Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Kriterien verschärft, nach denen EU-Staaten Herkunftsländer als sicher für beschleunigte Asylverfahren einordnen können. Auslöser war Italiens sogenanntes Albanien-Modell.
Laut einem heute verkündeten Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) dürfen EU-Staaten nur dann Staaten als sichere Herkunftsländer einstufen, wenn die dafür genutzten Quellen offengelegt werden und diese durch nationale Gerichte überprüft werden können. Außerdem muss sichergestellt werden, dass die gesamte Bevölkerung in diesen Ländern sicher sei, meldet merkur.de.
Diese Entscheidung folgte der Einschätzung des EuGH-Generalanwalts Richard de la Tour, der betonte, dass nationale Regelungen überprüfbar sein müssen. Ein Land könne auch als sicher gelten, wenn einzelne Gruppen nicht sicher seien, aber nur, wenn das enstsprechende Land demokratisch wäre und die gefährdeten Gruppen schütze. Diese gefährdeten Gruppen seien auch von beschleunigten Verfahren ausgenommen.
Das Urteil kann auch Deutschlands Liste sicherer Länder betreffen, die unter anderem die Westbalkanländer umfasst. Für Italien hat das Urteil Auswirkungen auf deren Modell, Asylverfahren nach Albanien auszulagern. Dieses Modell sollte beschleunigte Verfahren in Lagern für erwachsene männliche Asylbewerber außerhalb der EU ermöglichen. Italienische Gerichte hatten dagegen entschieden und die Rücküberführung der Migranten von Albanien nach Italien angeordnet. Um den Disput zwischen der italienischen Regierung und der italienischen Justiz zu lösen, wurde der EuGH angerufen. Ein strengeres europäisches Asylsystem, das Abschiebungen erleichtert und wofür sich neben Italien, den Niederlanden, und Dänemark unter anderem neuerdings auch Deutschland ausspricht, wird dadurch wieder erschwert (Achgut hatte unter anderem hier, hier und hier berichtet).
