Achgut.tv / 17.06.2022 / 06:00 / 69 / Seite ausdrucken

Rückspiegel: Die späten Rügen der Richter

Das Verfassungsgericht hat Bundeskanzlerin Angela Merkel erst jetzt nach ihrer Amtszeit gerügt, weil sie erklärte, die Wahl eines Thüringer Ministerpräsidenten rückgängig zu machen. Wann gibt es wohl erste richterliche Rügen für die grundrechtseinschränkende Corona-Politik?

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Leserpost

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Volker Kleinophorst / 17.06.2022

Simulierte Demokratie!

Herbert Priess / 17.06.2022

Der Verfassungsschutz hat entschieden und es hat keine Folgen, puh! Im nächsten Winter werden viele zittern aber nicht vor Kälte sondern vor Wut! Ich hoffe diese Wut hat dann auch reale Folgen.

Hartmut Laun / 17.06.2022

17. Juni heute. 17. Juni 1953, war da was?

Yehudit de Toledo Gruber / 17.06.2022

@Wilfried Cremer: Was haben denn nun schon wieder die “Jecken” mit dem Versagen der Karlsruher Richter zu schaffen? Man sollte hier besser einmal darüber nachdenken, weshalb man nach diesem schändlichen Ministerpräsidentensturz relativ schnell zur Tagesordnung überging. Al l e , nicht nur die AfD, hätten Klage einreichen können und müssen. Die AfD hatte nicht nur bezüglich der Ministerwahl-Sabotage das Verfassungs-gericht bemüht sondern darüber hinaus schon 2018 einen signifikanen Rechtsverstoß gesehen aufgrund Merkels eigenmächtiger und der nachfolgenden, unkontrollierten Einwanderung nach Deutschland. Die Bundesfraktion der AfD hatte, von den Medien nahezu unbeachtet, im April 2018 eine Organklage zum Verfassungsgericht eingereicht. Die gesamte große deutsche Mehrheit beließ es beim “schimpfen” hinter den Kulissen. Frank Walter Steinmeier sagte übrigens in seiner erneuten Antrittsrede am 13.02. 2022 u.a. “Demokratie braucht Kontroversen, sie ist eine Zumutung ...” Na bitte!

Klaus Gummi / 17.06.2022

Welche Konsequenzen hat das Urteil? Ich kann außer der medialen Wirkung nichts erkennen. Das Gericht betreibt ungeniert Volksverdummung und findet zahlreiche Unterstützer!

Dr.B.Große-Lordemann / 17.06.2022

Die Entscheidung des 2. Senats fiel natürlich mit 5:3 Stimmen. Bei Gleichstand wäre die Klage abgewiesen worden.

Sigrid Leonhard / 17.06.2022

@Udo Gerschler, “Jeder wusste das es eine korrekte Wahl war und das Rückgängig machen ein Rechtsbruch.” Das habe ich gleich nach dem Vorfall genau so einem Bekannten gegenüber formuliert. Darauf erntete ich keine Entgegnung in Worten, sondern nur ein herzhaftes Lachen - er fand die Wahl (!) empörend und nicht die M-Reaktion, versteht sich.

A. Buchholz / 17.06.2022

Sehr geehrter Herr Broder, wir haben leider keine Zeit, uns um die Kanzlerin der Herzen und die von ihr installierten Verfassungsrichter zu kümmern. Wir bereiten uns nämlich auf das Frieren und Hungern für die Ukraine vor (Sparen mit Habeck) und auf die O-bis-O-Regel (Maskentragen von Oktober bis Ostern). Unsere Freiheit verteidigen wir jetzt nicht nur am Hindukusch und in der Ukraine, sondern auch in den gekühlten Innenräumen mit der nächsten Booster-Impfung und obligatorischer Maske, damit nicht aus Versehen ein falsches Wort unseren devoten Mund verlässt.

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