022 / 06:00 / 69 / Seite ausdrucken

Rückspiegel: Die späten Rügen der Richter

Das Verfassungsgericht hat Bundeskanzlerin Angela Merkel erst jetzt nach ihrer Amtszeit gerügt, weil sie erklärte, die Wahl eines Thüringer Ministerpräsidenten rückgängig zu machen. Wann gibt es wohl erste richterliche Rügen für die grundrechtseinschränkende Corona-Politik?

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Leserpost

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Andreas Huber / 17.06.2022

Berlin - Tel Aviv - Reykjavík - Warschau. Warum musste ich gerade an die Obstschale mit den vier Äpfeln denken, von denen einer faul ist? Und an die Frage, welcher Apfel wohl der faule ist? Und, ob der faule Apfel frisch wird (Hey, Demokratie!), oder die frischen faul?

Peter Groepper / 17.06.2022

Herr Broder, wenn Sie “die Idee, Fehler rückgängig machen zu können, für gut” halten, auch wenn´s gar nicht möglich ist, dann erstrahlt doch die Thüringer Rückgängigmachung in übernatürlich schönem Licht. Unsere Gottgleiche hätte mit ihren Fähigkeiten also weiterregieren sollen. Wenn sie dann noch den Fehler ihrer eigenen Wiederwahlen rückgängig gemacht hätte, dann wäre sie eine Offenbarung statt der Heimsuchung, als die sie oft dargestellt wird.

A. Kaltenhauser / 17.06.2022

Bedenkt man, dass die BVG-Entscheidung 5:3 ausging, so hat nur eine Stimme gefehlt um Gleichstand und damit Klageabweisung zu erreichen. Zudem wird z.B. von der BILD verbreitet, dass direkt aus Karlsruhe Verhaltenshinweise für Merkel [ Aussagen und deren Veröffentlichung auf der Internetseite der Kanzlerin ] gekommen seien, um einen Eilantrag der AfD zu torpedieren, gegen den das Gericht dann bereits im Sommer 2020 eine Entscheidung hätte treffen müssen! Der Zustand unserer Justiz ist unerträglich!

Dr Stefan Lehnhoff / 17.06.2022

Gratismut und Feigenblatt. Ich kann ihnen genau sagen, wann das BVG die Coronamassnahmen kassiert. Dafür gibt es 2 Szenarien: Fall1 : Nach einer Revolte sitzen ordentliche Richter in Karlsruhe. Fall2: Kurz vor einer Revolte bekommen die Richter Angst, bald am am Baum zu hängen. Mehr Optionen sehe ich da leider nicht.

Karsten Dörre / 17.06.2022

Man kann das Gesetz aushebeln und der Merkel Büros und Mitarbeiter wegnehmen, wie bei Schröder. Seit der Revolution, Zeitenwende genannt, ist alles möglich. Zum Beispiel die Woken, Genderisten und Weltenretter sehen bei weiterer Expansion Russlands ihre in Gang kommende Weltrevolution in Gefahr, deshalb auch die vehement, sprachliche Aggressivität gegen Russland. Völkerrechtlich ist die Aggression Russlands zu verurteilen. Der Hintergrund der Grünen ist nicht das Völkerrecht sondern eine Verschiebung grüner und ökologischer Interessenssphären, da Russland auf grüne und woke Schnapsideen nicht scharf ist.

Hans Kloss / 17.06.2022

Es gibt nix zu danken. Das Gericht hat mit dem Urteil mit Rauch produziert.

Stefan Ahrens / 17.06.2022

Wann werden die ersten maßnahmenkritischen Gerichtsurteile ergehen? Berechtigte Frage, aber das Coronaregime erscheint mir fast noch hysterischer als der „K(r)ampf gegen Rächts“! Nur deutlich schwerwiegendere Probleme als Halsweh und Fieber werden es beenden!

M.Bingel / 17.06.2022

...richterliche Rügen ?!  gerechte Strafen !!!

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