Seit dem 24. Mai 2024 verhandelt das Oberlandesgericht Frankfurt am Main gegen die sogenannte Führungsriege der „Reichsbürger"-Gruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß – bekannt geworden als „Rollator-Putsch", weil kaum einer der Angeklagten unter fünfzig, die meisten weit über sechzig sind. Fünf hauptamtliche Richter, zwei Ergänzungsrichter, fünfundzwanzig Verteidiger, eine Akte von rund einer halben Million Blatt – und ein Ende, das frühestens im Juli 2027 in Sicht ist. Für das Mammutverfahren gegen die „Reichsbürger“-Gruppe um Prinz Reuß wurde im Frankfurter Stadtteil Sossenheim eine rund 1.300 Quadratmeter große Leichtbauhalle aus vorgefertigten Teilen aus dem Boden errichtet, umzäunt mit NATO-Stacheldraht.
Mit dem Verteidiger eines der Angeklagten, Dirk Sattelmaier, sprach ich in meinem Podcast Macht&Markt über den Prozess. Sein Bericht sprengt jeden Rahmen dessen, was man normalerweise mit dem Vorwurf der Bildung einer terroristischen Vereinigung nach § 129a StGB verbindet.
Eine „Miliz”, die nichts getan hat
Den Angeklagten wird vorgeworfen, im Sommer 2021 einen Sturm auf den Reichstag geplant zu haben, um damit die Bundesregierung zu stürzen. Von diesem Plan sollen sie später abgerückt sein, und zwar zugunsten einer deutlich abenteuerlicheren Version: einer „Allianz" aus rund einer Million ausländischer Soldaten, angeblich aus Russland, den USA, China und Brasilien, die die Regierung stürzen und anschließend eine Übergangsregierung installieren sollte. In den Aussagen mehrerer Angeklagter taucht inzwischen sogar eine „galaktische Allianz“ auf, also außerirdische Unterstützer, die in Berlin hätten einmarschieren sollen.
Bemerkenswert an alledem: Es ist in anderthalb Jahren nichts passiert. Kein Mord, kein Totschlag, keine Körperverletzung, nicht einmal eine Sachbeschädigung. Es gab keine „Smoking Gun“. Anders als bei RAF oder NSU, wo der Vorwurf der Vereinigungsbildung neben tatsächlich begangenen Morden und Entführungen eine Nebenrolle spielte, steht hier der Organisationstatbestand selbst im Zentrum und zwar gegen eine Gruppe, die, glaubt man den Einlassungen der Angeklagten, im Kern auf das Wirken weniger Personen zurückgeht: einen selbsternannten Hellseher, eine „Sterndeuterin“ und einen mehrfach vorbestraften Betrüger, der vorgab, Kontaktmann zu jener „Allianz“ zu sein, und der bei anderer Gelegenheit behauptet haben soll, vor zweitausend Jahren gelebt zu haben und eigentlich Jesus zu sein. Diesem Mann wurde offenbar auch Geld gegeben.
Vor einem Staatsschutzsenat werden inzwischen minutenlang Chatnachrichten verlesen, in denen von Hellsehungen, Sternenzeichen und unterirdischen Gängen mit befreiten Kindesmissbrauchsopfern die Rede ist. Ohne das Internet, das ist bemerkenswert, hätte sich diese Gruppe vermutlich nie gefunden und all das nie geglaubt.
Wie gefährlich waren sie wirklich?
Hier beginnt der eigentlich rechtsstaatlich brisante Teil der Sache. Die Angeklagten sitzen inzwischen seit Dezember 2022, also seit dreieinhalb bis vier Jahren, in Untersuchungshaft. Untersuchungshaft dient nach der Strafprozessordnung ausschließlich der Verfahrenssicherung. Sie setzt neben einem dringenden Tatverdacht einen Haftgrund voraus, z.B. etwa Flucht- oder Verdunkelungsgefahr. Die Haft muss allerdings verhältnismäßig sein.
Genau an diesem Punkt kommen die Gerichte in den drei Parallelverfahren in Frankfurt, Stuttgart und München zu unterschiedlichen Ergebnissen. Das Gericht in Stuttgart hat bereits mehrere Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen und dabei ausdrücklich argumentiert: Zum Zeitpunkt der Verhaftung habe schlicht keine objektive Gefährlichkeit der Gruppe mehr bestanden nicht zuletzt deshalb, weil die Beteiligten in den letzten zwölf Monaten vor ihrer Festnahme lückenlos observiert und abgehört wurden. Wer rund um die Uhr überwacht wird, kann naturgemäß schwerlich als akute Gefahr für die staatliche Ordnung gelten.
Das Frankfurter Gericht sieht das bislang anders und begründet die fortdauernde Untersuchungshaft mit einer „erheblichen Straferwartung". Doch woher kommt diese?
Gefährdungsdelikte
Sogenannte Erfolgsdelikte wie Mord, Raub oder Körperverletzung werden beim Strafmaß u.a. an ihrem „Erfolg” gemessen: Ist jemand tot, ausgeraubt oder verletzt? Das ist recht einfach festzustellen. Ist der Erfolg ausgeblieben, spricht man von einem Versuch. Dieser wird nicht so hart bestraft wie das vollendete Delikt. Noch geringer ist die gesetzlich vorgesehen Strafe für einen sogenannten untauglichen Versuch. Bei „grobem Unverstand” (§ 23 Abs. 3 S. 2 StGB), kann das Gericht die Strafe mildern oder ganz von Strafe absehen.
Grober Unverstand liegt vor, wenn der Täter die Tauglichkeit seines Tuns völlig absurd verkannt hat, z.B. der Versuch, jemanden durch lautes Zureden oder Beten zu töten.
Das Dilemma: Der Straftatbestand des § 129a StGB „Bildung terroristischer Vereinigungen” kennt keinen Versuch, denn es handelt sich um ein sogenanntes Gefährdungsdelikt. Ein Gefährdungsdelikt ist ein Straftatbestand, bei dem das geschützte Rechtsgut noch nicht verletzt worden sein muss. Es genügt, dass der Täter es in bestimmter Weise gefährdet. Dabei wird zwischen konkreten – also die Gefährdung ist tatsächlich eingetreten – und abstrakten unterschieden. Ein Musterbeispiel für ein konkretes Gefährdungsdelikt ist § 315c StGB – Gefährdung des Straßenverkehrs. Wer etwa fahruntüchtig Auto fährt, erfüllt § 315c nicht allein deswegen. Er muss dadurch zusätzlich „Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert“ gefährden.
Demgegenüber muss bei einem abstrakten Gefährdungsdelikt keine konkrete Gefahr im Einzelfall nachgewiesen werden. Der Gesetzgeber hält das betreffende Verhalten generell für so gefährlich, dass schon das Verhalten selbst bestraft wird. Das Paradebeispiel ist § 316 StGB – Trunkenheit im Verkehr. Strafbar ist bereits, wer ein Fahrzeug führt, obwohl er wegen Alkohol oder anderer berauschender Mittel nicht mehr sicher fahren kann. Es muss weder zu einem Unfall noch zu einer konkreten Gefährdung eines bestimmten Menschen kommen.
Die Bildung einer terroristischen Vereinigung (§ 129a StGB) gehört zu den abstrakten Gefährdungsdelikten bzw. Vorfelddelikten. Die Strafbarkeit wird weit vor die eigentliche Verletzung eines Rechtsguts verlagert. Der Gesetzgeber knüpft an die besondere Gefährlichkeit der organisatorischen Verbindung an: Eine auf Mord, Totschlag, Geiselnahme oder bestimmte andere terroristische Straftaten ausgerichtete Vereinigung schafft bereits als solche ein erhöhtes Gefahrenpotenzial.
Im vorliegenden Fall sieht man die Grenze dieses Konstrukts: Wären die Herrschaften nicht festgenommen worden, wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nichts passiert. Man mag mich für fantasielos halten, aber an die Allianzen, gleichgültig ob terrestrisch oder galaktisch, vermag ich nicht zu glauben. Auf deren Hilfe bauten sie aber. Nicht einmal die Herrschaften glaubten selbst daran, dass sie ohne Allianz etwas bewirken könnten.
Muss aber nicht zumindest irgendwo und irgendwie eine objektive Gefährdung dagewesen sein, um strafbares Verhalten zu begründen? Diese Frage stellt sich unabhängig davon, dass die Gruppe lückenlos überwacht wurde.
Strafe und Schuld
Zumindest aber beim Strafmaß müssten diese Fragen eine erhebliche Rolle spielen. Die Norm sieht für einfache Mitglieder oder Unterstützer einen Strafrahmen von einem bis zehn Jahren vor, für Rädelsführer wie Prinz Reuß von drei bis fünfzehn Jahren. Wenn nicht für Fälle wie diesen – eine Gruppe, die an eine Allianz glaubte, die es nie gab, nie gibt und nie geben wird, und die folglich zu keinem Zeitpunkt tatsächlich etwas hätte bewirken können – für welche hätte der Gesetzgeber die untere Grenze dieser Strafrahmen denn vorgesehen?
Wer aber am Ende zu drei oder vier Jahren verurteilt wird, für den ist eine bereits verbüßte Untersuchungshaft von gleicher Länge kaum noch verhältnismäßig zu rechtfertigen.
Hinzu kommt ein Aspekt, der im Verfahren bislang kaum aufgeklärt wird: die Frage nach der individuellen Schuldfähigkeit. Die Sachaufklärungspflicht nach § 244 Abs. 2 StPO verlangt, alle für die Strafzumessung relevanten Umstände der Tat – einschließlich der persönlichen Schuld – aufzuklären. Bei Angeklagten, die nach eigenen Angaben ernsthaft an Hellsehungen, Sternendeutungen und außerirdische Verbündete geglaubt haben, drängt sich die Frage auf, ob nicht ein psychiatrisches oder psychologisches Sachverständigengutachten geboten wäre. In Stuttgart wird ein solches Gutachten herangezogen. In Frankfurt bislang nicht.
Wenn der Glaube selbst zum Strafgrund wird
Der Fall wirft eine unbequeme grundsätzliche Frage auf: Wie verhältnismäßig ist es, Menschen, die überwiegend jenseits der sechzig sind, über Jahre hinweg in Untersuchungshaft zu halten und einen der aufwändigsten Staatsschutzprozesse der jüngeren Geschichte gegen sie zu führen, wenn am Ende dessen, was ihnen zur Last gelegt wird, im Kern der Glaube an eine Fantasie steht, die von einem Trickbetrüger und einem selbsternannten Hellseher in die Welt gesetzt wurde? Dass in dieser Gruppe auch reale Waffen, ehemalige Soldaten und harte verbale Entgleisungen eine Rolle spielten, gehört zur Wahrheit dazu und rechtfertigt zweifellos ein Ermittlungsverfahren. Ob es aber auch eine jahrelange Untersuchungshaft und einen Prozess von historischem Ausmaß rechtfertigt, ist eine andere Frage.
Hinzu kommt ein weiterer Aspekt, der nicht zu unterschätzen ist: Gerade weil die Untersuchungshaft so lange dauert, ist ein Urteil am unteren Rahmen des Strafmaßes nicht zu erwarten. Das Gericht würde sich damit schließlich selbst ein Armutszeugnis ausstellen. Dann aber werden viele Beobachter den Prozess zunehmend als Schauprozess ansehen, womit dem Rechtsstaat ein Bärendienst erwiesen wird. Das erinnert fatal an die Corona-Zeit, mit dem Bild der Polizisten, die einen gefährlichen Verbrecher – also den Herrn allein auf der Parkbank aber ohne Maske – durch den Park verfolgten. Man könnte meinen, die Sicherheitsbehörden hätten an anderer Stelle Besseres zu tun, bedenkt man die nahezu täglichen tödlichen Angriffe.
Die größte Gefahr sehe ich ganz persönlich darin, dass sich der Staat und auch der Rechtsstaat seiner Legitmität beraubt, wenn er offenbar Mücke von Elefant nicht mehr unterscheiden kann und gerne den einen oder anderen Elefanten im Raum geflissentlich ignoriert. Maß und Mitte sind verloren gegangen. Nicht immer und nicht überall, wie das OLG Stuttgart beweist. Aber zu oft.
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Man darf das nicht auf die leichte Schulter nehmen, Emperor Reuß beherrscht diesen Trick, mit dem sich Leute ohne sie zu berühren mit Blitzen um die Ecke bringen lassen und Darth Peter W. kann das sogar mit bloßer Willenskraft und wenn er dabei seinen Finger in Richtung der armen Opfer ausstreckt. Mit solcherlei Fähigkeiten ausgestattet stellen die natürlich eine enorme Gefahr für das Auenland dar. Und das hat rein gar nichts mit einem grenzenlosedebilen, in Bezug auf die arbeitende Minderheit zutiefst menschenverachtenden Ausbeuterstaat zu tun, der das arbeitende Volk erbarmungslos an der Weltraumsozialfront verheizt, dabei nur höhnisch lacht und sich herzlich daran erfreut, sein Volk elendig zugrunde gehen zu sehen. Das hat rein gar nichts mit einem Staat von höchst stupiden Sozialisten zu tun, die das Land allumfassend auf eine Weise zugrunde richten, von der es sich nie mehr erholen wird.
Die Justiz ist sich nie zu blöd, als Handlanger der Politik zu dienen.
,,Er war Jurist, und auch sonst nur von mäßigem Verstand.„(Ludwig Thoma)
…Guantanamo von Unsererdemokratie…
Hier wird 1984 in die Tat umgesetzt. Das Gedankenverbrechen wird bestraft. Aus dem Rechtstaat ist der Linksstaat geworden. Übrigens wurde die Rollatorgang ein Jahr lang streng observiert. Was ist mit der Vulkangruppe, die seit Jahren die Energieversorgung sabotiert? Wo sind da die Schlapphüte? Man faßt es nicht mehr.
Diesen ekelhaften Schauprozess kann man nur im Zusammenhang mit der Nichtverfolgung der Corona- und der Hätschelung der Migrationsvebrecher sowie den Versuchen, angesichts der Ergebnisse der Wahlumfrage in Sachsen-Anhalt, die Demokratie ganz abzuschaffen. Ja, selbst die Veruntreuung von Steuergeld für Wahnsinnsprojekte vor allem die Klimaparanoia und den Krieg der NATO gegen Russland betreffend, sind verbrecherisch. Dieses System ist an einem Tiefpunkt angelangt. Ob es noch tiefer geht, werden die nächsten Tage zeigen. Auf jeden Fall ist das System gezwungen, einen Machtwechsel zu verhindern, weil zu viele zu viel auf dem Kerbholz haben.
„Der Fall wirft eine unbequeme grundsätzliche Frage auf…“ – Ist die Bundesrepublik Deutschland noch ein Rechtsstaat? – Abgesehen davon zeigt das geistige Konstrukt, das sich die älteren Herrschaften aufgebaut haben, Ähnlichkeiten mit dem Konstrukt, das sich die etablierte Herrschaft aufgebaut hat: Wenn man den Begriffen „Allianz“, „Hellsehen“, „Sterndeuten“ Begriffe und Aussagen gegenüberstellt, wie „UN“, „diefreieWelt“, „DemokratischeMitte“, „Klimamodelle“, „Klimarettung“, „Hitzetote“, „Wirtschaftsweisen“, „der Russe“, „Unsere gesamte Art des Lebens, werden wir in den nächsten 30 Jahren verlassen.“ etc. Der Unterschied ist nur, daß die gegenwärtigen uns beherrschenden auch nicht mehr so jungen Herrschaften das Konstrukt, an das wir glauben sollen, definieren und täglich per vieler gleichgeschalteter Medien in unsere Köpfe pflanzen wollen und mit ihrem Handeln tatsächlich viele Tote produzieren- und obwohl bei vielen zwar „Grober Unverstand“ vorausgesetzt werden kann, bei nicht wenigen doch auch vorsätzliche Bösartigkeit angenommen werden muß. Der Bürger fragt sich immer häufiger zurecht, wer denn nun die gefährlicheren Leute sind. Die Entmüdigung beginnt gewöhnlich am Wahlabend, sobald die Stimmen abgegeben wurden.
Kopfschüttel ! Bei dieser massiven Häufung von Merkwürdigkeiten bin ich doch heilfroh, hier in einem richtigen Rechtsstaat zu leben.