Achgut.tv / 17.06.2022 / 06:00 / 69 / Seite ausdrucken

Rückspiegel: Die späten Rügen der Richter

Das Verfassungsgericht hat Bundeskanzlerin Angela Merkel erst jetzt nach ihrer Amtszeit gerügt, weil sie erklärte, die Wahl eines Thüringer Ministerpräsidenten rückgängig zu machen. Wann gibt es wohl erste richterliche Rügen für die grundrechtseinschränkende Corona-Politik?

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Gerald Weinbehr / 17.06.2022

Merkel hat die Verfassung gebrochen. Das BVerfG hat mit dem Urteil so lange gewartet, bis es keinerlei Folgen mehr hat. Beides keine Überraschung in einem Deutschland, das seit Jahren transformiert wird. Es ist m. M. n. aber zu kurz gesprungen, die Kritik nur an Merkel zu richten. In der Verfassung des Freistaats Thüringen lesen wir unter §53 (1): “Die Abgeordneten sind die Vertreter aller Bürger des Landes. Sie sind an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen verantwortlich.” Am 5. Februar hatten Lindner und Kubicki ihrem Partei-“Freund” kurz nach der Wahl noch gratuliert. Dann wendete sich das Blatt sehr schnell. Die Gesinnungsmedien entfachten eine beispiellose Kampagne, die Empörungswelle schwappte haushoch über das Land. CDU und FDP knickten innerhalb weniger Stunden komplett ein und setzten ihre eigenen Leute panisch, massiv und verfassungswidrig unter Druck. Der Befehl von oben: Wahl rückgängig machen, Ramelow zur Macht verhelfen! Frau Kemmerich wurde derweil auf offener Straße angespuckt, die gesamte Familie musste unter scharfen Polizeischutz gestellt werden, weil die Morddrohungen nur so schwirrten. Nach erfolgreicher Kemmerich-Beseitigung jubelten die Medien und kosteten ihre Macht aus (Nazis gestoppt!). Merkel wurde als “erfahrene Krisenmanagerin” gefeiert, Kritik am offensichtlichen Verfassungsbruch gab es NULL. Unvergessen auch der folgende, peinliche Kotau Lindners im dt. Bundestag. Das hündische Betteln um Vergebung hat sich gelohnt, heute darf er mit seiner FDP bei den “Guten” mitregieren.  Der Fall Kemmerich markiert den Moment, in dem Deutschland endgültig aufgehört hat, eine funktionierende Demokratie zu sein. Merkel, den “demokratischen” Parteien, den “Qualitätsmedien - allen war die Verfassung völlig egal!

Marc Munich / 17.06.2022

Naja, aber es ging doch schließlich um die Verhinderung des Bösen - respekt. um die gute, die “richtige” Sache.  Dafür dürfen im besten Deutschland aller Zeiten - spätestens seit 2015 -  schon mal Gesetze ausgehebelt, die Freiheit verwest und die Lemminge verarscht und belogen werden, dass die Moralschwarte kracht.  Aber bezüglich Russland/Ukraine liegen die resozialisierten bzw. “in der Wirklichkeit angekommenen” Frontkobolde und ihre plötzlichen Versteher diesmal gaaaaaaaaaaaanz bestimmt richtig! Lol

dina weis / 17.06.2022

Was soll der Sch…mit der Rüge heute, die Ungeheurerlichkeit “damals” hätte gerügt werden müssen. Die Ungeheuerlichkeiten gehen unterdessen weiter und gerügt wird dabei gar nichts, das Einkassieren von Grundrechten, das Verschweigen von der Toxizität der Impfstoffe, die Zensur und Diffamierung von Kritikern, eine ganze Liste von staatlichen Über-und Eingriffen….Vergiß diesen Staat, bei einem unschuldig Gehängten braucht es auch keine Entschuldigung mehr.

Bastian Kurth / 17.06.2022

@ Hartmut Laun 17. Juni heute. 17. Juni 1953, war da was? Nöööö, da darf nix mehr sein, Geschichtsbereinigung nenne ich das. Was unangenehm in der Erinnerung ist, wird einfach weggeschoben.

Michael Hinz / 17.06.2022

#Wann gibt es wohl erste richterliche Rügen für die grundrechtseinschränkende Corona-Politik?# Nie - im Gegenteil: Bereits nächste Woche auf der Gesundheitsministerkonferenz wollen Hessen, Bayern, Sachsen und Thüringen die Impfpflicht doch noch durchsetzen. Bundestagsbeschlüsse oder Gerichtsurteile sind für diese Ministerpräsidenten Schall und Rauch. Rechtsstaat war gestern, Gesundheitsdiktatur ist besser heute als morgen. Und wenn sie nicht weggespritzt wurden, dann erfrieren sie noch morgen. Habeck plant ein Gesetz, das die Bürger zum Sparen, besser Frieren, zwingen soll. Das Volk, dem großen Lümmel, geht’s mit Schmackes an den Kragen. Und die Akteure werden sich ihrer Standhaftigkeit rühmen, wenn Vollzug gemeldet wird.

Wilfried Cremer / 17.06.2022

@ Frau Toledo Gruber, die Jecken sind auf Kölsch die Narren. Es gibt viele Homonyme. Alaaf!

R. Bunkus / 17.06.2022

“Wann gibt es wohl erste richterliche Rügen für die grundrechtseinschränkende Corona-Politik?” Wenn wir alle tot sind. Es wird eine Aufgabe für Historiker, nicht mehr für Richter sein.

Anton Weigl / 17.06.2022

Das war ein glatter Verfassungsbruch ,was in Thüringen angestoßen von der damaligen Regierungschefin der Brd geschehen ist. Für mich ist die Merkel eine glatte Verfassungsbrecherin. Ein Fall ca 25 Jahre früher wurde in Sachsen Anhalt ein Ministerpräsident mit Hilfe der Stimmen von der SED - umbenannten PDS gewählt.  Der damalige Bundeskanzler Kohl konnte machen was er wollte, er konnte die Wahl aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht wiederholen lassen.

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