Achgut.tv / 17.06.2022 / 06:00 / 69 / Seite ausdrucken

Rückspiegel: Die späten Rügen der Richter

Das Verfassungsgericht hat Bundeskanzlerin Angela Merkel erst jetzt nach ihrer Amtszeit gerügt, weil sie erklärte, die Wahl eines Thüringer Ministerpräsidenten rückgängig zu machen. Wann gibt es wohl erste richterliche Rügen für die grundrechtseinschränkende Corona-Politik?

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Norbert Brausse / 17.06.2022

Herr Broder, wen interessiert das heute noch? Ihren verspäteten Dank an die Herren Richter kann ich nicht teilen, es war doch ein abgekartetes Spiel, so lange zu warten. Aber wir, und da schließe ich sie mit ein, wissen doch, dass es erst noch viel schlechter werden muss, ehe es wieder besser werden kann. Aber da sind wir doch auch auf einem guten Weg, wenn sie feststellen, dass Berlin, welches meine Frau sich schon seit geraumer Zeit weigert zu besuchen, deutlich dreckiger ist als Warschau. Deshalb verbrachten wir letztes Jahr auch mit Absicht unsere einzige Woche Urlaub in Polen, in Kolberg,, obwohl wir sonst keinerlei Beziehungen zu Polen haben. Trotzdem habe ich mich bemüht, die Ansichtskarten und Briefmarken zur Freude der Kioskbesitzer „auf Polnisch“ zu kaufen.

Thomas Taterka / 17.06.2022

Warschau sieht aus wie eine Potemkinsche Stadt aus ” Westworld ” . Die wahrscheinlich hässlichste Skyline Europas und davor diese perfekt restaurierte Puppenstube als Kultursimulation für den gediegenen Großstadttouristen. Leben in Warschau wirklich echte Menschen oder sind die Komparsen in einem Werbefilm für die Ausdehnung des freien Westens nach Osten ? Mir wird diese Stadt etwas unheimlich , seit ich Michael Crichtons Version kenne . Berlin ist ein Saustall , aber Warschau ist doch etwas zu sauber.

Ludwig Luhmann / 17.06.2022

@Yehudit de Toledo Gruber / 17.06.2022 - “@Ludwig Luhmann: “man gewöhnt sich an all die verschiedenen Erniedrigungen auf allen Ebenen. Wir werden abgerichtet ...” Also wirklich, wer ist hier “man” ? (....)” - - - “Man” sind die, die sich unterdrücken oder abrichten lassen. Ich z.B. habe keine einzige Sekunde eine “Maske” gertragen und mRNA-injiziert bin ich auch nicht. Was nicht bedeutet, dass ich Putler nicht für einen Putler halte.

Ferdinand Ritz / 17.06.2022

ob man einen US-Präsidenten liebt oder hasst, nach 8 Jahren ist er Geschichte - das wünsche ich mir für Europa auch. Nach 8-10 Jahren sind doch Ministerpräsidenten verbraucht und sollten schleunigst in Pension gehen. Nach 10 Jahren täglich am Bildschirm will man diese Personen nicht mehr sehen. Wer traut sich und drückt so ein Gesetz durch?

Anton Weigl / 17.06.2022

Herr Holdergrün, um welche Blumenwerferin handelt es sich. Die eine Blumenwerferin warf ja einen Blumenstrauß. Die andere ganze Blumenkisten..

Frank Schäfer / 17.06.2022

Das Urteil ist eine “Demokratiesimulation”. Und wenn man jetzt noch den Artikel bei Boris Reitschuster liest, dass es Tipps aus Karlsruhe gab, wie man dem Eilantrag entgehen konnte, dann…. Mag sich jeder seine eigene Meinung bilden.

Fred Burig / 17.06.2022

@Fritz kolb:”...  Es fehlte lediglich noch der Hinweis, daß die Klage von der AfD angestrengt wurde. ” Das Weglassen dieses Hinweises war aber kein “Versehen” - es war “Vorsicht”, denn man weiß ja nie, wie es einem heutzutage ausgelegt wird ! Zumal Herrn Broder aus der Vergangenheit vielleicht noch eine “Kontaktschuld” anhängig gemacht werden könnte! MfG

Thomas Brox / 17.06.2022

Welche Konsequenzen hat diese Rüge des BVerfG für Merkel? Die Rüge ist eine billige und irrelevante populistische Luftnummer. ++ Meiner Meinung nach ist die damalige Äußerung von Merkel KEIN justiziabler Tatbestand, sondern ein dummdreister POLITISCHER Fehler einer lebensfremden und überforderten Politbeamtin. Auch ein politischer Mandatsträger - wie etwa ein Kanzler - hat das Recht seine Meinung zu äußern, solange er nicht echte Rechtsbrüche begeht. Da ich ein entschiedener Anhänger einer nahezu uneingeschränkten Meinungsfreiheit bin, muss ich das auch meinen Gegnern zugestehen. ++ Man hätte damals Merkel für ihre Äußerung POLITISCH fertig machen müssen - genau das ist aber nicht passiert. Es ist ein Zeichen eines kranken politischen Systems, politische Konflikte juristisch auszufechten, und dafür ein Verfassungsgericht anzurufen. ++ Im übrigen halte ich von dem BVerfG (Bundes-Beamten-Gericht) rein gar nichts. Fast alle Urteile der letzten 10 Jahre (und viele Urteile der letzten Jahrzehnte) sind m.E. Kompetenzüberschreitungen und Rechtsbeugungen zugunsten des EU/deutschen Obrigkeitsstaates und gegen die wertschöpfend arbeitenden Bürger. ++ PS. Hätte z.B. der britische Premier einen ähnlichen dreisten Quatsch wie Merkel geäußert, dann wäre kein Gericht bemüht worden, sondern es wäre ein politisches Gewitter losgebrochen. Eventuell mit Misstrauensantrag im Unterhaus und Abwahl.

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