@Frank Dieckmann Wenn es nun schon ausreicht, dass man zurücktreten muß, nur weil man sich “im Ton” vergriffen, aber ansonsten den “Nagel auf dem Kopf getroffen” hat, dann stimmt was nicht mehr in dieser Gesellschaft. Wer sich da nur mal so als Vergleich eine Bundestagsdebatte anhört, was dort von “Gesellen” wie Kahrs und Co. “rausgehauen” wird, der muß sich schon wundern, dass dort noch über 700 Abgeordnete sitzen. Nein, es geht hier weniger um “Rassismus” und anderen Gedöns, sondern um reine “Meinungshoheit”, gepaart mit Einschraenkung dessen, was noch gesagt werden darf und was ideologisch “richtig” ist. Und da darf es natürlich nicht sein, dass jemand die “armen” Afrikaner nicht als Opfer von “bösen” Kolonialismus, “Rassismus” und “Unterdrückung” sieht, sondern einfach mal sagt, warum der Großteil der afrikanischen Staaten niemals auf eigenen Beinen stehen werden können, da viele Probleme dort “hausgemacht” sind.
Es geht nur vordergründig um den postulierten Rassismus, der aus der Äußerung von Herrn Tönnies krampfhaft herausgelesen wird. Im regelmäßig wiederkehrenden Kampf um den Präsidentenposten bei Schalke soll Herr Tönnies von seinem Posten “abgelöst” werden.
Das Einzige, was man Tönnies als falsch ankreiden kann ist, dass er behauptet hat, die Afrikaner wurden nur im Dunklen Nachwuchs zeuge. Aber nee, die tun das wahrscheinlich auch am Tage! Und außerdem werden da nicht nur ein paar Kraftwerke helfen. Alles andere aber sind TATSACHENBEHAUPTUNGEN! Und die können per se nicht rassistisch sein! Es zeugt von einer vällig verschobenen Realitätsachse, wenn genau diese Leute Toleranz für Mord, Totschlag und Vergewaltigung durch Migranten verlangen, aber bei der geringsten kritischen Anmerkung in Richtung Migranten gleich wie eine Horde tollwütiger Affen durcheinanderspringen. Da ist Toleranz plötzlich ein Fremdwort. Nochmal: Wahre Tatsachenbehauptungen sind in der Regel keine Beleidigungen. Bei wahren Tatsachenbehauptungen bedarf es entgegenstehender Rechtsgüter, damit diese als unzulässig eingestuft werden. Erhebliche Rechtsgüter in diesem Sinne können durch Eingriffe in die Intimsphäre, erhebliche Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder unverhältnismäßige Persönlichkeitsschäden betroffen sein. In der Abwägung ist weiterhin zu beachten, dass die Meinungsfreiheit häufig von weiteren fürstreitenden Interessen flankiert wird, z.B. dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit (dieses wird ebenfalls aus Art. 5 Abs. 1 GG abgeleitet, weil die Information der Bevölkerung Grundlage für die geschützte Meinungsbildung ist). Diese Aspekte sprechen dann zusätzlich für die Zulässigkeit der wahren Tatsachenbehauptung. Wenn man den Terminus Afrikaner nimmt, so kann sich kein konkreter Afrikaner beleidigt fühlen. Denn auch wir Deutsche dürfen nach Ansicht des OLG Hamburg als “Köterrasse” bezeichnet werden, weil Deutsche als Kollektiv nicht beleidigt werden können.
Ist das jetzt eine Entwicklung zur “Volksverhetzung im minder schweren Fall”,die man hier beobachten kann?Die “Berufsempörten “,Selbstgerechten und Unfehl- baren bilden eine öffentliche Meinung;diese ermöglicht zuerst eine erweiterte richterliche Auslegung des Tatbestandes;schliesslich bringt das Justizministerium zur “Klärung und Rechtsfindung"einen überarbeiteten Tatbestand ein. Ich finde, wer sich durch die öffentliche Verurteilung Anderer zu eigenen Gunsten zu profilieren sucht (ich verzichte auf gelesene Beispiele) sollte sich dann auch strafbar machen. Das wäre sehr heilsam.
@Udo Kemmerling, Da gehe ich völlig mit Ihnen einig.———————-Herr Bonhorst, der Mann hat lediglich die Wahrheit gesagt und das ist kein Rassismus. An seiner Stelle würde ich Sponsoring und die Eigene Position per sofort auflösen. Das wäre die Sprache die solche “Schlächter” verstehen. Firma zum verkauf anbieten und anderswo Steuern bezahlen. Es muss in EUtschland zuerst so richtig weh tun und zwar dem hintersten und letzten Schwanz, vorher gibts da keine Änderung. Erst wenn jeder “Grüne und Linke zum überleben einer ordentlichen Arbeit nachgehen muss gibt es Hoffnung auf Besserung. b.schaller
Die Frage ist doch eher: Warum gibt man den hysterischen Stimmen nach? Die haben doch, ausser Rumgeschrei, nichts auf der Pfanne… Wenn da ein Entscheidungsträger den Pöblern nachgibt, ist das wie beim Domino, dann fallen alle Steine, einer nach dem anderen. Aber egal auf welcher Ebene sich man die Entscheidungsträger ansieht: Die meisten sind opportunistische Lappen, die für ihren Machterhalt ihre eigene Grossmutter verkaufen würden…
Die mediale Hinrichtung ist die deutsche Art der Steinigung. Diese Höchsstrafe schafft kein deutsches Gericht, jedenfalls nicht so schnell, wirksam und ohne eine 2. Instanz: Denn wofür gibt es schon hierzulande ein Berufsverbot? Vgl. Eva Hermann, um das prominennteste Opfer zu nennen. Während ich das schreibe, kommt mir wieder Johannes B. Kerner in den Sinn, Deutschlands schlimster Inquisitor. Hat er sich je bei Frau Hermann entschuldigt? Nicht? Hätte er aber müssen!
Von allen armseligen Wichten im Lande ist Herr Tönnies wohl der erbärmlichste. Er hat doch alle Möglichkeiten zu kontern und der bunten Gesellschaft der Selbstgerechten so richtig einzuschenken. Er könnte seine Firma von heute auf morgen dicht machen, alle seine Arbeiter auf die Straße setzen und dem erfolglosesten Verein der Bundesligageschichte (der FCS04 wurde seit 1958 nicht mehr deutscher Meister, manche Fans wurden in diesem Zeitraum geboren und sind bereits gestorben) Adieu sagen. Mit seinem Geld könnte sich Herr Tönnies mit den Abschiedsworten des letzten Wettiners einen schönen Ruhestand im Ausland (etwa in der Schweiz) machen und gelegentlich den Savoranolas in der Merkelrepublik den Stinkefinger zeigen. Was macht er stattdessen? Er leistet öffentlich Abbitte und lässt sich von seinem eierlosen Verein auf Bewährung in den vorerst befristeten Ruhestand schicken. Der Mann hat einfach keine Ehre. Erbärmlich!
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